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zu sein.

das letztere ist vielmehr über die ebenerwähnten Straßen und die Ferdinandsanlage(sog. Verschönerungsweg) zu leiten.

sihenden der Commission, Dr. Dieffenbach zu Grünberg in Oberhessen bezahlt werden, welcher weltere Auskunft über alle näheren Verhältnisse geben wird.

oder Heu. Dleses Futter wird in obigem Weidegeld mltbezahlt

88h.

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uur 500 nns

M 53.

erhessischer Anzeiger.

ain- Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Donnerstag den 6. Mai.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. eee ee

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

* Amtlicher Theil.

Deer n gn ch eg Betreffend: Schafräude zu Friedberg, hier das Erlöschen derselben.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung rubricirten Betreffs vom 4. Februar l. J., Kreisblatt Nr. 17, bringen wir zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß, nachdem die Schafräude unter den Schafen der Wilhelm Kreuder II. Erben als erloschen zu betrachten ist, die angeordnete Gemarkungssperre hiermit aufzehsben wird. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg den 3. Mai 1886. J. V.: Dr. Wallau.

Bekanntmachung. Nachstehende Polizeiverordnung für die Stadt Homburg v. d. H. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Friedberg den 3. Mai 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V: Dr. Wallau. Polizei-Verordnung. Auf Grund der§§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung über die Polizeiverwaltung vom 20. September 1867 wird mit Zu stimmung der communalständischen Bauinspection und im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstande für die Stadt Homburg verordnet, was folgt: §. 1. In der Zeit vom 15. Mai bis 15. September jeden Jahres, von Abends 9 bis Morgens 6 Uhr, dürfen die Straßen hiesiger Stadt mit Ausnahme desNeuen Wegs und derStraße vor dem Unterthor mit durchgehendem Fuhrwerk nicht befahren werden; Für leichtes Personen⸗ fuhrwerk ist auch der Weg durch die Höhestraße, Promenade und Ferdinandsstraße gestattet. §. 2. Die Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 10. Februar 1875, betreffend das allgemeine Verbot des Verfahrens der Pro menade, des Schwedenpfads und der Kisseleffstraße mit schwerem und Oeconomie-Fuhrwerk, bleiben aufrecht erhalten. §. 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen von 3 bis 9 Mark, im Falle des Unvermoͤgens mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet. § 1. Gegenwärtige Polizeiverordnung tritt einen Tag nach der Publikation in Kraft. Homburg den 7. Juli 1885. Bürgermeisteramt.

J. V.: Der Beigeordnete: F. Lotz.

Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Mainz wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Friedberg den 3. Mai 1886. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Wallau.

Abhanden gekommene Effecten.

(Zur Zuführung der Verdächtigen nebst Ablaten an die verfolgenden Behörden wird vorherige Zustimmung der Letzteren erbeten.)

200 Pfund Sterling Belohnung! senst an 1 eee zu 1 an N 8 17 Me des Detektive- Departement, 26 Ol ewry, E. C., an e Herren F. C. C e Berlin am 8. d. Mks.& Cie. Nr. 4 Herkules ⸗Passage, E. C. oder an Perey G. C. Burnand, Lloyds

