8 — 18 E 8. N.
Suns us hppn en
— *
*
—
1885. Donnerstag den 12. Uovember. M34.
Oberhessischer Anzeige
Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Donnerstag und Samstag.
*
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Das Unfallversicherungsgesetz, hier die Führung der Unfallverzeichnisse settens der Ortspolizelbehörden. Friedberg den 10. November 1885.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
5 Indem wir Ihnen nachstehend das von dem Reichsversicherungsamt festgestellte Formular fuͤr das von Ihnen nach§. 52 des Unfallversicherungsgesetzes zu⸗ führende Unfallverzeichniß sammt den einleitenden Bemerkungen mittheilen, empfehlen wir Ihnen die genaue Beachtung der erwähnten Bemerkungen und die sorgfältige Führung des Verzeichnisses nach dem vorgeschriebenen Muster.
Bezugnehmend auf unser Ausschreiben vom 14. v. Mts.— Kreisblatt Nr. 123— machen wir Ste bei dieser Gelegenheit nochmals auf die Ihnen nach 851 u. ff. des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 zukommenden Verpflichtungen mit dem Anfügen aufmerksam, daß die zur Anzeige gekommenen Unfälle sobald wie möglich, also, falls die Bedeutung des Unfalls sofort feststeht, alsbald nach der Anzeige, falls aber die längere Dauer der Erwerbsunfähigkeit(über 13 Wochen) erst später wahrscheinlich wird, spätesten alsdann, wenn die Ueberzeugung von dieser Bedeutung des Unfalls gewonnen worden ist, einer Untersuchung zu unterziehen ist.
2) Die Eintragung ist in der Reihenfolge zu bewirken, in welcher die Anzeigen eingehen.
einem Beilageheft zum Unfallverzeichniß zu sammeln.
3) In Spalte 2 ist der Betrieb, in welchem sich der Unfall ereignet hat, genau zu bezeichnen.
J. B.
. Dr..
Gemmingen.
Unfallverzeichnift.
(§. 52 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.) Zur Beachtung.
1) In das Unfallverzeichniß sind alle Unfälle einzutragen, welche auf Grund des F. 51 des Unfallversicherungsgesetzes zur Anzeige gelangen.
(Gemeindebezirk, Straße, Haus nummer) erforderlich erscheint, ist dieselbe beizufügen.
4) Sind mehrere Personen durch einen Unfall verletzt oder getödtet, so bedarf es einer Ausfüllung aller Spalten für jede Person nicht.
Soweit zur Feststellung der Indentität eine
Die letzteren sind mit fortlaufender Nummer zu versehen und in
Ortsangabe
Es, genügt in
Spalte 5 die Namen der Personen, in Spalte 6—7 die Verletzungen, welche dieselben erlitten haben, aufzuführen, im Uebrigen aber nur eine einmalige Angabe hinsichtlich
des Betriebes u. s. w. zu machen.
5) Ist ein Unfall zur Anzeige gelangt, welcher eine Untersuchung(§. 53 a. a. O.) zwar nicht erforderlich erscheinen ließ, indeß auch nicht als ein ganz unerheb⸗ licher anzusehen ist, so wird die Ortspolizeibehörde wohl daran thun, denselben im Auge zu behalten, um event. bei eintretender Verschlimmerung der Folgen des Unfalls
die Untersuchung rechtzeitig bewirken zu können.
nach einiger Zett vorgenommen worden ist. 6) Mit Rücksicht auf 8.
5 Absatz 9 a. a.
S
bezeichnete Krankenkasse, welcher der Verletzte angehört, und ist hierüber in Spalte 10 ein entsprechender Vermerk einzutragen. 7) Es ist zulässig, getrennte Unfallverzeichnisse für örtlich abgegrenzte Theile des Bezirks der Ortspolizelbehörde(Polizeireviere u. A.) oder für eine oder mehrere Berufsgenossenschaften(vergl. den Kopf der Unfallanzeigen) oder für einzelne Gewerbezweilge oder einzelne größere Etablissements zu führen.
