Ausgabe 
3.5.1887
 
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Oberhessischer Anzeiger.

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drselben resp. Beendigung des eingeleiteten Zwangsverfahrens Sorge zu tragen.

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52.

Dienstag den 3. Mai.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch

e Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. sch ch 5 stag

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.

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innoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

: Servis Liquidation pro 1886. Friedberg den 28. April 1887.

Das roßherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir benachrichtigen Sie andurch, daß die Zahlungsstelle des 11. Armee Corps zu Kassel angewiesen worden ist, die liquidirten Servis

ergütungen in den nachstehenden Beträgen auszuzahlen und beauftragen Sie, den Gemeinde-Einnehmern entsprechende Einnahme-Anweisung zu theilen und für Controlirung der anzuweisenden Beträge besorgt zu sein. Dr. Braden. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf.

ssenheim 399 96 Fauerbach b. Fr. 226 71 Kirch Göns 46 53 Nleder⸗Rosbach 19 80 Ossenheim 143 65 Stammheim 150 97 ad Nauheim 717 2 Fauerbach v. d. H. 27 01(Klein Karben 92 95 Nieder-Weisel 182 96 Ostheim 27 40 Steinfurth 55 15 jouernheim 101 87 Friedberg 1465 58 Kloppenheim 11 24 Nieder⸗Wöllstadt 157 72 Petterweil 1037 Trais⸗Münzenberg 12 82 eienheim 77 89 Gambach 14159 Langenhain 40 62 Ober⸗Eschbach 19 96 Pohl⸗Göns 32 36 Vilbel 83 67 LVönstadt 29 12 Griedel 70 55 Maibach 5 51 Ober ⸗Florstadt 22 93 Reichelsheim 356 56 Weckes heim 114 84 Hnuchenbrücken 156 40 Groß⸗-Karben 214 78 Melbach 80 92 Ober-Mörlen 266 80 Rendel 60 62 Wissels heim 2 37

üdes heim 152 95 Heldenbergen 24219 Münster 8 28 Ober-Ros bach 71 43 Rockenberg 98 37 Wölfersheim 31 28 urg Gräfenrode 11173 Hoch⸗Weisel 56 76 Münzenberg 191 32 Ober Wöllstadt 139 30 Rodheim 82 16 Wohnbach 9 44 orheim 293 20 Holzhausen 5149 Nieder⸗Erlenbach 17 35 Ockstadt 393 29 Södel 50 94 orn⸗Assenheim 155 80 Ilbenstadt 239 18 Nieder⸗Florstadt 266 02 Okarben 96 48 Schwalheim 225 54 Fortelweil 26 19 Kaichen 104 42 Nieder-Mörlen 113 74 Oppershofen 4137 Staden 136 45

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tetreffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge, hier die Liquidation der Friedberg den 30. April 1887.

Ausstände zu den Gemeinderechnungen für 1885/86.

0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeschniß der Ausstände, mit welchen zu den Gemeinderechnungen für 1885/86 liquidirt worden b, zur Nachricht mit. Gleichzeitig empfehlen wir denjenigen von Ihnen, in deren Gemeinden hiernach noch Ausstände bestehen, für Beitreibung Bis Ende Mai d. J. sehen wir Ihrer mit dem Gemeinde (nehmer zu machenden Anzeige darüber entgegen, ob alle Ruͤckstände aus 1885/86 eingegangen sind, oder daß und aus welchen Gründen des noch nicht möglich war, in welchem Falle zu jedem einzelnen Posten das eingehaltene Verfahren anzugeben ist. Dr. Braden.