7* 2 85 N 8 8 Rooms, Royal Exchange gegeben werden. 3750 Pfund Sterling, Russische 72er Staatspapiere, 1 zu 50 Pfund Sterling Mainz den 30. April 1886. Großh. Hessisches Kreisamt Mainz. Nr. 11662, 37 zu 100 Pfund Sterling Nr. 60823 60824 60825 60826 60827 1 0 16171 5 9 3 60832 60833 60834 60835 60836 60837 60838 66839 100 Pfund Sterling Belohnung! 60 0841 60842 60843 60844 60845 60846 60847 60848 60849 60853 60854 Ver 1 Uk 90855 60856 60857 60858 60850 60860 60861 k 62 und 600 Pfund Sterling Verloren oder ee. A1 Me. London und Russische 71er Staatspapiere, 6 zu 100 Pfund Sterling Nr. 31074 47067 26490 Petersburg, a gesandt am 8. d. Mts.. 56578 30003 47854. 2000 Pfund Sterl. Tamboff Kozloff Eisenbahngesellschaft(Jouissee Janv. 86) Ferner die auf 1. April fälligen Coupons von 1 Russischen 72er Staats- Nr. 550 1492 1987 2608 2231 2625/8 2723 1879 1770 172932 1630 1323 papiere zu 1000 Pfund Nr. 2914, von 17 Russischen 72er Staatspapieren à 160 1249. 20 100 Pfund Titel. Pfund Nr 9705 9706 18896 31810 69084 69664 bis 69670 69671 69672 69673 Alle Personen werden hierdurch vor Ankauf der obigen Papiere gewarnt. 69809 70426, von 3 Russischen 72er Staatspapieren zu 50 Pfund Nr. 85621 Obige Belohnung wird von dem unten erwähnten Perey G. C. Burnand 85622 121454. für die Ergreifung des Diebes resp. der Diebe(wenn in England gestohlen) und Alle Personen werden hierdurch vor Ankauf der obigen Papiere oder Coupons für die Entdeckung der Papiere bezw. im Verhältniß zu dem wiederentdeckten Be⸗ gewarnt. Obige Belohnung wird von dem untenerwähnten Perey G. C. Burnand trage bezahlt. Man wende sich an Perey G. C. Burnand, Lloyds, London, C. C. für die Ergreifung des Diebes resp. der Diebe(wenn in England gestohlen) und[oder an den Inspektor des Detektive Departement, Old Jewry, E. C. bezw. für die Entdeckung der Papiere im Verhältniß zu dem wiederentdeckten Be Im Ermittelungsfalle wolle Großherzogliches Ministertum des Innern und trage bezahlt. der Justiz zu Darmstadt zu Nr. M. J. 10315 oder dem Reichskanzleramte zu Nachricht wolle bei Ermittelung im Großherzotzthum Hessen an Großherzog-[Berlin zu III 9758/18898 Mittheilung gegeben werden. a 0 iches Ministerium des Innern und der Justiz zu Darmstadt zu Nr. M. J. 10315, Mainz den 30. April 1886. Großh. Hessisches Kreisamt Mainz.

Bekanntmachung. 8 Vom 10. Mai l. J. ab finden Seitens der Garnison Butzbach auf dem dortigen Schießstande Schießübungen statt, was hiermit zur

öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der zunächst gelegenen Orte wollen dies noch besonders in der Gemeinde bekannt machen.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Friedberg den 4. Mai 1886. J. V.: Dr. Wallau.

Bekanntmachung, betreffend die Provinzial-Fohlenweide zu Merlau eröffnet(zwischen 10 Uhr Vor-[ Besitzer ermoglicht, seinem Fohlen täglich eine weitere Ration Hafer geben zu lassen. mittags und 2 Uhr Nachmittazs) und endet am 30. September um dieselbe Tages- Dieser Zusatzhofer kann in Natur gellefert, oder muß an Herrn Pachter Güngerich zeit, wobel dle Besitzer der Fohlen gehalten sind, beim Elnfangen derselben behülflich in Merlau mit M. 7.50 per Centner bezahlt werden. 1

Dieselbe wird Dienstaß den 1. Juni a. e.

Jedem Fohlen muß eine gezeichnete Kette und dito Halfter beigegeben sein. Geschlechtlich entwickelte Hengstfoblen, oder kranke, sowie bösartige Thiere, Die Hälfte des Gesammtweldegeldes für oblge Zeitdauer(von M. 45.) muß mit welche Störungen des Betriebs veranlassen, können zurückgewiesen werden. N. 22.50 beim Eintrieb, und mit M. 22.50 bis zum 1. August l. J. an den Vor Kurkosten find von dem Eigenthümer der Fohlen zu tragen.

Anmeldungen müssen bei gedachtem Vorsitzenden der Commisston alsbald ge schehen. Zur Beaufsichtigung der Pflege und Fütterung ist ein besonderes Cura torium ernannt.

Frliedelhausen den 1. Mai 1886. 5

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen. Adalb. Nordeck zur Rabenau.

Die Fohlen erhalten neben Welde- und Kleefutter oder Heu, in der Abtheilung für einjährige, 3 Pfund Hafer durchschnittlich pre Tag, in der Abthellung für zwei- und mehrjährige, 2 Pfund Hafer täglich, jedoch entsprechend mehr Kleefutter Dabei ist es jedem