0 id
dez d, din.
Fil
renz.
ben
Aeguf.
in
da zu
und
Vaueibeit
Ur 4 5070
l.
2893
h Bx.
he
anhscheft über⸗
Rummich.
Full fülle
Ataße, „ Aupethelt.
krüge en.
Hubel.,
131 —
1886.
Dienstag den 17. August.
M 906.
DOberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, N Donnerstag und Samstag.
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,
lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; auswärtigen Einsendern(soweit Legtere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist,
ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von werden stets per Post nachgenommen.
die Ausführung der Artikel 23 und 24
Nach Artikel 23 des Gesetzes vom 30. Juni l. J., das Civlldiener-Wittwen Institut betreffend, April bis 30. September 1886 in den Ruhestand versetzten Staatsbeamten, Mitglieder des Civildiener Wittwen Instituts geworden sind, frei, damit verbunden gewesenen Peustonsansprüche der Wittwen und Walsen und der entsprechenden jährlichen Beiträge und Eintrittsgelder; sie sind jevoch verpflichtet, Oetober 1886 der Civildtener Wittwenkasse Commission anzuzeigen, widrigenfalls angenommen wird,
der Zeit vom 1. läufiger Aufnahme,
ihren Entschluß vor dem 1. erwähnten Gesetzes unterwerfen.
Nach Artikel 24 des nämlichen Gesetzes werden allen denjenigen aktiven Staatsbeamten, sowie denjenigen in der welche vor dem 1.
den Ruhestand versetzten Stagtsbeamten,
und 5 festgesetzten Wittwen
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, des Gesetzes vom 30. Juni Vom 1. Jult 1886.
welche vor dem 1. in dem scitherigen Verhäl
spätere Reklamationen dagegen bleiben
Beamten an Wittwen⸗ und Waisengeld zusammen so viel zu beziehen haben, als das Wittwen- oder Waisengeld
berigen Verhältniß zu dem Institut geblieben wäre, sofern gedachte Be amten sich auf Grund einer vor dem 1. die hoheren Dee
abzugebenden Erklärung verpflichten, weiter zahlen zu wollen, bis sich die Wittwen- und zu den hiernach bei Meidung des Ausschlusses Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist.
Darmstadt den 1. Juli 1886.
die Ausführung des Artikels 22
Nach Artikel 22 des Gesetzes vom 30. Juni
1. October 1886 verstorbenen 1 keine Anwendung. Instituts gewesen und in der
Zeit vom
W᷑ zaisengeldbeiträge nach Indem wir die Interessenten auf vorstehende gesetzl iche Be eee bis spätestens den 30.
welche sie in dem sei
September 1886 einschließl
October 1886, sei es kraft Gesetzes, sei es in Folge vorläufiger Wittwen⸗Instituts geworden sind, und welche von der in Artikel 23 zugestandenen Befugniß keinen Gebrauch gemacht
und Waisengeldbeiträge in Abzug gebracht; unberücksichtigt.
J. über das Civildiener-Wittwen-Institut betreffend.
steht 8 denjenigen aktlven Staatsbeamten, sowie denjenigen in
Oktober 1886, sei es kraft Gesetzes, sei es in Folge vor— tniß zum Institut zu verbleiben, unter Beibehaltung der diesen daß sie sich den Bestimmungen des Zeit vom 1. April bis 30. September 1886 in Aufnahme, Mitglieder des Civildtener— October 1886 an die nach Artikel 4 Jedoch sollen die Hinterbliebenen solcher betragen haben würde, wenn der Beamte in dem seit—
haben, vom 1.
October 1886 bei der Civildiener Wittwenkasse Commission therigen Verhältniß zu dem Civil Artikel 4 und 5 des angeführten Gesetzes gleich hoch oder höber zur Wahrung ihrer Rechtszuständigkeiten besonders aufmerksam machen,
diener Wittwen-Institut zu entrichten hatten, berechnen.
in so lange
bemerken wir, daß
ich bei Großherzoglicher Civildiener-Wittwenkasse-Commission einzureichenden
Großherzogliches Mintsterium des Innern und der Justiz.
