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1886. Donnerstag den 14. October. M 121.
er Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo 1 2 N 3 5 0 f j 3 a Di und Freitag Abend ausgegeben. rreisblatt für den Kreis Friedberg. VT
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes, hler die Versicherungspflicht der Speicherei— i und Kellereibetriebe und der Spediteure. N. ser 15 Friedberg den 11. October 1886
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehend abgedruckte Rundschreiben des Vorstands der Speditions-, Speicherei- und Kellerei-Berufsgenossenschaft theilen wir Ibnen zur Kenntnißnahme und unter der Empfehlung mit, diejenigen Gewerbetreibenden Ihrer Gemeinden, welche hiernach versicherungspflichtig sind und sich noch nicht zur Unfallversicherung angemeldet haben, zur baldigen Anmeldung ihrer Betriebe in der vorgeschriebenen Weise zu ver⸗ aulassen. Ihrem Berichte, ob in Ihren resp. Gemeinden derartige Unternehmer vorhanden sind oder nicht, oder ihre Anmeldung bereits erfolgt
ist, sehen wir innerhalb acht Tagen entgegen. Dr. Braden. Speditions-, Speicherei⸗ und Kellerei-Berufsgenossenschaft. Circular 37. Berlin den 17. September 1886.
Alphabetisches Verzeichniß der Gewerbezweige, welche zur Speditions-, Speicherei- und Kellerei-Berufsgeuessenschaft gehöten.
In den„Amtlichen Nachrichten des Reichs Versicherungsamts“ vom 15. August J 19. Güterverladungsgeschäft, 20. Güterbestätter, sofern sie als„Bahnspediteure“
1886(Jabrgang II. Nr. 16) wird ein alphabetisches Verzeichniß derjenigen Gewerbe durch Uebernahme der Frachtbriefe in den Frachtvertrag der Bahn eintreten, zweige veröffentlicht, welche zu den auf Grund des Aus dehnun sgesetzes vom 28. Mai 21. Heringsbraaker, 22. Holzlader, 23. Holzmesser, 24. Holzspedition, sobald 1885 gebildeten Berufsgenossenschaften gehören. Aus diesem Verzeick niß ist der fol deren Vetrieb sich dem Hauptbetrieb nach als Speditlons betrieb darstellt, 25. Holz⸗ gende Auszug angefertigt, diejenigen enthaltend, welche nach der Bestimmung des speicherei, 26. Holzstauer, 27. Holzverlader&, 28. Holzwrake, 29. Kalkspeicherei,
ö Reichs Versicherungsamts zu unserer Berufsgenossenschaft gehören. 30. Kellerei, 31. Kohlenlader, 32. Kohlenspedition, 83. Kohlenstauer, 34. Korn⸗ Die mit J bezeichneten Betriebe sind, sofern sie sich als Nebenbetrieb ge. einsacker, 35. Kornspeicher, 36. Kornwäger, 37. Laden und Löschen(von Schiffen),
werbsmäßiger Fuhrwerksbetriebe darstellen, der Fuhrwerks Berufsgenossenschaft zu- 38. Ladeunternehmer, 39. Lagerei, 40. Lagerhaus betrieb, 41. Mehlspelcherei, 42. Messer, zuweisen. Zu unserer Berufsgenossenschaft gehören nach dem Verzeichnisse des Reichs- 43. Möbelpacker, 44. Packhofsbetrieb, 45. Quartiersleute, 46. Sackablaber, Versicherungsamts folgende Betriebe: 1. Auf- und Abladen von Waaren&, 2. Bahn⸗ 47. Schaffer, 48. Schauer, 49. Schiffsstauer, 50. Schrannenmesser, 51. Spedition, speditlon, 3. Bierlagerei, 4. Vierspedition, 5. Bierverlag(Kellerei), 6. Bierversandt- 52. Speicherei, 53. Spirituslagerei, 54. Stauer, 55. Torfstauerei, 56. Umladung
geschäft, 7. Braaker(Braker, Bracker), 8. Butterkellerel, 9. Cementlagerei, 10. Eis.[von Gütern, 57. Verladung von Waaren X, 58. Verpackungsgeschäft, 59. Waage—
kellerei, 11. Flachs braaker, 12. Getreidemesser, 13. Getreidespeditton, 14. Getreide- meister, 60. Waarenlagerei, 61. Waarenspeicherei, 62. Wäger, 63. Weinkellerei, speicherei, 15. Güterlader X, 16. Gütermesser, 17. Güterpacker&, 18. Güterschaffer, J 64. Wollwaarenspeicheret. Anhang.
