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1886. Samstag den 13. Mouember.

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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo 5 5 0 und Freitag Abend ausgegeben. 5 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. f 1

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Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf 9 ö ördli is f die ilti zeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag licht beigefügt ist, 105

8 5 Amtlicher Theil. Betreffend: Die Gebühren der Taxatoren und Techniker in r Friedberg den 11. November 1886. 3 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg 0 an die für den Kreis Friedberg bestellten Taxatoren und Techniker in Wildschadensangelegeuheiten. Den im Abdruck nachstehenden Erlaß Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justi ilen wir J i odruck n 0 J ur ustiz theilen wir Ihnen zur Kenntnißuahme und Nachachtung bei Einreichung Ihrer Gebührenrechnungen mit. eee* Dr. e A Zu Nr. M. J. 23,971. Darm a 86 1 1 tadt am 26. Octob 86. Betreffend: Die Gebühren der Taxatoren und Techniker in Wildschadensangelegenheiten. g e Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Provinzialdirectionen und Kreisämter 1 der Provinzen Starkenburg und Oberhessen.

Nachdem sich das Bedürfniß einer anderweiten Normirung der durch das Amtsblatt Nr. Vu des vormaligen Großherzoglichen Administ rativjustizhofs vom 17. Februar 1834 für die Taxatoren und Techniker in Wildschadensangelegenheiten festgesetzten Tagegelder und Reisekosten vergütungen herausgestellt hat, bestimmen wir das Nachstehende:

1. Die Tapatoren in Wildschadensangelegenheiten und deren Ersatzmänner haben Tagegelder im Betrag von vier Mark für den ganzen und zwei Mark für den halben Tag zu beziehen. Außerdem erhalten die Amtstaxatoren für die schriftliche Geschäftsführung je nach deren Umfang eine Gebühr von zwei bis vier Mark, sowie Vergütung ihrer baaren Auslagen.

2. Die Techniker in Wildschadensangelegenheiten und deren Ersatzmänner erhalten Tagegelder im Betrag von sechs Mark für den ganzen und drei Mark für den halben Tag.

8 3. An Reisekosten werden den Taxatoren und Technikern 60 Pf. für jede Wegstunde(5 Kilometer) des Hin- und Rückwegs vergütet. Hierbei werden Bruchtheile einer Stunde fuͤr eine ganze Stunde gerechnet. Jedoch findet ein Ansatz dieser Reisekostenentschädigung nicht statt, wenn das Geschäft in weniger als 5 Kilometer Entfernung vom Wohnort des betreffenden Taxators oder Technikers vorgenommen wurde.

Soweit für auswärtige Geschäfte Eisenbahnen benutzt werden können, werden statt der bezeichneten Vergütung die für die Eisenbahnfahrt erforderlichen Auslagen ersetzt und greift in diesem Fall die in Absatz 1 bezeichnete Beschränkung nicht Platz.

4. Beamte, welche als Taxatoren oder Techniker in Wildschadensangelegenheiten bestellt sind, haben die ihnen für Dienstgeschäfte nach den desfallsigen Vorschriften zustehenden Tagegelder und Reisekostenvergütungen zu beziehen, falls dieselben sich zusammen höher belaufen, als die unter Nr. 1 bis 3 normirten Sätze. Insbesondere soll unter dieser Voraussetzung den Großherzoglichen Forstmeistern und Oberförstern, welche sich eines eigenen Reitpferdes oder Fuhrwerks bedienen, eine Reisekostenvergütung von drei Mark pro Pferd und Tag zustehen und zwar auch dann,

ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von werden stets per Post nachgenommen.

wenn das Geschäft innerholb ihres Dienstbezirks, jedoch in der Entfernung von mindestens 5 Kilometern vom Wohnort, vorgenommen wurde. 5. Die vorstehend unter Nr. 1 bis 4 festgesetzten Gebühren und Reisekostenvergütungen haben die Taxatoren und Techniker insbesondere auch in dem Fall zu beziehen, wenn sie sich zum Behufe ihrer Verpflichtung außerhalb ihres Wohnortes begeben mußten. 6. Bei der Berechnung der Tagegelder wird stets auch in den Fällen der Nr. 4 ein Zeitaufwand von weniger als sechs Stunden

für einen halben, ein solcher von sechs und mehr als sechs Stunden au einem Tage für einen ganzen Tag gerechnet. 0 0 0 9 ganz 9

Finger.

Betreffend: Die Abänderung des Art. 15 des Gesetzes vom 1. Oetober 1870 über die Pensionsrung der

Volksschullehrer.

