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7. Donnerstag den 11. August. M gl.
Oberhessischer Anzeiger.
bird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo 5 pee— 7 Kc 1 öchentli d f 0 0 und Freitag Abend ausgegeben. 4 Areisblatt für den Kreis Friedberg. e— en 17 U
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honcen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von U auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
f Amtlicher Theil.
J Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat genehmigt, daß mit dem diesjährigen Friedberger Herbst Pferdemarkt eine Verloosung von Pferden J sonstigen Gegenständen verbunden wird. Es durfen boͤchstens 10,000 Loose a M. 50 Pf. ausgegeben und müssen 9400 M. zum Ankauf von Gewlungegenständen endet werden. Der Verkauf der Loose im Großherzogthum ist gestattet.
U.
reffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch dle Landgestütsbeschäler in 1887. Friedberg den 8. August 1887.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erwarten Erledigung unserer Verfügung rubricirten Betreffs vom 1. Juli l. J,, Kreisblatt Nr. 78, Seitens der Rückständigen
en 24 Stunden bei Meidung unangenehmer Verfügung. Dr. Braden. i reffend: Die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden. Friedberg den 10. August 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das abschriftlich nachfolgende Schreiben der Großherzoglichen(25.) Division vom 2. l. Mts. theilen wir Ihnen zur Nachricht und achtung mit Dr. Braden. 5 Abschrift.
5 Division, Section IVa., J.-Nr. 2740. Darmstadt den 2. August 1887.
K Nach Artikel II.§. 3 des Gesetzes vom 21. Juni d. J.(Reichsgesetzblatt Seite 245), betreffend die Abänderung bezw. Ergänzung des zes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 18. Februar 1875 ist die bisherige gesetzliche Bestimmung, ach die Sicherstellung der Fourage für auf Maͤrschen befindliche Truppen mit mehr als 25 Pferden zuvorderst im Wege des Vertrages streben war, außer Kraft gesetzt. Der ganze Bedarf der Marschfourage, auch für Abtheilungen mit mehr als 25 Pferden, ist nunmehr oh den Gemeinden zu liefern, erforderlichen Falles gegen Gewährung der tarifmäßigen Vorspannvergütung von der nächsten militärischen Ver— bpichungsstelle abzuholen. Wenn daher die noch zu erwartenden Ausführungsbestimmungen andere Anordyungen nicht treffen, wird die ver— sicsmäßige Sicherstellung der Marschfourage nicht mehr eingeleitet werden. Die Truppen werden dagegen Weisung erhalten, ihren Fourage— Neef auf Märschen rechtzeitig den Gemeindevorständen der bezüglichen Marschquartierorte mitzutheilen. 14 Im Interesse der Pferdeverpflegung erlaubt sich indessen das Großherzogliche Ministerium die Division ganz ergebenst zu ersuchen, duch die Großherzoglichen Kreisämter die Gemeinden auf die beregte Gesetzabaͤnderung sehr gefälligst besonders hinweisen und die Burger— ukereien auffordern zu lassen, dafür zu sorgen, daß die Fourage beim Eintreffen der auf Märschen befindlichen Truppen vorhanden ist, event. ey Gewährung der tarifmaͤßigen Vorspannvergütung von der nächsten militärischen Verabreichungsstelle rechtzeitig abgeholt wird.. Bezüglich der Märsche zu den diesjährigen Herbstübungen fügt die Division ebenmäßig hinzu, daß für die Eintreffetage in den Kantone⸗ S(für die berittenen Truppentheile der 11. bezw. 15., 30. August und 7. September) die Fourage bereits aus den Kantonements-Maga— ini empfangen wird. J. V: gez. v. Wißmann.
An das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hier. Best.
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Bekanntmachung. Areffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Kloppenheim.
Nachdem die am 4. l. Mts. stattgehabte Abstimmung die Annahme des rubricirten Projekts ergeben hat, da sämmtliche 71 Betheiligten Ai einem Flächengehalt von 1,433,945 qm und einem Steuerkapital von 3501 fl. 44 kr. dafür stimmten, so wird dieses Resultat mit dem Inerken bekannt gegeben, daß Einwendungen hiergegen oder gegen die Rechtsbeständigkeit der Abstimmung innerhalb 14 Tagen, vom Tage een Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei Meidung des Ausschlusses mittelst Rekurses bei dem Kreisausschuß des Kreises ildberg vorzubringen sind. Das Abstimmungsprotokoll, sowie das Verzeichniß der Betheiligten liegt während der genannten Frist zu Jeder— vichus Einsicht in dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Kloppenheim offen.
Friedberg den 9. August 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 0 a g Dr. Bradeu.
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Bekanntmachung. Aief fend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemeinde Okarben. 1 1 l Nachdem die am 4. l. Mts. stattgehabte Abstimmung die Annahme des rubricirten Projekts ergeben hat, da 147 Stimmberechtigte, nic als die Hälfte der sämmtlichen Betheiligten, dafür stimmten, diese im Besitz von„711246 qm Flache sind, mehr als die Haͤlfte der lehefligten Gesammtfläche, mit einem Mehr von 1634 fl. 45 kr. Steuerkapital über die Hälfte des betbeiligten Grsanumeftenerkabikals, so wird its Resultat mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Einwendungen hiergegen oder gegen die Rechte beständigkelt der Abfeimmung neren 14 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung dieser Abstimmung an gerechnet, bei Meidung des uten mittelst Rekurses det den eien del Kreises Friedberg vorzubringen sind. Das Abstimmungsprotokoll sowie das Verzeichuuß der Betheiligten liegt waͤhrend der genannten Frist n gedermanns Einsicht in dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Okarben offen.
Friedberg den 9. August 1887. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Deutsches Reich. e 0 fesdensel 110 lokalen 1 um den Deutschen das Leben schwer 9 90 haͤltnisse sind so zufriedenstellend wie nur möglich, zu machen.
3 eee 1 8 die Stimme fortfährt, an Kraft zu ge⸗ Aae Aug. An der morgen beginnen⸗
ngen treu geleisteten Dienste bei ein und winnen. Sie ist jetzt so klar und musikalisch, den 2 ischofscouferenz. nehmen alle mene
eben Familie die silberne Verdienst-Medaille daß, wenn nicht gerade Jemand mit der Krank. Erzbischöfe und Bischoͤfe Theil, mit Ausnahme
dat 3 d 1 b lieb heitsgeschichte des erlauchten Patienten bekannt des Bischofs von Paderborn, welchen der Dom⸗
den verlieben. ist, er nicht im Stande wäre, irgend einen Fehler kapitular Schulte vertritt. Aus Breslau wird
err. e. 0 7 2 in seiner Sprache zu entdecken.“ Kaiser Wilhelm der Kapitularvicar Gleich erwartet; ob der Erz
er Brlegleb von Berlin nach Friedberg, sowle dershat den Kronprinzen in einem eigenhändigen bischof von Freiburg und der Bischof von Mainz I Postafsistent Wünsche von Osthofen nach Michelstadt. Schreiben zur Wiederherstellung beglückwünscht, eintreffen werden, ist noch unbestimmt. Die Con— enen.. 8— Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ ferenz wird morgen früh mit einer Andacht in Nit Die Hlerherkunst des Reichskanz- hat jetzt in Sachen der Behandlung der Deut— der Bonifaciusgruft eröffnet. e en steht für den 10 d. in Aussicht. schen in Rußland das Wort ergriffen und weist Homburg v. d. H., 7. Aug. Heute if 8 er Me darauf hin, wie ganz rechtlos dle Deutschen dort cedolherde von Mecklenburg Strelitz zum Kur—
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