Zur Ergänzung des vorstehenden amtlichen Verzeichnisses bemerken wir noch 4. Speichereien und Kellereien, welche nicht mit Handelsgeschäften verbunden Folgendes: sind, soadern industriellen Anlagen oder der Landwirthschaft(dem Weinbau) als 1. Das Ausdehnungsgesetz vom 28. Mai 1885 bestimmt, daß das Unfallver-] Nebenbetriebe dienen, gehören nicht zu unserer Berufsgenossenschaft. Dies gilt auch sicherungsgesez vom 6. Juli 1884 auf a. den gewerbsmäßigen Speditions-, von den Speichereien und Kellereien der Bierbrauereien, Destillationen, Essig⸗ Spelcherei- und Kellereibetrieb, b. den Gewerbebetrieb der Güterpacker, Güterlader,[ fabriken de., welche wegen ihres geringen Umfanges nicht in die betreffende Verufs⸗
Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer und Stauer Anwendung finden soll.[genossenschaft aufgenommen werden können. (8 2 unseres Statuts.) Die sämmtlichen hier genannten Gewerbe— aber nur 5. Wenn ein und dasselbe Unternehmen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen wer eln Gewerbe dieser Art besteht, gehört es nur dann zu unserer Berufsgenossenschaft, wenn der Haupt⸗
diese— gehören zu unserer Berufsgenossenschaft, d. h. mit Arbeitern betreibt, ist berechtigt und verpflichtet, Mitglied unserer Genossenschaft betrieb des Unternehmens in dem oben aufgeführten Verzeichnisse enthalten ist. zu sein. Die Unternehmer haben deshalb bei der Anmeldung anzugeben, welches[ Besitzt ein Unternehmer mehrere von einander unabhängige Betriebe, so gehört der obengenannten Gewerbe sie betreiben. nur derjenige Betrieb, welcher oben als Gewerbezweig verzeichnet steht, zu unserer 2. Spediteur ist derjenige, welcher gewerbsmäßig auf eigenen Namen für Berufsgenossenschaft. a fremde Rechnung Güterversendungen durch Frachtführer oder Schiffer zu besorgen 6. Wenn die in F. 1 Ziffer 5 des Aus dehnungsgesetzes aufgeführten Güter⸗ übernimmt. Wer dagegen mit seinem eigenen Fuhrwerk gewerbsmäßig den Trans— packer, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Wesser, Schauer und Stauer keine port von Gütern ausführt, ist Fuhrmann und gehört zur Fuhrwerksberufsgenossen Arbeiter beschäftigen, sind sie nicht versicherungspflichtig. Sie haben auch nicht das schaft, falls nicht dle Spedition den Hauptbestandtheil seines Unternehmens bildet.[Recht, bei unserer Berufsgenossenschaft für ihre eigene Person Versicherung zu nehmen. (Allg. D. Handelsgesetzbuch 7 von Arbeitergenossenschaften, in welchen die Mitglieder
Art. 379 und 390.) 5 7. Dies gilt auch d d 3. Die Spescher⸗ und Magazinarbeiter der Kaufleute sind stets versicherungs nicht Arbeitnehmer, sondern Geschäftsthellhaber sind. Wenn die Genossenschaft Lohn— pflichtig, wenn die Speicherei den Hauptbestandtheil oder wenigstens einen hervor
