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2. Mädchen⸗Lehrerstelle in Heppenhelm präs. Schulamtsasp.
1886. Dienstag den 27. Zuli. M S7.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
a Frei für rel 1 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, e Areisblatt für den Kreis Friedberg. cent dr daa eee enen dienstag
Annoncen: die einspaltige we 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
1— Für die Monate August und September kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.
Amtlicher Theil.
Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Entschließung vom 20. Juli 1886 zu Nr. M. J. 17444 dem Vorstand des Gewerbehalle—
vereins zu Darmstadt die Erlaubniß zur Abhaltung einer im§. 46 der Statuten vorgesehenen Verloosung von Industriegegenständen im Monat Dezember 1886 auf Grund
des vorgelegten Verloosungsplans unter der Bedinzung ertheilt, daß höchstens 15000 Loose à 4 Mark ausgegeben und mindestens 65% des Bruttoerlöses hieraus zum Ankauf von Gewinngegenständen verwendet werden. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet.
Betreffend: Die Arbeiter-Colonse Neu- Ulrichstein. Friedberg den 23. Juli 1886
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
Mit nächster Post erhalten Sie ein Exemplar der Haus- und Tagesordnung für die Arbeiter-Kolonie Neu-Ulerichstein mit dem Auftrage, dasselbe an geeignetem Orte auheften zu lassen.
Dr. Braden.
Bekanntmachung,
die Ausführung der Artikel 23 und 24 des Gesetzes vom 30. Juni l. J. über das Civildiener-Wittwen-Institut betreffend. Vom J. Jult 1886.
ö Nach Artikel 23 des Gesetzes vom 30. Juni l. J., das Civildiener Wittwen-Institut betreffend, steht es denjenigen aktiven Staatsbeamten, sowie denjenigen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welche vor dem J. Oktober 1886, sei kes kraft Gesetzes, set es in Folge vor⸗ läufiger Aufnahme, Mittlieder des Civildiener-Wittwen-Instituts geworden sind, frei, in dem seitberigen Verhältniß zum Institut zu verbleiben, unter Beibehaltung der damit verbunden gewesenen Pensionsansprüche der Wittwen und Waisen und der entsprechenden jährlichen Beiträge und Eintrittsgelder; sie sind jedoch verpflichtet, diesen ihren Entschluß vor dem 1. October 1886 der Civildiener Wittwenkasse Commission anzuzeigen, widrigenfalls angenommen wird, daß sie sich den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes unterwerfen.
Nach Artikel 24 des nämlichen Gesetzes werden allen denjenigen aktiven Staatsbeamten, sowie denjenigen in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, welche vor dem 1. Oetober 1886, sei es kraft Gesetzes, sei es in Folge vorläufiger Aufnahme, Mitglieder des Civildiener— Wittwen⸗Instituts geworden sind, und welche von der in Artikel 23 zugestandenen Befugniß keinen Gebrauch gemacht haben, vom 1. Oktober 1886 an die nach Artikel 4 und 5 fesigesetzten Wittwen- und Waisengeld beiträge in Abzug gebracht; spätere Reklamationen dagegen bleiben unberücksichtigt. Jedoch sollen die Hinterbliebenen solcher Beamten an Wittwen und Waisengeld zusammen so viel zu beziehen haben, als das Wittwen- oder Waisengeld betragen haben würde, wenn der Beamte in dem seitherigen Verhältniß zu dem Institut geblieben wäre, sofern gedachte Beamten sich auf Grund einer vor dem 1. Oetober 1886 bei der Civildiener Wittwenkasse-Commission abzu⸗ gebenden Erklärung verpflichten, die höheren Beiträge, welche sie in dem seitherigen Verhältniß zu dem Civildiener-Wittwen⸗Institut zu entrichten hatten, in so lange wetter zahlen zu wollen, bis sich die Wittwen- und Waisengeldbeiträge nach Artikel 4 und 5 des angeführten Gesetzes gleich hoch oder höher berechnen.
Indem wir die Interessenten auf vorstehende gesetzlsche Bestimmungen zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten besonders aufmerksam machen, bemerken wir, daß zu den hiernach bei Meidung des Ausschlusses bis spätestens den 30. September 1886 einschließlich bei Großherzoglicher Ctvildiener Wittwenkasse Commission einzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist. Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Darmstadt den J. Juli 1886. Finger. Köhler.
Bekanntmachung, die Ausführung des Artikels 22 des Gesetzes vom 30. Juni l. J über das Civildiener-Wittwen-Institut betreffend.
Vom 1. Juli 1886.
Nach Artikel 22 des Gesetzes vom 30. Juni l. J., das Civildiener Wittwen-Institut betreffend, findet dasselbe auf die Wittwen und Waisen der vor dem 1. Oetober 1886 verstorbenen Staatsbeamten keine Anwendung. Jedoch sollen die Wittwen und Waisen solcher Staats beamten, welche Mitglieder des Civildiener-Wittwen⸗ Instituts gewesen und in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1886— sei es im aktiven Dlenste, sei es nach Versetzung in den Ruhestand während dieses Zeitraums— gestorben sind, die Bemessung ihres Wittwen- und Watsengeldes nach den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes verlangen können, falls sie einen desfallsigen Anspruch vor dem 15. Oetober 1886 bei der Civildiener-Wittwenkasse Commission geltend machen. 8
Indem wir die Interessonten auf vorstehende gesetzliche Bestimmung zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten besonders aufmerksam machen, bemerken wir, daß zu den hiernach bel Meldung des Ausschlusses bis spätestens den 14. October 1886 einschlleßlich bei Großherzoglicher Civildiener-Wittwenkasse⸗-Commission einzureichenden Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist. Großherzogliches Ministerlum des Innern und der Justlz.
