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1886. Jamstag den 19. Zuni. M 7.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch 5 8 65 5 177. Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Großherzogliches Ministerxium des Innern und der Justiz hat dem Vorstande der Heilanstalt für Kranke zu Lauterbach die Erlaubneß ertheilt, zur Gewinnung der Mittel für die innere Einrichtung eines neu zu erbauenden Krankenhauses im Nachsommer oder Herbst J. J. in Lauterbach eine Verloosung von Gebrauchs— und Luxusgegenständen zu veranstalten. Es dürfen höchstens 3000 Loose à 50 Pf. ausgegeben werden und soll auf 10 Loose mindestens 1 Gewinn fallen. Der Ver-
trieb der Loose im Großherzogthum ist gestattet.
N„ ä— Betreffend: Das Ober Ersatzgeschäft pro 1886. Friedberg den 9. Juni 1886 Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt. Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen nach dem untenstehenden Reiseplan am 30. Juni, 1. und 2. Juli l. J.[der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be— in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen:[deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter—
1. die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein- lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be— jährig⸗Freiwilligen; stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter 2. die von Großherzoglicher Ersatz Commission zur Ersatz-Reserve[darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der J. Klasse in Vorschlag gebrachten, sowie Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige 3. die von derselben als tauglich erkannten Militäxrpflichtigen. zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich
4. Ferner sämmtliche, von fremden Eisatz-Commissionen ge- an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus musterten, inzwischen in den diesseitigen Kreis verzogenen[Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden. Militärpflichtigen. Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden
Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie deu Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der
Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die- Reclamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern
selben reinlich und— da die Reihenfolge noch nicht bekannt— oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der sämmtlich präcis zu der in der Ladung angegebenen Stunde[ Reclamationen irgendwie in Frage kommen, wollen Sie auf den Tag, erscheinen. an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt,
Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober- Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Milttärpflichtige ge— Ersatzcommission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Ausheb- laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf ungsbezirk verziehen, so ist hiervon nach§. 45, pos. 13 der Ersatz- die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolte hat, hinweisen. Ordnung alsbald Anzeige hierher zu machen. Dr. Braden.
Deutsche Wehrordnung.
§. 24. 7) Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden deßhalb von den Ober Ersatzeommissionen die Vortheile der Loosung entzogen worden nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe sind. R. M. G. F. 33. Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf verwirkt haben, mit Geldstrafe is zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ Zurückstellung oder Befrelung von der Aus hebung zur Seite, so können sie von den strafen. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung verstärkten Ober Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig (§. 65) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder- erklärt werden, wenn ihre Versäumnisse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt
bolt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(§ 65, 3) behandelt werden. sind. Unter gleicher Voraussetzung konnen solche Militärpflichtige von den Ersatzbe— Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Besettigung nicht in dem hörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Land— Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. wehr-Bezirks Commandeuxe dem nächsten Infanterie-Truppentheil oder Marinetheil R. M. G.. 33. überwiesen werden.(§ 67, 3). R. M. G.§. 30 4b und 7. Ist die Versäumniß durch
§. 65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär— von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschtenen und denen pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33.
Reiseplan
für das Aushebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade(1. Großherzoglich Hessischen) pro 1886. —— a— Datum. Wochentag Ort 1 N 110 2. Reisetour und Angabe der Dienstverrichtungen. 55 Tog und Beginn des Geschäfts. des Geschäfts. g 9 f f 1. ag. 7c. c. 2c. Juni 30. Mittwoch, 9½ Uhr Morgens, Friedberg Liste Bb, Ca b e, D. Beilagen 13,7 Felddienstunfähige, Invaliden. Jull I.] Donnerstag, 8½ Uhr Morgens, Friedberg. 9 2 Juli 2.] Freitag, 8½ Uhr Morgeus, Friedberg Liste E. Reise nach Lich. 2c. 5 5
Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Fluren VII, IX der Gemarkung Wohnbach, sowie der Fluren V, VI, IX und X der Gemarkung Wölfersheim.
Zur Wahl der zur Ausführung des rubr. Entwässerungsprojectes bestimmten Vollzugscommission wird hiermit Termin anberaumt auf Montag den 5. Juli, Vormittags von 10— 11 Uhr auf dem Gemeindehaus zu Wölfersheim und Nachmittags von 12—1 Uhr auf dem Gemeindehaus zu Wohnbach. Stimmberechtigt sind alle die in dem Verzeichniß der betheiligten Grundbesitzer aufgenommenen Personen, welches am 22., 23., 24. Juni auf dem Gemeindehause zu Wohnbach und am 26., 27., 28. Juni auf dem Gemeindehause zu Woͤlfersheim zu Jeder— manns Einsicht offen liegen wird. Die 3 Hoͤchstbestimmten werden als ordentliche Commissionsmitglieder, die 3 folgenden, welche eine geringere Anzahl Stimmen erhalten haben, als deren Stellvertreter in die Commission eintreten. 0 1 7 1
Friedberg den 16. Juni 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Siegfried Vogt'sche Waisen-Stiftung zu Relchelshelm. 8 1 Es wird andurch wiederholt zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß aus dem Ertrag der rubrieirten, in der Kreiskasse verwaltet
werdenden Stiftung Unterstützungen an Waisenkinder aus dem Kreise Friedberg zugestanden werden können, und zwar sollen nach vorliegenden Bestimmungen die Erträgnisse der Stiftung zur Versorgung der Waiserkinder in der Zeit nach ihrer Confirmation, vorzugswesse zur Bestreitung des Lehrgelds für Knaben bei Erlernung eines Handwerks verwendet werden und Waisenkinder aus der Gemeinde Reichelsheim in erster Linie Berücksichtigung finden. Betreffende Gesuche sind bei uns einzureichen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 8. Juni 1886. Dr. Braden.


