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Dienstag den 24. Mai.
4 61.
Oberhe
sischer
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Wird hier und in Bad- Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
KRreisblaft
Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
ö Donnerstag und Samstag. 1
noncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokal
auswärtigen Einsendern(soweit Letz tere nicht Jahresconto bei uns haben),
e Anzeigen und behördliche aus dem Kreise e welchen der Betrag nicht be
(treffend: Die A
sischer Anzeiger Nr. 52 auf aufmerksam, daß nicht nur
treffend: Die Landtagswahlen, hier insbesondere männerwahlen.
Wir benachrichtigen Sie. Wahlmännerwahlen, welcher auch als
Nachdem Großberzogliches Alnisterum des Inne
A. Einnahme.
Ueberschüsse aus vorderen Jahren Zuschuß aus Großh.
tehrerthätigkeit. Beitrag der Aachen Münchener Seuebesigcrung Gesellschaft.
sohlenweide. f ba der Vereinsmitglieder
B. Ausgabe.
Bureau, Kasse und Rechnungswesen 0 AUnterstützung der landwirthschaftlichen Bezirksvereine. Kosten der Zeitschrift für die landw. Vereine Gehalt des Wiesenbaumeisters..
Für die Acker bauschulen zu Alsfeld, Vadmngenundgeleds Beitrag zu den Kosten des Deutschen Land wirtbschaftsra
den verschiedenen Eisenbahnbesräthen
Vogelsberger Viehes. Zur Unterstützung der Provinzialfoblen welde Zur Honorirung der Wanderlehrerthätigkeite.
Landesprodueken und Düngemitteln 18, Reservesonds
die ee Kinder,
Karl Feudtner von Vilbel
Oberhessen pro 1887/88 festgestellte Budget ge— igt hat, wird dasselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hauplstaatskasse im Ordinarium Zuschuß aus derselben für Honorirung der Wander—
Beitrag des Landespferdezucht. Vereins v0 deem
Zusammen
Beitrag zu den Kosten der Vertretung des Vereins bei
Zur Hebung der Viehzucht durch Preisverthellungen 4 ur Unterstützung der Vereine für Züchtung des reinen
2 Zur Unterstützung der chemischen e von
Zusammen
deere
Reclamen
0 Pf. zin igefügt ist,
eleg kostet 9 Pf. werden stets per
Annoncen von Lost nachge 9
Amtlicher T heil.
lufnahme von Taubstummen in die Großherzoglichen Taubstummen Anstalten.
Das(Hroßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürg germeistereien des
Es sind noch 15 von Ihnen mit der Berichterstattung in der betref im Rückstande. Wir
erwarten deren umgehende sondern auch Erwachsene angegeben
Aenderung der Instruetion zur Vornahme der Wahl—
Das Großherzog liche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen
daß wir Tectur zu dieser Anleitung benutzt werden kann, zu
Ihnen mit nächster Post je einen Abdruck
wurde als Leiche ubesch hauer
rn das vom Ausschusse des
pos. 9. Vestimmung vorbehalten. pos. 11. gleichen Theilen zur Verfüg
— 12 e.— 2100 — 7
2500 77 pos. 12. Aus erg 2400— ths— 160
Dünger, insoweit der Betr
pos. 13. Von dem 5 1 8 100 von Wandervorträgen verwendbar und 3 600 1* zu Vüdingen zur Verfügun 100⁰ 8 ö sich darnach auf zusammen — 100 N 5 Friedelhausen den 20. 10⁰0⁰ 2 1 100— ö 971.6 ö 5 1271,60 g 7000 890,60 g
Erledigung und machen Sie,
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.
Friedberg den 20. Mai 1887. Kreises.
fenden Sache auf unsere Verfügung vom 29. April l. J., Ober— was theilweise übersehen worden ist, werden sollen. Dr. Braden.
