Jamstag den 2. Juli. M 77.
berhessischer Anzeiger.
ein ird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch(4e; für; 8 0 f öchentli i bend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg.. ee e 1
det, noncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Krei 9 9 30 Pf.; ei e 8 1 treit 0 iti aden„ lokale Anz. he aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von niedzerz 216 auswärtigen Einsendern soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets 5 Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
treffend: Abnahme des Verfassungseides vom IJ. Quartal 1887. Friedberg den 23. Juni 1887
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt: 1. zu Friedberg Dienstag den 5. Juli l. J., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause, f. 2. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben Mittwoch den 6. Juli l. J., Vormittags 10 Uhr.
Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu den obengenannten Orten bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum(. Juli l. J. unfehlbar die Namen der Geladenen anzeigen, oder N N richt, daß Niemand zu laden ast, einsenden. Die im Rückstand befindlichen, unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 M. Strafe vorladen lassen. 1 Aud N Zugleich werden wir in dem Termine am 6. Juli l. J. anderen Angehörigen der betreffenden Orte, welche Beschwerden oder Wünsche dee bringen wollen, Audienz ertheilen. Dr. Braden.
4 Kaiserst f Heinrich Sopp und Konrad Adam Fritz von Ober-Mörlen, Friedrich Sommerkorn von Pohl-Göns, Heinrich Vogt von Reichelsheim, ö U erich Wolf III. und Georg Thönges von Steinfurth, Tobias Seyfried von Heldenbergen, Georg Konrad Gunkel von Nieder-Erlenbach, 0 nüsst Uihelm Schuch von Burg- Graͤfenrode, Johannes Heppner von Nieder Eschbach, Heinrich Koch von Rendel.
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Ireffend: Die Wahl der Einschätzungs Commissionen für die Veranlagung der Gewerbesteuer. Friedberg den 29. Juni 18
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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Art. 27 des Gesetzes vom 8. Juli 1884 hat die Regulirung der Gewerbesteuer durch eine Commission zu geschehen, welche aus „, Ei d Ecos Großherzoglichen Steuercommissaͤr als Vorsitzendem und drei von dem Gemeinderath einer jeden Gemeinde auf drei Jahre gewählten det en Migliedern besteht. Ferner sollen in jeder Gemeinde zwei Ersatzmänner gewählt werden.
R. Friede Indem wir Sie beauftragen diese Wahl durch den Gemeinderath binnen fünf Tagen vornehmen zu lassen und uns Abschrift des
„ meinderathsprotokolls umgehend vorzulegen, bemerken wir, daß zu Mitgliedern dieser Commissionen nur solche Personen gewählt werden Bäder knen, welche zur Zeit der Wahl 30 Jahre alt sind und welche die passive Wahlfähigkeit als Gemeinderathsmitglied besitzen. ö Zur Geschäftsförderung und Ersparung von Kosten für die Gemeinden erscheint es zweckmäßig, die Mitglieder der Einschaͤtzungs— nmission für die Veranlagung der Einkommen- und Kapitalrentensteuer auch als Mitglieder für rubricirte Commission U. 8
Dr. Bräden.
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6. Ban
. Wreffend: Remunerlrung des Felpschützenpersonals in dem Rechnungsjahr 1886/87. Friedberg den 29. Juni 1887. „ Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 6 M Reus 0 Die Erledigung unserer Verfügung vom 27. Mai l. J.(Amtsblatt ohne Nummer) bringen wir bei den Rückständigen in Erinnerung. Wohnun!
J V Wüst.
aun Ke Aereffend; Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Voranschläge. Friedberg den 30. Juni 1887. sqllets, Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. dam Sean 1 Mit Bezug auf unser unten abgedrucktes Ausschreiben vom 20. Juni 1885, wonach auch diesmal die Gemeinde— Einnehmer sofort zu 25 keuten sind, beauftragen wir Sie bis zum 5. October l. J. zu berichten, ob die Abgabe der Rechnung an Sie erfolgt ist.
Dr. Braden.
reffend: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen und Noranschläge. Friedberg den 20. Juni 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Mittheilung Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer an Großherzogliches Ministerium wird der Termin für die Ablieferung Gemeinderechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, welcher nach unserem Amtsblatt Nr. 3 von 1881 auf den 30. September esetzt ist, häufig von den Gemeinde-Einnehmern nicht pünktlich eingehalten. Solche Unregelmäßigkeiten sind nicht nur für den Gemeinde— shaft, die rechtzeitige Aufstellung und Prüfung der Gemeindebudgets, sondern auch für den geordneten Geschaͤftsbetrieb der betheiligten Hlorden von nachtheiligem Einfluß. Um diesem Uebelstande mit Erfolg zu begegnen, hat Großherzogliches Wutgeitun Innern und der I iz durch Verfügung vom 17. März 1885 angeordnet, daß von den Bürgermeistereien der Landgemeinden bis zum(. Oktober jeden Jahres bucht über die erfolgte Abgabe der Gemeinderechnung Seitens der Gemeinderechner erstattet und gegen die säumigen Rechner nachdrücklich
it 185 inegangen werden soll. Sie wollen die Gemeinde-Einnehmer von dieser Fristbestimmung ausdrücklich benachrichtigen und 0 erfolgte Abgabe ä Rechnung an Sie, eventuell den Grund der Verzögerung bis 5. October anzeigen. Ur. Braden. li treffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der V. Perlode 1886/87. Friedberg den 30. Juni 1887. ehr Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der V. Periode 1886/87 zukommenden Forststrafen resp.
b. N 1 ö 5 N 1 N ir 1 10 eile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedeeretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige n sorgen. 9*. 0 8 tet 0 15 5 k 18 1. M. Pf. M. Pf. u- WN 9 — Mat. 0 Ober, Mörlen 3 00 Koch Wee 14% Nieder⸗Florstadt 9 60 Petterwell. 9 1. Jenmheim 126 Nleder Mörlen— 18 Ockstadt— 36 Burg Gräfenrode 2 87 Rodheim 10 02[Nieder Erlenbach— 56 ,% e 1 68 Mark Griedel— 42 Vönstadt— 03 Ober- Florstadt— 27 Büdeshelm— 81 Ober Eschbach* a 1 Altersheim— 21 Gambach— 60 Heldenbergen— 49 Holzhausen 6 20 Groß Karben 2 94 Vilbel 6 81
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