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Erweiterte Handwerkerschule.
Der Unterricht im neuen Schuljahr begann Sonntag den 12. April in dem Schullokale des Gewerbvereins und wird für das Sommersemester nach nachstehendem Schulplan abgehalten:
Sonntags Unterricht. I. Freihandzeichenklasse Herr Diesener, Sonntags Morgens von 8—10 Uhr Freihandzeichnen, 10—12 Uhr darstellende Geometrie. II. Freihandzeichenklasse Herr Bronner, Sonntage Morgens von 8—10 Uhr Freihandzeichnen, 10—12 Uhr darstellende Geometrie. Fachzeichenklasse Herr Zörb J., Sonntags Morgens von 8—12 Uhr Fachzeichnen.
Wochentags ⸗ Unterricht. Montags Morgens von 8—12 Uhr Freihand- und kunstgewerbliches Zeichnen, Herr Bronner, Dienstags Morgens von 8—12 Uhr Freihand- und technisches Zeichnen für Schüler und gleich⸗ zeitig offener Zeichensaal für alle Handwerker, Herr Diesener.
Die Bibliothek ist zur Benutzung für Mitglieder geöffnet: Sonntags Morgens von 8 bis 12 Uhr und Dienstags um dieselbe Zeit.
Das Schulgeld für die Handwerkersonntagsschule beträgt für einen Schüler pr. Monat 80 Pf., für Söhne von Vereinsmitgliedern 40 Pf.
Das Schulgeld für den Wochentags-Unterricht beträgt für einen Schuler pr. Monat 50 Pf. Unbemittelte Schüler, welche von ihrer Ortsbehörde eine diesbezügliche Bescheinigung bringen, genießen sämmtlichen Unterricht unentgeltlich.
Der offene Zeichensaal hat den Zweck, Handwerksmeistern und Gesellen Gelegenheit zu geben, unter Anleitung und Beihülfe des Lehrers Pläne und Zeichnungen zu fertigen, sich Rath und Auskunft holen zu können, sowie, daß gegen geringe Vergütung Zeichnungen, Copien und Pausen u. s. w. durch die Schüler mit Hülfe des Lehrers auf Verlangen Privater angefertigt werden.
Die Bibliothek, sowie Vorlagen, Musterbücher und Modelle stehen den Mitgliedern des Gewerbvereins und Schülern stets zur Verfügung.
Der Lokalgewerbverein richtet an alle Handwerksmeister, Eltern und Lehrherren das Ersuchen, baldmöglichst die Schüler der Anstalt überweisen zu wollen und es nicht unbenutzt vorübergehen zu lassen, auch für ihr Theil zur Hebung des Handwerkerstandes das Ihrige beigetragen zu haben. Der Vorstand
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10., 20., 30., 40. Versicherungsjahr der Jahresprämie als 30 60 90 120 Prozent Dividende;
b. Altersversorgungen, Aussteuer⸗, Militärdienst⸗ und Renten⸗Versicherungen;
c. Versicherungen gegen Reiseunfälle, sowie gegen Unfälle aller Art.
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