Friedberg den 20. Mai 1887. Bürgermeistereien des Kreises.
der Aenderungen der Anleitung zur Vornahme
Ihrem Gebrauche zugehen lassen.
Ur. Braden.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.
Das Budget des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen pro 1887/88
Nen e ru ße n a. Zur Einnahme.
Staatsfonds. Vereinsfonts. pos. 6. Wie wohl bis zur Budgetaufstellung eine Benachrichtigung der Dirce⸗ M. M. ö tion der Aachen Münchener Feuer Versicherungs Gesellschaft über die Höhe des — 1714760 f pro 1887 zu gewährenden Zuschusses noch nicht eingetroffen war, wurde doch der 6000. vorjährige Beitrog in der Annahme in Einnahme gestellt, daß die genannte Gesell—
schaft auch in diesem Jahre den Verein in gleicher Höhe bedenken werde, wie im
1000 85 abgelaufenen Jahre. l„
8.5 b. Zur Ausgabe. 2 750 pos. 5. Aus diesem Betrag sollen die Ackerbauschulen zu Alsfeld und Fried—
berg je 1100 18 diejenige zu Büdingen 200 M. erhalten.
251 200 pos. 8. Diese 600 M. werden den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen zu —.— 6240 gleichen Theilen 3 zur theilweisen Deckung der Kosten der Beschickung ge— 7000 890 1,60 4 Ausstellung aus den einzelnen Kreisen.
Ueber die Verwendung der hier vorgeschenen 1000 M. bleibt nähere
Dieser Betrag wird zunächst den sämmtlichen Bezirksvereinen zu
ung gestellt. Nicht verwendete Beträge können auf andere
Bezirksvereine übertragen werden. diesem Betrag wird Landwirthen nach meldungen die Hälfte der Kosten von Untersuchungen von Producten und künstlichem
der Priorität der An—
ag aus reicht, zurückersetzt. Reservefonds sind 682 M. 24 Pf. noch zur Honorixung
zu anderen Zwecken nicht disponibel; 400 M.
werden ferner noch pro 1887/88 aus dem Fonds dem Curatorium der Ackerbauschule
g gestellt. Der wirkliche verfügbare Reservefonds stellt 189 M. 36 Pf.
April 1887.
Oberhessen.
1 Deutsches Reich.
Darmstadt. Die erste Kammer wird vor— lsichtlich in der zweiten Woche des Juni zu Aizen Plenuarsitzungen zusammentreten.
— Der zweiten Kammer ist nach dem Fr. J. ihmehr der die Vorbildung und Anstellung der Astlichen betreffende Gesetzentwurf zugegangen.
— Der Gerichtsaccessist Dr. Wüst zu Fried-
eh wurde zum Regierungsassessor ernannt.
Berlin, 20. Mai. Der Bundesrath stimmte fen Autrage Preußens zu,— 4 ꝗ— Anord— zen auf Grund des Gesetzes gegen die So— a 0 semekraten für Spremberg und genehmigte Ausschußbericht betreffend den Zuckersteuer— erzentwurf. b · 21. Mai. Der„Reichs-Anzeiger“ ver— tlicht die Verordnung, durch welche der se Belagerungszustand über Spremberg und segend verhängt wird. 20, Mat. Der Reichstag genehmigte ohne Debatte Bericht der Reichsschulden-Commisston. Bel der ta hung des Nachtragsetats in Verbindung mit dem
hegesetz beantragt Abg. Ur. Hammacher, den lecskanzler zu ersuchen, die Verpflichtungen der Eisen⸗ erwaltungen zur Gestattung der Ausführung der
* Interesse der Landes verthelbdigung für nothwendig f heten Aenderungen, namentlich die Anlage neuer