M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Pf. Nenheim mit Butzbach 47 64 Muͤnster 137 86 Nieder⸗Weisel 35681 Ober⸗Wöllstadt 109 66 Rödgen 1330 77 Wickstadt 217 14 Friedberg 46819 Nieder Eschbach 2347 99 Ntieder-⸗Wöͤllstadt 98 67 Okarben 94 64 Schwalheim 429 52 Lad Nauheim 1103 88 Hausen 7 28 Nleder⸗Florstadt 1914 06 Ober Florstadt 422 92 Ossenbeim 558 21 Stammheim 45 29 Lönstadt 74 76 Hoch⸗Weisel 34 20 Nieder⸗Mörlen 296 26 Ober Mörlen 162 07 Pobl Göns 109 02 Vilbel 3909 80 Muchenbrücken 256 75 Kirch⸗Göns 108 14 Nieder Ros bach 3104 Ober Ros bach 200 26 Rockenberg 137 61 Weckes heim 560 80 Jetreffend: Die Aufnahme von Taubstummen in die Großherzoglichen Taubstummen-Anstalten. Friedberg den 29. April 1887. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 4 Sie wollen uns, zwecks Berichterstattung an die oberste Schulbehörde, nach Benehmen mit dem Vorsitzenden Ihres Schulvorstandes id Ihren Lehrern, bezw. dem Oberlehrer, sowie nach anderweitigen jedoch sorgfältigen Erkundigungen, bis längstens zum 7. Mai l. J. berichten: ö 1. welche Taubstumme, Kinder und Erwachsene, in Ihrer Gemeinde sich befinden, wie alt dieselben und ob sie in einer Anstalt unter

ichtet worden sind, bezw. ob sie jetzt in einer Anstalt und in welcher? sich befinden, bezw. ob sie in eine solche aufgenommen werden sollen; 1 2. welche derselben bildungsfähig sind, bezw. als solche sich erwiesen haben und welche nicht? und

3. warum der eine oder andere derselben, obwohl bildungsfahig, doch in keine Anstalt gekommen ist. Dr. Braden.

Ausgewiesen aus dem Großherzogthum: Johann Soldis aus Wetzlar.

deren jährliche Zinsen 3000 Mark betragen. Davon sollen in jedem daß Privatleute in ihren Wohnräumen Bilder gemalt erhalten, zu

Von einem Kunstfreunde ist zur Hebung der Freskomalerei elne Stiftung gemacht worden, Jahre eln oder mehrere Bilder in Freskomalerel ausgeführt werden. Der leitende Gedanke ist der, br 0 zelchen sie selbst den Gegenstand bestimmt haben. Es haben die fünf Academten zu München, Berlin, Düsseldorf, Karlsruhe, Dresden, ihre Zustimmung zugesagt, und zurd abwechselnd in jedem Jahre eine derselben die Ausführung durch einen hervorragenden Schüler oder jungen Künstler letten. In diesem Jahre trifft es die Kunst sule zu Karlsruhe, und werden Kunstfreunde, welche in Württemberg, Vaden, Hessen, Hohenzollern, Elsaß Lothringen wohnen und dort ein Haus besitzen, in welchem sie nen Raum durch Freskomaleret geschmückt haben möchten, aufgefordert, sich bis zum ersten Mal bei der unterzeichneten Behörde schriftlich zu melden und derselben Mit⸗ lellung zu machen über 1. den darzustellenden Gegenstand und die gewünschte Art der Darstellung(Figurenbild, Landschaft, Dekoratlon), 2. Größe, Gestalt, Lage des Maumes, bezw. der Wandfläche, durch Einsendung eines Grund- und Aufrisses, 3. die Hohe der Summe, welche sie etwa bei größerer Ausdehnung der Arbeit beizusteuern villt sind. Die Kosten für Vorbereitung der Wandfläche, Herstellung der Gerüste und der nöthigen Requlsiten hat der Besteller zu tragen. Aus diesen Meldungen wählt % Kunstschule die am passendsten scheinende aus und beauftragt einen ihrer Schüler mit deren Ausführung. Die geehrten Vorstände der Stadt- und Landgemeinden sowie

Herren Künstler und Kunstfreunde werden ergebenst gebeten, in ihren Kreisen dieser Aufforderung möglichst weite Verbreitung zu verschaffen. 0. g Directton der Großherzoglichen Kunstschule.

Karlsruhe den 23. Februar 1887.

Deutsches Reich.

satzes 3 trotz Widerspruchs Großh. Reglerung mit be

Ist dieses Maß durch bestehende Sommer Wide ng deutender Majorität angenommen. 30. April. Dle

höhe festsetzt.