Bekanntmachung,
des Gesetzes vom 30. Juni l. J. Vom 1. Juli 1886.
l. J., das Civildiener-Wittwen
Anspruch vor dem 15. October 1886 bet der Civildiener-Wittwenkasse-Commission geltende mochen⸗
Indem wir die Auterssabken auf vorstehende gesetzliche Bestimmung zur zu den hiernach bet Meidung des Ausschlusses bis spätestens den 1
Erklärungen Stempel nicht zu verwenden ist. Darmstadt den 1. Juli 1886.
den Beitritt der
Nachdem dle beiden Abtheilungen des Forstdiener-Wittwen-Instituts durch in der Generalversammlung vom 21. Juli genehmigten Beschluß ihren Veitritt zum Civildtener-Wittwen Institut erklärt haben, Juni i, J.
der Bestimmung des Artikels 1 des Gesetzes vom 30.
1. October
Bekanntmachung,
Institut betreffend, findet dasselbe auf die Jedoch sollen die Wittwen und ufer solcher Staatsbeamten, welche April bis zum 30. September 1886— sei es im aktiven Zeitraums— gestorben 3 die Bemessung ihres Wittwen⸗ und, W Asengeldes, nach den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes verlangen können,
Dienste, se
Wahrung ihrer Rechtszuständigkelten besonders aufmerksam- machen, 1886 einschließlich bet Großherzogli Großherzogliches Ministerium des
Finger. Köhler.
über das Civildiener-Wittwen-Institut betreffend.
Wittwen und Waisen der vor dem Mitglieder des Civildiener Wittwen— i es nach Versetzung in den Ruhestand während dieses falls sie einen deßfallsigen
bemerken wir, daß cher Civildiener-Wittwenkasse Commission einzureichenden Innern und der Justiz.
Finger. Köhler.
Staatsforstbeamten zum Civildiener-Wittwen-Institut betreffend.
Vom 6. August 1886.
wird solches mit dem Bemer das Civildlener⸗ Wittwen-⸗Institut betreffend
glieder beider Abtheslungen des Forstdiener Wittwen Instituts zu dem Civildiener Wittwen Institut, sowie die Ein
ungen des Forstdiener Wittwen-Instituts zustehenden Vermögens in das Civildiener-Wittwen In Absatz 2 des Artikels 1 des Gesetzes vom 30. Junbl. welche auf die seitherige Mitgliedschaft und das seitherige
getroffen sind, dieselben in dem nunmehr eingetretenen Falle des
herige Verhältniß derselben zum Forstdiener-Wittwen-Ins
Instttut mit dem 1.
(Regierungsblatt Nr. 15), der Beitritt
31
l. J. gefaßten, unterm 31. ken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
ejusd. Allerböͤchst daß in Gemäßheit sämmtlicher Mit⸗
bringung des gesammten, einer jeden der beiden Abtheil—
N
October l. J. zu erfolgen hat. J., das Civildiener-Wittwen-Institut betreffend, ist angeordnet, daß, soweit in diesem Gesetze Bestimmungen Verhältniß der Staatsbeamten bezw. Bediensteten zum Civildiener Wittwen-Institut Bezug haben, Beitritts der Staatsforstbeamten zu gedachtem Institut in gleicher Weise auf die seitherige Mitgliedschaft und das seit— titut erster und zwetter Abtheilung, insofern ein Anderes nicht ausdrücklich festgesetzt ist,
Anwendung finden. Es
werden daher die Staatsforstbeamten auf die Bestimmungen dieses Gesetzes, insbesondere auf die Uebergangsbestimmungen der Artikel 22, 23 und 24 desselben und auf
die in dieser Beziehung ergangenen, in Nr.
Darmstadt den 6. Augzust 1886.
1
Die zur Aus bauung der sog. veranschlagt zu M. 1220., Chaussirarbelt M. sollen Samstag den 21. August,
arbeit, M. 1491.,
15 des Regierungsblatts publicirten beiden führung des Artikels 22, sowie die Ausführung der Artike fügen aufmerksam gemacht, daß etwaige hiernach, und zwar vor dem J. bei Großherzoglicher Ciolldiener-Wittwenkasse-Commission
Hohen Straße als Kreisstraße in der Gemarkung Melbach nöthigen
0
24 des Gesetzes vom 30. Oetober bezw. vor dem 15. O dahter einzureichen sind und daß
23 und
G
Bekanntmachung.