Gelelse reichsgesetzlich zu regeln. Bundesbevollmächtigter Jacobi weist auf die erheblichen Schwierigkeiten hin, welche einem solchen Gesetz entgegenstehen, namentlich hinsichtlich des Kostenpunktes, über den der Antragsteller nichts erwähnt habe. Die Nachricht, daß dem Reichstag ein Spfonagegesetz in dieser Session zugehen werde, wird an unterrichteter Stelle bezweifelt.— Fast einstimmig ist gestern im Reichstag der große Nachtragseredit für das Heer genehmigt worden.— 21. Mat. Die zweite Be— rathung des Gesetzentwurfs betreffend den Verkehr mit Kunstbutter wird fortgesetzt. Bei§. 2 erklärte Staats- seeretär. v. Bötticher, bei der Fassung der Commissions— beschlüsse handele es sich nicht um einen Schutz gegen die Täuschung des Publikums, sondern um den Versuch, eine lästige Coneurrenz zu unterdrücken, was die bedenk— lichsten Folgen haben könne. Die hier zu erledigende Frage betreffe ja nicht das Gebiet der landwirthschaft— lichen Productlon, sondern set allein eine Frage der Nahrungsmittelgesetzgebung. Die von der Commisston beschlossene Fassung werde aber einen sehr eomplleirten Untersuchungsapparat nothwendig machen. v. Wedell Malchow etritt den Ausführungen des Mintsters entgegen.
— 20. Mal. Die i Commission hat 1100 beschlossen, einen Beschluß des Reichstags darüber Ae daß bet der Berathung der Commission über die Bestimmungen, betreffend die Nachtragsteuer, die Oeffentlichkelt(auch für Nlchteommissions mitglieder) ausgeschlossen werde. Der von Miquel beantragte neue §. Za, wonach nur gereinkger Spirktus zum Genuß zu— zulassen set, wird mit 21 Stimmen angenommen.. 37,
schaft, sowie der Antrag Gagern, wonach betrag der Strafe für die Uebertretung der
der Höchst⸗ Bestimmungen
über die Malschbottich- und Branntweinmaterial- und Fixatlonssteuer 10,000 M. nicht übersteigen soll, finden
keinen Widerspruch und werden der 1 uͤber⸗ wiesen. Zum ersten Absaßz des§. 38(Maischbottich— und Bran ntweinmatertalsteuer) wird ein Auras Huene
angenommen, wonach als landwirthschaftliche Brennereien
solche anzusehen sind, bet deren Betrieb sämmtliche Rück— stände in einer oder mehreren dem Brennereibesitzer ge⸗ hörigen Wirthschaften verfüttert werden und der erzeugte Dünger vollständig auf den Brennereibesitzern gehörigem Grund und Boden verwendet wird, gleichgiltig, ob in belden Fällen die Wirthschaften verpachtet sind, oder sich in Selbstbetrieb des Besitzers befinden. Zum zweiten Absatz wird ein Antrag v. Helldorf angenommen, wonach die Betriebszeit in landwirthschaftlichen Bren— nereien sich vom 1. October bis 15. Juni erstrecken soll, ferner ein Antrag Uhden, wonach an Stelle der tage— weisen Quantumsbestimmung eine entsprechende monat— liche treten soll.— 21. Mai. Die Branntweinsteuer— Commission nahm die Absätze Z und 4 des§. 38 un— verandert, den Absatz 5 mit einem Zusatz an, wonach die Rückvergütung der Maischbottichsteuer auch für ge— werbliche Brennereien und für als Putzmittel verwendeten Branntwein eintreten kann. Auf den Antrag v. Huene wird danach ein neuer Paragraph eingeschoben, wonach in landwirthschaftlichen Brennereien, welche mehr als 10,000, jedoch nicht über 20,000 Liter Bottichraum täglich einmaischen, von den hergestellten und der Ver—
betreffend die Einführung des Gesetzes am 8. Juli 1888 für das gesammte Gebiet der Brannkweinsteuer-Gemein—
brauchsabgabe unterliegenden Branntweinen ein Zuschlag von 2 Pf. pro Liter reinen Alkohols erhoben wird, der