Die Großherzogliche Kreisschulcommission

Denjenigen Ihrer älteren Lehrer, welche bei Verhandlung über die betreffende Sache in alsbald die nöthigen Nachweise über die verspätete Ablegung ihrer Schlußprüfung, bezw. über ihre Verwendung an einer Privatanstalt zur Zeit

der letzteren ein reichend und unter Vorzeigung der in deren Händen befindlichen Urkunden beizubringen.

uns binnen 14 Tagen berichtlich vorzulegen.

Dr. Linß.

Friedberg den 9. November 1886.

Friedberg an die sämmtlichen Schulvorstände des Kreises. 8

Betracht kommen, haben wir aufgegeben, Ihnen

Wir empfehlen Ihnen diese Nachweise Dr. Braden.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Friedrich Waguer und Johann Balthaser Stölting von

Bönstadt wurden als Feldgeschworene dieser Gemarkung ernannt und verpflichtet.

Heinrich Gutberlet von Vilbel wurde als Wasenmeister diefer Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der ord. Professor an der Landes⸗Universität Dr. v. Kries wurde auf Nach suchen entlassen. Der Geh. Ober-Rechnungsrath Heß wurde zum Präsidenten der Oberrechnungs kammer ernannt.

Berlin, 11. Nov. Der Kaiser empfing heute Vormittag den Besuch des bayerischen Prinzen Ludwig. Die Abreise zur Jagd nach Letzlingen erfolgt morgen Nachmittag. Die Kalserin, welche sich des allerbesten Wohlbe findens erfreut, wird am 20. d. Mts. von Cob lenz abreisen, in Weimar übernachten und am 21. hier eintreffen. Der Prinz Heinrich hat sich im Laufe des gestrigen Nachmittages bei dem Kaiser und den Mitgliedern der königlichen Familie verabschiedet und Abends, begleitet von dem Corvetten-Capitän v. Seckendorff, nach Kiel

zurückbegeben. Fürst Bismarck ist gestern Abend in Begleitung seiner Frau hierher zurück gekehrt.

Militäretat Preußens und der auf übernommenen Con fort

Der die preußische Verwaltung tome tingente der Bundesstaaten schließt in den

dauernden Ausgaben mit 267,577,464 M., also mehr gegen das Vorjahr 4,226,055 M., ab. Den Hauptautheil an der Kosteuerhöhung hat die Geld-Verpflegung der Truppen mit 1,205,923 M. und die Naturalverpflegung mit 2,580,380 M. Die einmaligen Ausgaben wer den auf 27,811,122 M.(12,476,471 M. mehr als im Vorjahre) beziffert. Im außerordent lichen Etat werden einmalige Ausgaben im Be trage von 25,323,723 M.(2,555,600 M. mehr als im Vorjahre) verlangt, darunter wieder für eine Unteroffizier-Schule in Neubreisbach 289,000 M.).

Aus Fulda wird in einigen Blättern die Nachricht verbreitet, Bischof Dr. Kopp habe die Stelle als Coadjutor des Fürstbischofs von Breslau angenommen.

Magdeburg, 9. Nov. DerSaalezeit⸗ ung wird von hier gemeldet, es hätten 15 Ver haftungen von Arbeitern stattgefunden wegen hoch verrätherischer Umtriebe. Auch seien Schriften, durch welche Halle'sche Arbeiter compromittirt würden, gefunden worden.

München. Die Kreisregierung von Ober

bayern verfügte in zweiter Justanz die Aus weisung des preußischen Regierungsbaumeisters a. D. Keßler(Socialdemokrat) aus dem Ge biete des Königreichs Bayern.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Lemberg, 10. Nov. Reisende berichten über große Truppenansamm lungen längst der österreichischen Grenze.

Dänemark. Kopenhagen, 11. Nov. gegenwartig in Cannes weilende Prinz Walde mar von Dänemark, die Botschaft der bul garischen Regentschaft beantwortend, dankte für die ihm durch die Sobranje erwiesene Ehre und fügte hinzu, daß die Entscheidung in Betreff der Wahl seinem Vater zukomme. Er glaube indeß, in Folge anderer Verpflichtungen persön lich verhindert zu sein, die Wahl anzunehmen.

Großbritannien. London. Das Par lament wird durch königl. Deeret weiter bis zum 9. Dezember vertagt.

Serbien. Nisch, 10. Nov. Skupschtina. Bei der Berathung des neuen Steuergesetzes, betreffend die Erhöhung der directen Steuer

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