Ausgabe 
18.8.1887
 
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Iss.

onnerstag den 18. August.

2 97.

Sberhessischer Anzeiger.

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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch; 1617. 1 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienst fer und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. 9 3 1 n . Ua Annoncen: die einspaltige e Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von

Agasz, ö auswärtigen Einsendern 0 oweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

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15 2 2 etreffend: Schonzeit des Dachses.

Friedberg den 17. August 1887.

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un 8 verden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zun von höheren beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß E Piemach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission

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20. Lebensjahr vollendet.

desselben Jahres zu erbringen.

les Jing 1 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und

1 tehme ich hiermit als erledigt zurück. 0 Friedberg, 16. August 1887.

berzogthum oder des Agenten, welcher die Versicherung vermittelt hat. Azuszustellenden Versicherungspollee ausdrücklich auszusprechen; 4. daß die Gesell Jeschäften für die Anstalt im Großherzogthum Hessen beauftragt, sowie jede Veränderung, welche in diesen Aufträgen eintritt, insbesondete auch das Erlöschen derselben, innen 14 Tagen in der Darmstädter Zeitung bekannt zu machen, sowie auch alle wichtigeren Bekanntmachungen, insbesondere den jährlichen Rechnungsabschluß in diese Zeitung einzurücken, und zwar den letzteren so vollständig, daß derselbe jedenfalls aus einer Vermögensübersicht(Verzeichniß der Aktiva und Passiva in der herkömmlichen Form, Generalbilanz) und einer Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft wahrend des letzten Jahres nach den üblichen Hauptrubriken(Gewinn⸗ und erlust⸗Conto) sowie einer summarischen Darstellung der im verflossenen Jahr im Großherzogthum betriebenen Geschäfte besteht; 5. daß die Gesellschaft ferner sich ver flichtet, jährlich den Verwaltungs bericht, den Rechnungsabschluß und die Generalbilanz der Gesellschaft, sowie eine Uebersicht ihres Geschäftsbetriebs im Großherzogthum Zessen an das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz einzusenden, unterworfen hat, auf Grund der vorgelegten Statuten auf Widerruf ertheilt.

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betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen,

ur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum etscher,] Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht bor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spatestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das Der Nachweis der Berechtigung zum ein Jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April U

st hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. N 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts geugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Faͤhigkeit, den Freiwilligen

ö 4 Mein unterm 16. Juli erfolgtes Ausschreiben gegen Katharlne Granes von

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

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nicht fehlen darf.

Erledigung.

Dienstbehörde auszustellen ist; d. noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz ordnung(J. Theil der Wehrorduung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 98 und 94 der angeführten Erfatzordnung verwiesen.

Großherzoglich Hessische Prüfungs⸗Commission

für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

1 0 Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat der Mutual Lebensversicherungs-Gesellschaft von New-Vork die nachgesuchte Erlaubniß zum Geschäfts betriebe im Großberzogthum Hessen, nachdem sich dieselbe durch die von der Direktlon abgegebene Erklärung den ihr gestellten Bedingungen, darin bestehend: 1. daß die Hesellschaft von jeder Veränderung der bet der Zulassung gültigen Statuten bel Verlust der Concession dem Großherzoglichen Ministersum des Innern und der Justiz als⸗ bald Anzeige macht, auch sich verpflichtet, über ihre Geschäftsverhältnisse jede in Bezug auf die Interessen des Großherzogthums verlangt werdende Auskunft zu geben; 2. daß die Gesellschaft sich verpflichtet, einen Hauptagenten für das Großherzogthum Hessen, welcher in diesem Staate seinen Wohnsitz hat, zu bestellen und dem Großher oglichen Ministertum des Innern und der Justiz namhaft zu machen, durch diesen sowie die übrigen Agenten ordnungsmäßige Bücher und Akten führen und solche den etreffenden höheren Polizeibehörden, auf deren Verlangen, jederzeit zur Einsicht vorlegen zu lassen; 3. daß die Gesellschaft in allen auf das Versicherungsgeschäft bezüg⸗ schen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Versicherten aus dem Großherzogthum Hessen als Klägerin und Beklagte vor den Großherzoglichen Gerichten Recht mmmt, und zwar, sofern die Gesellschaft als Beklagte erscheint, je nach der Wahl des Versicherten entweder bei dem Gerichtsstand ihres Generalagenten für das Groß⸗ Diese Verpflichtung hat die Gesellschaft in jeder für einen Versicherten aus dem Großherzogthum schaft die Verpflichtung übernimmt,

