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Druck- . Lelter- Aepfelu.
1885. Dienstag den 18. August.. r.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch 5 43 4 1 1 771* Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Diensta und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 75
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Den Zustand der Schulräume und Lehrerwohnungen. Friedberg den 12. August 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und unsere früheren Ausschreiben in der betreffenden Sache z. B. vom 28. Juli 1882(ek. Nr. 89 vom 1. August 1882) beauftragen wir Sie, wegen etwa nöthiger Ausbesserungen, wie Ausweißen der Schulsäle, Anstreichen des Getäfels u. s. w. in den betreffenden Räumlichkeiten, falls es noch nicht geschehen sein sollte, alsbald mit Ihren Bezirksbauaufsehern sich zu benehmen und dafür Sorge zu tragen, daß diese Arbeiten jedenfalls mit den beginnenden Herbstferien in Angriff genommen werden. Eine Verlängerung der letzteren durch diese Arbeiten ist unstatthaft. Durch die Bezirksbauaufseher werden wir uns binnen 14 Tagen nähere Vor— lage machen lassen und würden wir bedauern, wenn Sie durch Verweigerung von noͤthigen Reparaturen weitere Verhandlungen herbeiführen sollten. Dr. Braden.
Betreffend: Die Heegzeit der Feldhühner. Friedberg den 14. August 1885. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehende Verfügung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Dr. Braden. Betreffend: Die Heegzeit der Feldhühner. 2. August 1885. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.
Mit Rücksicht auf den Stand der Erndte und der Weinberge haben wir bestimmt, daß die Heegzeit für Feldhühner in dem ganzen Großherzogthum, mit Ausnahme der Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten, im laufenden Jahre mit dem 16. d. Mts. endigt. Sie wollen daher durch die Kreisblätter zur öffentlichen Keuntniß bringen, daß mit dem 17. l. Mts. die Jagd auf Feldhühner im Großherzogthum mit den bezeichneten Ausnahmen eröffnet sei. J. B.; Far. Dr. Linß.
enen. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hoheren Burgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, fur alle hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.] die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den
2) Die Verechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht[Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu koͤnnen, vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein- Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April[Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz—
Darmstadt am 1
desselben Jahres zu erbringen. ordnung(I. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875— 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. und 94 der angeführten Erfatzordnung verwiesen. 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts- Großherzoglich Hessische Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige
zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit zu Darmstadt. der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen Gros. Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf den Verlauf der Reichstagsverhandlungen über die Ab— des bemerkten Fragebogen⸗Formulars sowohl von den Großherzoglichen Kreisämtern, änderung des§. 105 der Gewerbeordnung soll durch eine sachgemäße Erhebung fest-[den Großherzoglichen Handelskammern, dem Großherzoglichen Fabrikinspeetor, den gestellt werden, in welchem Umfang thatsächlich die Beschäftigung gewerblicher Ar- Vorständen der Localgewerbvereine, als von uns ausgegeben werden und von diesen beiter an Sonn- und Feiertagen vorkommt, sowie ob und in wie welt eine Beschränk— Stellen bezogen werden können, richten wir an alle Diejenigen, welche sich bei der ung derselben ohne Schädigung berechtigter Interessen möglich ist. Die vorzunehmende vorzunehmenden Erhebung betheiligen wollen, das ergebene Ersuchen, die Ausfertig⸗ Untersuchung soll alle Gewerbszweige einschließlich der Handelsgewerbe und des ung und Rückgabe der Fragebogen bis längstens zum 1. September l. J. bewirken Handwerks umfassen, in welchen überhaupt elne Beschäftigung gewerblicher Arbeiter zu wollen. Ins besondere ersuchen wir auch die Vorstände von Innungen, die Vor⸗ an Sonn- und Festtagen vorkommt. Auf einem Fragebogen wurden diejenigen Fragen stände von Arbeiter-Krankenkassen, sowelt diese nicht Betriebskrankenkassen sind, um zusammengestellt, um deren Beantwortung es sich bei der vorzunehmenden Unter— Beteiligung an der angeordneten Untersuchung, und bemerken noch, daß bis zum
suchung handelt. Zur Beantwortung dieser Fragen sind, außer den vorhandenen 1. September l. J. auch auf unserem Bureau Neckarstraße Nr. 3— mündliche Organen des Gewerbe- und Handelsstandes und sonstiger freien Vereine von In— Erklärungen zu den Fragen abgegeben und protokollirt werden konnen.
dustrlellen und Handwerkern, auch einzelne Gewerbetreibende und insbesondere auch Darmstadt den 4. August 1885.
Arbeiter eingeladen. Großberzogliches Minsstertum des Innern und der Justiz hat Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. uns mit der Vornahme und einheitlichen Leitung der fraglichen Erhebungen für das Fink. Busch.
Großherzogthum beauftragt. Indem wir darauf aufmerksam machen, daß Exemplare
Personen, bezüglich deren Aufenthaltsorte Auskunft begehrt wird. J. Nuppert, Georg, von Langenprozelten, 2. Auneberg, Philipp von Ober-Bessingen, 3 Groh, Johannes, von Egelsbach. Friedberg den 12. August 1885, Der Großherzogliche Amtsanwalt. Wagner.
Deutsches Reich. Berlin, 13. Aug. In der heutigen fast ungen sehr getheilt, weshalb die Diseussion sehr Darmstab t. Milstärbtenstnachrichten. Die Assistenz-sechsstündigen Sitzung der Telegraphen Con- lebhaft wurde. Daß die gegenwärtigen Zustande Aerzte 2. Kl. der Res. Dr. Kolb vom 1. Bat... ferenz fand die Generaldiscussion der Tariffragen im internationalen Tazwesen gänzlich unhaltbar
5 1 1 5 S ü„—— 1* N* 1 N* 8 1 B e eee au Kiten: Kalt; besonders waren bezüglich der Vorschläge seien, wurde allgemein anerkannt. Eine ausehnliche Aerzten 1. Kl. der Res. befördert. Deutschlands und Oesterreich Ungarns die Mein- Mehrheit sprach sich günstig aus über den deutschen


