Ausgabe 
22.9.1887
 
Einzelbild herunterladen

Donnerstag den 22. Bepkember. 2 102.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

I. Finoncen: die einspaltige Petit N auswärtigen Einsendern

Areisblatt für den Kreis Friedberg. Erscheint dr dada und Santa., 1

n If., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von oweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

d 8 Amtlicher Theil. etreffend: Den Voranschlog des evang. Centralkirch ds für 1887.; 2 erun 1 er Stiftungsfonds eee ee. en eee Friedberg den 19. September 1886. 8 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evang. Kirchenvorstände des Kreises. 1 1 Wir beauftragen Sie, für baldige Auszahlung der in nachstehend abgedrucktem Auszuge genannten Beträge an den Rechner des evang. eie end, A Jost in Darmstadt, zu sorgen. Dr. Braden. 5 5 M. Pf. 8 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Lie N Udesheim e 196 29 Florstadt 1100 43 Langenhaln 26 90 Nieder⸗Eschbach 36 15 Reichelsheim 156. Staden 221 775 1 Außbach, Kugelhaus⸗ Friedberg pia corpora200 Münzenberg 6 16 Ober Eschbach 20 Rendel 239 92 Trails Münzenberg 26 93 du tun N fonds 59 23 Groß ⸗Karben 84 61 Nauheim 5 57 Ober⸗Rosbach 40 Rodheim 169 Weckes heim 13 40 Eraff i erbach v. d. H. 22 70 Klein⸗Karben 3 62 Nieder Erlenbach 130 24 Ostheim 7 05 Schwalheim 35162 Wohnbach 135 85 Hung letreffend: Abnahme des Verfassungseides vom III. Quartal 1887. Friedberg den 21. September 1887. deblitan gez 1 f N 7 2 1 N 7 22 110 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Al ut Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1 1. zu Friedberg Dienstag den 4. October l. J., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, * 8 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 5. October l. J., Vormittags 10 Uhr. t ben Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung

Lericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen. . Zugleich werden wir in dem Termine am 5. October J. J. anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder Bünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen. Dr. Braden.

Georg Friedrich Lauckhardt von Butzbach, Wilh. Wagner von Griedel, Jac. Schneider II. von Hoch Weisel, Heinrich Weisel II. von ünzenberg, Heinrich Bergheimer von Ober-Florstadt, Heinrich Rudolph Walther von Ober-Erlenbach, Wilh. Ferd. Adolph Kreiling von Vilbel.

nn etreffend: Die Feuervisitationen im Jahr 1887. Friedberg den 21. September 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erwarten binnen 3 Tagen Seitens der Rückständigen Wiedereinsendung der Visitationsprotokolle bei Meidung unangenehmer Verfügung.

Bir fügen hinzu, daß in der letzten Spalte der Protokolle die Bemerkung über den Erfolg und in der vorletzten das Datum der Wiederher ungsaufforderung einzutragen ist. Gegen diejenigen Häuserbesitzer, welche der erwähnten Aufforderung innerhalb der gestatteten Frist nicht

*

œ

ä f N Rall g ö is fubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 1. October l. J unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder 4 1 N

l 10 ner i Reste

rben und

nachgekommen sind, ist gleichzeitig Polizeianzeige auf Grund des Art. 145 des Polizeistrafgesetzbuchs vorzulegen. Dr. Braden. zetreffend: Sterblichkeits⸗Statistik. Friedberg den 21. September 1887.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbfallszaͤhlkarten für Juli und August noch im Rückstande

uud, wollen dieselben binnen 24 Stunden bei Meidung der Zusendung eines Wartboten dem Großherzoglichen Kreisgesundheitsamt vorlegen. Dr. Braden.

Friedberg den 20. September 1887.

detreffend: Die Voranschläge der Gemeinden für 1888/89. 5 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir bringen andurch in Erinnerung, daß die Aufstellung der 3) In Beilage 4 sind die Abweichungen der Rechnungsergebnisse von (emeinde⸗Voranschläge im Monat October und die Einsendung derselben den Voranschlagsbeträgen erschöpfender, als dies seither vielfach e uns bis zum 15. November l. J. zu erfolgen hat. geschehen, zu erläutern, namentlich ist eine solche Erläuterung bei

