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1886.

Donnerstag den 7. Januar.

M3.

Oberhessischer Anzeiger.

3

und

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Beitreibung der Communalintraden, hier Einsendung der Mahn- und Pfandltisten über das 3. 85* 2* 0 Umlagen pro 1885/86, fowie für die im Jahre 1885 füllig gewesenen und noch restirenden Communalgefälle.

und 4. Ziel Friedberg den 2. Januar 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Der Einsendung der rubricirten Mahn- und Pfandbefehle sehen wir nunmehr längstens binnen acht Tagen bei Meidung von Straf

Verfügung entgegen.

Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1886.

Dr. Braden.

Friedberg den 2. Januar 1885.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.

Mit nächster Post übersenden wir Ihnen die für Ihre Gemeinden muthmaßlich erforderliche Anzahl von Formularien für Verzeichnisse

Den Mehrbedarf wollen Sie uns sofort anzeigen.

Betreffend: Die Viehzählung am 10. Januar 1883.

Scheine nach Maßgabe der voraussichtlich in 1886 zur Bedeckung kommenden Stuten.

Dr. Braden.

Friedberg am 4. Januar 1886.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Mit nächster Post lassen wir Ihnen die bei Gelegenheit der am 10. Januar 1883 stattgehabten Viehzahlung aufgestellten Hauslisten, CTontrollisten der Zähler und Gemeindelisten mit dem Auftrag wieder zugehen, diese Nachweisungen über den Viehstand sorgfältig aufzubewahren

und zu weiterer Benützung bereit zu halten.

Betreffend: Das Militär⸗Ersatzgeschäft pro 1886.

Dr. Braden.

Friedberg den 31. Dezember 1885.

Der Cioil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat zu Wickstadt.

Bezugnehmend auf mein Ausschreiben vom 26. Dezember

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1876

Kreisblatt Nr. 153, das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und

die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875(Regierungsblatt Nr. 55) lade ich Sie ein, mit den Vorarbeiten zum Militärersatzgeschäft

zu beginnen und dieselben so zu beschleunigen, daß zum 15. Februar 1886 bei mir eintreffen. Nach 8 Stammrolle Seitens der im Jabre 1866 geborenen

die Stammrollen und Reclamationsprotokolle nebst dazu gehörigen Belegen bis längstens 23 der Ersatzordnung wollen Sie sofort bekannt machen lassen, daß die Anmeldung zur Militärpflichtigen, sowie derjenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, sich jedoch zur

Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei der 1885er Musterung zurückgestellt worden sind, bezw. über welche überhaupt eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der Dienstpflicht noch nicht getroffen worden ist, während der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1886 bei Meidung

der in F. 23,10 der Ersatzordnung angedrohten Strafe bis

zu 30 M. oder Haft von 3 Tagen zu erfolgen habe.

Bei Aufstellen der Stammrollen wollen Sie sich genau nach der Ersatzordnung richten und nur vollstandige, deutlich geschriebene

Stammrollen vorlegen, namentlich auch die alphabetische Ordnung mit den Zwischenräumen innehalten.

Bei Leuten, von welchen ein Bruder

zur Zeit noch dient oder gleichzeitig zur Vorstellung kommt, wollen Sie in der Stammrolle einen kurzen Vormerk:= 1 Br. dt. D, oder: = I Br. w. vorgest. machen, ebenso bei Leuten, welche mit Pferden umzugehen verstehen, in der Rubrik:Stand oder Gewerbe ent

sprechenden Vormerk: S m. Pf. aufnehmen.

Schließlich mache ich Sie noch auf das Ausschreiben vom 31. Dezember 1879, Namen unehelicher Söhne in der Stammrolle und dasjenige vom 31.

Stammrolle betreffend zur genauen Befolgung aufmerksam.

Betreffend: Das Militärersatzgeschäft pro 1886.

de 1880:die Führung der Familien Nr. 2 de 1884:die Anmeldung zur Dr. Braden.

reisblatt Nr. 2 3

K Dezember 1883, Kreisblatt

J

Friedberg den 31. Dezember 1885.

Der Cioil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und Großherzogliche Polizeicommissariat zu Wickstadt. Unter Bezugnahme auf F. 30 der Ersatzordnung bemerke ich Ihnen daß Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger genau zu pro okolliren und die Protekolle mit Beilagen bis längstens zum 15. Februar 1886 anber einzusenden sind. Frühere Reklamationen, welche pro 1886 erneuert werden sollen, wollen Sie einfordern und, wenn keine Veränderungen in den Ver

hältnissen eingetreten sind, dies auf

Seite 4 des Protokolls bescheinigen, andernfalls die etwaigen Aenderungen genau angeben.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1886.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Frühjahr 1886 stattfindenden rubricirten Prüfung zu unterziehen, werden hier durch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meid ung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum l. Februar 1886 bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen. 5

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse ange zeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; in diesem Attest darf die Erklärung des Vaters oder

Vormundes, daß er in der Lage sei, den Freiwilligen waͤhrend des ein jährigen Dienstes unterhalten zu koͤnnen, nicht fehlen, auch muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein; c. ein Unbe scholtenheitszeugniß, welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorge setzten Dienstbehoͤrde auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen(Franzoͤsisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits fruher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung ein⸗ gereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten heitszeugniß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Ersatzordnung J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Regierungs- Blatt Nr. 55 von 1875) Aufsschluß. Bezuͤglich des Prüfungstermins, sowie des Locals in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt den 19. Dezember 1885.

Großherzogliche Prüfungs Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Zeller.