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den Jahresklassen, mit den Jüngsten beginnend, einberufen.

kategorie zeitweise zurückgestellt werden.

1885.

Dienstag den 27. Januar.

M12.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 1 5 3 Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 5 und Freitag Abend ausgegeben. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Sanslag⸗ 9

Die einspaltige Petitzeile wird bei Aunoucen mit 11 Pf.

berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.

Annoncen von auswärtigen Sinsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

* Für die Monate Februar

und März kann auf den der Verlags-Expedition mit 67 Pf., bei den Poststellen mit 1 Mark abonnirt werden.

Oberhessischen Anzeiger kei

Amtlicher

Das Gesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungsmitteln ständen, hier ins besondere die Auslegung der Bestimmungen in den 68. 10 ff. in der gericht

Betreffend:

lichen Praxis.

Theil. und Gebrauchsgegen

Friedberg den 23. Januar 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung am 25. Februar 1880, Kreisblatt Nr. 25, empfehlen wir Ihnen, die Tabellen über die Resultate des Nahrungsmittelgesetzes sorgfältig zu führen, und soweit Einträge stattgefunden haben, dieselben bis zum 30. Dezember 1885 vorzulegen. J. V.: Dr. v. Gemmingen.

Bekanntmachung, die Zurückstellung der zum einjährig⸗freiwilllgen Dienst berechtigten Militärpflichtigen betreffend. Diejenigen im Jahre 1865 geborenen Militärpflichtigen, welche im Kreise ihren dauernden Aufenthalt haben und Berechtigungsschein zum einjährig⸗ freiwilligen Dienst besißen, werden, insofern sie ihre Zurückstellung vom Militärdienst bis jetzt noch nicht beantragt haben, dies zu thun aber beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, ihre Berechtigungsscheine alsbald und läugstens bis zum 10. k. Mts. dahier vorzulegen.

Friedberg den 24. Januar 1885.

Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzeommission Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung,

die Zurückstellung der Reserve, Ersatzreserve und Landwehr-Mannschaften betreffend.

Nachstehende Bestimmungen über die Zurückstellung der Reserve, Ersatzreserve und Londwehr-Mannschaften rücksichtlich ihrer häuslichen

und gewerblichen Verhältnisse werden hiermit für die Betheiligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Bis zu Ende nächsten Monats haben

die Großherzoglichen Bürgermeistereien die bei ihnen vorgebracht werdenden Gesuche anher einzusenden.

Friedberg den 24. Januar 1885.

J. Bei nothwendigen Verstärkungen oder Mobilmachungen werden die Mann schaften des Beurlaubtenstandes, sowelt die militärischen Interessen es gestatten, nach Hierbei können dringende häusliche und gewerbliche Verhältnisse derartige Beruckfichtigung finden, daß Reser visten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve ihrer Waffe oder Dienstkategorse, Landwehrmannschaften aber, sowie in besonders dringenden Fällen auch einzelne Reservisten, hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr ihrer Waffe oder Dienst Jedoch darf in keinem Aus hehungsbezirke die Zahl der hinter der letzten Jabresklasse der Reserve zurückgestellten Mannschaften zwei Prozent der Reserve und Landwehr übersteigen. Auf die Dauer der Gesammt dienzeit(Dienstpflicht) hat die Zurückstellung keinen Einfluß.

II. Zurückstellungen im Sinne der vorbezeichneten Festsetzungen dürfen aus folgenden Gründen(Classificattonsgründe) eintreten: a. wenn ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfähtgen Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch

die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unterstützung der dauernde

N Gesuche bet der Bürgermeisterei ihres Wohnortes anzubringen, welche dieselbe prüft

Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden konnte; b. wenn die Ein⸗ berufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grund besitzer, Pächter, oder Gewerbtrelbender, oder Ernährer einer zahlreichen Famtlie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörkgen selbst bei dem Genusse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgegeben würden; e. wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen ge

1 eignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen

Landescultur und der Volks wirthschaft für unabwesslich nothwendig erachtet wird.

Mannschaften, welche in Gemäßheit des§. 67 und§ 69 des Reichsmilttärgesetzes wegen Controlentziehung nachdienen müssen, haben jedoch auch in den vorgenannten in Hallen keinerlet Anspruch auf Zurückstellung.

III. In Bezug auf das Verfahren bei derartigen Zurückstellungen bestehen

1 folgende Vorschriften: 1) die Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und

Ersatzreserve erster Klasse, welche auf Zurückstellung Anspruch machen, haben ihre

gegeben werdenden Bedingungen öffentlich versteigert werden: zu Assenheim im Rathhaus Montag den 2 Gemeindehaus Dilenstag den 3. Februar, Nachmittags 2 Uhr(Quarzit); zu Schwalheim im Gemeindehaus Steinfurth im Wirthsaal der Wittwe Rosenbecker Mittwoch den 4. Februar, Nachmittags 2 Uhr(Basalt); zu

Uhr(Quarzit). Friedberg den 23. Januar 1885.

