Ausgabe 
2.4.1887
 
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47 Proc. besessen hatte, während bekanntlich

das Feinmehl von der 1886er vollkommneren Mahlung einen Wirkungswerth von 61 gehabt hat. Hieraus folgt, daß die 67 Proc. Fein⸗

mehl der jetzt eingeführten gröberen Mahlung einen verhältnißmäßig niedrigeren Wirkungs werth besitzen, als die 75 oder 80 Proc. Fein

mehl der feineren Mahlung und es ergibt sich daraus, daß 58 Proc. Wirkungswerth für die 75er Mahlung bei meiner obigen Rechnung auch zu hoch gegriffen ist. Doch rechnen wir, wie sich die Sache nach obigen Ausführungen für die 67er Mahlung gestaltet. Die Zahl 47 für den Wirkungswerth anzunehmen, wäre wohl etwas zu niedrig gegriffen, aber viel mehr als 50 Proc. wirkt das Feinmehl bei 67procentiger Mahlung gewist nicht und dies ergibt, daß eine Thomasschlacke mit 67 Proc. Feinmehl einen Wirkungs⸗ werth von nur 33,5 Proc. der wasser⸗ löslichen Phosphorsäure besitzt und daß demnach 1 Proc. wirksame Phos- phorsäure dei dieser Mahlung 30 Pf. kostet, also viel theurer ist als die wasserlösliche Phosphorsäure. Wenn in Zukunft seitens der Fabrikanten gemahlener Thomasschlacken keine feinere Pulverung ein geführt wird, so kann man den Landwirthen nur den Rath geben, bei der bisher geübten Anwendung der Superphosphate getrost zu verbleiben, denn die wasserlösliche Phosphor säure ist nach den bis jetzt vorliegenden Er fahrungen billiger als die wirksame Phosphor- säure in einer 67 Proc. Feinmehl enthalten den Thomasschlacke.

Aus privaten Mittheilungen ist mir übrigens bekannt, daß einzelne Fabriken von gemahlenen Thomas-Schlacken ernstlich bestrebt sind, eine feinere Mahlung herzustellen und meine oben ausgesprochene Ansicht hierüber theilen. Ich möchte dringend den Rath aussprechen, daß die Gesammtheit diesen folgen möge, denn bei dem Beharren auf dem jetzigen Wege ist es unausbleiblich, daß eine Disereditirung der Thomasschlacke eintritt und durch falsche kurz sichtige Maßregeln die an und für sich so aus gezeichnete Sache, welche eine Verwerthung unserer eigenen Phosphorsäureschätze ange bahnt hat, auf Abwege geräth.

Den Verhandlungen der Fabrikanten ge mahlener Thomasschlacke zu Köln haben laut dem mir vorliegenden Protokoll die Vertreter der Versuchsstation zu Bonn und Darmstadt beigewohnt. Die dort gefaßten Beschlüsse drehen sich hauptsächlich um die Festsetzung der Feinheitsgarantie zu 67 pCt. und eine Art der Entschädigung bei einer Minderlieferung von Feinmehl, auf welche wir nachher noch zurückkommen wollen. Man sollte meinen, die Vertreter landwirthschaftl. Versuchsstationen hätten sich über die vorliegende Frage in der Richtung klar sein müssen, welche ich oben versucht habe darzulegen; sie hätten meiner Ansicht nach ihrer Ueberzeugung, daß der Werth der Thomasschlacken mit der Feinheit der Pulverung steht und fällt, energisch Aus druck geben, gegen die gefaßten Beschlüsse pro testiren müssen. Jedoch was enthält das Pro tololl jener Versammlung hierüber:Hiermit (nämlich mit 67 pCt. Feinmehl) erklärten sich die Vertreter der Versuchsstationen einverstan den, hoffen aber, daß die von ihnen ge⸗ wünschten 80 pCt. Feinmehl in einiger Zeit von den Firmen erreicht und garautirt werden können.

