Ausgabe 
24.5.1887
 
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e Vereins von

Dienstag den 24. Mai.

4 61.

Oberhe

sischer

1

Wird hier und in Bad- Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

KRreisblaft

Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

ö Donnerstag und Samstag. 1

noncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokal

auswärtigen Einsendern(soweit Letz tere nicht Jahresconto bei uns haben),

e Anzeigen und behördliche aus dem Kreise e welchen der Betrag nicht be

(treffend: Die A

sischer Anzeiger Nr. 52 auf aufmerksam, daß nicht nur

treffend: Die Landtagswahlen, hier insbesondere männerwahlen.

Wir benachrichtigen Sie. Wahlmännerwahlen, welcher auch als

Nachdem Großberzogliches Alnisterum des Inne

A. Einnahme.

Ueberschüsse aus vorderen Jahren Zuschuß aus Großh.

tehrerthätigkeit. Beitrag der Aachen Münchener Seuebesigcrung Gesellschaft.

sohlenweide. f ba der Vereinsmitglieder

B. Ausgabe.

Bureau, Kasse und Rechnungswesen 0 AUnterstützung der landwirthschaftlichen Bezirksvereine. Kosten der Zeitschrift für die landw. Vereine Gehalt des Wiesenbaumeisters..

Für die Acker bauschulen zu Alsfeld, Vadmngenundgeleds Beitrag zu den Kosten des Deutschen Land wirtbschaftsra

den verschiedenen Eisenbahnbesräthen

Vogelsberger Viehes. Zur Unterstützung der Provinzialfoblen welde Zur Honorirung der Wanderlehrerthätigkeite.

Landesprodueken und Düngemitteln 18, Reservesonds

die ee Kinder,

Karl Feudtner von Vilbel

Oberhessen pro 1887/88 festgestellte Budget ge igt hat, wird dasselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hauplstaatskasse im Ordinarium Zuschuß aus derselben für Honorirung der Wander

Beitrag des Landespferdezucht. Vereins v0 deem

Zusammen

Beitrag zu den Kosten der Vertretung des Vereins bei

Zur Hebung der Viehzucht durch Preisverthellungen 4 ur Unterstützung der Vereine für Züchtung des reinen

2 Zur Unterstützung der chemischen e von

Zusammen

deere

Reclamen

0 Pf. zin igefügt ist,

eleg kostet 9 Pf. werden stets per

Annoncen von Lost nachge 9

Amtlicher T heil.

lufnahme von Taubstummen in die Großherzoglichen Taubstummen Anstalten.

Das(Hroßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürg germeistereien des

Es sind noch 15 von Ihnen mit der Berichterstattung in der betref im Rückstande. Wir

erwarten deren umgehende sondern auch Erwachsene angegeben

Aenderung der Instruetion zur Vornahme der Wahl

Das Großherzog liche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen

daß wir Tectur zu dieser Anleitung benutzt werden kann, zu

Ihnen mit nächster Post je einen Abdruck

wurde als Leiche ubesch hauer

rn das vom Ausschusse des

pos. 9. Vestimmung vorbehalten. pos. 11. gleichen Theilen zur Verfüg

12 e. 2100 7

2500 77 pos. 12. Aus erg 2400 ths 160

Dünger, insoweit der Betr

pos. 13. Von dem 5 1 8 100 von Wandervorträgen verwendbar und 3 600 1* zu Vüdingen zur Verfügun 100⁰ 8 ö sich darnach auf zusammen 100 N 5 Friedelhausen den 20. 10⁰0⁰ 2 1 100 ö 971.6 ö 5 1271,60 g 7000 890,60 g

Erledigung und machen Sie,

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Adalbert Freiherr Nordeck zur Rabenau.

Friedberg den 20. Mai 1887. Kreises.

fenden Sache auf unsere Verfügung vom 29. April l. J., Ober was theilweise übersehen worden ist, werden sollen. Dr. Braden.

