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1885.
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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, 255 9 Donnerstag und Samstag.
9 Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1885.
Friedberg den 9. Juni 1885.
Der Cioil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Burgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.
Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet
nach dem untenstehenden Reiseplan am 27., 29. und 30. 1. Mts. in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt.
Hierbei haben zu erscheinen: 1. die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein—
jährig ⸗ Freiwilligen;
2. die von Großherzoglicher Ersatz-Commission als dauernd un—
tauglich erkannten,
3. die von derselben zur Ersatz⸗Reserve II. Klasse und
4. die von derselben zur Ersatz-Reserve J. Klasse in Vorschlag gebrachten, sowie
5. die von derselben als tauglich erkannten Militärpflichtigen.
Die Ihnen demnächst unter Couvert zugehenden Ladungen wollen
Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß dieselben reinlich und— da die Reihenfolge noch nicht bekannt— sämmtlich präeis zu der in der Ladung angegebenen Stunde er—
scheinen.
Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober— Ersatzcommission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Ausheb— ungsbezirk verziehen, so ist hiervon nach F. 45, pos. 13 der Ersatz⸗ ordnung alsbald Anzeige hierher zu machen.
Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be— deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter— lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be— stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatzgeschaft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.
Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzcommission vorzulegenden Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reclamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reclamationen irgendwie in Frage kommen, wollen Sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige ge— laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.
Dr. Braden.
Deutsche Wehrordnung.
§. 24. 7) Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden micht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe werwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗ Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vorthelle der Loosung (§. 65) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder— bolt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(§. 65, 3) behandelt werden. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein R. M. G. F. 33.
§. 65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem
deßhalb ven den Ober⸗Erfatzrommifstonen die Vortheile der Loosung entzogen wor⸗ Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche
den sind. R. M. G. F. 33. auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus hebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober⸗Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumnisse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraussetzung können, solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Landwehr— Bezirks⸗Commandeure dem nächsten Infanterie-Truppentheil oder Marinetheil über— wiesen werden.(§. 67, 3). R. M. G. F. 30 4b und 7. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Besettigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär⸗
won den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschienen und denen[pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33. Reiseplan für das Ausbebunasgeschäft der 49. Jufanterle-Briaade(1. Großberzoalich Hessischen) pro 188. 2 Datum. Wochenta Ort g f 3 5 1 und Beginn—— Geschafts. des Geschäfts. Reisetour und Angabe der Dienstverrichtungen. 2c. 2c. ac. Juni 27. Sonnabend, 9½ Uhr Morgens,] Friedberg Liste Bb, Ca, b, c, D. Beilagen 1—3, Felddienstunfähige, Invaliden. Juni 28. Sonntag, F icdbderg F FTT e Juni 29. Montag, 8½ Uhr Morgens, Friedbergg 1 Liste E. e Juni 30. Dienstag, 8½ Uhr Morgens,] Friedberg N Liste E. Reise nach Lich. e c.
Betreffend: Die Landes ⸗Waisenanstalt.
2c. 5 Friedberg den 23. Juni 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachdem die Aufnahme unehelicher Kinder, deren Mutter gestorben ist, sowie die Aufnahme körperlich oder geistig kranker Kinder in die Landeswaisenanstalt bei der Budgetberathung von beiden Kammern genehmigt worden ist, beauftragen wir Sie, bezüglich der in Ihren Gemeinden in Betracht kommenden Pfleglingen Anträge auf Uebernahme der Kosten auf die Landeswaisenanstalt unter Vorlage der Aufnahme—
belege bei uns einzureichen. wegen Krankheit bedarf, und Impfscheine nicht erforderlich sind.
Wir bemerken Ihnen hierbei, daß es fernerhin eines ärztlichen Zeugnisses nur im Falle einer höheren Unterstützung
Dr. Braden.
V. Namens veränderungen.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Der Maria Christine Brück „on Nieder-Bessingen, im Dienste bei Bürger— meister Bender zu Hungen, wurde in Anerkennung hrer mehr als sechzigjährigen bei derselben Familie geleisteten Dienste die silberne Verdienst— Medaille des Ludewigs Ordens verliehen. Der Tanzlei-Inspektor Schmidt wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste in den Ruhe— zand versetzt und der Kanzlist bei dem Ministerium er Finanzen Blum zum Kanzlei-Juspektor bei er Ober-Rechnungskammer, sowie der Ober— stechnungsprobator 1. Kl. Welsch zum Ober⸗
fechnungsrevisor, ferner der Gerichtsschreiberasp.
1
Formhals in Zwingenberg zum Hilfsgerichts— schreiber in Büdingen, der prov. Arzt bei dem Landes-Hospital Dr. Bieberbach zum zweiten Arzt bei dieser Anstalt und der Finanzasp. Petry aus Darmstadt zum Kalkulator 2. Kl. ernannt.
— Das Reglerungsblatt, Beilage Nr. 11 enthält:
1. Bekanntmachung, die Anmeldung unfallversicher— ungspflichtiger Betriebe betreffend.
I. Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen in der Stadt Gießen pro 1885/86 betreffend.
III. Bekanntmachung, den Beitrag der Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey zum Gehalte des Rabbinen für 1885 betr.
Iv. Uebersicht der für 1885/86 genehmigten Umlagen der israel. Religlonsgem, des Kr. Schotten.
VI. Dienstnachrichten. Es wurde: Der auf die 3. Lebrerstelle zu Grünberg präs. Schulamtsasp. Mohr aus Ostheim bestätigt; dem Schulamtsasp. Schneider aus Radmühl eine Lehrerstelle zu Angersbach übertragen; dem Aug. Braun aus Groß-Umstadt das Patent als Geometer 1. Kl. für den Kreis Dieburg, dem Georg Muͤller aus Hering das Patent als Geometer 2. Kl. für den Kreis Darmstadt ertheilt; dem Schulamtsasp. Keitzer aus Rixfeld die Lehrerstelle zu Ilbeshausen übertragen; der auf die 2. Lehrerstelle zu Neustadt präs. Schul- amtsasp. Schäfer aus Höchst i. O., der auf die Lehrer stelle zu Rinderbügen präs. Schulamtsasp. Erdmann aus Ruttershausen bestätigt; dem Schulamtsasp. Schnlerle aus Duͤdelsheim eine Lehrerstelle zu Köddingen über tragen; der Ingenieur Wagner aus Billings zum Se kretariats-Ass. bel der Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbvereln ernannt; der auf die Lehrerstelle


