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a Betreffend: Die Frühjahrs ee 15 886 im Krilse Friedberg. b 386. e Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. Die nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Landwehrbezirks-Commandos Friedberg wollen Sie in Ihren Gemeinden auf orts- Den Maunnschaften des Beurlaubtenstandes, welche auf isolirt gelegenen Gehöften, Forsthäusern, Bergwerken ꝛc. wohnen, ist durch die betreffende Großherzogliche Bürgermeisterei von der nachstehenden Bekanntmachung entweder durch Sie selbst oder durch
übliche Weise publiciren lassen.
Friedberg den 4. Marz
sonst eine verpflichtete Persen(Polizeidiener, Feldschütz ꝛe) Kenntniß zu geben, damit sich dieselben, wenn sie bei der Control-Versammlung fehlen, nicht darauf berufen konnen, von der Bekanntmachung keine Kenntniß gehabt zu haben. Dr. Braden.
Geklan ft m ach un g
Die Frühjahrs-Control-Versammlungen pro 1885 im Kreise Fried— berg, 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Groß— berzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 115, werden in nach— stehender Weise abgehalten:
A In Vilbel, auf der Frankfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel.
Am 5. April, Vormittags 8½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Landwehrleute, sowie die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beur— laubten Mannschaften aller Waffen, excl. derjenigen Wehrleute, welche im Herbst dieses Jahres zum Landsturm übergeführt werden, das sind diejenigen Wehrleute, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1874 in den Militärdienst eingetreten sind und bei der diesjährigen Herbst-Controlversammlung zu erscheinen haben, aus den Ortschaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder—
Eschbach, Vilbel.
Am 5. April, Vormittags 10 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Büdesheim, Groß-Karben, Heldenbergen, Klein— Karben, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel.
B. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee.
Am 5. April, Nachmittags 2 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Biuchenbrücken, Burg— Gräfenrode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Staden, Stammheim, Wickstadt.
Am 5. April, Nachmittags 3½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder Rosbach, Nieder— Wöͤllstadt, Ober⸗Wöllstadt, Ober-Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim. C. In Friedberg, im Hof der Kloster-Kaserne.
Am 6. April, Vormittags 8 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Friedberg, Fauer—
bach b. Fr., Ockstadt, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim.
Betreffend: Die Revision der Hypothekenbücher vom Jahre 1885/86.
Am 6. April, Vormittags 9½½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Södel, Steinfurth, Weckesheim, Wölfersheim. D. In Butzbach, auf dem Viehmarkt. Am 6. April, Nachmittags 3 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Gtiedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain mit Ziegenberg, Wohnbach— Am 6. April, Nachmittags 4½ Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorieen aus den Ortschaften Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Maibach, Muͤnster, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Pohl-Göns.
Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitz befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Dispen— sations-Gesuche von den Control-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese,— von der Ortsbehörde beglaubigt,— mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirksfeld— webel vorzulegen. Nur für außerordentliche Fälle ist eine kürzere Frist statthaft.
Wer Dispensation von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden.
Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge⸗ stellung ausgegeben werden.
Schließlich werden die an den Controlbersammlungen theilnehmen⸗ den Mannschaften hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß sie für den ganzen Tag, an welchem sie zur Controlversammlung einberufen sind, zum activen Heere gehören und den Militärgesetzen unterworfen sind.
Das Großherzogliche Bezirks Kommando Friedberg. Roemheld.
Friedberg den 9. März 1886.
Das Großh. Amtsgericht Friedberg an die sämmtlichen Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks Friedberg.
Wir benachrichtigen
weisen Sie an, die seit der letzten Nevision stattgehabten Einträge und Löschunzen
Sie, daß in der Kürze mit der Reoision der Hypothekenbücher vom Jahr 1885/86 begonnen werden wird, und
nebst dem Register und topographischen Pfandverzeichniß
vor dem bestimmten Termin, der Ihnen noch näher bekannt gegeben wird, einer genauen Prüfung nach Maßzabe Ihrer Instruction zu unter⸗
werfen und stattgehabte Mängel zu beseitigen.
Sellheim. Weber.
Bekanntmachung. Der diesjährige Frühjahrs-Faselmarkt soll, wie im Kalender angegeben Samfslag den 13. März d. J. zu Reinheim abgehalten werden.