die Namen der Personen, welche sie zur Besorgung von

4 Nachdem aus den verschiedensten Theilen unseres Kreises begründete Klagen über Schaden, welcher durch Dachse au Kartoffelfeldern * berursacht wird, bei uns eingelaufen sind, sehen wir uns veranlaßt, die Schonzeit des Dachses für August und September l. J. hierdurch aufzuheben.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle ubrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte

das Schulzeugniß. Sodann wird daß in dem Einwilligungs-Attest

Dr Beller

Ober⸗Mörlen, wegen Betrugs zum Nachtheil der Firma S. Hirschhorn zu Friedberg,

Der Großherzogliche Amtsanwalt. Kolb.

Deutsches Reich. Darmstadt. Der Buchhalter bei der Haupt taatskasse Schäffer wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand bersetzt, der Geh. Commerzienrath Heyl zu Worms ür sich und seine Nachfolger in dem Besitz des Heyl'schen Familienfideikommisses zu Herrnsheim inter dem NamenFreih. Heyl zu Herrnsheim n den Freiherrnstand, sowie seine übrigen Nach lommen in den Adelstand, der Major à lags. ber Kav. Heyl für sich und seine Nachkommen n den Adelstand erhoben. Berlin, 15. Aug. Fuürst Bismarck hatte um vorigen Freitag, bevor er sich zum Kaiser

1 nach Babelsberg begab, eine Unterredung mit f vem russischen Botschafter, Grafen Schuwalow. *

Sine weitere Unterredung in Kissingen soll nicht beabsichtigt sein.

Wilhelmshafen, 16. Aug. Der Kreuzer A khielt bei dem heutigen Stapellauf durch den Giceadmiral Grafen von Monts den Namen Schwalbe.

Eisenach, 15. Aug. Die Kaiserin ist heute hier eingetroffen und wurde mit lebhaften Hoch rufen empfangen. Dieselbe ist mit dem Groß herzog nach Wilhelmsthal gefahren.

16. Aug. Die Kaiserin ist mit der Herzogin von Mecklenburg heute Mittag nach Babelsberg abgereist. Der Großherzog reist heute nach Scheveningen ab.

Homburg, 16. Aug. Der Prinz von Wales ist gestern dahter zu mehrwoͤchentlichem Kurgebrauche, mit Equipage von Frankfurt kommend, eingetroffen.

Metz, 15. August. Die Prinzen Heinrich und Franz Joseph von Battenberg trafen gestern Abend, von Darmstadt kommend, hier ein und stiegen im Grand Hotel ab, machten heute eine Tour nach den Schlachtfeldern und reisen heute Nacht nach Straßburg weiter.

16. Aug. Unter dem Verdachte der Spionage wurde gestern der Professor Jenot aus Nancy auf dem Glacis des Forts Alvens leben verhaftet und nach dem Untersuchungs

gefängniß gebracht. Verdächtiges wurde bei ihm nicht vorgefunden und er deßhalb aus der Haft entlassen.

Ausland.

Holland. Haag. Die Auflösung der beiden Kammern ist auf den 17. August festgesetzt, die Neuwahlen zur zweiten Kammer finden am 1. September, die zur ersten am 8. September, die Eroͤffnung der neuen Kammern am 19. Sep tember statt.

Frankreich. Paris. Die neuen 18 In fanterie-Regimenter werden in nachstehende Gar nisonen vertheilt werden: 1 nach Maubeuge, 1 nach Commercy, 1 nach dem Fort von Leron ville, 3 nach Verdun, 2 nach Toul, 1 nach Neufchateau, 1 nach Epinal, 1 nach Troyes, 1 nach Belfort, 1 nach Lyon, 2 nach Grenoble, 1 nach Nizza und 2 nach Paris. Die franzsͤsisch deutsche Grenze wird bei dieser Truppenvermeh rung also in hervorragender Weise bedacht.

Großbritannien. London, 15. August. In Cowes auf der Jusel Wight wurde am

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