Friedberg den 20. Mai 1887. Bürgermeistereien des Kreises.

der Aenderungen der Anleitung zur Vornahme

Ihrem Gebrauche zugehen lassen.

Ur. Braden.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Das Budget des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen pro 1887/88

Nen e ru ße n a. Zur Einnahme.

Staatsfonds. Vereinsfonts. pos. 6. Wie wohl bis zur Budgetaufstellung eine Benachrichtigung der Dirce⸗ M. M. ö tion der Aachen Münchener Feuer Versicherungs Gesellschaft über die Höhe des 1714760 f pro 1887 zu gewährenden Zuschusses noch nicht eingetroffen war, wurde doch der 6000. vorjährige Beitrog in der Annahme in Einnahme gestellt, daß die genannte Gesell

schaft auch in diesem Jahre den Verein in gleicher Höhe bedenken werde, wie im

1000 85 abgelaufenen Jahre. l

8.5 b. Zur Ausgabe. 2 750 pos. 5. Aus diesem Betrag sollen die Ackerbauschulen zu Alsfeld und Fried

berg je 1100 18 diejenige zu Büdingen 200 M. erhalten.

251 200 pos. 8. Diese 600 M. werden den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen zu . 6240 gleichen Theilen 3 zur theilweisen Deckung der Kosten der Beschickung ge 7000 890 1,60 4 Ausstellung aus den einzelnen Kreisen.

Ueber die Verwendung der hier vorgeschenen 1000 M. bleibt nähere

Dieser Betrag wird zunächst den sämmtlichen Bezirksvereinen zu

ung gestellt. Nicht verwendete Beträge können auf andere

Bezirksvereine übertragen werden. diesem Betrag wird Landwirthen nach meldungen die Hälfte der Kosten von Untersuchungen von Producten und künstlichem

der Priorität der An

ag aus reicht, zurückersetzt. Reservefonds sind 682 M. 24 Pf. noch zur Honorixung

zu anderen Zwecken nicht disponibel; 400 M.

werden ferner noch pro 1887/88 aus dem Fonds dem Curatorium der Ackerbauschule

g gestellt. Der wirkliche verfügbare Reservefonds stellt 189 M. 36 Pf.

April 1887.

Oberhessen.

1 Deutsches Reich.

Darmstadt. Die erste Kammer wird vor lsichtlich in der zweiten Woche des Juni zu Aizen Plenuarsitzungen zusammentreten.

Der zweiten Kammer ist nach dem Fr. J. ihmehr der die Vorbildung und Anstellung der Astlichen betreffende Gesetzentwurf zugegangen.

Der Gerichtsaccessist Dr. Wüst zu Fried-

eh wurde zum Regierungsassessor ernannt.

Berlin, 20. Mai. Der Bundesrath stimmte fen Autrage Preußens zu, 4 Anord zen auf Grund des Gesetzes gegen die So a 0 semekraten für Spremberg und genehmigte Ausschußbericht betreffend den Zuckersteuer erzentwurf. b · 21. Mai. DerReichs-Anzeiger ver tlicht die Verordnung, durch welche der se Belagerungszustand über Spremberg und segend verhängt wird. 20, Mat. Der Reichstag genehmigte ohne Debatte Bericht der Reichsschulden-Commisston. Bel der ta hung des Nachtragsetats in Verbindung mit dem

hegesetz beantragt Abg. Ur. Hammacher, den lecskanzler zu ersuchen, die Verpflichtungen der Eisen⸗ erwaltungen zur Gestattung der Ausführung der

* Interesse der Landes verthelbdigung für nothwendig f heten Aenderungen, namentlich die Anlage neuer

