1886. Dienstag den 9. November.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch“ Froja lait kee den Guo rider, Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. f Donnerstag und Samstag. a
Annoncen: die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 11 Pf., Reclamen 30 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Betreffend: Vertilgung der Kleeseide. Friedberg den 3. November 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir haben bei verschiedenen Reisen durch den Kreis die Wahrnehmung gemacht, daß trotz der durch unser Ausschreiben vom 7. Sep— tember l. J.(Kreisblatt Nr. 106) gegebenen Erinnerung nicht in allen Gemarkungen mit der nöthigen Energie gegen die Kleeseide vorgegangen worden ist. Indem wir deßhalb nochmals auf die Bestimmungen des Reglements gegen die Verbreitung der Kleeseide, abgedruckt in der be— zeichneten Nummer des Kreisblatts, verweisen, ordnen wir an, daß die vorgeschriebenen Rundgäuge durch die Commissionen unter Zuziehung der Feldschützen alsbald erfolgen und daß in den Gemarkungen, in welchen die Rundgänge bereits stattgefunden haben, die Feldschützen noch— mals innerhalb 14 Tagen gelegentlich alle Kleefelder und Wiesen besichtigen und Ihnen jedes Vorhandensein von Kleeseide zur Anzeige bringen. Sie wollen die Feldschützen hiernach unter dem Bemerken bedeuten, daß wir mit Disciplinarstrafen gegen dieselben vorgehen werden, wenn wir
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nach Ablauf von 14 Tagen erfahren, daß noch Kleeseide vorhanden ist. Dr. Braden. Betreffend: Das Löschwesen. Friedberg den 4. November 1886. Das Großherzogliche Kreisamit Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Es ist schon vielfach als großer Mißstand erkannt worden, daß nicht ein Normalgewinde für Druckschläuche der Feuerspritzen eingeführt ist. Bei ausbrechenden Bränden kommen in der Regel eine große Anzahl von Spritzen zu den Brandstätten, von denen igdeß nur wenige in Thätigkeit gesetzt werden können, weil es an dem erforderlichen Wasser mangelt; will man die Spritzen, die dadurch nicht thätig werden können, dazu benutzen, den am Braudplatz gut postirten Spritzen statt des Eimerreichens, welches viele Leute erfordert und verhältnißmäßig nur wenig Wasser zur Spritze fördert, das Wasser zuzupumpen, so fehlt es meist an den nöthigen Schläuchen, weil wegen der verschiedenartigen Gewinde nicht eine Löschmannschaft der anderen mit Schläuchen auszuhelfen im Stande ist. 5
Diesem Uebelstand läßt sich mit geringen Kosten durch Einführung des Metz'schen Normalgewindes abhelfen. Wir beauftragen Sie deshalb in Zukunft bei Anschaffung neuer Feuerspritzen das Metz'sche Normalgewinde für Druckschläuche zu wählen und fur die bereits vorhandenen Spritzen, welche nicht das Metz'sche Gewinde besitzen, alsbald eine Uebergangsmutter in das Metz'sche Normalgewinde anzuschaffen und diese bei Bränden stets mitzuführen. Eine solche Uebergangskuppelung, mit Vater- und Muttergewinde, versehen verursacht nur eine Ausgabe von 5 bis 8 Mark und kann durch H. Schaffstädt in Gießen oder einen sonstigen Kupferschmied bezogen werden. g
Wir sehen bis Ende l. J. Ihren Berichten entgegen, ob die Anschaffung des Metz'schen Gewindes für Ihre Spritzen erfolgt ist.
Dr. Braden Betreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahr 1886. Friedberg den 5. November 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der auszufüllenden Formulare seitens der noch Rückständigen binnen drei Tagen bei Meidung unangenehmer Verfügung entgegen. Dr. Braden. Betreffend: Den Rundgang der Feldgeschworenen. Friedberg den 5. November 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Soweit die Feldgeschworenen den diesjährigen Herbstrundgang noch nicht vorgenommen haben, ist derselbe alsbald auszuführen. Bei dem Gang sind nicht nur die Gemarkungs-, sondern auch die Flur- und Gewanngrenzsteine zu besichtigen. Einsendung der hierüber aufzu—
N 2 J sygtestens i 1 Je 0 8 nehmenden Protokolle erwarten wir spätestens bis zum 1. Dezember 1. 5 5 a 1 f
In denjenigen Gemarkungen, in welchen im laufenden Jahr eine Revision der Grenzpunkte durch einen von dem Großherzoglichen Katasteramt beauftragten Geometer stattgefunden hat, oder in welchen eine solche angekündigt ist, sowie in denjenigen, in welchen eine allgemeine Wiederherstellung der fehlerhaften Punkte durch einen Geometer im Gang ist, ebenso in denjenigen, in welchen in Folge von Consolidation im
7 8 5 1 0*** 7 Fur J 8 2 2 laufenden Jahr neu ausgesteint worden ist, oder in welcher eine Zusammenlegung nahe bevorsteht, hat der Grenzgang für dieses Jahr zu unter— bleiben. Wir erwarten jedoch in solchem Fall Ihren Bericht, daß und warum dies geschehen ist.
Den Feldgeschworenen wollen Sie dieses Ausschreiben mittheilen.
ri b 1 on 5 1„ 8 Betreffend: Den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren. Friedberg den 5. November 1886.
5 0 g N a g„„ Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie wollen die Ueberwachungsbogen über die in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren bis zum 20. Dezember J vorlegen, oder berichten, daß derartige Kinder sich in Ihren Gemeinden, nicht befinden. Wenn solche Ruder im laufenden Jahr verzogen oder verstorben sind, oder das sechste Lebensjahr zurückgelegt haben, so ist dies in den hierfür vorgesehenen ub rien zu bemerken. Für rechtzeitige Einholung der seitens der Herren Geistlichen und Aerzte zu vollziehenden Einträge wollen Sie besorgt 120 ie e
f Wir empfehlen Ihnen die sorgfältige Ausfüllung der Ueberwachungsbogen dringend an und werden Ihnen nicht richtig ausgefüllte auf
8 e Dr. Braden Ihre Kosten zur Umarbeitung zurücksenden. 1
Betreffend: Die Prüfung im Hufbeschlag. Bekanntmachung. 1 i. 5 e Unter Beziehung auf unsere Bekanntmachung vom 28. Oktober 1878— Oberhessischer Anzeiger Nr. 129— bringen wir zur allge⸗ meinen Kenntniß, daß Wilhelm Fatum von Wohnbach und Eberhard Petersohn von Södel einen Cursus in der Lehrschmiede zu Gottesaue 0 f 24 0 4 f J. 96 f. 3 110% 0 0 vom 1. Februar bis 31. Mai 1885 durchgemacht und hierbei die Prüfungen dortselbst mit dem Prädikat coli bestanden Wed i f 5 N 886 Hroßherzogliches Kreisamt Friedberg. rig den 5. November 1886. Großherzogliches 8 6 ee Dr. Braden.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für 9 wee Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Keuntuiß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Ne. 85 0 155 1 1 N 1 g 5 MW 9375 Str MO 2 N Oclober 1886 sich folgendermaßen für den Centner berechnen: Hafer M. 6.25, Heu M. 2.75, Stroh M. 2.00. 1 5
r! era den 6. November 1886 Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Friedberg den 6. Nove 886. e
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