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Donnerslag den 13. August.

N 95.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen gon der V. Perkode 1884/85.

Friedberg den 10. August 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der V. Periode 1884/85 zukommenden Forststrafen resp. Antheile an Holzwerth und Schadenersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen. Dr. Braden.

5 W. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Bad⸗Nauheim 2 Griedel(Mark) 42 Hausen 90 Klein-Karben 84 Nieder⸗Ros bach 56 Rodheim 6 20 Büdesheim 56 Groß Karben 2 10 Heldenbergen 126 Nieder⸗ Erlenbach 42 Ober⸗ Mörlen 3 40 Vilbel 402 Burg ⸗Gräfenrode 2 76 Harheim 28 Holzhausen 5 47 Nleder Florstadt 8 18 Ockstadt 72 Wölfersheim

Betreffend: Den Voranschlag des evang. Centralkirchenfonds für 1885/86, hier die auf die Lokalkirchen* 9 90 5

und milden Stiftungsfonds ausgeschlagenen Umlagen. a Friedberg den 10. August 1885. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evang. Kirchenvorstände des Kreises. Wir beauftragen Sie, für baldige Auszahlung der in nachstehend abgedrucktem Auszuge genannten Beträge an den Rechner des evang.

Centralkirchenfonds, Rechnungsrath Jost in Darmstadt, zu sorgen. Dr. Braden.

1 M. Pf. M. Pf. M. Pf. W. Pf. M. Pf. W. Pf. Bũdes heim 186 29 Friedberg 200 Münzenberg 6 16 Ober ⸗Eschbach 20 1 239 92 Trais⸗Münzenberg 26 93 Butzbach 59 23 Groß Karben 84 61 Nauheim 5 57 Ober Ros bach 40 odheim 469 Weckes heim 13 40 Jauer bach v. d. H 22 70 Klein⸗Karben 3 62 Nieder-Erlenbach 130 24 Ostbeim 7 05 Schwalheim 35162 Wohnbach 135 85 Florstadt 1030 43 Langenhain 26 90 Nieder Eschbach 36 15 Reichelsheim 156 86 Staden 221 47

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf den Verlauf der Reichstagsverbandlungen über die Ab änderung des§. 105 der Gewerbeordnung soll durch eine sachgemäße Erhebung fest gestellt werden, in welchem Umfang thatsächlich die Beschäftigung gewerblicher Ar beiter an Sonn- und Feiertagen vorkommt, sowie ob und in wie weit eine Beschränk ung derselben ohne Schädigung berechtigter Interessen möglich ist. Die vorzunehmende Untersuchung soll alle Gewerbszweige einschließlich der Handelsgewerbe und des Handwerks umfassen, in welchen überhaupt eine Beschäftigung gewerblicher Arbeiter an Sonn- und Festtagen vorkommt. Auf einem Fragevogen wurden diejenigen Fragen zusammengestellt, um deren Beantwortung es sich bei der vorzunehmenden Unker suchung handelt. Zur Beantwortung dieser Fragen sind, außer den vorhandenen Organen des Gewerbe- und Handelsstandes und sonstiger freien Vereine von In dustriellen und Handwerkern, auch einzelne Gewerbetreibende und insbesondere auch Arbeiter eingeladen. Großberzogliches Ministerium des Innern und der Justtz hat uns mit der Vornahme und einheitlichen Leitung der fraglichen Erhebungen für das Großherzogthum beauftragt. Indem wir darauf aufmerksam machen, daß Exemplare

des bemerkten Fragebogen⸗Formulars sowohl von den Großherzoglichen Kreisämtern, den Großherzoglichen Handelskammern, dem Großherzoglichen Fabrikinspeetor, den Vorständen der Localgewerbvereine, als von uns ausgegeben werden und von diesen Stellen bezogen werden können, richten wir an alle Diejenigen, welche sich bei der vorzunehmenden Erhebung betheiligen wollen, das ergebene Ersuchen, die Ausfertig ung und Rückgabe der Fragebogen bis längstens zum 1. September l. J. bewirken zu wollen. Ins besondere ersuchen wir auch die Vorstände von Innungen, die Vor⸗ stände von Arbeiter Krankenkassen, soweit diese nicht Betriebskrankenkassen sind, um Betheiligung an der angeordneten Untersuchung, und bemerken noch, daß bis zum 1. September l. J. auch auf unserem Bureau Neckarstraße Nr. 3 mündliche Erklärungen zu den Fragen abgegeben und protokollirt werden können. Darmstadt den 4. August 1885. Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. Fink. Busch.

Plan

über die Prämienvertheilung bei der landwirthschaftlichen Ausstellung in Hungen am 26. August 1885.

1. Es werden ausgesetzt:

J. Für Pferde, und zwar: 1. Zuchtstuten mit zugehörigen diesjährigen Fohlen 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 50 und 1 zu 40 M. 2. Zucht⸗ stuten, bezüglich deren dies jähriger Deckschein vorliegt, 2 Vereinspreise zu je 30 M. 3. Fohlen, die nicht mehr saugen, 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 50 und 1 zu 20 M.

