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Fach d. ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch rei 6 5 escheint drei 6 i Die len War kelokc und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e e N 2
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e eh roncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus rei E 3 i 5
den dend die iltige Petitzeile„lokale Anzeig f he aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von der de auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 85 Poß e
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[treffend: Ferien in den Volksschulen.
Amtlicher Theil.
Friedberg den 21. Juni 1887.
e eee Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Wir machen Sie hlermit auf die bestehenden Bestimmungen aufmerksam, wonach Sie von allen Ferien, welche Sie bezüglich der Ihnen
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1 b f Auch erscheint es zweckdienlich, wenn
15 5 r Vertheilung überlossenen 42 Tage mit dem Gesammtschulvorstande anordnen, zeitig genug vorher an uns Anzeige zu erstatten haben. Sie werden hierbei darauf achten, daß das zulässige Maß dieser Ferienzeit nicht überschritten wird.
Wenn wegen der jetzt einfallenden
euerndte einige Tage frei gegeben werden sollen, so haben Sie uns dieses selbstverständlich auch anzuzeigen und wir müssen diejenigen von
men, welche dies unterlassen, zur Verantwortung ziehen.
Juli d. J. zu militärischen Uebungen eingezogen werden, so können Sie vielleicht,
nige von diesen 12 Tagen als Ferien frei geben.
Da in diesem Jahre eine große Anzahl von Lehrern vom 27. d. Mts. bis zum
unter Rücksicht auf die landwirthschaftlichen Arbeiten, Dr. Braden.
Bekanntmachung.
etreffend: Die freiwillige Zusammenlegung der Grundstücke in den Mauergärten der Gemarkung Nieder- Wöllstadt.
Nindermar 1 In Gemäßheit des Art. 40 des Gesetzes vom 18. August 1871 ttz be Ia in rubricirter Zusammenlegungssache das in den Art. 14 und 25 mit 3 35 vorgeschriebene Verfahren nachgeholt werden. Es liegen zu
ffenlegung von Montag den 27. Juni bis Montag den 11. Juli, die Aubeiten der III. Offenlegung von Montag den 27. Juni bis Montag
N tuse zu Nieder⸗Wöllstadt offen und zwar die Arbeiten der J. und II. N 0
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1 5 . Zwecke die nachstehend aufgeführten Arbeiten auf dem Gemeinde— 1 Din un 18. Juli l. J.
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ö In dem Termine werden entgegengenommen Reklamationen gegen
de Arbeiten der J. Offenlegung Vormittags von 10 bis 11 Uhr, der on Mittags 12 bis 1 Uhr. Die Akten der J. Offenlegung sind: 1 1. die 15 wegen der Ausführung der freiwilligen Zusammenlegung 1 aufgenommenen Protokolle, auf Seite 1 bis 46 des Protokollbuchs. 1 2. die Gütergeschosse
bis 76, in welchen die Rubriken 1
1 über die betheiligten Grundstücke von Nr. Erben. 4 N bis 8 ausgefüllt sind, . 3. der Regulirungsplau, enthaltend die alten Grundstücke, die auf denselben stehenden Obstbäume und die Bonitätsklassen und J. das topographische Güterverzeichniß, Abschrift des Grundbuchs, enthaltend die zur Zusammenlegung zugezogenen Grundstücke, deren Flaͤcheninhalte und alle in dem Grundbuch eingetragenen besonderen Gerechtsame ꝛc. Die Akten der II. Offenlegung sind: 1. die Gütergeschosse von Nr. 1 bis 76, in welchen nun die Rubriken
1 bis 10 ausgefüllt sind, 2. die Commissions- und Gemeinderaths Protokolle vom 2. und 3. No—
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Reklamationen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb dieser ist oder aber in dem Montag den 18. Juli l. J. auf dem Gemeinde— Ife kuse zu Nieder⸗Wöllstadt statifindenden Termine vorzubringen.
J. Offenlegung Vormittags von 11 bis 12 Uhr, der III. Offenlegung
vember 1883 über die Projectirung der Wege ꝛc. auf Seite 2 bis 4 des Protokollbuchs,
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etreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung . Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst (887 statifindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier— turch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meid— ing des Ausschlusses von dieser Prüfung 7 spätestens bis zum 1. August 1887 Allei der unterzeichneten Commisston einzureichen. Hinsichtlich der An— lllringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt: 4 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission tur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum bessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 4 2. Die Zulassung zur Prüfung kann Lebensjahr erfolgen. f a f 3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. stets die nähere Adresse ange—
nicht vor vollendetem 17.
eben wird. 27 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts— Vormundes, mit der
den Freiwilligen
Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten
fdie Erklärung des Vaters oder 8
eugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder 2 Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit,
HvBaährend einer einjährigen acttven und zu verpflegen; in diesem Attest dar
3. die Kostenanschläge über die auszuführenden Erdarbeiten c. auf Seite 59 bis 63 des Protokollbuchs,
„Bestimmung über die Gesammtkosten, Seite 36 Ziffer 7 des Protokollbuchs,
5. der Regulirungsplan mit dem eingezeichneten Wegnetz und den neuen Gewanngrenzen,
z. Nachweisung über die vorhandene reine Theilungsmasse, den Be— darf zu den Weganlagen, Anspruchsrechnung und verbleibenden Werth zu Massegelände, Seite 4 des Rechnungsjournals und
das topographische Güterverzeichniß.
Die Akten der III. Offenlegung sind:
das topographische Güterverzeichniß,
die Gütergeschosse von Nr. 1. bis 76, in welchen nun auch die Rubriken 1 bis 14 ausgefüllt sind,
das Verzeichniß über die Geldausgleichungen auf Journals,
das Verzeichniß über die ab- und zugefallenen Obstbaͤume und deren Schätzungswerthe auf Seite 47 bis 53 des Protokollbuchs,
5. der Regulirungs- und Vertheilungsplan, in welchem die neuen Grundstücke und auch die denselben zugefallenen Obstbaͤume ein— gezeichnet sind,
das Verzeichniß über die Zutheilung die denselben gegebenen Fläͤcheninhalte 3. März 1887,
die Zusammenstellung der Flächeninhalte und Geldwerthe nach den Gütergeschossen und nach den Soll- und Vertheilungswerthen vom 3. März 1887 und
das Commissionsprotokoll vom 29. April 1887, des Protokollbuchs.
Friedberg den 17.
Seite 5 des
der neuen Grundstücke und und Geldwerthe vom
Seite 56 bis 58
Juni 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung. zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdtenst im Herbst 1887.
sei, den Freiwilligen wahrend des ein⸗ jährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; c. ein Unbe— scholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorge— setzten Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Franzoͤsisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein— gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten— heitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung— J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— Regierungs- Blatt Nr. 55 von 1875) Ausschluß. Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt den 17. Juni 1887.
Großherzogliche Prüfungs- Commisston für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
Vormundes, daß er in der Lage


