Einzelbild herunterladen

dat zum us durch Werke aus

bergen.

wann delt

3911 911

das Cemite.

elt

red Sädketei ders ein gutes 3910

el. E

ile

a nas,

1886.

M 124.

nzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Donnerstag den 21. Yckober.

Oberhessisch

Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Gesetz, die Abänderung der Artikel 4550 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betr. Vom 5. October 1886.

Ludwig IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein 2c. ꝛc. verordnet und verordnen hiermit wie folgt:

Artikel I. Der erste Absatz des Artikels 48 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend, erhält nach stehende Fassung: Bei einer geringeren Entfernung als 3 Meter von der Eigenthumsgrenze kann die Errichtung einer Brandmauer erlassen werden, entweder wenn angenommen werden kann, daß das angrenzende Grundstück bis zu dem erforderlichen Abstand von 3 Metern unüberbaut bleibt, oder mit Zustimmung des Eigenthümers des unüberbauten Grundstücks, in welch letzterem Fall die Kosten einer später zu errichtenden Brandmauer Mangels vorhergegangener Vereinbarung der Interessenten nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikel 46 der allgemeinen Bau ordnung vom 30. April 1881 aufzubringen sind.

Artikel II. Dem Artikel 50 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 wird nachstehender Artikel beigefügt: Artikel 50a. An der äußeren Brandmauer eines zu landwirthschaftlichen Zwecken dienenden Gebäudes kann die Anbringung von Oeffnungen, welche aus Gründen der Landwirthschaft nöthig sind, zugelassen werden. Solche Oeffnungen dürfen im Lichten höchstens ein und einhalb Quadratmeter Fläche ent halten und müssen durch eine starke, fest versteifte, in allen Theilen eiserne Thüre, welche eine mindestens 6 Centimeter breite Steinfalze über

Wir haben mit Zustimmung unserer getreuen Stände

deckt, dicht verschließbar gemacht werden.

gesetzbuchs vorgesehenen Strafen verschlossen zu halten.

von Fenstern gestattet werden.

Sie sind, so lange nicht deren Offenhaltung nöthig ist, bei Vermeidung der im§. 368,8 des Straf Nach Bedürfniß kann an Stelle von Oeffnungen mit eisernem Verschluß die Anbringung

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Balmoral den 5. October 1886.

Ludwig.

Betreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahr 1886.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 21. April J. J., Kreisblatt Nr. 49, erinnern wir Sie daran, daß spätestens bis zum

1. November l. J. die Ihnen in rubricirtem Betreff zugegangenen

J Nebel

Finger. Friedberg den 18. October 1886.

Formulare sorgfältig ausgefüllt an uns zurückzusenden sind.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Heinrich Haub von Butzbach wurde als Feldgeschworener der Gemeinde Butzbach ernannt und verpflichtet.

Der Rekrut des Reserve-Landwehrbataillons

Bekanntmachung.

(Frankfurt a. M.) Nr. 80, David Bendheim von

Friedberg, wird durch kriegsgerichtliches Erkenntniß vom

28. September d. J., bestätigt am 1. October d. J., in contumaeiam für fahnenflüchtig erklärt und mit 160 Mark Geldstrafe belegt.

Frankfurt a. M. den 4. October 1886

Königliches Gericht der 21. Division

* 2 1 8. rämiirung selbstgezüchteter Fohlen elbstgezüch ohlen.

Nachdem uns Seitens des Landespferdezuchtvereins zu Darmstadt wieder wie in früheren Jahren 100 M. zum Zwecke der Prämiirung selbstgezüchteter Fohlen zur Verfügung gestellt wurden, hat das Pferdemarkteomité beschlossen, eine namhafte Summe zum gleichen Zwecke zu verwilligen, um der Prämiirung eine größere Ausdehnung, auch auf Nichtmitglieder des Pferdezuchtvereins, geben zu können.

