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1886. Dienstag den 9. März. 29.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der III. Perlode 1885/86. Friedberg den 5. März 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der III. Periode 1885/86 zukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.
J. V.: Dr. Wallau. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Stammheim 2 46 Ober-Mörlen— 21 Pohl⸗Goöns— 30 Ober Florstadt 3 59 Holzhausen 8 3 Nieder-Erlenbach 116 So del— 70 Mark Griedel— 42 Nieder-⸗Weisel— 44 Nieder⸗Florstadt 20 41 Rodheim 5 27 Vilbel 16 78 Wölfersheim 114 Butzbach 249 Ober Rosbach— 28 Nieder⸗Wöllstadt— 70 Klein-Karben— 46 Nieder⸗Mörlen— 45 Kirch Göns 72 Heldenbergen 5 30 Burg ⸗Gräfenrode 118 Groß⸗Karben— 42
Betreffend: Die Aufstellung einer Viebseuchenstatistik. Friedberg den 6. März 1886. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Indem wir nachstehend das von Großherzoglichem Ministerlum des Innern und der Justiz, Abtheilung für öffentliche Gesundheits— pflege, an die Großherzoglichen Kreisveterinärämter gerichtete Ausschreiben zu Ihrer Kenntniß bringen, empfehlen wir Ihnen allen Ihnen von Seiten der Großherzoglichen Kreisveterinärämter zur Aufstellung der Viehseuchenstatistik zukommenden Requisitionen pünktlichst nachzukommen. Dr. Braden. 127. 1. N Innern und der Justiz, Abtheilung für öffentliche Gesundheitepflege. Darmstadt am 5. Februar 1886.
des
Amtsblatt des Großherzoglichen Ministeriums d Betreffend: Die Aufstellung einer Viehseuchenstatistik.
An die Großherzoglichen Kreis⸗Veterinärämter.
Vom 1. Januar 1886 ab sollen in allen Staaten des Deutschen Reiches Ermittelungen bezüglich der Wirksamkeit der auf das Reichs— gesez, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, vom 7. April 1869, und das Reichsgesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von
Viehseuchen, vom 23. Juni 1880, begründeten Maßregeln stattfinden und für die Zwecke der Reichsverwaltung Vierteljahresübersichten nach Anlage A. 1—9 angefertigt werden. Den Uebersichten ist am Schlusse eines jeden Jahres ein Begleitbericht in duplo beizufügen, in welchem zinsbesondere die in der Anlage B. enthaltenen Fragen zu beantworten sind. Die Vierteljahresübersichten sind im Laufe des ersten auf das Berichtsvierteljahr folgenden Monats, also zuerst im April 1886 an uns einzusenden. Bezüglich der statistischen Nachweise bei denjenigen Seuchen, bei deren Bekämpfung Ihre Mitwirkung nicht in der Weise vorgeschrieben ist, daß Sie aus eigenen Wahrnehmungen im Stande wären, die geforderten Angaben zu machen, wollen Sie sich jedesmal schriftlich an die betreffenden Bürgermeistereien wenden. In denjenigen Kreisen insbesondere, in welchen auf Grund des§ 15 Absatz 2 des Reichsviehseuchengesetzes von der jedesmaligen Zuziehung des beamteten Thierarztes bei Fällen von Milzbrand bezw. Milzbrandverdacht abgesehen worden ist, werden von den betreffenden Bürgermeistereien aus den von denselben laut der Bestimmungen der zur Unterdrückung des Milzbrandes erlassenen Lokalreglements zu führenden Listen über die Vieh— sterbfälle und unter Zuziehung des Wasenmeisters diejenigen Aufstellungen zu machen sein, welche Sie zur Ausfüllung der betreffenden statistischen Tabellen bedürfen. Den Großherzoglichen Bürgermeistereien wird durch die Großherzoglichen Kreisämter die Weisung zugehen, daß sie Ihnen n allen Fällen die nothwendigen Mittheilungen auf Ihr Nachsuchen pünktlich zu erstatten haben. Die Einsendung der monatlichen Seuchen berichte(Amtsblatt Nr. 164) wird durch gegenwärtige Verfügung nicht aufgehoben, hat also nach wie vor zu erfolgen.