Indem wir auf die früheren desfallsigen Verfügungen und die den Rubriken 41, 42, 71, 102, 1ʃ5 und 116 nothwendigg. latschließungen zu den Voranschlägen der letzten Jahre zu Ihrer Be- 4) Unter Rubr. 94 ist auch auf Vorsehung eines Beitrags für die achtung verweisen, empfehlen wir Ihnen noch besonders das Folgende: Herberge zur Heimath in Friedberg Bedacht zu nehmen. Es ist

) Bezüglich der durchlaufenden Verrechnung der Geldanschläge der für diese Anstalt, mit welcher nunmehr auch die Naturalverpflegungs Mieth⸗, Pacht⸗ und Nutzungswerthe von Objecten bezw. Natu station für Friedberg und Umgegend vereinigt worden, der Erwerb ralien, welche die Gemeinde selbst benutzt oder verbraucht, oder an eines eigenen Hauses geplant, so daß nicht allein für die Unter⸗ Dritte zur Benutzung abgibt, sind die nach dem unten e J 0 8 sondern auch für diesen Erwerb die Mittel auf⸗ 1212 Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom zubringen sind. 8 0 aratureh 12. Marz l. J., zu Nr. M. J. 5519, getroffenen, von den seit⸗[ 5) Unter Rubr. 98 sind als Beiträge zur Kreiskasse dieselben Beträge, Nalbhchch, herigen Vorschriften abweichenden Bestimmungen genau zu beachten. wie sie fur 1887/88 erforderlich wurden, zur, Porsezung zu bringen. . 2) Die Beilage 2 ist diesmal wieder zergliedert aufzustellen. Bei Ver⸗ 6 Im Uebrigen erwarten wir, daß Sie die Vorschriften der Instruc zeichnung der Mo- und Immobilien sind die Kapitalwerthe möglichst tion vom 20. October 1874 genau befolgen. 9 ö . auf volle Mark abgerundet in Ansatz zu bringen und nicht mehr Die Formularien zu den Voranschlägen können, wie seither, bei zeigt. f vorhandene Mobiliarstücke sind nicht aufzuführen. Am Schlusse der[ unserem Bureaugehülfen Kreuder bezogen werden. 1 * Uebersicht ist die Uebereinstimmung mit dem Inventar zu bescheinigen. Dr. rad en. * 1 Nr. M. J. 5519 5. Darmstadt am 12. März 1887. Orth, detreffend: Die Instructlon für die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden, auf welche die Landgemeinde Ordnung Anwendung findet, vom 20. Oktober 1874. 805 f 8 2 15 N Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter. ö 4 r ige der Mleth-, Pacht- und Nutzungswerthe von Objeeten bezw. Naturalien, welche die Gemeinde selbst benutzt 7 der e een abgibt, 2 wie solche die rubrlelrte Instruetton vorschrelbt hat bei der Revision der Gemeinde Voranschläge ud Rechnun* 4480 a nichfachen Anständen Veranlassung gegeben. Nachdem nunmehr mit Rücksicht auf die Bestimmungen in Art. 1 des Gesetzes vom 14. Juni 1879, 10 de Verwalt 5*. Ein 6 nd Ausgaben des Staats betreffend, der unentgeltliche Genuß von Dienstwohnungen, Besoldungsgrundstücken und anderen Naturalien im 1 taaläbud 4 a wid nd bie Instruetton zur Fertigung der Voranschläge über die Vermögensverwaltung der evangelischen Kirchen vom 31. August 1885 in deser 85 116* wiglich E wähnt 5 der Nußnleßung im Erläuterungsheft fordert; erscheint es behufs Vereinfachung des Rechnungswesens und der Gleichfoͤrmigkelt f 1 r. en. a6 0 1 u Gemeinden von der durchlaufenden Verrechnung der Geldanschläge der eingangs erwähnten Werthe für die Folge abzusehen und nux im 5 engen 3 9710* halb Linie das Erforderliche zu bemerken. Dementsprechend ist auch in dem Besoldungsverzeichniß Bellage 6 zum, Gemeinde ee 11418 benen Gemelndegüter ze. nur vor der Geldspalte anzumerken. Dagegen hat die Vorsehung des Holzes, der

E ee 1 bag F wie vor gemäß der Vorschriften in§. 42 der rubrielrten Instruetion zu erfolgen. In ähnlicher Welse ist * 0 Hetlag

0 81 f 8 3 0 lüschen Kirchenfonds zu verfahren. uftig auch in Bezug auf das Rechnungswesen der Stiftungs-, Schul- und ene henfonds z ö.