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1886.
Donnerstag den 26. August.
M 100.
Ohberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben),
Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf
Annoncen von Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Herbstübungen der Königlichen 21. Diviston in 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises in deren Gemeinden Truppen der 21. Division einquartirt werden.
„Nachdem die 21. Cavalerie-Brigade(Brigade-Stab, Huf Herbstübungen im Kreise Friedberg nicht Theil nimmt, bemerken wir Ihnen, daß, die Marschquartire ausgenommen,
Oberhessischer Anzeiger Nr. 91— pos. 2, Truppen während der Contonnements-Q
Wo diese Vereinbarung nicht erf
uartiere durch Magazinen erfolgen soll. Dagegen kann nach einem Schreiben der Intendantur der 21. Vereinbarung mit den Stäben der höheren Commandobehörden event. noch privatim eine Verpflegung durch die . 0 olgt und sonach die Verpflegung aus Magazinen statifindet, haben die reichte Mundportion keinen Anspruch an die Militärverwaltung.
Betreffend: Die Feier des zweiten September in den Schulen des Großherzogthums.
Die Großherzogliche Kreisschulcommisston Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.
Unter Hinweis
Nr. 100 dieses Blattes von 1878) empfehlen wir Ihnen, auch in diesem ungen der früheren Großherzoglichen Ober-Studiendirection vom 26. August!
Sonutag den 29. Auzust, Nachmittags 3 Uhr, zu Kirch⸗Göns einen Vortrag über künstliche Düngung halten.
Butzbach den 21. August 1886.
auf unsere Ausschreiben in den vorderen Jahren, insbes Jahre wieder die betreffende Schulfeier, 872 überall stattfinden zu lassen.
Be. ka- nut Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährtg freiwilligen Dienst auf Grund von Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse
Dr. Braden.
Einladung.
ma ch unn g.
aren⸗Regiment Nr. 13 und Dragoner-Regiment Nr. 5) mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 2. August 1886— nunmehr keine der zur 21. Division gehörigen die Quartierwirthe verpflegt werden, indem die Verpflegung derselben aus Division zu Frankfurt a. M. vom 22. d. Mts. durch
Friedberg am 23. August 1886.
an den diesjährigen
Quartierwirthe eintreten. Quartierwirthe für etwa verab— Dr. Bradeu.
Friedberg am 23. August 1886.
ondere vom 16. August 1876 und 21. August 1878(siehe
eutsprechend den Bestimm—
wird Herr Landwirthschaftslehrer Dr. Tobisch im Saale des Herrn Gastwirth Müller Zu recht zahlreichem Besuch wird hiermit ergebenst eingeladen.
Hechler.
Schulzeugnissen. während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszuruͤsten c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge
die Berechtigung zum einjäͤhrig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß b hiernach unvollstäudige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. übrigen jungen 1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat. die Erklarung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den 2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht[Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein— Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April[Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz⸗
und zu verpflegen; 0. 8 von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte das Schulzeugniß. Sodann wird
desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(uicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit und Fähigkeit, den Freiwilligen
zeugniß; b. der Erklärung über Bereitwilligkeit
Regierungsblatt Nr.
u. Geburts—
ordnung(J. Theil der Wehrorduung vom 55 von 1875) ausgestellt sein müssen. Im Uebrigen wird auf die
und 91 der angeführten Erfatzordnung verwiesen. Großherzoglich Hessis
für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
28. September 1875— Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 che Prüfungs-Commission
Dr. Zeller.
Deutsches Reich.
Berlin. Dem Fr. J. telegraphirt man von hier: Der Sturz des Fürsten Alexander von Bulgarien erregt zwar unsere Sympathie für denselben, doch allerwärts ist man überzeugt, daß mit seiner Beseitigung die Quelle vieler Verlegenheiten verstopft ist. Für die Friedens- freunde erscheint die Entfernung in diesem Augen— blicke eher als eine prinzipale Forderung, der
ich die rein persönlichen Sympathien unterzu- ü keine Beeinträchtigung erfährt, nachdem in der
ordnen haben werden. Wir möchten daher auch kaum besorgen, daß der Sturz des Fürsten Alexander die thaͤtige Einmischung Europas nach sich ziehen konnte. Denn von den Mächten, welche an den Geschehnissen auf der Balkan— halbinsel vornehmlich interessirt sind, als: die
Türkei, Rußland, England und Oesterreich er— scheint keine in der Lage oder willens, um des Vorgefallenen willen aus ihrer bisherigen Halt— ung heraus zutreten, und politik allerwegen auf
daß Deutschlands Orient— die Eindämmung, nicht
aber auf die Beförderung von Conflictstendenzen hinzielt, ist zu bekannt, als daß ein Zweifel in der Haltung entstehen könnte, welche in Berlin den neuesten Vorgängen in Sofia gegenüber beobachtet werden dürfte. Alles in allem darf angenommen werden, daß Europa sich von der anfänglichen Ueberraschung, welche der Sturz des Fürsten Alexander ja hervorrufen muß, sehr bald so weit erholt haben wird, um zu erkennen, daß die Sache des Friedens als solche dadurch
Person des Fürsten die Ursache einer gewissen Spannung zwischen Rußland und England ver— schwindet. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ betont ins— besondere, daß deutsche Interessen durch diese oder andere bulgarische Bewegungen nicht be— rührt würden.
— Der Kaiser wird am 9. September seine Reise zu den Manövern im Bereiche des 15. Armeecorps antreten und auf derselben von dem Kronprinzen, sowie den anderen Königl. Prinzen
begleitet sein. Außerdem werden den Manövern beiwohnen: Der Konig von Sachsen und der Prinz Georg von Sachsen, der Großherzog von Hessen, der Großherzog von Baden, welcher von seiner Gemahlin begleitet sein wird, der Prinz Wilhelm von Wuͤrttemberg, der Prinz Carl von Schweden, der Fuͤrst von Schwarzburg⸗Kudol⸗
stadt und andere fürstliche Herrschaften.
Ausland.
Bulgarien. Sofia, 23. Aug. Die Pro⸗ klamation der bulgarischen provisorischen Regier— ung besagt: Der Fürst leistete Bulgarien auf dem Schlachtfelde große Dienste, nahm aber in der Politik zu wenig Rücksicht auf die Stellung Bul— gariens als slavischer Staat und auf das gute Ver— haltuiß zu Rußland. Seine Absetzung wurde daher nothwendig. Der Fuͤrst wurde in Lompalanka gefangen genommen und wird demnächst über die Grenze geschafft werden. Es heißt, er solle von Widdin zu Schiff nach Turn Severin gebracht


