Ausgabe 
28.7.1885
 
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1885. Dienstag den 28. Zuli. 2 88.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch a oi 773 der and Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg..

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

8 i 2 0 ü 7 0 i 8 8 5 ˖ ˖ N 5 Betreffend: 5 Erbschaften, welche von Reichsangehörigen in den Niederlanden geltend Friedberg den 23. Juli 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir machen Sie auf den in der Darmstädter Zeitung vom 9. Juli 1885, sowie in der heutigen Nummer des Oberhessischen Anzeigers publicirten Artikel, betreffend Erbschaftsausprüche, welche Deutsche in den Niederlanden geltend machen, aufmerksam, und beauftragen Sie, vor kommenden Falls Interessenten hiernach zu bedeuten, und die in Ihren Gemeinden etwa wohnenden Zeitungsredactionen zur unentgeltlichen Aufnahme des Artikels zu veranlassen. Dr. Braden.

Betreffend: Die Annahme von Ehrengeschenken von Selten öffentlicher Diener. Friedberg den 21. Juli 1885. Die Großherzogliche Kreis-Schulcommissiou Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises.

Das nachfolgende Ausschreiben in gleichem Betreff zu Nr. M. J. 15,966 vom 4. d. Mts. bringen wir hiermit zu Ihrer Kenntniß

und beauftragen Sie, dasselbe den Lehrern Ihrer Gemeinden zur strengen Beachtung mitzutheilen. Dr. Braden. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz. Abtbeilung füt Schulangelegenheiten,

an die Großherzoglichen Directionen der Gymnasien, der Realgymnasien, der Realschulen, der hoheren Mädchenschulen, der Schullehrer-Seminarien, der Taubstummen-Anstalten und der Blinden-Austalt, sowie die Großherzoglichen Kreis-Schulcommissionen.

Nach vorliegender Allerhöchster Bestimmung ist keinem öffentlichen Diener die Annahme eines ihm in Bezug auf seine Dienstführung dargebrachten Ehrengeschenks ohne spezielle Erlaubniß des betreffenden Großherzoglichen Ministeriums gestattet und soll die Erlaubniß nur dann ausnahmsweise ertheilt werden können, wenn ein solcher Diener nach langer segensreicher Dienstführung aus seinem Dienstverhältnisse ausscheidet. Da diese Allerhöchste Anordnung, welche sich, wie auch in unserem Ausschreiben vom 11. September 1876 Amtsblatt Nr. 13 hervor

gehoben ist, insbesondere auch auf die den Lehrern bei Geburtstagen oder ähnlichen Anlässen von Schülern überreichten Geschenke bezieht, neuer

dings wieder mehrfach nicht beachtet worden ist, so sehen wir uns veranlaßt, sie wiederholt mit dem Auftrag zur Kenntniß zu bringen, die Lehrer der Ihnen unterstehenden Unterrichtsanstalten, sowie die Lehrer an den Volksschulen hiernach zu bedeuten, und darauf hinzuwirken, daß derartige Geschenke unterbleiben. Knorr. Achenbach.

Bekanntmachung. Betreffend: Erbauung einer Krelsstraße von Beienheim nach Weckes heim. Nachdem der rubricirte Straßenbau beendigt und die Straße selbst dem Verkehr übergeben worden, finden auf dieselbe auch die Be stimmungen des unten abgedruckten Localreglements vom 7. August 1882 Anwendung, was wir andurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. Friedberg den 24. Juli 1885. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Dr. Braden.

Localreglement für den Kreis Friedberg, die Benutzung der Kreisstraßen betreffend. Auf Grund des Artikel 48 V. 1 und Artikel 78 der Kreisordnung vom§. 4. Das Fahren durch die Seitengräben oder über die Böschungen der

16. Juni 1874 wird unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Ermächtigung Kreisstraßen ist dann zulässig, wenn die Graben muldenförmig ausgepflastert sind, Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29. Jult 1882 zu oder vorher mit Stroh, Mist oder anderen dazu geeigneten Gegenständen, die jedoch

Nr. M. J. 17,139 für den Kreis Friedberg biermit verordnet: alsbald wieder entfernt werden muͤssen, gehörig ausgefüllt werden, oder wenn die §. 1. Das Fahren mit Wagen oder Karren, welche mit Zugvieh bespannt Böschungen mit Absahrtsrampen versehen sind.

sind, auf den Banketten der Kreisstraßen, desgleichen das Fahren jeder Art und das F. 5. Wer Bäume auf den eine öffentliche Straße begrenzenden Grundstücken

Reiten auf den Banketten, in den Gräben oder auf den Böschungen an den be in einer näheren als der durch die Gesetze bestimmten Entfernung anpflanzt, oder

zeichneten Straßen, außer den Fällen, wo es des Aus weichens, Vorbetfahrens, Ab⸗ die von solchen Bäumen über die Straße hängenden, den Verkehr hemmenden Aeste

fahrens und Umdrehens wegen geschieht, sowie das Viehtrelben in den Graben oder auf polizeiliche Aufforderung nicht entfernt, ist strafbar.