Darmstadt den 1. Juli 1886. Finger. Köhler.
Einladung.
Herr Director Dr. Tobisch wird Sonntag den 1. August einen Vortrag über künstliche Düngemittel und Herr Landwirthschaftslehrer
Hannemann einen solchen über landwirthschaftliche Tiefcultur in der Gemeinde Ostheim im Saale des Herrn Fett halten. Zu recht zahlreichem
Besuche von Seiten der Laudwirthe wird hiermit eingeladen. f Butzbach den 17. Juli 1886. Hechler.
dem Schullehrer Neeb zu Büdesheim die Lehrerstelle zu— 24. Juli. Prinz Wilhelm hat gestern
Deutsches Reich. den 8 5 35 r Juli. 5 hat gest Darmstadt. Fortsetzung und Schluß des Inhalts Zellbach, dem Schulamtsasp. May aus Büdeshesm die eine mehrwöchentliche Reise angetreten, zunächst
2 g 5 vehrerstelle zu Schimbsheim übertragen n; zes Reglerungsblatts, Bellage Nr. 21: 55 die XII. Konkurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die zum Besuche der Festspiele in Bayreuth.
XI. Dienstnachrichten. Es wurde: Der auf 0. Pfarrstelle zu Nieder-Moos. Die Präsentatlon 990 Mainz, 25. Juli. Die feierliche Conse— 5 3407 S den sämtlichen Riedesel Freiherrn zu Eisenbach zu. e eration des Bi Dr. P Leopold Haffner Booß aus Erbes Vüdesherm bestätigt; dem Schullehrer Lehrerstele zu Schoͤnberg, Gehalt 900 M. Dem Grafen ere 8 2 schofs Paulus Leope d Haffner Mann zu Metzlos die Lehrerstelle zu Elpenrod, dem zu Erbach Schoͤnberg steht das Präsentatlonsliecht zu. hat heute im hiesigen Dome durch den zum Schulamtsasp. Schwartz aus Offstein die Lehrerstelle zu Eine Lehrerslelle zu Löhrbach, Gehalt 900 M. De Erzbischof gewählten Bischof Roos von Limburg,
S 8 i 8 W᷑ ˖ 5 1 7. 8 2 argen fel en 9579 8 Lehrerstelle u Wes Gelen ach, Gehelt 900 M.... unter Assistenz der Bischöfe von Eichstädt und 0 5 Sch 4 8 3 e Id: 9 e 2 8 8 r 15 en s nen, Kiehn aus Mainz, Köhreg„n. Sterbefälle. Gef orben iar der Bergrath Trier, gemäß dem für die Feier aufgestellten piranten Jung 4 4 g Schrelber in Göttingen, vordem zu Bad Nauheim; der 8
d S ö 1 Pr 5 0 Als N zr 1 zus Erzhausen, Wallhäuser aus Auodereheim eie Forstmesster Leo zu Büdingen; der Schullehrer Zinn Programme staltgefunden. Als Commissär der dus Dromersheim und dem Schulverwalter Kessel zu zu Kirtorf; der Oberrechnungsrevisor Rühl; der Ober Regierung wohnte der Provinzialdirektor Ge—
1 Darmstadt Lehrerstellen zu Darmstadt übertragen; der 1 i e e e Dean W e ,, eee un, Tas 1 1 Lehrerstelle zu Münster präs. Schulamtsasp. ae br. ng ae an 0 e heimrath Kuͤchler der Feier bei. Der Festzug, Müller aus Heppenheim bestätigt; der Heizer bei der ee e e Offenbach; welcher den Bischof Vormittags 9 Uhr in seiner U Main Neckar Eisenbahn Metzger zum Lokomotivführer per A 5 a don Oglalehrer Wohnung abholte und denselben nach dem Subeitt. ind der prov. Helzer e eee ee daß Patent Fischer zu Gundernhausen. 1 i Schlusse der kirchlichen Feier wieder. dahin zu⸗ 1 6 4. Krels Heppenheim ertbellt;— Das Hoflager ist auf einige Wochen rüuͤckgeleitete, war äußerst glänzend. Nachmittags — 1 m* 2 4* 5 9. 0 2 dale 1 315 55 838 4 N i* N 1 welzel dem Schulamtsasp. Loth aus Rüddingshausen die Lehrer, nach Jagdschloß Wolfsgarten verlegt. 85 fand ein großes Festmahl in der festlich 1 elle zu Liederbach übertragen; der auf die Lehrerstelle— Der Steueraufseher Limberger zu Mainzsdecorirten Stadt-Halle statt, an welchem sich 7 1 9 eee 9 0 Wiebelsbach wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seinersgegen 1500 eu, bethelligten. Abends — mmern, der auf die 2. 0 ö be J 00 g 5 0 8 ur A Bischo 9 a1 hier 4 as. Schulamtsasp. Nodenhausen aus Neustadt bestätigt; Dienste, in den Ruhestand versetzt. wurde dem neuen ischof und den hier