Jaup. Schaum.
Fragen, welche in dem Begleitberichte zu beantworten sind. Anlage B. 1. Ist ein Seucheaus bruch und eventuell welcher durch Einschleppung aus oder einer mangelhaften Ausführung der Desinfeetion, und inwiefern war letztere dem Auslande veranlaßt; ist die Einschleppung durch seuchekranke Thiere bewirkt, mangelhaft ausgeführt? oder ist dieselbe durch Thiere, durch thierische Rohprodukte oder durch andere Gegen 8. Ist die Uebertragung der Seuche durch Ställe oder durch Eisenbahnwagen tände vermittelt, welche Träger des Ansteckungsstoffes waren; war damals die Ein vermittelt, welche vorschriftsmaßig desinfieirt waren, und welches Verfahren war in uhr von Thieren ꝛc., welche Träger des Ansteckungsstoffes sein können, verboten[ den betreffenden Fällen angewendet? »der beschränkt? 9. In welchen Fallen war der Ausbruch des Milzbrandes die Folge einer 2. In welchen Fällen wurde die Seuche bei der thieräcztlichen Beaufsichtigung[ unzweckmäßigen Beseitigung von Milzbrandkadavern? ver Vieh⸗ und Pferdemärkte, der öffentlichen Auctionen, der Schlachthäuser oder der 10. In welchen Seuchefällen wurde die Inkubationsdauer sicher ermittelt? Koßschlächtereien oder auf offener Straße oder in einer Abdeckerei ermittelt? 11. In welchen Fällen ist bei der Maul- und Klauenseuche oder bei der 3. In welchen Fällen wurde der Seucheausbruch bei einer poltzellich ange— Lungenseuche die Impfung in Anwendung gebracht, und mit welchem Erfolge? ordneten Untersuchung aller durch die Seuche gefährdeten Thiere am Seucheorte 12. In welchen Fällen ist bet den Schafpocken die Präkautions-Impfung der in dessen Umgegend festtestellt? angeordnet? 5 g 2 4. In welchen Fällen waren die mit einer Seuche behaftet befundenen Thiere 13. In welchen Fällen hat bei der Räude eine Behandlung der kranken Thiere hestimmt oder doch wahrscheinlich schon erkrankt bezw. infieirt, als sie in den Besitz auf polizeiliche Anordnung stattgefunden, und mit welchem Erfolge? her betreffenden Eigenthümer gelangten?
14. Welchen Einfluß hat das etwa erlassene Verbot der Viehmärkte oder die 5. In welchen Fällen war die Verbreitung der Seuche die Folge unterlassener[ Ausschließung bestimmter Thierarten von den Märkten auf die Seuchetilgung und der mangelhafter Ausführung pollzeilich angeordneter Sperrmaßregeln? auf die wirthschaftlichen Verhältnisse gehabt?. f 6. Welche Umstände haben eine Verbreitung der Seuche bei vorschriftsmäßiger 15. In welchen Fällen wurde bei der Sektion der auf poltzeiliche Anordnung lus führung der Sperrmaßregeln vermittelt? ist die Seuche durch verdächtige Thiere getödteten Thiere das Vorhandensein der Seuche nicht festgestellt? ei erlaubter Benutzung der letzteren auf andere Thiere übertragen und in welchen Fällen?
16. In welchen Fällen wurde eine Uebertragung der Seuche auf Menschen 7. In welchen Fallen war der Scuchegusburch die Folge der Unterlassung beobachtet?
* * N 1
Bekanntmachung. In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Januar 886 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 6.90, Heu M. 3.50, Stroh M. 2.25. 11 Friedberg den 4. Marz 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Wegen Bettels bestraft: Lorenz Brehm aus Waldaschaff. r f N 1 Ausgewiesen aus dem Großherzogthum auf Grund des F. 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes: Lorenz Brehm aus Waldaschaff.
Ausschreiben. Künster von Nleder-Mörlen wird ersucht
Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Philipp Frlebberg am 1. März 1886.
Der Großherzogliche Amtsanwalt.
Wagner.