arbeiter beschäftigt, so ist sie verpflichtet, dieselben zu versichern und in diesem Falle ragenden Bestandtheil des Unternebmens bildet. Das Reichs-Versicherungsamt be steht den Mitgliedern der Genossenschaft die im§. 48 unseres Statuts bezeichnete zeichnet zwar die Lagerräume der Manufaktur und Colonialwaarenhändler als nicht[Befugniß zu. a 1. 5 5 l versicherungspflichtig; indessen sind mit diesen Beisplelen nur Ladengeschäfte gemeint, 8. Wenn es zweifelbaft ist, ob ein Betrieb zu unserer Genossenschaft gehoͤrt, welche wie alle reinen Handelsgeschäfte nicht dem Versicherungszwange unterliegen.] sind wir zur Auskunftsertheilung gern bereit. Es empfiehlt sich aber, vor der An⸗ (Vgl. die Anleitung des Reichs- Versicherungsamts, betreffend bie Anmeldung der
frage die beiden amtlichen Verzeichnisse der versicherungspfligtigen Gewerbszweige
1 nach dem Gesetz vom 28. Mai 1885 versicherungspflichtigen Betriebe, abgedruckt in(Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts Jahrgang 1 Seite 254 und Jahr- Nr. 130 des Reichsanzeigers vom 6. Juni 1885, desgleichen in den Amtlichen Nach- gang JI Selte 133) einzusehen. richten des Reichs Versicherungsamts, Jahrgang J. S. 160 und auszüglich als An⸗ Berlin den 17. September 1886. 5 5 a 5 hang zur Geschäftsordnung für Vertrauensmänner der Speditions, Speicherei- und Der Vorstand der Speditions-, Speicherei⸗ und Kellerei-Berufsgenossenschaft. R. Bergemann. Gustav Kettner.
Kellerel-Verufsgenossenschaft.) Bekanntmachung.
Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins zu Frledberg pro 1886. f s
Der diesjährige Herbstfaselmarkt des landw. Bezirks⸗Vereins, Friedberg soll Mittwoch den 27. l. Mts. zu Friedberg abgehalten werden.
Die aufgetriebenen Fasel werden durch eine hierzu bestellte Commission gemustert und wird den Eigenthümern der als preiswürdig erkannten Thiere eine Geldprämie bewilligt, wozu der landwirthschaftliche Bezirks Verein und die Kreisstadt Friedberg entsprechende Beträge zur Disposition gestellt haben. Die eigene Züchtung der Thiere durch deren Eigenthümer erscheint nicht als eine Bedingung der Prämiirung:
Vou der Preisbewerbung sind Gemeindefasel ausgeschlossen, desgleichen Fasel, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze sind.
Für Fasel, welche als tauglich befunden, aber nicht prämiirt werden, wird auf Verlangen eine Wegvergutung ausgezahlt.
Nicht genügend gefesselte Thiere werden von dem Platze weggewiesen. a.
Die zum Abschlusse kommenden e Ronen 1 5. Bürgermeister,
bei Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen. 1. i Der Director des e Bezirks-Vereins Friedberg. r. Braden.
Friedberg den 12. October 1886.
Herrn Steinhäußer, zur Anzeige gebracht werden.
Betreffend: Den Herbstfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins zu Friedberg pro 1886. 5 5 0 3 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in den Publikationskasten einheften. Dr. Braden.
Einladung
Sonntag den 17. l. Mts., Nachmittags 3 Uhr, findet in dem Saale des Gastwirthes Pauly zu Heldenbergen eine landwirthschaftliche
Versammlung statt. Herr Landwirthschaftslehrer Hannemann zu Friedberg wird das Thema behandeln:„Obstbaumzucht, insbesondere der Ein—
fluß der Pflanzung auf das kraftige Gedeihen unserer Obstbäume.“ Zu recht zahlreicher Betheiligung wird hiermit eingeladen. l. a 0 5 220 Kloppenheim den 12. October 1886.
Klo
Stahl.—