In diesem Falle wird in Spalte 10 anzugeben sein, warum die nachträglich erforderlich gewordene Untersuchung erst
H empfiehlt sich eine kurze Mittheilung über das Ergebniß der Unfalluntersuchung an die in der Unfallanzeige
* 2 5 9. 8 7 5 f 8. J. 10. 83 2 2 Betrieb, 1 Wird die Verletzung Ne fin welchem sich der Un⸗= Vor⸗ und Zuname e 7555(Wenn je 15 1— 2 90 N 5 N anz 8 U„ 2 fall ereignet hat. 8 a. der Art Tod oder eine Er Veranlassung des welchem Tage?) Bemerkungen. — Name,= Verletzten. der Verletzung. werbsunfählgkeit von Unfalls. Vergl. 59. 53 u. f 9 E(Firma) des Betriebs— 8 2*(Getödteten.) 5 mehr als 13 Wochen des Unfallver⸗ S Unternehmers. 5 zur Folge haben? sicherungsgesetzes. * Maschinenfabrik 5 5 1 0 Nein e 2 22 von 2 1 9 15 eichte(eg. 1 Woche Erwerbs-] Zahnradgetrlebe Pei 2 Erhard Keller, 00 2 1] Robert Müller. Fingerquetschung. 9 n einer Hand bohr— 4 855 222 Teichstraße 11.. maschine. 85 8 2 5 1 7 2 8 Kopfver⸗ 1. 7 192 N 5 8 9. 5 2 f etzung. 0 ochen Er⸗ n Betreff der Verletz⸗ 2 Wollspinnerei 8 3. Peter Mich. 2. Armbruch und werbsunfähigkeit.) 5 e ten 2. und 3. Mittheil⸗ — Dpinner 85 2. Maria Nickel. Verbrüh 2. J l Dampfkessel-[ Am 7. Oetot d änd 2 N 2 2—5 3. Joseph Werner.. 28 Epplosion. r S2 Christoph Reuter& Co.*— 4. Carl Weise 3. Schwere Ver⸗ 8. Ja. 8 1885. Krankenkasse am 10. Oet. S2* 5 Wax 15 brühung. 4. Ist bereits ge⸗ 1885. — 5 nc err 1„ 2 5 te Untersuchung nachträg⸗ Kalksteinbruch 2 lich vorgenommen, da 1 der— Reln Fall von Ja nach angestellter Ermittel— 2— 1 2 0„ 5 2 2 5 Wintersberger Stein- S ledrich Schönberg.] Fußquetschung. ca. 3 Wochen Erwerbs-] überhängendem Am 15. Novembers ung die Herstellung des 2. g bruchs ⸗Aetlengesellschaft 4 8 6 Friedrich Schönberg Fuß quetschung 0 unfahigkelt) Gesteln. 1885. Aer e denden 2 Gemeindebezirk: Rehm Der zuständigen Kran⸗ 2 8 8 hausen im„ Hölzchen“ 5 kenkasse am 15. November 5 Mittheilung gemacht.
Ausschreiben.
Um Auskunft über den dermaligen Aufenthaltsort des Heinrich Bott von Stockstadt a. M. und des Peter Heck, Korbmacher von Der Großherzogliche Amtsanwalt
Astheim, wird ersucht. Friedberg
den 8. November 1885.
Wagner.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Die Ernennung des Ober— Amtsrichters Roos in Hirschhorn zum Ober— Amtsrichter in Lorsch wurde auf dessen Nach⸗ suchen zurückgenommen, der Ober⸗ Amtsrichter Römheld in Laubach zum Ober- Amtsrichter in Lorsch, der e 5 Gießen zum vandgerichtsrath daselbst ernannt. ö ö 10 Her. trifft am 11.. Mts. in seinem Schlosse in Romrod ein; Tags darauf wer— den die Hofjagden beginnen, die dem Vernehmen nach bis in die nächste Woche dauern werden.
Berlin. Der außerordentliche Etat für
die Verwaltung des Reichsheeres schließt mit einem Bedarf von 24,992,218 Mark, um 4,657,859 Mark mehr als im Vorjahre, ab. In Aussicht genommen ist, den Bedarf mit 10,787,101 Mark aus Anleihemitteln, mit 12,230,860 Mark aus dem Reichsfestungsbau⸗ fonds und mit 1,974,257 Mark aus den ordentlichen Einnahmen des Reiches zu decken. In der Vorlage erscheint wieder der Posten: Errichtung einer Unteroffizier-Schule in Neu⸗ Breisach; ferner Umgestaltung und Ausrüstung von deutschen Festungen, Festungsanlagen u. Ein⸗ ebnungsarbeiten, Erstattungen von Grundstücks—
werthen, sowie Erweiterung bezw. Neuerwerb— ung von Artillerieschießplätzen und Kasernen— bauten. Der Etatsentwurf des Auswärtigen Amtes schließt mit einer Einnahme von 638,235 M. An fortdauernden Ausgaben sind erforderlich: 7,377,535 M., um 234,460 M. mehr als im Vorjahre. Die einmaligen Ausgaben im Ge— sammt-Betrage von 615,000 Mark sind um 79,050 M. höher als im vorigen Etat. Stuttgart, 10. Nov. Heute ist das Königspaar incognito als Graf und Gräfin Teck nach Nizza abgereist. Die Route wird auf der Gotthardbahn zurückgelegt werden.


