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Donnerstag den 11. März.
30.
13 Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den 1
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
reis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Dee arp Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf.
berechnet,
bei größerem Tabellen-
oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets Per Post nachgenommen.
Betreffend:
Amtlicher Theil.
Aufnahme einer Armenstatistik für das Jahr 1888.
Friedberg den 8. März 1886.
Das Großherzogl iche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unsere Verfügungen vom 9. und 20. Jauuar, sowie vom 9. Februar l. J. erinnern wir diejenigen von Ihnen
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welche denselben bis jetzt noch nicht nachgekommen sind, an Erledigung binnen 24 Stunden bei Meidung der Zusendung von Wartboten.
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Bet
Dr.
reffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro
1886.
Bekannt
Das diesjährige Musterungsgeschaͤft wird für den diesseitigen Kreis zu Friedberg im Rathhaussaale in folgender Weise vorgenommen:
0 Dienstag den 23 März l J., Vormittags 9 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bad-Nauheim,
Bauernheim, Beienheim,
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haben ihre Loosungsscheine mitzubringen. f Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
pänktlich zur Ausführung kommen.
Bodenrod und Bönstadt. Mittwoch den 24. März l. J., Vormittags 8 Uhr, der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Bruchenbrücken, Burg⸗Gräfenrode, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, and Fauerbach b. Fr. Donnerstag den 25. März l. J., Vormistags 8 Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach v. d. H. und Friedberg.
Musterung Büdesheim, Dortelweil
Freitag den 26. März l. J., Vormittags s Uhr, Musterung der Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Gambach, Griedel, Groß-Karben,
Harheim, Hausen mit Oes und Heldenbergen.
Samstag den 27. März l. J, Vormittags 8 Uhr, ver Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Hoch-Weisel, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch⸗Göns, Klein-Karben, Kloppenheim vain mit Ziegenberg, Maibach, Massenheim, Melbach, Münster und Münzenberg.
Montag den 29. März l. J, Vormittags 8 Uhr, Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nieder-Erlenbach, N ach, Nieder-Florstadt, Nieder⸗Mörlen; Nieder-Rosbach, Nieder-Weisel und Nieder-Wöllstadt.
Dienstag den 30 März l. J., Vormittags 8 Uhr, Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Erlenbach, Ober⸗Eschbach Ober⸗Florstadt, Ober⸗Mörlen, Ober-Rosbach und Ober-Wöllstadt.
Mittwoch den 31. März l. J., Vormittags s Uhr, Musterung er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Ockstadt, Okarben, Oppers ofen, Ossenheim, Ostheim, Petterweil, Pohl-Göns, Reichelsheim, gendel, Rockenberg und Rodheim.
Donnerstag den 1. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung er Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rödgen, Schwalheim, Ssdel, Staden, Stammheim, Steinfurth, Trais-Münzenberg und Vilbel aus er Gemeinde Vilbel jedoch nur die im Jahre 1864 und 1865 seborenen Militärpflichtigen.
Freitag den 2. April l. J., Vormittags 8 Uhr, Musterung der Nilitärpflichtigen aus den Gemeinden: Vilbel— und zwar die im zahre 1866 in dieser Gemeinde geborenen Militärpflichtigen—, serner sämmtliche Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Weckesheim, Wickstadt, Wisselsbeim, Woͤlfersheim und Wohnbach.
Samstag den 3. April 1. J., Vormittags 8 Uhr, aun Rathhaussaale zu Friedberg en sämmtlicher Militärpflichtigen des Kreises Friedberg aus dem Jahrgang 1866.
In den genannten Musterungs-Terminen haben sich sämmtliche Militärpflichtigen des Jahrgangs 1866— mit Ausnahme der zum e njährig⸗ freiwilligen Dienst Berechtigten, falls nicht Reclamation er— loben wird— sowie diejensgen Militärpflichtigen der früheren Jahr—
Musterung Holzhausen,
Lan nagen
Musterung der
leder Esch
Musterung der
gänge, welche bis jetzt eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten Jr. pünktlich, nüchtern und reinlich gekleidet einzufinden.