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Nachdem wider den im Bezirk der 49. Infanterle-Brlgade ausgehobenen

5 Desertlonsprozeß eröffnet worden ist, wird derselbe hiermkt aufgefordert,

und er in eine Geldbuße von 150 bis 3000 Mark verurthellt werden wird.

Darmstabt den 22. Januar 1886. 1

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Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatzcommission Friedberg.

Ur. Braden.

und darüber eine an den Civilvorsitzenden der Ersatzeommission einzureichende Nach⸗ weisung aufstellt, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens⸗

Verhältnisse der Bittstell sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände er⸗ Ichrtrch ny Tux chr eine jestweise Zur beoingt werden kann. 2) Die eingereichten Grfühe unterliegen der Ent e verstärkten Exsatzeommission,

in öffentlich bekannt zu machenden Das Verfahren der verstärkten Ersatz⸗

ch nach F. 30,7 des Reichsmilitär⸗ insofern nicht der Militärvorsitzende

Anschluß an das jährlich einmal beim Claffificati

welche im Terminen commission

Musterungsge

gesetzes. 4) Die Entschetdungen sind ent

auf Grund des F. 30,7 des Reichsmilitärges Einspruch erhebt. 5) Die vorge⸗ dachten Entscheidungen behalten ihre Gül t nur bis zum nächsten Classificatiens⸗ termin. Im Falle des Bedürfnisses sind Ar ge auf weitere Zurückstellung alsdann

ebungsbezirk in einen anderen

zu erneuern. 6) Wenn Mannschaften aus einem Aush verziehen, so erlischt die gewährte Zurückstellung. IV. Die vor erfüllter getiver Dienstpflicht auf Reelamation entlassenen Mann⸗

schaften bleiben bis zu dem ihrer Entlassung zunächst folgenden Classificationstermin

binter die letzte Jahresklasse der Reserve ckgestellt und haben demnächst etwaige Anträge auf weitere Zurückstellung, wie a annschaften zu stellen. Wenn nach dem allgemeinen Entlassungstermin der Reserven dringende Verhältnisse die so⸗

fortige Zurückstellung einzelner lassenen Mannf ten gerechtfertigt erscheinen lassen, so kann die vorläufige Jurückst Classificattonstermin binter die letzte Uebereinkommen der ständigen Mitglieder der Ersatzeommission! anderen als unter II. vorbezeichneten ungen unstatthaft. Insbesondere sind Gesuche um Zurückstellung im Augenblick der Einberufung unzulässig. Eine Wiederentlassung einzelner einberufener Mann⸗ schaften kann nur ausnahmsweise auf dem im§. 82, und§. 100,3 der Ersatzord⸗ nung vorgeschriebenen Wege herbeigeführt werden. Derartige Gesuche konnen nur dadurch begründet werden, daß seit dem letzten Classificationstermin für den Einge⸗ stellten durch unabwendbare, nicht durch ihn selbst herbeigeführte 0 als Brandschaden, Ueberschwemmung, Tod eines nahen Anverwandten u. s. w. ein wirk⸗ licher Nothstand eingetreten ist.

Jahresklasse der

durch schriftliches fügt werden. In

den

Ereignisse

1 Bekanntmachung.

0 Betreffend: Unterhaltung der Kreisstraßen, Vergebung der Steinlteferungen pro 1885/86.

1 Das Anliefern und Zerschlagen der Unterhaltungssteine für die Kreisstraßen des Bezirks Friedberg 1 und Friedberg II soll unter den im Termin bekannt 2. Februar, Nachmittags ½38 Ubr(Basalt); zu Ockstadt im

Mittwoch den 4. Februar, Vormittags 10 Uhr(Basalt); zu Rodheim im Rathhaus Donnerstag den 5. Februar, Nach Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

1 Konrad Hofmann von Schwalheim wurde als Feldschütze dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Edictalladung.

Rekrut Karl Leichner, geboren am 25. Juni 1863 zu Petterwell, Kreis Friedberg, der

sich sofort bet seinem Truppenthell zu gestellen, spätestens aber in dem auf Mittwoch

den 20. Mal 1885, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termin vor dem unterzeichneten Gerscht zu erscheinen, widrigenfalls die wider ihn eingeleltete Untersuchung geschlossen

Großherzooli ges Gericht der Großberzoglich Hessischen(20.) Dlpsston

Fällen sind außerterminliche Zurückstell⸗