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1886. Dienstag den 2. März. N 20.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch B 67 6 583 17 5 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. f f 1 4
Donnerstag und Samstag.
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Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. 1 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Zetreffend: Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes, hier die Bildung einer gemeinschaftlichen Orts 1 0 4 28 0 4 8 0 1* 38 5 18 krankenkasse für die zum früheren Landgerichtsbezirke Butzbach gehörigen Gemeinden. Friedberg am 26. Februar 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen, Hoch—
Pohl-Göns, Rockenberg, Trais-Münzenberg.
Es besteht die Absicht für sammtliche rubricirten Orte, nach dem Vorbild der bereits bestehenden Bezirkskrankenkassen unseres Kreises ine gemeinschaftliche Ortskrankenkasse mit dem Sitz in Butzbach zu bilden, welche den Namen zu führen hätte:„Bezirkskrankenkasse für Butzbach and Umgegend.“— Indem wir Sie darauf hinweisen, daß die in Ihren Gemeinden bestehende Gemeindekrankenversicherung dem Willen und er Intention des Krankenversicherungsgesetzes nach nur ausnahmsweise beabsichtigt ist und nur da eintreten soll, wo eine andere zweckmäßigere nd vortheilhaftere Einrichtung den Verhältnissen nach nicht gut möglich ist, bemerken wir gleichzeitig, daß die bei uns bestehenden gemeinschaft— chen Ortskrankenkassen sich in jeder Hinsicht als zweckentsprechend und leistungsfaͤhig bewährt haben und allgemein als die einzig richtige und ormale Art der Kraukenversicherung angesehen werden.— Wir empfehlen Ihnen daher nach vorheriger Belehrung und geeignetem Hinweis uf die Vortheile des beabsichtigten Instituts, die insbesondere darin bestehen, daß in der aller Voraussicht nach starken Zahl der zum Beitritt erpflichteten Mitglieder eine Garantie für die Leistungsfaͤhigkeit der Kasse und damit eine Entlastung der Gemeinde zu erblicken ist,— den Hemeinderath darüber zu vernehmen, ob er der Errichtung einer gemeinschaftlichen Kasse zustimmt, und laden Sie ein, das erwachsene Protokoll zit Ihrem gutachtlichen Bericht binnen 4 Wochen vorzulegen. Dr. Braden.
3 1 4 f 8 5 a 4 2.— 55 [Weisel, Kirch-Göns, Langenhain, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, 1
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detreffend: Die Errichtung von Hospitälern im Kreise Friedberg, bier in der Gemeinde Vilbel. Friedberg am 27. Februar 1886.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg in die Großberzoglichen Bürgermeistereien Büdesheim, Burg⸗Graͤfenrede, Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Heldenbergen, Holzhausen, Kaichen, lein-Karben, Kloppenheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Okarben, Petterweil, Rendel, Rodheim und Vilbel.
Wir bringen andurch zu Ihrer Kenntniß, daß das Hospitalgebäude in der Gemeinde Vilbel nunmehr fertig gestellt ist und vom 1. k. Mts. 6 Kranke in demselben untergebracht werden können. Zugleich bemerken wir, daß Zufolge Vereinbarung die Gemeinde Vilbel die Verpflichtung dernommen hat, auf Antrag der Großherzoglichen Bürgermeistereien saͤmmtliche Kranke aus Ihren Gemeinden, für deren Verpflegung der betreffende Ortsarmenverbaud definitiv oder auch nur vorläufig aufzukommen hat, jeder Zeit aufzunehmen, insoweit verfügbarer Raum vorhanden ü. Die Gemeinde hat für den Pflegetag des Erkrankten, daferne nicht in Ausnahmsfällen ein besonderes Wärterpersonal erforderlich wird, n Betrag von M. 1,40 zu entrichten, wogegen das Hospital die vollständige Behandlung, Verpflegung und Verköstigung, sowie Verabfolgung en Medicamenten nach Anordnung des behandelnden Arztes und weiter die Verabfolgung der erforderlichen Bettwäsche übernimmt.— Wir zapfehlen Ihnen daher, fortan saͤmmtliche Kranke, für deren Verpflegung der Ortsarmenverband Ihrer Gemeinden definitiv oder auch nur vor— d haltlich des Rückersatzes von dem verpflichteten Ortsarmenverbande bezw. Landarmenverbande aufzukommen hat, dem Hospitale zu Vilbel zuweisen. Zugleich wollen wir, einem diesbezüglichen Ersuchen der Hospital⸗Commission zu Vilbel entsprechend, Ihre Aufmerksamkeit darauf luken, daß diesem neugegründeten Hospitale, für dessen Bau und innere Einrichtung die Gemeinde Vilbel unter Beihülfe des Kreises verhält— ußmäßig recht bedeutende Opfer gebracht hat, dermalen noch keinerlei Fonds zur Bestreitung der nöthigen Ausgaben zur Verfügung steht. Die Aldung eines entsprechenden Betriebsfonds erscheint indessen nothwendig, damit das Hospital von vornherein den ihm obliegenden Verpflicht— ngen in ausreichender Weise nachzukommen vermag.— Wir empfehlen Ihnen daher, in Ihren Gemeinden, welchen diese wohlthätige Anstalt dich wesentlich zu Gute kommt, die Einsammlung von freiwilligen Gaben zur Bildung eines Betriebsfonds zu veranlassen. Auch werden wir wendungen, welche der Gemeinderath für besagten Zweck zu Lasten der Gemeindekasse etwa beschließen wollte, gerne unsere Genehmigung ertheilen. Dr. Braden.
