Ausgabe 
17.2.1887
 
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1887.

Donnerstag den 17. februar.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch. 1 6 M Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Areis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von 0 auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Militär Ersaßgeschäft pro 1887. Friedberg den 15. Februar 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Einige von Ihnen stehen noch mit Einsendung der Stammrollen im Rückstande. Sind dieselben nicht bis zum 21. I. Mts ein⸗

gelangt, werden dieselben durch Wartboten abgeholt.

V.: Dr. Wallau

J.

Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim, hler

Unter Beziehung auf§. 33 der Instruktion vom 7. November 1876 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Offen legung folgender Aktenstücke auf dem Rathhause zu Ussenheim und zwar in der Zeit von Dienstag den 22. Februar bis Dienstag den 8. März 1887, an Werktagen Vormittags von 1012 Uhr, Nachmit tags von 24 Uhr, und an Sonntagen Nachmittags von 24 Uhr, verfügt worden ist:

1. Die zum Zwecke der Abschatzung aufgestellten Gütergeschosse von Nr. 1 76 wurden in den Rubriken 9 und 10 ausgefüllt und kommen in diesem vervollständigten Zustande zur Offenlegung.

2. Die sich auf die Projectirung des Weg- und Grabennetzes, die Meliorationen ꝛc. beziehenden Protokolle der Commission, von Seite 121 des Protokollhefts.

3. Die Kostenanschläge zu den auszuführenden Arbeiten, beson deres Heft.

4. Die Karte mit dem eingezeichneten Weg- und Grabeunetz, den projectirten Kanalbauten und Meliorationen. Von letzteren die abzutragenden Flachen gelb, die zu verfüllenden grau colorirt

5. Die Seite 5 des

sind

Nachweisung über die vorhandene reine Vertheilungsmasse, Rechnungsjournals.

Unter Beziehung auf F. 45 der Instruction vom 7. November

1876 wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Offen legung folgender Aktenstücke auf dem Rathhause zu Assenheim und zwar in der Zeit von Dienstog den 22. Februar bis Dienstag den 15. März 1887, an Werktagen Vormittags von 1012 Uhr, Nachmittags von 24 Uhr, und an Sonntagen Nachmittags von 24 Uhr, verfügt worden ist:

1. Das früher schon aufgestellte topographische Güterverzeichniß über die zur Zusammenlegung zugezogenen Grundstücke, in die Besitzveränderungen gewahrt sind bis zum 1. Juli 1886.

2. Die schon für die beiden ersten Offenlegungen an Gütergeschosse von Nr. l bis 76, in welchen nun auch die 11 bis 14 ausgefüllt sind.

welchem

efertigten Rubriken

3. Das Verzeichniß über die angelegten Massestücke, Seite 6 des

Journals.

4. Geldausgleichungen für Gelaͤnde finden nicht statt, Geldaus gleichungen wegen ab- und zugefallenen Obstbaͤumen wurden nur in 4 Fallen erforderlich und sind dieselben nebst den Ausgleichungsbeträgen in die betreffenden Gütergeschosse eingesetzt.

5. Das Verzeichniß über die Zutheilung der neuen Grundstücke nach Gewannen aufgestellt, mit dem Theilungsabschluß für jede einzelne Gewann.

des Wlesengeländes; II.

1

1 1 1

woch den 9. März 1887, Nachmittags von ü bis

Offenlegung

6. Die Anspruchs rechnung und Feststellung des zu M. ssegelaͤnde übrig bleibenden Werths, Seite 4 des Journals,

7. Das Verzeschniß über die vorübergehenden Werthserk und Werthsverminderungen.

8. Das fortgeführte topographische Güterverzeichniß über die gelegenen Grundstücke.

9. Abschrift von dem Gemeinderathsbeschluß vom 6. August 1884, die nachträgliche Zuziehung der der Stadt Assenheim gehörigen Unterthergärten zur Zusammenlegung betreffend, Seite 51 und 52 des Protokollhefts.

Junerhalb der gedachten Frist, oder aber in dem Termine Mitt⸗ 3 Uhr, sind etwaige Reklamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, soweit über solche bis

öhungen

n

Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Assenheim, bier des Wiesengelandes;

dahin noch nicht abgestimmt ist, um so gewisser vorzutragen, oust Einverständniß mit denselben unterstellt werden würde und als spätere Reklamationen, die sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten be ziehen würden, nicht zugelassen werden. Wiedereinsetzung in den vorigen

Stand wegen Versäumniß der Reklamattonsfrist ist ausgeschlossen.

Friedberg den 14. Februar 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg J. V.: Dr. Wallau III. Offenlegung.