1 er⸗dämme überschritten, so kann eine Abtragung, sowelt er j 10 abt, Der Großherzog 58 1 1 forderlich, von ver Aufsichts behörde angeordnet werden. Berathungen über das Dammbaugesetz werden heute zngene Woche 2 mal zur Auerhahnbalz in Die Kosten einer solchen Abtragung trägt, wenn und fortgesetzt und die Artikel 5061 ohne Debatte nach

der Reglerungsvorlage genehmigt. Ein Antrag Joͤckel,

berhessen und hat bis jetzt vier Auerhähne im

insoweit die seiner Zeit für den betreffenden Sommer

3 Grebenau erlegt.

ö 29. April. Zweite Kammer. Zu Beginn 2 heutigen Sitzung entspann sich zunächst eine leb fte Debatte über die zu handhabende Geschäftsordnung em Fehlen von Abgeordneten bel den Sitzungen. Die firige Nachmittagssitzung konnte nämlich wegen Beschluß⸗ Alähigkeit nicht abgehalten werden Es wird von sämmt:

sidden Rebnern der Wunsch ausgedrückt, das Präsidtum

nge diejenigen Abgeordneten, welche ohne Entschuldigung len, auf die Folgen dleses fortgesetzten Fehlens auf⸗ Unksam machen. Ebenso richtet der Vertreter der Großh. gterung, Ministertalrath Weber, in gleicher Weise die Gitte an das Präsidlum, diese die Verhandlungen sehr inträchtigenden Zustände möͤglichst abzustellen. Die Mrhandlungen über dasDammbaugesetz werden so Imn mit Art. 45 fortgesetzt und wird derselbe ohne Lobatte genehmigt. Bel Art. 46 entspinnt sich eine leb fte Debatte. Der Artlkel bestimmt, daß die Aufsichts brde die für jeren Sommerdamm zulaͤssige Maxlmal

damm genehmigte Höhe überschritten ist, der Eigenthümer, andernfalls der Staat. Der Ausschuß beantragt unter Hinzufügen einiger redaeltonellen Aenderungen Annahme des Art. 46. Abg. Haas spricht sich gegen den Artikel in der jetzigen Fassung aus und stellt folgenden Abände⸗ rungsantrag:Tritt in diesem Falle eine Veränderung im Werthe dersentigen Grundstücke ein, welche durch den Sommerdamm geschützt sind, so hat eine Entschädigung der betheiligten Grundelgenthümer dann stattzufinden, wenn die durch die s. Zt. ertbeilte Genehmigung be stimmte Höhe nicht überschritten ist. Die Entschädigung wird nach dem im Art. 8 u. ff. festgesezten Maßstabe und unter der dort erwähnten Voraussetzung vom Staate und denjenigen Gemeinden getragen, denen die Erntedri gung des Sommerdammes zum Vortheil gerelcht. Der Artikel wird nach dem Antrage Haas mit 25 gegen 12 Stimmen unter Ablehnung der Reglerungs Vorlage angenommen. Die Artikel 47 und 48 finden ohne De

batte Annahme. Artfkel 49 wird mit dem Strlch des Ab

Ellenberger, v. Wedekind und Genossen, eine zweite Le sung dieses Gesetzes vorzunehmen, zuft eine lebhafte De batte hervor. Bei der Abstimmung wird der Antrag mit 23 gegen 17 Stimmen abgelehnt und das ganze Gesetz mit 25 gegen 15 Stimmen angenommen. Das Haus tritt sodann in die Berathung über den Antrag Vogt und Jockel, die Erhaltung und Restauration der Schloßruine Münzenberg betr. Nach der Erklärung des Mintsterialprästdenten Weber, daß sich die Angelegenheit in einer im Sinne der Antragsteller günstigen Entwicke⸗ lung befinde und die Großh. Staatsregterung für die nächste Finanzperlode diesen Antrag in Erwägung zleben werde, beschlleßt die Kammer, den Antrag für erledigt zu erklären, desgleichen das Gesuch von Krelsbauauf seherin und Straßenmeistern um Gehalts Auf besserung de. Dle Regierung behält sich hinsichtlich der erbetenen Ge baltserhoͤhung in dem Hauptvoranschlag für die nächste Finanzperkode Entsprechendes vor. Die welteren Gesuche um unwiderrufliche Anstellung und um Anrechnung der