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Hgamstag den 29. August.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
und Freitag Abend ausgegeben.
N 102.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns
Amtlicher Theil. Betreffend: Das Aufsetzen von Stroh, Heu und dergleichen leicht entzündlichen Gegenständen auf Haufen in allzu großer Nähe von Gebäuden. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß von in Brand gerathenen Haufen Stroh, Heu und dergleichen leicht entzündlichen Gegen— ständen, welche in allzu großer Nähe von Scheuern und sonstigen Oeconomiegebäuden aufgesetzt worden waren, das Feuer schon öfters auf die benachbarten Gebäulichkeiten übertragen und auf diese Weise großer Brandschaden verursacht worden ist. Wir nehmen hieraus Veranlassung, in der jetzigen Erndtezeit die Bestimmung des Artikels 147 des Polizeistrafgesetzes strengstens zu handhaben, und beauftragen Sie dieselbe den Bewohnern auf ortsübliche Weise unter dem Anfügen einzuschärfen, daß die Befolgung dieser Vorschrift durch das Aufsichtspersonal strenge überwacht und jede wahrgenommene Uebertretung derselben alsbald zur Anzeige gebracht werde.
8 J. V.: Dr. v. Gemmingen.
Friedberg den 26. August 1885.
Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Fluren XIV und XVI der Gemarkung Ober Erlenbach. Auf Antrag des Wiesenvorstandes und verschiedener Grundbesitzer wird ein auf Grund des Gesetzes vom 2. Januar 1858 ausge—
arbeitetes Projekt und zwar: 1. eine Uebersichtskarte, 2. zwei Kostenvoranschläge, 3. summarische Beschreibung, 4. alphabetischer Grundbuchs— * 1 ö 0 5 1 9 f 2 September bis Montag den 19. October d. J.
auszug, 5. Berechnung des Röhrenbedarfs, vier Wochen lang und zwar von Dienstag den 22.
einschließlich auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Ober⸗ Erlenbach offen gelegt. Die Abstimmung über das offen gelegte Projekt findet Mittwoch den 21. Oktober, Vormittags von 11 bis 12 Uhr, statt. Stimmberechtigt sind Diejenigen, welche im Grundbuche, beziehungsweise in dem offen gelegten Verzeichnisse der Betheiligten, eingetragen sind, eventuell deren Erben. Etwaige Berichtigungen des Grundbuchs und der Stimmberechtigten-Liste müssen daher noch vor dem Termin bewirkt werden. Alle Diejenigen, welche glauben, daß ihnen
durch die Ausführung ein Schaden eutstehe oder welche es vorziehen, ihre Grundstücke ganz, oder zu dem zur Ausführung der Entwässerungs— zlane oder der Liste aufgeführt zu sein, sich noch anzuschließen wünschen, sowie
Anstalt erforderlichen Theile abzutreten, oder welche ohne im P
überhaupt alle Diejenigen, welche zur Sache etwas vorzubringen haben, können ihre Erklärungen während der angegebenen vierwöchentlichen Frist durch schriftlichen Vortrag bei uns einreichen. Desfallsige Erklärungen sind spätestens, bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung, in dem oben gedachten Termin mündlich oder schriftlich vorzutragen. Von allen Denjenigen, welche in dem Termine weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, wird angenommen, daß sie mit der Ausführung des Unternehmens einverstanden sind und keine Ansprüche zu bilden haben. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumuniß der Frist ist ausgeschlossen. Es haben jedoch nur Die— jenigen in dem Termin zu erscheinen, welche gegen das Projekt stimmen oder sonst etwas zur Sache vorbringen wollen und dies nicht schon vorher schriftlich gethan haben. Der Antheil des Einzelnen an den erwachsenden Kosten wird später nach Maßgabe des den zugezogenen Flächen erwachsenden Vortheils bestimmt werden und hierüber s. Z. noch Hebregister offen gelegt werden.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Friedberg den 26. August 1885. 0. J. V.: Dr. Gemmingen.
Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Flur VIII der Gemarkung Trais⸗Münzenberg, sowie der Fluren II, XIV und XV der Gemarkung Münzenberg. Auf Antrag der beiderseitigen Gemeinderäthe ist die Offenlegung des in rubricirtem Betreff auf Grund des Gesetzes vom 2. Januar
Des 1858 entworfenen Projekts und zwar: 1. Situationsplan über die in der Gemarkung Trais-Münzenberg gelegene und zuzuziehende. Fläche, 2. Situationsplan über die in der Gemarkung Münzenberg gelegene und zuzuziehende Fläche, 3. Verzeichniß der betheiligten Grundbesitzer der
Grundstücke nebst Steuerkapital und Flächengehalt, 4. Kostenvoranschlag, 5. Culturplan, 6. Zusammenstellung der Grabenlängen und Vertheilung
auf die einzelnen Röhrenkaliber angeordnet worden. Die Offenlegung findet in beiden Gemeinden gleichzeitig und zwar in der Zeit von Montag den 14. September bis Sonntag den 11. October 1885 statt. Die Aktenstücke ad 3—6 sind in duplo ausgefertigt und liegen in jeder Gemeinde offen. Der Situationsplan adel dagegen nur in Trais⸗Münzenberg, derjenige ad 2 nur in Münzenberg.(Bureau der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei.) Die Abstimmung über das Projekt findet Montag den 12. October und zwar auf dem Rathhause zu Münzenberg von 11 bis 1 Uhr, auf dem Nathhause zu Trais-Münzenberg aber Nachmittags von 3 bis 4 Uhr statt. Stimmberechtigt sind Diejenigen, welche im Grundbuche, beziehungsweise in dem offen gelegten Verzeichnisse der Betheiligten, eingetragen sind, eventuell deren Erben. Etwaige Berichtigungen des Grundbuchs und der Stimmberechtigten-Liste müssen daher noch vor dem Termin bewirkt werden. Alle Diejenigen, welche glauben, daß ihnen durch die Ausführung ein Schaden entstehe oder welche es vorziehen,
ihre Grundstücke ganz, oder zu dem zur Aus— führung der Entwässerungsaustalt erforderlichen Theile abzutreten, oder welche ohne im Plane oder der Liste aufgeführt zu sein, sich noch anzu— schließen wünschen, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche
zur Sache etwas vorzubringen haben, können ihre Erklärungen wahrend der ange— gebenen vierwöchentlichen Frist durch schriftlichen Vortrag bei uns einreichen. Desfallsige Erklärungen sind spätestens, bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung, in dem oben gedachten Termin mündlich oder schriftlich vorzutragen. Von allen Denjenigen, welche in dem Termine weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, wird angenommen, daß sie mit der Ausfuhrung des Unternehmens einverstanden sind und keine Ansprüche zu bilden haben. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Frist ist ausgeschlossen. Es haben jedoch nur Diejenigen in dem Termin zu erscheinen, welche gegen das Projekt stimmen oder sonst etwas zur Sache vorbringen wollen und dies nicht schon vorher schriftlich gethan haben. Der Antheil des Einzelnen an den erwachsenden Kosten wird spaͤter nach Maßgabe des den zugezogenen Flächen erwachsenden Vortheils bestimmt werden und hierüber f.
Z. noch Hebregister offen gelegt werden. Friedberg den 27. August 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. v. Gemmingen.
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Bekanntmachung.
In der Gemarkung Dorn-Assenheim ist ein Hundehalsband, gezeichnet Me. Donald, gefunden worden. 28 1 Friedberg den 27. August 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. g J. V.: Dr. v. Gemmingen.
Ausschreiben. Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Konrad Schmidt von Rommelhausen, Friedberg den 25. August 1885.
Kreis Büdingen, wird ersucht. Der Großherzogliche Amtsanwalt. Wagner.


