1887. Donnerstag den 24. März. 1 36.
„berhessischer Anzeiger.
im Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Kreisblatt für den Kreis Friedberg Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 1
und Freitag Abend ausgegeben. Donnerstag und Samstag.
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an., Amtlicher Theil.
U Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom J. Quartal 1887. Friedberg den 30. Dezember 1886. *
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 4. April l. J., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß⸗Karben Mittwoch den 5. April l. J, Vormittags 10 Uhr. Die seitberige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hlernach die zur Ableistung des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 1. April l. J. unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder
ing. Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen. 8 Zugleich werden wir in dem Termine am 5. April l. J. anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder Wuͤnsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Dr. Braden.
0 dan Balthaser Reul und Friedrich August Geck von Dorn-Assenheim; Johannes Deucker von Dortelweil; Wilhelm Leichner, Johann 1 8 1 0 5 oh— n, Philipp Breiter und Heinrich Wolf von Vilbel.
Betreffend: Das Militär Ersatzgeschäft pro 1887. Friedberg den 21. März 1887.
ark Bekanntmachung.
** Das diesjaͤhrige Musterungsgeschäft wird für den diesseitigen Kreis durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein . zu Friedberg im Rathhaussaale ärztliches Attest zu übergeben. Nach F. 65 der Ersatzordnung ist das 30 n folgender Weise vorgenommen: Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es
a Dienstag den 12 April l. J., Vormittags 9 Uhr, Musterung wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission en e der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim, die Loosungsnummer für den einzelnen Melitärpflichtigen gezogen. Die— tasbten Bauernheim, Beienheim und Bodenrod. jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, ers Mittwoch den 13. April l. J, Vormittags 8 Uhr, Musterung verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen i der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bönstadt, Bruchenhrücken,[ Anspruch auf Berücksichtigung aus Reclamationsgründen erheben. Außer- prinzen Büdesheim, Burg⸗Graäfenrode, Butzbach, Dordeim, Dorn-Assenheim[dem wird gegen dieselben das im F. 48 der Ersatzordnung angedeutete 75 und Dortelweil. Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben
nur in d Donnerstag den 14. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde ge— 9 Saisor der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach b. Fr., Fauer⸗ stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der ihnen kurzer Hand Sei dach v. d. H. und Friedberg. wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine 8 Freitag den 15. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung J Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. „Binde- der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß- Körperliche Gebrechen der Militarpflichtigen, welche durch die vorzu— z Steen Karben, Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen. nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthörigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte
an Samstag den 16. April 1 J., Vormittags 8 Uhr, Musterung
der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel, Holzhausen, Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters 2c. nachzuweisen. Ilbenstadt, Kaichen, Kirch Göns, Klein-Karben, Kloppenheim, Langenhain[ Wer an Epllepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten
lle 1 mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster und Münzenberg.[drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich Montag den 18. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung zu erhaͤrten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder
der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Erlenbach, Nieder— Krankheit persönlich zu erscheinen nichk im Stande ist, oder wenn er
1 Ischbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder- sich in gerichtlicher Haft befin det, so ist darüber ein auf persönlicher
saison Weisel und Nieder⸗Wöllstadt. 6 Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, Dienstag den 19. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militär— der Militänpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Erlenbach, Ober⸗Esch pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, Hänel dach, Ober⸗Florstadt, Ober⸗Mörlen, Ober-Rosbach, Ober Wöllstadt[so haben die Großherzogl. Bürgermeistereien hierauf aufmerksam zu
und Ockstadt. machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken
1 Mitlwoch den 20. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung[und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche
. intel der Militär pflichtigen aus den Gemeinden: Okarben, Oppershofen, sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin Ma 9
Dssenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göus, Reichelsheim, Rendel,[vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines 5 Rockenberg und Rodheim v. d. H. Familienangehoͤrigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien—
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toffel Donnerstag den 21. April I. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommission J der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Soͤdel,] einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzeommission nicht vorge— 0 Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel; aus[legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzeommission un— lat 0 ner Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1865 und 1866 nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver— 1 jeborenen Militärpflichtigen. aulassung zu der Reclamation erst nach dem Kreisersatzgeschäft entstan— chem Freitag den 22. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der den ist. Mit dem Kreisersaßzgeschäft ist die Classification der Reserve— * Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im und Landwehrmannschaften, somie der Ersatzreservisten J. Classe ver—
Jahre 1867 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen—,[ bunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben
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erner saͤmmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, bezeichneten Tagen die Classifieirung derselben rücksichtlich ihrer häus Wickstadt, Wisselsheim, Woͤlfersheim und Wohunbach. lichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen
Samstag den 23. April l. J., Vormittags s Uhr, derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung An—
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u m RNathhaussaale zu Friedberg Loosziehung sämmtlicher spruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Vor
1700 Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1867. mittags 1 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort
7 sieil In den genannten Musterungs Terminen haben sich sämmtliche bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die ussen Militärpflichtigen des Jahrgangs 1867— mit Ausnahme der zum Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militaͤr. 1 injährig⸗freiwiligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er⸗ pflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß . loben wird— sowie diejenigen Militärpflichtigen der früheren Jahr⸗ die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reiulich 8 jänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten gekleidet erscheinen und waͤhrend des Musterungsgeschaͤfts ein anstaͤn—
haben, pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden. Diejenigen diges und ruhiges Verhalten beobachten. Militärpflichtigen, welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen,[Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzeommission des Kreises Friedberg. saben ihre Loosungsscheine mitzubringen. Für Militärpflichtige, welche Dr. Braden.
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