Ausgabe 
22.3.1887
 
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1887. Dienstag den 22. Mär;

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Pberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),

lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per

kostet 9 Pf. Annoncen Post nachgenommen.

von

Amtlicher Theil.

Inhalt des Reichsgesetzblatts Rr. 8. Ausgegeben am 12. März 1887.(Nr. 1703.) Inhalt des Großherzoglich Hessischen Regierungsblatts Nr. 7. Aus gegeben am 11. März 187. Bek in der Provinz Rbeinhessen betr. Vom 23. Februar 1887. Beilage Nr. 6. Ausgegeben am 12. März 1887. 1. Bestreitung der allgemeinen Bedürfnisse der evang. Kirche des Großherzogthums im Etatsjahr 1887ô88 erforderlich Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung Bingen. 4. Uebersicht der von Großberzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für wedürfnisse in den israelitischen Religtonsgemeinden des Krelse Gießen sechs Fachabtheilungen der Großberzoglichen Technischen Hochschule zu 9. Ruhestandsverseßungen. 10. Conecurrenzeröffnungen. 11. Sterbefälle

D werden. 6. Ordens ve

armstadt gehalten

Bekanntmachung.

Mittwoch den 30. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, findet vinzialausschusses. un dem Regierungsgebände dahier eine öffentliche Sitzung des Provinzial nags der Provinz Oberhessen statt.

Tagesordnung: 1. Prüfung der Wahlen zum Provinzialtag. 2. Erstattung des Rechenschaftsberichtes für 1885/86. 3. Prüfung der Provinzialkasserechnung für 1885/86. 4. Feststellung des Provinzialkassevoranschlags für 1887/88. 5. Wahl von 4 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern des Pro

Do mersag den 24. l. Mts., von 9 Uhr Vormittags bis 12½ prüfung hiesiger Ackerbauschule statt. Alle, welche sich für das landwirthschaftliche Unterrichtswesen werden zu dieser Prüfung hiermit freundlichst eingeladen. Friedberg den 21. März 1887.

(Es

und Oeconom

Ersatzcommission.

Gießen am 18

Uhr Nachmittags, findet im

Gesetz, betr. die Frledenspräsenzstärke des deutschen Heeres

Bekanntmachung, die Organksation der Unfallversicherung betr.

der Bedürfnisse der das Etats jahr 1887,88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal Verzeichniß der Vorlesungen, Uebungen und Praktika, welche im

Schade⸗ Schiele Gießen und Postverwalter Engel-Homberg a. d. O.)

6. Wahl eines Mitglieds und eines Ersatzmitglieds zur Ober Seither Mitglied Victo Rabenau-Gießen, Stellvertreter Bürgermeister Bopp Bellersheim.) Marz 1887.

Der Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen.

11. März 1887

Vom. von Stempel

anntmachung, die Erhebung der Einnahme

2. Bekanntmachung, den Ausschlag der zur n Steuern betr. 3. Uebersicht der von Großherzoglichem israelitischen Relsgionsgemeinden des Kreises

Sommersemester 1887 in den Dienstentlassungen.

leibungen. 7. Diensingchrichten. 8.

treten aus die Mitglieder Fabrik int Trapp⸗

Friedberg, Steuerrath Pfannmüller Nidda, Bürgermeister Fendt-Schotten

Altenburg; ferner die Ersatzmitglieder Ingenieur

Freiherr von Nordeck zur

Ur. Boekmann.

Saale des Hötel Trapp die öffentliche Schluß

überhaupt und für die hiesige Ackerbauschule insbesondere interessiren, Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.

Dr. Braden.

wieder einrangirt; Bat. l. Gr. Landw. der Res. des

wurde in das Regiment Böhm, Vicewachtm. vom 5. Regts. Nr. 115, zum Sek. ⸗Lieut.

Am 22. März 1887.

Ein wundersames Rauschen

n Mal r* 2. Gr. Drag. Regts. Nr. 24 besoͤrdert; Frhr. Der heimgekehrten Sänger schallt. v. Nordeck, Riftm. à la s. des 1. Gr. Drag. Se e ee, ee Ar 28 der dag ee Fe Der veutsche Mutb die deutsche Hand Sek. Lieut. a. D., der Charakter als Prem. Für Kalser und für n Et. verliehen; Lucius, Sek. Lieut. der Jufanterie

des 1. Bats. J. Gr. Landw. Regts. Nr. 115, Helfrich, Sek. Lt. der Juf. des 2. Bats. 3. Gr. Landw.⸗Regts. Nr. 117 der Abschied bewilligt. Berlin, 18. März. Reichstag. Der Ver trag mit Serbien, betreffend den gegenseitigen ͤũ30ññ Schutz gewerblicher Muster und Modelle, wurde Auch in ber kleiden Hütte 1. ohne Debatte in erster und zweiter Lesung ge⸗ Glüht hell des Kindes Angesicht. nehmigt. Der Gesetzentwurf, betreffend den Treublau dort Aeuglein sprechen: Verkehr mit bleihaltigen und zinkhaltigen Gegen Gott, nimm uns uns'ren Kaiser nicht! ständen, wurde nach unerheblicher Debatte einem eser Bus; Ausschuß von 21 Mitgliedern überwiesen. Die

