1885..
Dienstag den 22. Dezember.
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Wird hier und in Bad⸗Nauhei i Bad⸗Nauheim Montag, Mittwo und Freitag Abend Angegeben 9
Oberhessischer Anzeiger.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donne tag und Samstag⸗
Die einspaltige Petitzeile wir 7 5— el. einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen⸗ oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf.
Annoncen von auswärtigen Einsender ö 5 en von auswürtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. Bekanntmachung.
Betreffend: Die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.
N 5 1 N 15 27 5 5 1 1„ m, Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 1. d. Mts. bringen wir mit dem Bemerken zur 0 zen Kenntniß, daß mit dem ersten Unterrichtscursus am 2. Januar k. J. begonnen werden wird, dem der nächste am 15. März k. J.
folgen soll. Großh. Landesuniversität zu Gießen eingereicht werden. Friedberg den 7. Dezember 1885.
Anmeldungen zu dem näachsten Cursus können ausnahmsweise bis zum 28. l. Mts. bei dem Director der Veterinäranstalt an
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung,
die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag betreffend.
g 3 Veterinäxanstalt der Großherzoglichen Landesuniversität zu Gießen werden vom kommenden Jahre ab regelmäßig zweimal im Jahr achtwöchentliche Unterricht kunse im Hufbeschlag abgehalten werden. Bet vorhandenem Bedürfniß soll noch ein dritter Kursus von derselben Dauer eingeschoben werden. Die regelmäßigen Unterrichtskurse beginnen jedesmal am 15. März und am 1. Oktober; wird noch ein weiterer Kursus abgehalten, so beginnt derselbe jedesmal
am 2. Januar. Der Unterricht erfolgt unentgeltlich.
Gesuche um Aufnahme zu den Unterrichtskursen müssen 14 Tage vor Beginn derselben bei dem Dircetor der Veterinäranstalt schriftlich eingereicht werden. Für die Aufnahme ist der Nachweis einer(einschließlich der bestandenen Lehrzeit) mindestens vierjährigen Thätigkeit im Schmiedehandwerk erforderlich. Von
diesem Nachweis kann nur durch das unterzeichnete Ministerium dispensirt werden.
l Jeder Aufzunehmende hat bei Beginn des Unterrichtskursus ein von der zuständigen Ortsbehörde auszustellendes Führungsattest, sowie einen Aus weis darüber vorzulegen, daß er die nothwendigen Mittel besitzt, um während der Unterrichtszeit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Können wegen zu großer Anzahl von Anmeldungen nicht alle Gesuche berücksichtigt werden, so entscheidet die längere Zeitdauer, während welcher die Angemeldeten
das Schmied ehandwerk ausgeübt haben.
Angebörige des Großherzogthums sind unter allen Umständen vorzugsweise aufzunehmen.
unterzeichnete Ministerlum der Dlreetor der Veterinäranstalt.
Diejenigen, welche hiernach zurückgestellt werden, sollen in den nächsten Unterrichtskursen aufgenommen werden.
Ueber die Aufnahme entscheidet vorbehältlich des Rekurses an das
Die Schüler baben sich den Vestimmungen der Lehrordnung zu unterziehen, widrigenfalls sie unter Umständen Ausschluß von dem Unterricht zu gewärtigen haben.
Darmstadt den 1. Dezember 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. Sich aum.
In Gemaͤßheit des Art. 29 des Gesetzes vom 18. August 1871 und des F. 45 der Instruction vom 7. November 1876 bringen wir
folgende Actenstücke: 5 g 1. das topographische Güterverzeichniß, in welchem die Besitzwechsel bis zum 10. Dezember c. gewahrt sind,
2. die Gütergeschosse(Formular 6), in welche die neuen Grund⸗ stücke nunmehr nach Klassenantheilen, Flächeninbalten und Geld— werthen eingetragen sind,
zwei Uebersichtskarten Nr. ly und y im Maßstab 11000 mit Einzeichnung der neuen Grundstücke und der Grenzregu— lirung mit Massenheim, N ö
die Protokolle der Commission über die Zutheilung der neuen Parzellen nebst einem neuen topographischen Güterverzeichnisse,
das Protokoll der Commission über die Taxation derjenigen Obstbäume, welche infolge Regulirung der Baumstücke den ein— zelnen Parzellen ab- und zufallen, 4 0 f
3. Nachweisungüber die infolge Ausführung von Meliorationsarbeiten entstehenden dauernden Werthserhöhungen und Verminderungen,
„Nachweisung des zu den gemeinsamen Anlagen(Wege und Gräben) erforderlichen Geländes und Geldwerthes, 27.