Gelelse reichsgesetzlich zu regeln. Bundesbevollmächtigter Jacobi weist auf die erheblichen Schwierigkeiten hin, welche einem solchen Gesetz entgegenstehen, namentlich hinsichtlich des Kostenpunktes, über den der Antragsteller nichts erwähnt habe. Die Nachricht, daß dem Reichstag ein Spfonagegesetz in dieser Session zugehen werde, wird an unterrichteter Stelle bezweifelt. Fast einstimmig ist gestern im Reichstag der große Nachtragseredit für das Heer genehmigt worden. 21. Mat. Die zweite Be rathung des Gesetzentwurfs betreffend den Verkehr mit Kunstbutter wird fortgesetzt. Bei§. 2 erklärte Staats- seeretär. v. Bötticher, bei der Fassung der Commissions beschlüsse handele es sich nicht um einen Schutz gegen die Täuschung des Publikums, sondern um den Versuch, eine lästige Coneurrenz zu unterdrücken, was die bedenk lichsten Folgen haben könne. Die hier zu erledigende Frage betreffe ja nicht das Gebiet der landwirthschaft lichen Productlon, sondern set allein eine Frage der Nahrungsmittelgesetzgebung. Die von der Commisston beschlossene Fassung werde aber einen sehr eomplleirten Untersuchungsapparat nothwendig machen. v. Wedell Malchow etritt den Ausführungen des Mintsters entgegen.

20. Mal. Die i Commission hat 1100 beschlossen, einen Beschluß des Reichstags darüber Ae daß bet der Berathung der Commission über die Bestimmungen, betreffend die Nachtragsteuer, die Oeffentlichkelt(auch für Nlchteommissions mitglieder) ausgeschlossen werde. Der von Miquel beantragte neue §. Za, wonach nur gereinkger Spirktus zum Genuß zu zulassen set, wird mit 21 Stimmen angenommen.. 37,

schaft, sowie der Antrag Gagern, wonach betrag der Strafe für die Uebertretung der

der Höchst⸗ Bestimmungen

über die Malschbottich- und Branntweinmaterial- und Fixatlonssteuer 10,000 M. nicht übersteigen soll, finden

keinen Widerspruch und werden der 1 uͤber⸗ wiesen. Zum ersten Absaßz des§. 38(Maischbottich und Bran ntweinmatertalsteuer) wird ein Auras Huene

angenommen, wonach als landwirthschaftliche Brennereien

solche anzusehen sind, bet deren Betrieb sämmtliche Rück stände in einer oder mehreren dem Brennereibesitzer ge⸗ hörigen Wirthschaften verfüttert werden und der erzeugte Dünger vollständig auf den Brennereibesitzern gehörigem Grund und Boden verwendet wird, gleichgiltig, ob in belden Fällen die Wirthschaften verpachtet sind, oder sich in Selbstbetrieb des Besitzers befinden. Zum zweiten Absatz wird ein Antrag v. Helldorf angenommen, wonach die Betriebszeit in landwirthschaftlichen Bren nereien sich vom 1. October bis 15. Juni erstrecken soll, ferner ein Antrag Uhden, wonach an Stelle der tage weisen Quantumsbestimmung eine entsprechende monat liche treten soll. 21. Mai. Die Branntweinsteuer Commission nahm die Absätze Z und 4 des§. 38 un verandert, den Absatz 5 mit einem Zusatz an, wonach die Rückvergütung der Maischbottichsteuer auch für ge werbliche Brennereien und für als Putzmittel verwendeten Branntwein eintreten kann. Auf den Antrag v. Huene wird danach ein neuer Paragraph eingeschoben, wonach in landwirthschaftlichen Brennereien, welche mehr als 10,000, jedoch nicht über 20,000 Liter Bottichraum täglich einmaischen, von den hergestellten und der Ver

betreffend die Einführung des Gesetzes am 8. Juli 1888 für das gesammte Gebiet der Brannkweinsteuer-Gemein

brauchsabgabe unterliegenden Branntweinen ein Zuschlag von 2 Pf. pro Liter reinen Alkohols erhoben wird, der