Ich weiß nicht, ob Wagner und Stutzer, als Vertreter der landwirthschaftl. Versuchs stationen Darmstadt und Bonn, durch diese Zustimmung zu dem mir unbegreiflichen Be schluß der Fabrikanten, das Interesse der Land wirthschaft, welches sie zu wahren berufen

sind, so vertreten haben, wie man es bisher von den Vorstehern deutscher Versuchsstationen gewohnt gewesen ist. Ich bin der Meinung nein, und weiß, daß die große Mehrzahl meiner Collegen derselben Ansicht ist ich

scheue mich nicht, dies einmal öffentlich aus

zusprechen. Der platonische Wunsch, es möge

den Herrn Fabrikanten gefallen,in einiger

Zeit die von den Vertretern der Versuchs⸗

stationen Darmstadt und Bonn gewünschten

80 pCt. Feinmehl zu erreichen, bietet kein

Acquivalent für die Zustimmung zu dem noch

gleich zu besprechenden Endschädigungsmodus

bei Minderlieferung von Feinmehl.

Die Consequenzen der koͤlner Beschlüsse be ginnen sich auch schon weiter zu zeigen. Während ich diesen Artikel schreibe, geht mir eine Reclameschrift der Firma H.& E. Albert in Biebrich zu, welche wegen ihrer Harmlosigkeit zum Lachen reizen könnte, wenn sie nicht beuihren, gegen das Interesse der Landwirthschaft gerich teten Bestrebungen etwas sehr Bedenkliches hätte.

In dieser Schrift finden wir zunächst an den verschiedensten Stellen hervorgehoben, daß die feine Mahlung der Thomasschlacke ein Haupterforderniß für ihre Wirkung sei, es wird sowohl die Untersuchung von P. Wagner, wie auch mein Ausspruch, daß die feinste Mah lung der Thomasschlacke absolutes Erforderniß sei, citirt, und um diesen gerechten Anspruch zu erfüllen, biete man nach Uebereinkom⸗ men mit den Versuchsstationen ein Thomasphosphatmehl, welches mindestens 67 pCt. Feinmehl enthalte. Hierbei drängen sich nun drei Bemerkungen auf:

1) Nach Uebe reinkommen mit den Versuchsstationen, so steht es wört lich auf Seite 19 der Albert'schen Schrift, und Niemand kann doch an etwas Anderes denken, als daß damit alle Versuchs stationen gemeint seien; während die Leser aus meinen Darlegungen erfahren haben, daß nur die Versuchsstation Bonn und Darmstadt dem Beschluß der Fabri kanten zugestimmt haben können. Von der großen Mehrzahl der deutschen Ver suchsstationen weiß ich aber bestimmt, daß sie diesen Beschluß strengstens mißbilligen und nicht entfernt daran denken, zuzu stimmen. Früher war es Sitte, daß der artige wichtige Principienfragen auf Ver sammlungen, wo alle deutschen Bersuchs stationen vertreten waren, verhandelt und sorgfältig erwogen wurden; man faßte bindende Beschlüsse erst nach sorgfältigster Prüfung und stets unter Zustimmung aller Betheiligten. Jetzt wird ein anderes Ver fahren beliebt; einzelne Versuchsstationen gehen, losgelöst vou der Gesammtheit, für sich allein vor und einigen sich mit den Fabrikanten über die Köpfe der übrigen Versuchsstationen hinweg. Collegialisch kann man ein solches Verfahren gerade nicht nennen.

Das Thomasphosphatmehl soll mit min de stens 67 pCt. Feinmehl geliefert werden; man könnte hieraus möglicher Weise ent nehmen, daß die Fabrikanten bestrebt sein würden, in Zukunft bedeutend mehr als die Mineralgarantie zu liefern. Was aber für die Landwirthe zu erwarten steht, habe ich oben dargelegt, indem ich anführte, daß in diesem Jahr bereits 62 pCt. der untersuchten Thomasschlacken bedeutend weniger Feinmehl als früher enthalten hätten. Wenn einmal eine Minimal garantie von 67 pCt. festgesetzt ist, so wird man schwerlich erwarten dürfen, daß mehr geliefert wird. Was endlich eine Garantie von 67 pCt. Feinmehl besagt, wissen wir. Herr Albert thut gewissermaßen so, als brächte er diese 67 pCt. als Geschenk der Landwirthschaft dar eine Thomasschlacke von dieser Be schaffenheit ist aber, wie ich nachgewiesen habe, ein sehr geringwerthiges und ver hältnißmäßig theures Düngemittel. Nun kommt aber Herr Albert zu folgen dem Schluß:Setzt man den Duͤngewerth im

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Superphosphat= 100, so ergiebt sich Phosphorsäure im Thomas phosphatmehl

67 pCt. Feinmehl ein Düngewerth von 50%

Herr Albert! wirklich von 50 pCt. bei 67 pet

Feinmehls Ich kann aus Wagner's Schrift nut herauslesen, daß Thomasschlacke mit 80 per Feinmehl einen Düngerwerth von 50,6 pCt., der!

sich übrigens nach meiner Rechnung auf 46,4 pet.

reducirt, besitzt, nicht aber eine Schlacke mit 67 pCt. Feinmehl, deren Werth sich zu 33,5

berechnet.