Der Vater spricht:Wie gut und mild 8 7 5 r Er blickt! D'rum immer Herz und Hand ade Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Für Kaiser und für Vaterland! die Abänderung des Reichsbeamtengesetzes, wurde Und wunderbares Rauschen erledigt, die zweite Lesung findet im Plenum Ein Adler über dem Ge fild statt. Der Gesetzentwurf, betreffend den Aus e ebe 85 schluß der Oeffentlichkeit in den Gerichts ver: Da schwoll das Herz in Früͤhlingslust: verhandlungen, wurde nach unerheblicher Debatte In diesem Zeichen, deutsche Brust, einem Ausschuß von 14 Mitgliedern überwlesen. Erhebe dich! Herz, Muth und Hand 17. März. Heute ist der Statthalter Dem Kalser und dem Vaterland!. Fürst Hohenlohe und der Unterstaatssecretär Friedrich Wilh. Möbius. Dr. v. Mayr aus Straßburg hier eingetroffen. Deutsches Reich. Man erwartet bekanntlich Eutschließungen über Darmstadt. Ernannt wurden: H. Weitzel wichtige Aenderungen staats rechtlicher und ad

zu Höchst zum Steuercommissariatsgehülfen, der ministrativer Natur in Elsaß Lothringen.

Amtsgerichtsdiener Schneider in Ulrichstein zum Von dem bevorstehenden Besuch eines Amtsgerichtediener in Homberg a. d. O., der] Sendboten des Papstes in Berlin theilt die Amtsgerichtsdiener Heinz in Herbstein zum Amts⸗Nordd. Allg. Ztg. mit: Der Seeretär der gerichtsdiener in Ulrichstein, der Fußgendarmf Heiligen Congregation für außerordentliche geist Herrmann zu Gernsheim zum Amtsgerichtsdienerf liche Angelegenheiten, Monsignore Galimberti, in Herbstein, der Feldwebel Roth zu Darmstadts der sich auf Befehl des Papstes nach Berlin zum Amtsgerichts diener in Alsfeld, der Gerichts-[begibt, um Kalser Wilhelm ein eigenhaͤndiges schreiber-Aspirant Dahmer zu Offenbach zum Geburtstags Glückwunschschreiben des Papstes Hülfsgerichtsschreiber in Offenbach. zu überreichen, gilt für einen der ausgezeich Militärdienstnachrichten. Wilms, Sek. netsten Würdenträger des Vatskans, was auch Lieut. à la 8. des 1. Gr. Drag. Regts. Nr. 23 durch die Thatsache hinreichend dargethan wird,

Ein wunderbares Läuten

Tönt schon beim ersten Morgenstrahl Von goldumsäumten Höhen

Hinab in's grüne Wiesenthal.

Im auferstand'nen Vaterland,

Vom hohen Fels zur Woge Strand Es klinget leise, nah und fern:

daß er es war, der in den letzten Monaten vor dem Ableben des Cardinals Staats-Sccretärs Jacobini das Ressort desselben aushülfsweise und stellvertretend bearbeitete und sich auf diesem Posten als ebenso leistungsfahig wie ge wandt bewährte.

Dem Bundesrath ist ein Gesetzentwurf, betreffend den Verkehr mit Wein, zugegangen. § l besagt: Wein, weinhaltige und weinähnliche Getränke, denen bei oder nach der Herstellung Baryumverbindungen, metallisches Blei oder Blei verbindungen, Glycerin, Kermelsbeeren, Magne siumverbindungen, Salicylsäure, unreiner(freien Amylalkohol enthaltender) Sprit, unkrystallisirter Stärkezucker, Theerfarbstoffe oder-Gemische, welche einen dieser Stoffe enthalten, zugesetzt worden sind, oder deren Gehalt an Schwefel saͤure in einem Liter Flüssigkeit mehr beträgt als sich in 2 Gramm neutralen schwefelsauren Kaliums befindet, durfen, sofern sie als Nahrungs oder Genußmittel dienen sollen, gewerbsmäßig weder feilgehalten noch verkauft werden. Dem gleichen Verbot unterliegen Getränke der vor bezeichneten Gattung, denen bei oder nach der Herstellung lösliche Alumiumsalze(Alaun ꝛe.)

oder solche Stoffe enthaltende Gemische zugesetzt

worden sind; Schaumweine jedoch unterliegen diesem Verbote nur, insoweit in einem Liter mehr als 0,0! Gramm Alaun enthalten ist.

§ A besagt: Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnißstrafe bis zu 3 Monaten und Geld strafe bis eintausend Mark; Fahrlaͤssigkeit mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft ge ahndet.§ 3. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Getränke erkannt werden, gleich viel ob sie dem Verurtheilten gehoren oder nicht. § A besagt, daß die Vorschriften des Nahrungs: mittelgesetzes von diesem Gesetz unberührt bleiben.

19. März. Prinz Wilhelm von Preußen

begleitete heute Vormittag den Kronprinzen Rudolf von Oesterreich nach dem Artillerie Schießplatz bei Kummersdorf, wo dieselben den

Schießübungen längere Zeit beiwohnten.

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