6. Die Karte, in welche die neuen Wege und Gräben, die pro jectirten Abtragungen(gelb colorirt), die projectirten Verfüllungen(grau colorirt), die neue Grenze der Nidda, die projectirte Profilweite der

**

Nidda und auch die neuen Grundstücke in ihren Grenzen

eingezeichnet sind.

7. Die auf die Zutheilung der neuen Grundstücke, die ung der Rechte, die Geldausgleichungen, die Regulirung der haltnisse ꝛc. sich beziehenden Protokolle der Commission, 53 des Protokollhefts.

Innerhalb der gedachten Frist oder aber in woch den 16. März 1887, Nachmittags von 1 bis 3 Uhr, sind etwaige Reklamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, soweit über solche bis dahin noch nicht abgestimmt ist, um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverständniß mit denselben unterstellt werden würde und als spätere Reklamationen, die sich auf die nunmehr offen gelegten Arbeiten beziehen würden, nicht zugelassen werden. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versaͤumniß der Reklamationsfrist ist ausgeschlossen.

Friedberg den 14. Februar 1887.

iches Kreisamt Friedberg. Dr. Wallau.

Uebertrag Pachtver⸗ 22 bis

Seite 22

dem Termin Mitt

Großherzog! .

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Reallehrer Kromm zu Michelstadt wurde auf Nachsuchen, unter Auer kennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt, der Reallehrer Glaser in Groß-Umstadt wurde

zum Gymnasial-Lehrer in Darmstadt ernannt. Das Regierungsblatt Nr. 4 enthält: Bekannt

Kapital in

mit 5 M. bis

und

gehilfen

Kapitalien nur zur Hälfte als Gemeindesteuer Ausatz kommen sollen. 2 schaͤtzung erfolgt für die von der Staatssteuer kommensteuerkapital, befreiten Einkommen von weniger als 500 M.: nicht als Grundbesitz oder Gewerbebetrieb fließt, zu 300, 10 M. 20 M. Steuerkapital bis zu 500 M. Gewerbs

schraͤnkung, daß der hiernach auf das Kapital Ein⸗rentensteuerkapital und der auf das halbe Ein insoweit das Einkommen

D

le

100 und entfallende Steuerbetrag den von diesen Steuer kapitalien für je das betreffende Jahr zu ent 9 1 8 3

bis

ienstboten sind steuerfrei, auch richtenden Staatssteuerbetrag nicht überschreiten N 0

Hachung, die Polizel Ordnung für die Schifffahrt und] sonst sind verschiedene Vergünstigungen vorge-[darf. Im Kriegszustand und waͤhrend der Zu blößerel auf dem Main unterhalb der alten Brücke sel Nor dere Ges wurf betr* d 0 hörigkeit ir Besatzun eines iswaͤrti swischen Frankfurt und Sachsenhausen betr. Bekannt sehen. Der andere Gesetzentwurf betrifft die! gehoͤrigke zur Besatzung eines auswaͤrtig machung, die Besetzung der Subaltern- unb Unterbeamten-]J[ Heranziehung der im Großherzogthum garnisoni⸗sstationirten Schiffes ruht die Steuerpflicht.

bellen bei den Staats behörden mit Milttäranwärtern betr. renden, im Offiziersrang stehenden Militär Offenbach, 13. Febr. Der erste, welcher

Das Reglerungsblatt Nr. 6 enthält: Bekannt machung, die Verordnung über den Transport explostver, entzündlicher, ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rhein betreffend.

Der zweiten Kammer der Stände sind wel Gesetzentwürfe zugegangen. Der eine be trifft die Gemeinde- Umlagen, für welche die Grund-, Gewerbe- und

Umlagen. dienstlichen

mäßigen S

Dieselben

weit ste vor dem 1.

personen des akttoͤen Dienstes zu den Gemeinde bleiben Einkommens atzes des zum Heirathskonsens nach zuweisenden außerdienstlichen Elnkommens, so

Kapitalrentensteuer-(haben, frei; im übrigen unterliegen sie dem Ge Fapitalien im vollen, die Einkommensteuer-setz vom 13. Mai 1885, jedoch mit der 2

von hier ausgewiesen worden, ist nach der Fr. Ztg. der bisherige Reichstagsabgeordnete Lieb knecht. Derselbe war heute Morgen mit dem Schnellzuge von Sachsen angekommen und schon um 11 Uhr wurde ihm der Ausweisungsbefehl

hinsichtlich ihres und des vorschrifts

April 1887 geheirathetszugestellt mit der Bemerkung, daß er Offenbach bis Uhr verlassen müsse de Berlin, 14. Febr. Der Bundesrath hat