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Bekanntmachung.

Betreffend: Offenlegung des Grundbuchs und der Paxeellenkarten der Gemarkung Friedberg.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Fried- berg nebst den dazu gehörigen Pareellenkarten auf dem Bureau des Großherzoglichen Ortsgerichtsvorstebers zu Friedberg offen gelegt worden ist.

Die Betbeiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Local einzuseben, auch gegen Entrichtung der vorschriftsmäßigen Gebühren von dem genannten Ortsgerichtsvorsteher Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden sie von demselben auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen Denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größen⸗ angaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre An⸗ stände entweder auf gütlichem Wege bei dem Großherzogl. Ortsgerichtsvorsteber zu Friedberg, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladen lassen können, zu beseitigen oder insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bet dem für Besitzstreitigkeiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, innerhalb der obigen Frist die Anzeige zu machen. Die⸗ selbe Anzeige liegt ihnen innerbalb derselben Frist als: dann ob, wenn sie bereits vor Offenlegung des Grund buchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitz⸗ klage angestellt haben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Personen der Besitzer und die Groͤßenangaben im allen denjenigen Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gericht liche Beseitigung bei dem genannten Ortsgerichtsvorsteher zu Protocoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche die in Ge mäßbeit des Art. 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 betreffend: die Erwerbung des Grundeigenthums ze. beigefügten Erwerbtitel berichtigt zu sehen wünschen, aufgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der fest gesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zuständigen Gerichte zu stellen, und, wenn dieses ein anderes als das unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen. Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 30. Juni 1887 zu Ende.

Friedberg den 14. Dezember 1886.

Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. 4751 Herzberger.

Holzversteigerung.

Mittwoch den 22. Dezember l. J. wird loosweise versteigert: Vormittags 10 Uhr auf der Seewiese, an dem Pfad nach Ockstadt beginnend: Das Kopfholz von 57 Weidenbäumen, das Ausputzholz am Burgberg und Nachmittags 2 Uhr auf der Markwiese das Kopfholz von den längs der Wetter stebenden Weiden bäumen.

Ober⸗Rosbach, 15. Dezember 1886.

Großherzogliche Oberförsterei Ober-Rosbach. 4726 Strack.

* 2 N 1 1 Güter⸗Versteigerung. Montag den 27. Dezember l. J., Vormittags 10 Uhr, sollen in hiesigem Ratbhause die Grundstücke des Konrad Reuß 11. einer zweiten und letzten Versteigerung aus gesetzt werden. Hierbei bemerken wir, daß die Genehmigung sofort ertheilt werden soll. Friedberg den 16. Dezember 1886. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. 4753 Stein häußer.

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Bekanntmachung. Dienstag den 21. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, werden auf dem Büreau Großh. Ortsgerichts Dorheim elf in den Gemarkungen Dorheim und Schwalheim belegene, zur Concursmasse des A. Schimmelbusch auf dem Schwalheimer Mineralbrunnen gehörige Parzellen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt. . Bemerkt wird, daß auf der einen Parzelle eine

Mineralquelle sich befindet. Friedberg den 16. Dezember 1886. Der Concursverwalter. L. Seyd, 4761 Rechtsanwalt. N 2 0* .

Kapitalausleihung. i Bei der Gemeindekasse zu Dortelweil liegen bis Ende Dezember 1886 1200 Mark Stiftungskapitalien gegen vorschriftsmäßige hypothekarische Sicherheit ander weit zum Ausleihen bereit und nehmen Anmeldungen hierauf entgegen 5

Die Großherzogliche Gürgermeisterei Dortelweil und Gemeinde⸗Einnehmer Rlesinger zu Vilbel. 4749

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Gemeinschaftliche Orts-Kranken-Kasse für Reichelsheim und Umgegend.

Die auf heute anberaumte General-Versammlung soll nunmehr am 2. Weihnachtsfeiertage, Nachmittags 2 Uhr, im GasthausZur Post abgehalten werden.

Tages⸗ Ordnung: Statutenänderung, betr. land- und forstwirthschaftliche Arbeiter.

Reichelsheim, 15. Dezember 1886. Für den Vorstand: 4725 Fz. Conrad.

Orts-AKrankenkasse für Groß-Karben und Umgegend.

Sonntag den 19. l. Mts., Nachmittags um 2 Uhr, findet die diesjährige statutengemäße

General⸗Versammlung

auf dem Rathhause zu Groß-Karben statt und werden hierzu sämmtliche Kassenmitglieder und Arbeitgeber eingeladen.

Tages- Ordnung:

1) Wahl des Ausschusses für die Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres. 2) Abänderung der Statuten. 3) Besprechung über sonstige Kassen-Angelegenheiten. 1698 Zahlreiche Betheiligung sehr erwünscht. Der Vorstand.

Groß Karben den 12 Dezember 1886. 3

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