Ich weiß nicht, wie ich dies Ver,

fahren nennen soll; ein geschickter Interpret wissenschaftlicher Untersuchungen und ein guter

Geschäftsmann sind Sie, Herr Albert, aber von den Thatsachen entfernen Sie sich meilenweit!

Also, was die Albert'sche Schrift bietet,

ist theils unrichtig,

das Interesse der Landwirthschaft gerichtet. Endlich komme ich noch zu dem Entschä⸗ digungsanspruch, wenn in der Thomasschlacke

weniger Feinmehl, als die Garantie besagt, Das kölner Protokoll spricht

geliefert wird. sich hierüber folgendermaßen aus:

zur Erweckung falscher Vorstellungen geeignet und im Princip gegen

1 1

Bei Mindergehalt von Feinmehl soll der Ersatz wie folgt bemessen werden. Garantirt

67 pCt., Preis 300 M. per Waggon:

geliefert 63 pCt. Feinmehl, also weniger 4 pCt., davon die Hälfte= 2 pCt. oder

in obigem Fall 6 M. zu vergüten.

Bei einem Mindergehalt an Feinmehl soll demnach nur die Hälfte als Werthverminderung berechnet werden, dies wäre berechtigt, wenn

das Grobmehl die Hälfte der Wirksamkeit des Feinmehls besäße.

9 gde ha ul niht Igel dit impsdre Ie nen ö ac nicht

5

Nun fand aber Wagner,

daß Grobmehl nur 13 pCt., Feinmehl aber e

58 pCt. Wirksamkeit besaß; also 4,5 mal so stark als Grobmehl. In dem Wagner'schen sogenannten Grobmehl, welches 13 pCt. Wirksamkeit besaß, waren aber 52 pt, feinere Bestandtheile, angenommene Normalsieb als Feinmehl bestimmt

Feinheit wirkt

welche durch das jetzt

worden, enthalten und es unterliegt doch keinem f

Zweifel, daß der größere Antheil der 13proc.

Wirksamkeit diesen feineren Theilen zuzuschreiben ist. Das Grobmehl, welches nicht durch das

Normalsieb fällt, hat eine sehr geringe Wirk Wagner's Versuchen zur

samkeit, wie aus

Evidenz hervorgeht; es mit der Hälfte der

Wirksamkeit des Feinmehls in Rechnung zu stellen, ist einfach absurd und gänzlich unbe rechtigt. Es liegt nach den bis jetzt gewon nenen Erfahrungen eher eine Veranlassung vor, das Grobmehl gar nicht, als mit irgend einem noch so geringen Werthe einzuschätzen, jeden falls aber nicht mit der Hälfte des Werthes, wie es seitens der Fabrikanten beansprucht wird.

Wo waren die Vertreter der Verxsuchs⸗ stationen Darmstadt und Bonn, als dieser Beschluß gefaßt wurde? Ihnen mußten die Verhältnisse doch vollkommen klar sein; auf Grund von Wagner's Zahlen habe ich ja den Nachweis von der Werthlosigkeit der groben Theile der Thomasschlacke gefuhrt. Das Kölner Protokoll enthält nur die lakonischen Worte:

Hiermit erklärten sich die Vertreter der Ver?

suchsstationen einverstanden. Ich frage noch⸗ malshaben jene Versuchsstationen in diesem Falle das Interesse der Landwirthschaft wahr⸗ genommen?

Mir ist seitens der Fabrikanten bei dem Verkehr über obige Fragen entgegengehalten worden,die Versuchsstationen seien nicht be rufen, den Fabrikanten Vorschriften zu machen, was sie liefern sollten. Dem stimme ich voll⸗ kommen zu; auderseits müssen sich aber die Versuchsstationen als Berather der Landwirth schaft das Recht wahren, ihre Stimme zu er heben, wenn es sich um eine Schädigung der Landwirthschaft handelt. Diese Schädigung liegt jetzt in der Thomasschlackenfrage vor und ich glaube mit den vorstehenden Mitthei⸗ lungen nur mein Recht in Anspruch genommen und meine Pflicht erfüllt zu haben.

ö M. Maercker.

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