„Nachweisung über das angelegte Massegelände nebst bezüglichem
ütergeschoß, 5
.. über den Ab- und Zugang von Obstbäumen resp.
der hierfür festgestellten Geldausgleichungen nebst Commissions—
protokoll,
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder⸗Erlenbach, hier die III. Offenlegung für das III. Zufammenlegungsfelb.
10. Nachweisung über die Auslieferung der Ansprüche sämmtlicher betheiligter Grundbesitzer in den drei Feldern,—
11. das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Ge—
sammteommission vom 19. d. Mts., in der Zeit vom 22. Dezember 1885 bis 11. Januar 1886(an Werk⸗ tagen von 10 bis 11 Uhr, an Sonntagen von 11 bis 1 Uhr) auf dem Gemeindehause zu Nieder-Erlenbach zur Offenlegung und Einsicht der Interessenten.
Wir bemerken hierbei, daß den einzelnen Betheiligten Abschriften der Originalgeschosse von dem Geometer gegen eine Vergütung von 6 Pf. für die Parzelle ertheilt werden können.
Junerhalb der erwähnten Frist, oder aber in dem Termine Donuerstag den 14. Januar 1886, von 11 bis 1 Uhr, sind etwaige Reklamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, insoweit über solche bis dahin nicht bereits abgestimmt ist, um so gewisser vorzutragen, als sonst Einverständniß mit den Beschluͤssen der Commission unterstellt wird und spätere Reklamationen, welche sich auf die nunmehr offen gelezten Arbeiten beziehen würden, nicht mehr zugelassen werden.
Nach Art. 32 des Gesetzes vom 18. August 1871 ist Wiederein— setzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reklamations— fristen ausgeschlossen.
Friedberg den 18. Dezember 1885.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Betreffend: Entwässerung der Grundstück
e in den Fluren II bis VII in der Gemarkung Ossenheim.
Nachdem die rubricirte Eutwässerungsanlage beschlossen ist, werden sämmtliche Grundbesitzer in Gemäßheit der Art. 3 des Gesetzes vom
2. Januar 1858, betreffend di 12 Uhr, auf das Nathhaus
erfolgt mittelst Stin Friedberg den 1
zu Ossenheim 8. Dezember 1885.
e Entwässerung von Grundstücken, auf Montag den 28. Dezember 1885, Vormittags von 10 bis zur Wahl der Vollzugs commission(3 Mitglieder imzettel, von welchen jeder 6 Namen zu enthalten hat.
und 3 Ersatzmaͤnner) eingeladen. Die Wahl Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Reich. Berlin.
i id die Mainz, 17. Dez. Es wird versichert,
erben lungen zwischen dem arge e, Ver und der Hessischen Ludwigsbahn 7 1 staatlichung der letzteren seien soweit ge Heeg daß die bezüglichen ae Sagen en
Vertretungen der interessirten S 1 f 9 Eine Weisung an Lieferanten der. Ludwigsbahn, daß sie zunächst auf 1
f stellungen nicht zu rechnen hätten, wird h
aue in Verbindung gebracht.
Nach einer Meldung des„Ber— liner Tageblattes“ haben Magistrat und Stadt— verordnete Berlins beschlossen, anläßlich des Re— gierungsjubiläums des Kaisers 300,000 M. zur baulichen Erweiterung und Ausstattung der Kaiser— Wilhelm- und Augustastiftung zu bewilligen. — Zur Feier des Regierungsjubilaums des Kaisers werden fremde Souveräne auf den be— sonderen Wunsch des Kaisers persönlich nicht erscheinen; dafür werden die regierenden Fuͤrsten durch besondere von den Botschaftern und Ge—
sandten zu überreichtende Handschreiben ihre Glück— wünsche dem Kaiser übermitteln.
— Das Befinden des Reichskanzlers ist lang— sam, aber stetig in der Besserung begriffen; die Fußschmerzen sind noch nicht ganz beseitigt, sie zwingen den Fuͤrsten noch immer, auf dem Sopha liegend zu arbeiten.
— Der Chef der Admiralitaͤt, Generallieu— tenant v. Caprivi, wird, wie verlautet, noch vor dem Weihnachtsfest seine Dienstgeschäfte in vollem Umfange wieder übernehmen. Das Befinden


