d. Famstag den 19. November. N 137.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo
und Freitag Abend ausgegeben. Alreisblatt für den Kreis Friedberg. e eee ee
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördlich ei 5 ei Pf. 2 e 0 115. lo i f he aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
und der Justiz hat dem Vorstande des Vereins für Geflügel- und Vogelzucht zu Mainz die nachgesuchte Erlaubniß Ziergvögeln, Geräthen ze. unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 15,000 Loose à 50 Pf. ausgegeben werden
Großherzogliches Ministerium des Innern Fur Veranstaltung einer Verloosung von Sing- und dürfen und mindestens 660 0 des Bruttoerlöses Im Großherzogthum gestattet.
aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose
3 9 ern. Vertilgung der Kleeseide. f a Friedberg den 16. November 1887. IPkilus 0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unseres Ausschreibens vom 10. v. Mts.— Kreisblatt Nr. 121— im Rückstand sind, 1 Südcen 0 werden an baldige Berichterstattung erinnert. 2 1715 Dr. Brader 1
chellfisch Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Fulebberg für 1888/89. 0 Friedberg den 16. November 1887.
09 N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme von Dorn-Assenheim, Gambach, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Kaichen, Massenheim, Ober⸗Erlenbach, Oppershofen, Reichelsheim und Rendel.
Den Nünnit
1 Unter Bezugnahme auf unsere Verfü ung vom 20. September d. J.— Oberhessischer Anzeiger Nr. 112 und 113— bringen wir die * 8 1 N* 2 3 22 2 f 5 5 90 3 1 9 N* 5 f insendung der Gemeinde-Voranschläge andurch mit dem Anfügen in Erinnerung, daß nach Verlauf einer Frist von 14 Tagen gegen die Rück— i azerfa. tändigen mit Strafen vorgegangen werden wird. Dr. Braden.
[Zetreffend: Die Aufbringung der Krankenversicherungsbelträge für vermögenslose Waisenlehrlinge. Friedberg den 16. November 1887.
N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehenden Erlaß der Großherzoglichen Provinzialdirection Starkenburg theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und künftigen Dar— gachachtung unter dem Bemerken mit, daß derselbe an Stelle unseres Ausschreibens vom 24. Maͤrz 1886, Kreisblatt Nr. 37, tritt. Dr. Braden. Betreffend: Die Aufbringung der Krankenversicherungsbesträge für vermögenslose Waisenlehrlinge. Darmstadt am 7. November 1887. Die Großherzogliche Provinzial⸗Direction Starkenburg an die Großherzoglichen Kreisämter. Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat mittelst Verfügung vom 21. October l. J. zu Nr. M. J. 24932 genehmigt, daß an Stelle der in
—
1
01 Seibt
n Unklappa,
. 5 Schlitte faber. Bemäßheit unseres Schreibens vom 15. März 1886 vergüteten Zweidrittel der von den Lehrmeistern vermögensloser Walsenlehrlinge eingezahlten Krankenversicherungs⸗ beiträge aus der Kasse der Großherzoglichen Landes watsenanstalt den Lehrmelstern, event. denjenigen Personen, welche die Unterhaltung des Lehrlings in Leibwäsche und 1 ö Kleidung übernehmen, eine Pauschalvergütung von 4 M. 50 Pf. jährlich für die Dauer der Lehrzeit bezahlt werden soll. Spiritu N Zur Ausführung dieser Einrichtung sind die nochstehenden Vorschriften erlassen worden:. . 1 1. In denjenigen Fällen, in welchen die Unterhaltung in Leibwäsche und Kleidung von dem Lehrmeister übernommen wird, ist§. 5 der Lehrverträge wie folgt e fassen:§. 3. Für dlese auf voriger Seite bemerkte Unterhaltung des Lehrlings erhält(inser. Name und Wohnort des Lehrmeisters) aus der Großherzoglichen Landes
Felde Unt. Baisenkasse zu Darmstadt die jährliche Summe von... Mark, ferner als Vergütung von Zweidritteln der von ihm nach gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift für den fehrling zur Gemeinde⸗Krankenversicherung, oder zu einer Orts⸗, Betriebs-(Fabrlk-), Bau- oder Innungs Krankenkasse in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 15 Juni 1888 ede. Ingezahlten Krankenversicherungs beiträge die jährliche Summe von 4 M. 50 Pf. im Ganzen also...(inser, mit Buchstaben die Gesammtsumme).