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betreffend: Definitorialprüfung der Schulamts-Aspiranten und Asplrantinnen im Frühjahr 1886. Friedberg am 26. Februar 1886. 1 Die Großherzogliche Kreisschulcommisston Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. 1 Sie wollen die Schulverwalter und Gehülfen, bezw. Schulverwalterinnen an Ihren Schulen, welche sich, nach einer zweijährigen Ver—
bindung im öffentlichen Schuldienste, dieser Prüfung unterziehen können, auf die in der Darmstädter Zeitung Nr. 57 J. Blatt von diesem ehre erlassene Bekanntmachung der obersten Schulbehörde vom 12. d. Mts. anfmerksam machen. Darnach findet die betreffende Prüfung Dontag den 24. Mai l. J. statt und es sind die Gesuche um Zulassung zu derselben mit den vorgeschriebenen Anlagen bis spätestens zum
. April zur Weiterbesörderung bei uns einzureichen. Dr. Braden. Bekanntmachung.
Nachstehender Erlaß wird hiermit zur Keuntniß der Interessenten gebracht. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
0 Friedberg den 24. Februar 1886. J. V.: Dr. Wallau.
Jtreffend: Die Befreiung von der Steuerpflicht der Viehversicherungsanstalten bel Nothschlachtungen. Darmstadt am 19. Februar 1886.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.
ö Im Anschluß an unsere Verfügung vom 17. November 1883 zu Nr. M. J. 26,088, Gesuch der Versicherungsanstalten verschiedener Umeinden des Kreises Offenbach um Befreiung von der Concessionspflicht nach§. 16 der Gewerbeordnung für Schlachtereien in Nothfaͤllen, er auch deren Steuerpflicht betreffend, theilen wir Ihnen nachträglich zur Kenntnißnahme und zur Bedeutung der Interessenten mit, daß nach zer in Uebereinstimmung mit uns ergangenen Verfügung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen vom 3. Juli 1884 bei Nothschlachtungen ot allein ven der Erfüllung der Verpflichtung zur Einholung polizeilicher Concession auf Grund des F. 16 der Gewerbeordnung, sondern lich bis auf Weiteres von einer gewerblichen Besteuerung der Viehversicherungsanstalten in Ansehung des Nothschlachtens abgesehen werden soll. N Finger. Schaum. (üreffend: Die Unterhaltung der Krelsstraßen, hier die Besetzung zweler Kreisstraßenwärterstellen.
Die Stellen zweier Kreisstraßenwärter für die Kreisstraßen III, Straßenstrecke: Bruchenbrucken—Ilbenstadt Burg Graͤfeurode und I, raßenstrecke: Belenheim— Weckesheim— Dorn-Assenheim— Reichelsheim—Heuchelheim sind mit dem 1. April l. J. neu zu besetzen. Bewerber u diese Stellen wollen sich bis zum 6. März d. J. bei Bezirksbauaufseher Zörb II. zu Friedberg anmelden und ihr Gesuch mit Leumunds ugniß dort abgeben. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
ö Friedberg den 26. Februar 1886. Dr. Braden.