Die Prämiirung findet Montag den 25. October auf der nördlichen Seite des Kirchenplatzes statt und werden hierzu alle Pferde züchter der Provinz Oberhessen zur Betheiligung freundlichst eingeladen.

Nähere Bestimmungen.

1) Jeder Züchter hat sich mit seinem Fohlen längstens bis um Uhr Vormittags auf oben genanntem Platze einzufinden. 2) Als Nachweis der eigenen Züchtung genügt die Bescheinigung des betreffenden Ortsvorstandes.

3) Es werden Fohlen bis zu Jahren zur Prämiirung zugelassen. 8 n 4) Fohlen, welche schon einmal durch uns prämiirt worden sind, können nicht mitconcurriren. f Im Auftrag des Pferdemarkt-Comité's:

3923 8 8 1 Steinhäußer, Vorsitzender Deutsches Reich. lag, ist zur Zeit doch das Befinden derart be- der Schauplatz aufgeregter Scenen. Bei der Darmstadt. Der Ober-Rechnungspro-friedigend, daß er heute wieder eine Ausfahrt Berathung der Interpellation wegen der Un bator 2. Kl. Ruch wurde zum Ober-Rechnungs- und einen Besuch unternehmen konnte. Der ruhen in Vierzon am 5. October schilderten

probator 1. Kl. ernannt.

Militärdienstnachrichten. Oberst v. Herff, Flügeladjutant des Großherzogs, wurde in Ge nehmigung seines Abschiedsgesuchs, zur Dispo⸗ sition gestellt; Oberstlieutenant Wernher, Flügel adjutant des Großherzogs, erhielt den Rang und die Competenzen des Regimentscomman deurs; Hauptm. Frhr. von Grancy, Comp.⸗chef im 1. Gr. Juf.⸗Regt. Nr. 115, wurde zum Flügel adjutant ernannt; Hauptmann v. Strzemieczuy, à la s. des 1. Gr. Juf.⸗Regts. Nr. 115, unter Entbindung von dem Commando als Adfutant bei der 58. Juf. Brigade, als Comp. ⸗chef in

ieses Regiment einrangirt.

. e 19. Det. Obgleich der Gesundheitszustand des Kaisers während der vorigen Woche mehrfachen Schwankungen unter

Kaiser wird morgen Abend Baden-Baden mittelst Extrazuges verlassen und über Gießen ꝛc. und Station Drewitz nach Berlin zurückkehren, um im Berliner Palais für den Winter Aufent halt zu nehmen. Die Kaiserin wird noch kurze Zeit in Baden-Baden verbleiben und sich als dann, wie alljährlich, von dort noch auf einige Wochen zum Besuch nach Koblenz begeben, be vor dieselbe Ende November zum Winterauf enthalte wieder in Berlin eintrifft.

Stettin, 18. Oct. Heute fand auf der Werft desVulcan der Stapellauf des zweiten großen Reichspostdampfers, welcherBatern getauft wurde, statt.

Ausland. Paris, 18. Oct. Heute IJ. das Palais Bourbon

Frankreich. war nach dem Fr.

Maret und Basly die betreffenden Vorgänge, und griffen Freyeinet an. Die Minister des Innern Sarrien, und der Justiz Demole ver theidigten die Regierung, welche die Freiheit der Arbeit schützen, dem Aufstande gegen die Behörden und Beamten wehren müsse. Minister Sarrien ersuchte schließlich die Kammer, klar und bestimmt seine Haltung in der Sache gut zu heißen. Nachdem mehrere Tagesordnungen gestellt waren, erklärte sich Sarrien für die jenige, welche das Verfahren der Regierung gutheißt. Er fügte hinzu, er lehne den Ueber gang zur einfachen Tagesordnung ab. Als trotzdem die Kammer den Uebergang zur ein fachen Tagesordnung beschloß, entstand eine andauernde Bewegung, da dieser Beschluß als eine empfindliche Niederlage für die Regierung