1490., Chaussir und Wandsteinbrechen M. 2461.,
Nachmittags um 2 Uhr, auf dem Rathhause zu Melbach öffentlich in Accord gegeben werden.
Bekanntmachungen des unterzeichneten Ministeriums vom 1. Juni 1886 über das Civildiener Wittwen⸗d etober l. J. Stempel zu den betreffenden Eingaben nicht zu verwenden ist.
Großherzogliches Ministertum des
Arbeiten und Materiallieferungen, Anfahren dieser Steine M. 3534.,
Juli l. J., die Aus⸗ Institut betreffend, mit dem An— bei Meidung des Ausschlusses abzugebende Erklärungen
Innern und der Justiz.
Finger. Köhler.
nämlich: Erd- und Planir— Zerschlagen von Steinen
Als Versteigerungscommissär
Bemerkt wird, daß nur diejenigen Personen zum Mitbieten zugelassen werden, welche von den Bedingungen Einsicht genommen haben und deren Namen in eine
offenliegende Liste eingetragen worden ist. Friedberg den 16. August 1886.
Großherzogliches Kretsamt Friedberg. Ur. Braden.
Deutsches Reich. Darmstadt. Das * 22, enthält: I. Verzeichniß der Vorlesungen auf der Universität . l im Winterhalbjahre 1886/87. 1 Namens veränderungen. 1. Konkurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die ev. Pfarrstelle zu Neunkirchen. Die Lehrerstelle zu Ensheim, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Zell, Gehalt 900 M. Dem Grafen von Erbach Erbach steht das Präsentatlons— echt zu. Eine Lehrerstelle zu Londorf, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Sörgenloch, Gehalt 900 M. Die Lehrerstelle zu Dorndiel, Gehalt 900 M.
— Die Forstaccessisten Augst aus Assenheim, Bär aus Obbornhofen, Eidmann aus Stock— hausen, Heß aus Münster und Hofmann aus Michelstadt wurden zu Forstassessoren ernannt, er Amtsanwalt Theobeld in Mainz bis auf
Reglerungs-Blatt, Beilage
1
Weiteres mit Versehung der
este Bezirksbauauf seher Zörb J. dahier, auf dessen Bureau auch Pläne, Voranschlag und Bedingungen vom 18. bis 20. d. Mts. zur Einsicht offen liegen. 1 1 9 N 2
hessen beauftragt, der Amtsanwalt Dr. Buff zu Offenbach zum Amtsanwalt in Mainz und der Amtsanwalt Dieffenbach zu Gießen, zum Amts— anwalt in Offenbach ernannt. Der ordentl. Prof. Dr. Harnack Gießen wurde auf Nach— suchen entlassen.
— Angestellt sind die Postpraktikanten Berger und Reimann in Mainz, Gombsen in D armstadt als Postsecretäre, der Potente Schulius in Mainz als Postassistent. Versetzt sind die Post— secretäre Bohne von Mainz nach Leipzig, Schlegel von Darmstadt nach Düsseldorf. In den Ruhe—
Stelle eines Staats- anwalts bei dem Landgericht der Provinz Ober⸗
stand getreten ist der Ober-Postsecretär Langlotz
in Mainz, der Postsecretär Hahn daselbst und
Reinheim. Sausen in
der Postverwalter Schloͤßmann in Uebertragen ist dem Postsecretär Mainz eine Ober-Postseeretärstelle daselbst.
Berlin. Der bisherige Generalvertreter der deutschostafrikanischen Gesellschaft in Sansi— bar, Gerichtsassessor Lucas aus Elberfeld, ist nach fast einjähriger Abwesenheit von Deutsch— land auf der Rückreise hierher begriffen. Die Vertretung der Gesellschaft in Ostafrika ist provisorisch auf den Regierungs- Baumeister Hörnecke übergegangen.
— 13. Aug. Liu-⸗Jui-Fen, der Nachfolger des Marquis Tseng bei den Höfen und Regier— ungen von England und Rußland und vermuth— lich auch für den Vatican in Aussicht genommener chinesischer Gesandter, ist gestern aus London
2
*


