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Vonnerstag den 27. Mai. 4 62.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. e i ee
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Verlags-Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
Amtlicher Theil. Betreffend: Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes, hler die Anmeldung der gewerbsmäßigen Fuhr—
werksbetriebe. Friedberg den 24. Mai 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche unserem Ausschreiben vom 3. April l. J. bis jetzt noch nicht nachgekommen sind, werden an Erledigung binnen 3 Tagen erinnert. Dr. Braden.
Für den Monat Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der
Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung von Grundstücken der Fluren XIII und XVI in der Gemarkung Wohnbach.
Die in rubricirtem Betreffe am 13. Januar l. J. zu Wohnbach stattgehabte Abstimmung hat eine Stimmenzahl von 70 Grundbesitzern mit 502,253[OJ Meter Grundfläche und einem Steuerkapital von 1017 fl. für das Entwässerungsprojekt und eine solche von 67 Grundbesitzern mit 444,784[J ⸗Meter Gelände und 962 fl. Steuerkapital gegen dasselbe, also die Annahme des Projektes ergeben. Es wird dieses Resultat unter dem Hinweise bekannt gegeben, daß eine Anfechtung der Zulässigkeit, oder der Rechtsbeständigkeit der Abstimmung, oder des heute veröffent— lichten Resultates derselben nur binnen einer Frist von 14 Tagen von der Veröffentlichung der Bekanntmachung an gerechnet bei Meidung des Ausschlusses mittelst Rekurses an den Kreisausschuß stattfindet. Das Protokoll über die Abstimmung wird in der Zeit vom 1. bis 14. Juni l. J.
auf dem Gemeindehause zu Wohnbach offen gele Friedberg den 25. Mai 1886.
Betreffend: Das Feldgericht der III. Periode 1886.
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Märkte anberaumt worden und zwar:
am 7. Juli in Grünberg, 35„„Nidda, 5„ Alsfeld, 15 4„ Butzbach, 40„ 23.„„Nieder⸗Wöllstadt, „ 19. August„ Groß-Bieberau, 1 o 7 21.1 5 5 Lampertheim, 1 5„ Bickenbach, 1„„ Gernsheim, 0 1 Groß-Gerau. 4
Die von der Remonte—
10 Ankaufscommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
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den Depots als solche
eigenthümlich gehören, tigten der Commission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen. Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einer Kopfhalster von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. 0
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können,
Großherzozliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Wallau.
Friedberg am 25. Mai 1886.
Der Großherzogliche Amtsanwalt zu Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Amtsgerichtsbezirke Friedberg, Bad Nauheim, Butzbach und Vilbel.
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung der Rügeregister, oder der Bescheinigungen, daß Feldfrevel im Zeitraume der rubr. Periode nicht vorgekommen, noch im Rückstande sind, werden an deren umgehende Einsendung erinnert.
Bekanntmachung, den Ankauf von Remonten pro 1886 betreffend.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei und ausnahms- weise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Hessen— Darmstadt für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in
ebenso Krippensetzer,
erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht oder durch einen nicht legitimirten Bevollmäch—
ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu cou— piren oder übermäßig zu verkürzen.
Berlin den 3. März 1886. Kriegsministerium, Abtheilung für das Remontewesen. gez.: Freiherr von Troschke.
Graf von Klinkswstroem.
1 Deutsches Reich. Darmstadt, 24. Mai. Nachdem die Plenar— sitzung zum Zweck einer Berathunz des Aus- schusses über die Art. 6 und 7 kurze Zeit aus— gesetzt worden war, wurde in der Berathung über Art. 6 fertgefahren, welcher die Berechtig— ung und Verpflichtung von Behörden, Eltern, Vormündern ꝛc. gegenüber der Vormundschafts— behörde, welche von„Amtswegen“ oder„auf Antrag“ zu beschließen hat, regelt, veranlaßte eine längere Debatte, welche Annahme der auf redactionelle Aenderungen abzielenden Ausschuß— anträge zur Folge hatte. Ein Amendement Metz (Gießen) und ein solches von Vogt wuden ab— gelehnt, dagetzen ein Antrag Kredels angenom— men. Zur Antragstellung erscheinen hiernach berechtigt die Staatsauwaltschaft, die zuständige Bürgermeisterei, die von derselben etwa getrennte Ortspolizeibehörde, die Eltern, Großeltern, der Vormund oder der Pfleger und endlich die Kreis— schulcommission, sowie das Pfarramt der Con— zession des Kindes. Die Art. 7, 8 und 9, welche g
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das Beschwerderecht, die etwaige Wiederauf— nahme des Verfahrens, sowie die Kosten regeln, wurden den Ausschußanträgen gemäß erledigt. Art. 10 enthält Competenzbestimmungen und wurde nach eingehender Debatte nach der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung angenommen. Eingegangen ist ein Antrag von List, Schade und Muth auf zweite Lesung und eine Inter— pellation von Ohly und Böhm über die Unter— bringung von Geisteskranken.— 25. Mai. Die Kammer fährt heute in der Berathung des Ge— setzentwurfs die Unterbringung jugendlicher Uebel— thäter und verwahrloster Kinder fort. Zu Art. 11 spricht zunächst Schade für Annahme des Regierungsentwurfs. Böhm stellt den Antrag, daß Beendigung der Zwangserziehung auch von den Burgermeistereien beantragt werden könne. Wolfskehl, Arnold und Ohly machen auf eine vorzunehmende redactionelle Aenderung aufmerk—
sam, die als Ausschußantrag beantragt wird.
Für die Regierungsvorlage spricht noch Schroe— der, für den Ausschußantrag Heinzerling und Ohly.
— Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 14, enthält:
J. Bekanntmachung, die Ergebntsse der Verwaltung der Wittwen- und Waisen Kasse der Volksschullehrer vom Jahre 1888/84 betreffend.
II. Bekanntmachung, den Gehalt des Rabbinen zu Binzen für 1886 betreffend.
III. Bekanntmachung, die Umlaßzen für die israeli⸗— tische Religionsgemeinde Crainfeld für 1886/87 betr.
IV. und v. Uebersicht der für 1886/87 genehmigten Umlagen in den Landgemeinden des Kreises Gleßen und in den israel. Religlonsgemeinden des Kreises Alsfeld.
VI. Namens veränderung.
VII. Dienstnachrichten. Der Maschinenmelster Kranich wurde zum Hoftheatermaschinenmeister ernannt und der auf die Lehrerstelle zu Olfen praͤs. Schulehrer Rühl zu Halsterbach bestätigt.
VIII. Ruhestandsversetzung.
IX. Sterbefälle. Gestorben sind: der Ober Appel lations- und Kassattonsgerichtsrath Draudt in Darm— stadt; der Hofgaͤrtner Noack in Bessungen; der Brücken— meister Stoehr zu Mainz; der Schullehrer Eller zu Fahrenbach; der Gymnasiallehrer Dr. Textor zu Gießen; der Lehrer Wenzel von Bubenheim; der Oberrechnungs— probator 2. Kl. Decher zu Darmstadt; der Realschul Direktor Landgraf zu Wimpfen; der Lehrer Kisseberth zu Dexheim; der ev. Pfarrer Hoffmann zu Altenstadt; der Schullehrer Listmann zu Lauterbach; der Pferde—