Diejenigen welche zum zweiten oder dritten Male erscheinen, Für Militärpflichtige, welche
Militärpflichtigen,
Braden.
Friedberg am 4. März 1886
a enen durch Krankheit am Erscheinen verhindert sind, ist im Termin ein ärztliches Attest zu übergeben. Nach§. 65 der Ersatzordnung ist das
Erscheinen der Loosungsberechtigten zum Loosen nicht erforderlich, es wird vielmehr in diesem Falle durch ein Mitglied der Ersatzcommission die Loosungsnummer für den einzelnen Militärpflichtigen gezogen. Die— jenigen dagegen, welche bei der Musterung unentschuldigt ausbleiben, verlieren das Recht, an der Loosung theilzunehmen und können keinen Anspruch auf Berücksichtigung g aus Reclamationsgründen erheben. Außer— dem wird gegen dieselben das im§. 48 der Ersatzordnung angedeutete Strafverfahren eingeleitet. Die Großherzogl. Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde ge— stellungspflichtigen Militärpflichtigen auf Grund der Ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen und eine Bescheinigung über die erfolgte Vorladung der Stammrolle beizufügen. Körperliche Gebrechen der Milstärpflichtigen, welche durch die vorzu— nehmende ärztliche Untersuchung nicht unbedingt constatirt werden können, wie Harthoͤrigkeit, Schwachsinnigkeit ꝛc., sind durch amtlich ausgestellte Zeugnisse des Geistlichen, Lehrers, Bürgermeisters ꝛc. nachzuweisen. Wer an Epilepsie(Fallsucht) zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei Zeugen vor Gericht zu stellen, welche das Vorhandensein eidlich zu erhärten haben. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Auschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts zu erbringen. Ist ein Militär— pflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig, so haben die Großherzogl. Burgermeistereien hierauf aufmerksam zu machen und hierüber die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen. Die Verhandlungen über die Zurückstellungsgesuche sind, insoweit es noch nicht geschehen, sofort und längstens im Termin vorzulegen. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familien— angehörige sich selbst persönlich im Termine vor der Ersatzcommission einzufinden. Reclamationen, welche der Ersatzeommission nicht vorge— legen haben, werden von der Großherzogl. Ober-Ersatzcommission un— nachsichtlich zurückgewiesen und nur dann berücksichtigt, wenn die Ver— anlassung zu der Reclamation erst nach dem Kreis ersatzgeschäft entstan— den ist. Mit dem Kreisersatzgeschäft ist die Classifteation der Reserve— und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatzreservisten J. Classe ver— bunden. Nach Erledigung der Zurückstellungsgesuche findet an den oben bezeichneten Tagen die Classificirung derselben rücksichtlich ihrer häus— lichen und gewerblichen Verhältnisse statt. Es haben daher Diejenigen derselben, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung An⸗ spruch machen zu können glauben, an den Regia e Tagen, Vor⸗ mittags 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche, welche sofort bei dem Unterzeichneten einzureichen sind, näher zu begründen. Die Großherzogl. Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militär— pflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und dafür zu sorgen, daß die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäfts ein austaͤn— diges und ruhiges Verhalten beobachten.
Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatzeommission des Kreises Friedberg.
Dr. Braden.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veroͤffentlichen, die Militärpflichtigen,
nelche gestellungspflichtig sind,
welche im 5 und
Areise nur diejenigen Militärpflichtigen zu laden sind, inden Stammrollen der drei letzten Jahre(1884, 188 Dr.
speziel darnach bedeuten und sich selbst darnach bemessen, Ich mache zur genauen Befolgung wiederholt darauf aufmerksam, hiesigen Kreise ihren Ländigen Aufenthalt haben. D 1886) sind zum Braden.
auch dafür sorgen, daß die gegebenen Bestimmungen daß zum Ersatzgeschaͤft im diesseitigen ie Geburtslisten Ersatzgeschäft mitzubringen.