II. Für Rindvieh, und zwar: 1. Vogelsberger Rasse: a. Bullen von Pri vaten, Gemeinden und Gemeindebullenhaltern im Alter von 13 Jahren 1 Staats- preis zu 70 M., 1 Vereinspreis zu 60, 1 zu 40 und 1 zu 30 M.; b. Rinder, die sichtbar trächtig sind, im Alter von 2 3 Jahren 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Ver⸗ einspreis zu 40 und 2 zu je 20 M.,(das schönste Rind erhält außerdem Glocke mit Halsband; e. Zuchtkühe 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 40 und 1 zu 20 M.; d. ganze Zuchten von Rindvieh, sowie Rinder unter 2 Jahren 1 Staats- preis zu 60 M., 1 Verelnspreis zu 30, 1 zu 20 und 1 zu 10 M. 2. Simmen⸗ thaler und andere fremde Rassen: a. Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeinde bullenhaltern im Alter von 13 Jahren 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 50, 1 zu 40 und 1 zu 30 M.; b. Rinder, die sichtbar trächtig sind, im Alter von 2 3 Jahren 1 Staatspreis zu 60 M., J Verxeinspreis zu 40 und 2 zu je 20 M.; e. Zuchtkühe 1 Staatspreis 60 M., 1 Vereinsprels zu 40 und 1 zu 20 M.; d. ganze Zuchten von Rindvieh, sowie Rinder unter 2 Jahren 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 30, 1 zu 20 und 1 zu 10 M. 3. Kreuzungsproducte vorgenannter Rassen: a. Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindebullenhaltern im Alter von 1 3 Jahren 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 50, 1 zu 40 und 1 zu 30 M.; b. Rinder, die sichtbar trächtig sind, im Alter von 2 3 Jahren 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 40, 2 zu je 20 M.;«. Zuchtkühe 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereinspreis zu 40 und 1 zu 20 M.; d. ganze Zuchten

von Rindvieh, sowie Rinder unter 2 Jahren 1 Staatspreis zu 60 M., 1 Vereins- preis zu 30, 1 zu 20 und 1 zu 10 M.

III. Für Schweine, und zwar: 1. Mutterschweine, trächtig oder mit Fer⸗ keln, 1 Staatspreis zu 30 M., 2 Vereinspreise zu je 20 M. 2. Eber 1 Staats⸗ preis 30 M., 2 Vereinspreise zu je 20 M. 3. Zuchtschweine von wenigstens ½ Jahr 1 Staatspreis zu 30 M., 2 Vereinspreise zu je 20 M.

IV. Für Schafe, und zwar: 1. Zuchtschafe, in Loosen von wenigstens 3 Stück, 1 Staatspreis zu 30 M., 3 Vereinspreise zu je 10 M. 2. Böcke 1 Staats- preis zu 30 M., 2 Pereinspreise zu je 15 M.

V. Für Ziegen 5 Vereinspreise zu je 6 M.

Summe: 19 Staatspreise mit zusammen 1000 M., 55 Vereinspreise mit zu sammen 1400 M.

2. Den Preisrichtern, deren Namen noch besonders in der landwirthschaft lichen Zeitschrift veroffentlicht werden, steht das Recht zu, je nach der wirklichen Beschlckung der Ausstellung, Preise, welche in einer Abtheilung nicht verwendet wer den können, auf eine Abtheilung, welche stärker mit preiswürdigem Vieh vertreten wird, zu übertragen. Bezüglich der Verwilligung der Staatspreise stebt dem Groß berzoglichen Geyeralseeretär der landwirthschaftlichen Vereine des Großherzogthums, eventuell seinem Vertreter die entscheidende Stimme zu.

3. Für die am schönsten geschmückten Wagen des Festzuges hat der land wirthschaftliche Bezirksverein Gießen 4 Preise im Gesammtbetrage von 60 M. aus gesetzt, deren Zuerkennung dem Festeomits zusteht.

Gießen den 1. August 1885.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins 7 Oberhessen. V.:

J. U

Nover, Vieepräsident.

Bekanntmachung. Betreffend: Die Ernennung der Preisrichter für die zu Hungen am 26. d. Mts. stattfindende Viehpreisvertheilung.

Für die zu Hungen am 26. l. Mts, stattfindende Vlehpreisvertheilung sind zu Prelsrichtern ernannt worden:

a. Für Pferde und Fohlen die Herren: 1. Bürgermeister Steinhäußer zu Friedberg, 2. Mühlenbesitzer Ernst Zimmer zu Bingermühle bel Lauter, 3. Pachter Grabe zu Erbenharhof bei Büdingen, und als Ersatzmann Pachter Rullmann sen. zu Stammhelm.

b. Für Rindvieh der Vogelsberger Rasse die Herren: 1. Freiherr Adolf Nordeck zur Rabenau zu Frledelhausen, 2. Pachter Joseph Güngerich zu Großen Huseck, Bürgermesster Bieber zu Allendorf a. d. Lumda, und als Ersatzmänner: Vürgermeister Faulstich zu Weitersheim, Pachter Hahn zu Schellenhof bei Schotten.

o. Für Rindoleh der Berner und anderen fremden Rassen die Herren: 1. Pachter Karl Hahn zu Wenings, 2. Adminlstrator Hermann zu Winnerod,

3. Pachter Meinert zu Konradsdorf bei Ortenberg, und als Ersatzmänner: Guts besitzer Heinrich Stoll zu Nieder Woͤllstadt, Pachter Reif zu Steinfurth.

d. Für Rindvieh Kreuzungen die Herren: 1. Landwirth Pfannstiel zu Angerod, 2. Mühlenbesitzer Baum zu Nidda, 3. Pachter Grimm zu Vilbel, und als Ersatz⸗ männer: Bürgermeister Köhler zu Langsdorf, Pachter Sturmfels zu Ulfa.

e. Für Schweine, Schafe und Ziegen die Herren: 1. Landwirth Georg Dörr J. zu Rixyfeldt, 2. Friedrich Vogt zu Reichelsbeim, 3. Pachter Karl Heffmann zu Hofgüll, und als Ersatzmann: Gutsbesitzer Schlenke zu Hardthof bel Gießen.

Gießen am 10. August 1885.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. N

Der Vleepräsident Nover.