Sämmtllche vorgeführte
1½ bis 2jäbrige Zuchtstiere werden durch eine von der Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Dieburtz gewählte Commission gemustert. Die Besitzer der als presswürdigst erkannten Thiere erhalten kunstvoll gearbeitete Diplome(Prämtenscheine) und zugleich kleinere Geldprämten, wofuͤr die Summe von 70 M. verwendet werden soll. Bullen, welche von dem Odenwälder Viehschlag nicht verwandten Racen abstammen, sowie solche, welche für Gemeinden noch Dienste thun, sind
von der Concurrenz ausgeschlossen. Dieburg den 8. Februar 1886
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks vereins Dieburg. Heß.
Deutsches Reich.
schulen sei ausgearbeitet, die Verhandlungen tauben Ohren zu predigen. 9 0 8 0 5 9
Nur Diejenigen
1 4 Regie!
Darmstadt. Der Palaisverwalter Nestel zu Frankfurt wurde auf Nachsuchen, unter Anerkenn— ung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt.
Berlin, 8. März. Der Bundesrath stimmte in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz-Entwurf, betreffend die Heranziehung der Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben zu.
— 8. März. Der Reichstag genehmigte in dritter Lesung debattelos den Beschluß des Bundesraths, die Cellulosefabriken unter die ge— nehmigungspflichtigen Anlagen aufzunehmen. Bei Berathung des Antrages Reichensperger(Wieder— einführung der Berufung in Strafsachen) stellt sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses heraus. Die Sitzung wird deßhalb vertagt. Nach Wieder— aufnahme der Sitzung befürwortet Abgeordneter Reichensperger seine Abänderungsvorschläge; Ab— geordneter Hänel ist gegen den Antrag.
— 8. März. Im Abgeordnetenhaus begann die Berathung des Cultusetats. Der Cultus— Minister erklärt auf Anfragen, der Gesetzentwurf über die Pensionsverhältnisse der Lehrer an den Mittelschulen und an den gehobenen Elementar—
darüber seien aber noch schwebend; er könne könnten eine Betheiligunz des Kanzlers wünschen,
den Zeitpunkt für die Einbringung des Ent— wurfes noch nicht angeben. Windthorst spricht seine Befriedigung über die Erklärungen des Ministers aus und erklärt ferner, angesichts der neuen Kirchenvorlage verzichte er darauf, bei der Gehaltsposition des Ministers wie sonst Klagen der Katholiken vorzubringen. Er enthalte sich auch jeder Aeußerung über die Kirchenvorlage, um die Verhandlungen des Herrenhauses nicht zu beeinflussen. Das Centrum verzichte indeß auf keine seiner Forderungen.
— 9. März. Im Abgeordnetenhaus wurde die Berathung des Cultusetats fortgesetzt.— Der Gesetzentwurf über die Ausdehnung des Staats— schuldbuches auf 3½procentige Consols ist dem Hause zugegangen.
— 9. Maͤrz. Die„N. Allg. Zeitg.“ er⸗ klärt es für zwecklos, daß der Reichskanzler an der Berathung in der Commissien über das Branntweinmonopol theilnehme. Eine Annahme der Vorlage sei ausgeschlossen; der Kanzler halte aber daran fest und werde keine Neigung haben,
welche für die Würde, die das Alter und die Stellung dem Kanzler geben, kein Verständniß haben. Uebrizens hat sich das Befinden des Kanzlers verschlimmert.
— Die Wahl des Viceadmirals a. D. v. Schleinitz zum Landeshauptmann der deutschen Schutzgebiete in Kaiser-Wilhelmsland ist vom Reichskanzler genehmigt.
Karlsruhe, 9. März. Das Befinden des Erbgroßherzogs ist nahezu das gleiche wie vorgestern. Die Gelenkschmerzen und das Fieber verliefen gestern unter wiederholten Schwank— ungen. Eine Nachmittags sich einstellende Steiger— unz der Temperatur ermäßigte sich gezen Abend. Darauf hatte der Erbgroßherzog eine ruhige und schlafreiche Nacht. Auch die inneren Ver⸗— änderungen verharrten nahezu auf demselben Stand wie gestern. Beklemmungen traten nicht mehr auf.
Ausland.
Oesterreich-Ungarn.
Die österreichisch-ungarischen
Wien, 8. Marz. Ausgleichscon⸗
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