auf den Böschungen an den bezeichneten Straßen ist verboten. Auf Straßen im g. 6. Das Schleppen von Bauholz und anderen den Straßen nachthelligen

Innern der Ortschaften finden vorstehende Bestimmungen nur insoweit Anwendung, Gegenständen auf den Kreisstraßen und deren Zubehoͤrungen, ohne den Gebrauch als diese Straßen wirklich mit ausschließlich für Fußgänger bestimmten Banketts einer wirklichen Schleife, ist untersagt.

versehen sind und deren Gebrauch zum Fahren ꝛc. durch die Pollzeiverwaltungs§. 7. Wer in den Gräben oder an den Böschungen der Kreisstraßen Gegen Behörde ausdrücklich untersagt ist. stände unbefugt aufstellt, hinlegt oder liegen läßt, ist strafbar. §. 2. Das Weiden des Viehes in den Gräben oder an den Böschungen der F. 8. Verfehlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden in Gemäßbeit Kreisstraßen und deren Zubehörungen ist untersagt. des§. 366 pos. 10 des deutschen Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark §. 3. Haben sich von dem auf der Straße getriebenen Vieh einzelne Stücke oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Durch vorstehendes Reglement werden an solchen Stellen, wo nach§. 1 und 2 das Treiben und Weiden von Vieh unter⸗ die bestehenden Bestimmungen in Betreff der Staats- und Provinzialstraßen, sowie

sagt ist, dem Anscheine nach ohne Schuld des Treibers verlaufen, so bleibt dieser der in Unterhaltung der Gemeinden verbleibenden Vieinalwege und Ortsstraßen in straffrei; es wird aber hierdurch die Verbindlichkeit zum Ersatze des Schadens, den keiner Weise berührt.

solches Vleh etwa verursacht hat, nicht aufgehoben. Ist aber das entlaufene Vieh Friedberg den 7. August 1882. dem Hirten einer zur Weide getriebenen Herde selbst gehörig, so ist er, wenn er nicht Großherzogliches Kreisamt Friedberg vermag seine Unschuld vollständig zu beweisen, nach§. 1 und 2 strafbar. Dr. Braden. Programm für die XXIV. Wanderversammlung des Oberhessischen Bienenzüchter-Vereins zu Gießen am 6. August 1885. Am 5. August, Abends 8 Uhr: Vorberathung des Ausschusses mit dem Local Am 7. August Ausflug nach einem noch zu bestimmenden Orte. Comité auf dem Lenz'schen Felsenkeller. Das Nähere ist in dem nachstehenden Programm des Local-Comité's enthalten. Am 6. August, I. Vormittags von 810 Uhr: Besichtigung der Ausstellung] Alle Mitglieder des engeren Vereins, wie die der weiteren in Hessen, Nassau, Frank und Vornahme praetischer Demonstrationen an Stöcken ze. furt a. M. und Kreuznach, und insbesondere auch alle Freunde der Bienenzucht und II. Die Verhandlungen, von 10 Uhr an bezinnend: a. Einleitende Bericht:] Gönner des Vereins laden wir hierdurch freundlichst zu recht zahlreichem Besuche erstattung des Vorsitzenden. b. Rechnungsablage. c. Wahl der Prämiirungs-, An- der Versammlung ein. kaufs⸗ und Verloosungs-Commission. d. Vorträge: 1. Des Herrn Professor der Gleßen den 1. Junk 1885. Der Vorstand: Zoologie Dr, H. Ludwig in Gießen.Ueber die Lebensweise einiger, den Bienen Deichert, Präsident. verwandten Inseeten. 2. Des Herrn Professor der Botanik Geh. Hofrath Dr, Hoff Auf Ansuchen des engeren Vorstandes sind Seitens der Stadt Gießen folgende mann in Gießen.Ueber den Bienenbesuch der Blüthen. Herren zu einem Localeomité zusammengetreten, nämlich: die Herren Rechtsanwalt III. Wahl des nächstjährigen Versammlungsortes. Baist, Landrichter Bott, Bürgermeister Bramm, Kreis Schulinspeetor Büchner, IV. Statutenmäßige Wahl des Vorstandes F. W. v. Gehren, Dr. v. Helmolt, Gasdlreetor Heß, Professor Pr. Hoffmann, Rechner V. Prämstrung pretswürdiger Gegenstände. Lauber, Professor Dr. Ludwig, Amtmann Nover, Fabrikant Patz, br. Ploch, Berg VI. Honigmarkt. melsterassistent Plock, Redaeteur Scheyda, Rentner O. Schmidt, Lehrer Spitz, Pro VII. Nachmittags 2 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagsmahl. fessor Pr. Wilbrand, Professor Dr. Winckler, Rentner Wortmann, Conserdator VIII. Nachmittags von 3 Uhr an: Concert der Meilitärkapelle des Insanterie Zinßer, Güterexpeditor Zöckler zu Gießen, Lehrer Kling II. zu Watzenborn und Regiments Nr. 116. Uthograph Rau zu Wleseck. IX. Abends: Gesellige Unterhaltung. Diese, von dem lebhaftesten Wunsche beseelt, daß die diesjährige Wanderver