1 2. In denjenigen Fällen, in welchen nicht der Lehrmeister, sondern eine andere Person dle Unterhaltung in Leibwäsche und Kleidung übernimmt, ist der§. 4 des ehroertrags wie folgt zu fassen:§. 4. Die Verpflichtung zur Unterhaltung des Lehrlings in Leibwäsche und Kleidung während der Dauer der Lehrzeit übernimmt L 0 U Name des Uebernehmers). Der⸗ Die selbe verpflichtet sich, von der ihm nach§. 5 aus der Großherzoglichen Landeswaisenkasse bezahlten Gesammtvergütung, sofort nach Empfang der Vergütung den Betrag von 4 M. 50 Pf. an den Lehrmeister auszubezahlen. Der mitunterzeichnete Lehrmeister erklärt sich hiermit einverstanden und ver⸗ schtet ausdrücklich auf jede Vergütung für von ihm geleistete Krankenversicherungsbeiträge gegenüber der Großherzoglichen Landes watsenanstalt. 1 3. Im. ö ist in Fällen der unter 2 gedachten Art hinter den Worten:„von Zweldritteln der“ einzufügen:„von dem Lehrmeister“ 2. In den Quittungen über geleistete Unterstützungen hat der Empfänger den Empfang der Gesammtunterstützung(Vergütung für Leibwäsche ꝛc., sowie für 1 ranken versicherung) in einer Summe zu qutttiren. 5 i 14 Der unter der Quittung befindlichen Bescheinigung des Großherzoglichen Bürgermeisters ist hinter den vorgedruckten Worten:„Der Walse und Lehrling“ fol⸗ nder Passus einzufügen:„welcher keiner eingeschriebenen oder auf Grund landesrechtlicher Vorschrift errichteten Hülfskasse für die Dauer des Lehrverhältnisses als
Gatzert,
1 Pitglied angehört hat“, 1 5 2 0 schit 1 5. Vorstehende Bestimmungen treten an Stelle der unterm 13. März 1886 erlassenen in Kraft. v. Marquard. (etreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der J. Periode 1887/88. Friedberg den 17. November 1887.
Das(Hroßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 0 el N Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der I. Periode 1887/88 zukommenden Forststrafen resp. 1 0 Intheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.
0 Dr. Braden. Atoffe 0 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. 0 M. Pf. 2 klein⸗Karben 441 Ober⸗Mörlen— 39 Nieder⸗Weisel— 66 Heldenbergen— 14 Büdesheim— 81 Nieder-Wöllstadt 13 trag 11 Södel 3 36 Butzbach— 14 Itlbenstadt— 42 Assenheim l 3 25 Groß Karben 3 98 5 TWoölfersheim 2 97 Mark Griedel— 84 Nleder⸗Florstadt 173 Rodheim v. d. H. 15 Vilbel 2 90
In 0 1 Bekanntmachung. 1 0 1 betreffend: Erbauung einer Kreisstraße von Massenhelm nach Nieder Erlenbach.
N In Folge des Neubaues einer Kreisstraße von Massenheim nach Nieder-Erlenbach ist der Verkehr für Fuhrwerke auf dem alten Wege spoischen beiden Orten bis auf Weiteres gesperrt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. ö Friedberg am 18. November 1887. Dr. Braden. * ˖ 5 5 Vormittags, Fuͤrst Bismarck mit Fa— eutsches Reich. heute Nachmittag die erste Ausfahrt und em gestern 98, b b 77 1 Da 1 eee Derspfing dann den Reichskanzler Fürsten Bismarck. milie gestern Abend hier eingetroffen. Der rus— * N scbenzarzt 2. Kl. Spamer, vom 3. Gr. Inf.— 16. Novbr. Aus San Remo wird ge-sische Botschafter Graf Schuwalow und Bot—
1 i Assistenz„Kl., meldet: Die gestrige Untersuchung ergab, daß[schaftsrath Baron Budberg, sowie der zum per— r ne 05 e 5 5 der letzte Dee geschwunden ist und die sönlichen Dienst beim Kaiser Alexander bestelte 2 Gr 14 a Ne, 18. Nr. 216, zum Assistenz— Geschwulst freiliegt. Vormittags promenirte der[General v. Werder reisten heute nach Witten— at 2 Kl ber Ref befördert; der studirende Kronprinz im Garten der Villa. Es wurde be- berge, um den De daselbst zu empfangen.
kur ha 1 1 Fein 9 Großh. Inf.⸗Regt.schlossen, nunmehr achttägige Bulletins auszu⸗ 2 17. Nov. Die Ankunft des russischen ee 775 Dr. Heckmann beim 3 Gr. Juf.⸗Regt. geben. Der Abseeß im Halse wurde geöffnet. Nie ist jetzt definitiv a0 ib Vor⸗ N r. 117 Dr. 10 beim 1. Gr. Inf.⸗Regt. Die Eiterergießung verschaffte dem Kronprinzen mittag 10 52 Uhr festgesetzt Am Vahntef sind f 1 11650 1 l N wesentliche Erleichterung. N sämmtliche preußische Prinzen und Prinzessinnen a. Novbr. Der Kaiser machte— 16. Novbr. Geheimrath Rottenburg ist und andere Fürstlichkeiten, die Generale des
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