Ausgabe 
2.7.1885
 
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Aus Stadt und Land.

geh. Friedberg, 29. Juni. Dem H. Correspon⸗ denten in Nr. 74 möchten wir in Bezug auf das Schlachthaus doch Einiges erwiedern. Wir wollen Friedberg nicht nach dem Muster einer Großstadt ver⸗ waltet haben, sondern uns ganz offen die Wahrheit ein⸗ gestehen, daß wir in einem kleinen Landstädtchen wohnen, das in geschäftlicher Beziehung nicht vorwärts, sondern zurückgegangen ist, die meisten hiesigen Geschäftsleute werden uns das leider zugeben müssen; es wird z. B. im Vergleich von vor 10 Jahren bedeutend weniger hier zeschlachtet und deßhalb glauben wir, daß, da der hiesige Gesundheitszustand stets mit zu den Besten im Lande ge⸗ zählt hat und noch zählt, das Schlachthaus nicht so sehr nöthig ist, wie es der kl. Correspondent hiustellt, ebenso halten wir den Zustand der jetzigen Prtvatschlachthäuser für entschieden übertrieben geschildert. Das neue Poltzeil⸗ Reglement schreibt ja sehr strenge Ordres vor und der H. Correspondent schreibt ja selbst: der Erfolg der neuen Vorschrift bleibt abzuwarten. Mit diesem Satz hätte er unseres Erachtens schließen sollen, wir sind nicht für noch weitere theuere städtische Anlagen, sondern für sparen, wo es irgend gebt! Die Communalsteuer dünkt uns gerade hoch genug. Werden die alten Schlacht⸗ bäuser reinlich gehalten und das läßt sich nöthigenfalls erzwingen, so glauben wir nicht, daß der Gesundheits⸗ zustand durch die jetzigen Schlachthäuser beeinträchtigt wird, es wird eben auch in dieser Hinsicht alles viel ärger gemacht, als es wirklich ist; wir glauben vielmehr, daß es Fälle genug hier gibt, wo das Gesundheitsamt viel nöthiger einzuschreiten baͤtte. Doch darüber ein andermal.

b. Bruchenbrücken. Bei dem nächsten Sonntag dahier stattfindenden 4. Bundesfeste des Wetterauer Sängerbundes, verbunden mit dem 25jährigen Stiftungs- feste des hiesigen VereinsConcordia, betheiligen sich außer dem hiesigen Gesangverein folgende Vereine: Froh⸗ finn Assenheim, Gesangverein Bönstadt, Teutonia Groß Karben, LiederzweigDortelweil, Cäcilia Ilben⸗ stadt, Concordia Nieder Wöllstadt, Eintracht Erbstadt, Germania Nieder Rosbach, Liederkranz Oberwöllstadt,

Eintracht Oberwöllstadt, Frohsinn Okarben, Lieder kranz Rendel, Frohsinn Steinfurth. Die Vorbereit ungen zum Feste sind hier in vollem Gange. Am Fest⸗

tag findet um 1 Uhr die Probe des Chorliedes im Schul⸗ hofe und um 2 Uhr der Festzug statt. Auf dem Fest⸗ platz angelangt, folgt Vortrag der Chorlieder, Festrede, Toaste, Vortrag der Elnzelchöre und Volksbelustigungen aller Art. Wunschen wir, daß auch der Himmel am Festtage uns freundlich zulächelt; wir sind dann über zeugt, daß das Fest zur Zufriedenheit aller Theilnehmer verlaufen wird.

f. Groß⸗Karben. Die am vorigen Sonntag dahier im Fuhr'schen Saale abgehaltene Probe des Chorliedes einiger Gesangvereine des Wetterauer Sängerbundes ist zur Zufriedenheit des Dirigenten Härtel verlaufen.

b. Dortelweil. Der hiesige Gesangverein Lieder zweig ist laut einstimmigen Beschlusses dem Wetterauer Sängerbund beigetreten.

Gießen, 29. Juni. Heute Mittag um 12 Uhr entlud sich über unserer Stadt ein schweres Gewitter, wobei der Blitz in eine Scheune(Marburgerstraße) einschlug. Da das Gebäude vollständig isolirt stand, so verblieb unseren beiden sofort herbeigeeilten Feuer wehren nur das Ablöschen des Objectes selbst. Auch die Heuchelheimer Feuerwehr war erschienen, brauchte jedoch nicht in Aetlon zu treten. Ein vorhergehender Strahl schlug in ein Gebäude in der Maigasse, ohne zu zünden.

Allerlei.

d. Usingen, 29. Juni. Gestern Vormittag fand auf dem hiesigen Friedhofe die feierliche Enthüllung des Wengenroth-Denkmals statt. Nachdem im Laufe des Vormittags die auswärtigen Turnvereine empfangen waren, bewegte sich nach 11 Uhr unter Vorantritt eines Musik Corps der Festzug, bestehend aus schwarzgekleideten Festdamen, welche die zur Schmückung des Denkmals dienenden Kränze und Guirlanden trugen, dem die Weihe vollziehenden Geistlichen im Ornate, den nächsten Ange⸗ hörigen des Verstorbenen, den Spitzen der hiesigen Be⸗ hörden, den Turnvereinen: Bad- Nauheim, Butzbach, Homburg, Anspach und Usingen, dem hiesigen Krieger⸗ verein und dem Sanitäts⸗Corps, von dem Marktplatze nach dem Friedhofe. Hier wurde die Feier durch einen Choral eingeleitet. Stadtpfarrer Dietz gab sodann ein Lebensbild des Verstorbenen. Hierauf fand die Ent⸗ hüllung des Denkmals statt, wobei von dem hiesigen Kriegerverein 3 Salven abgegeben wurden. Der Präsident der hiesigen Turngemeinde, Arnold, dankte hierauf tief bewegt für die liebevolle Theilnahme und Mitwirkung aller Derjenigen, die sich für die Errichtung des Denk⸗ mals interessirt haben. Lehrer Wagner von Bad⸗Nauheim feierte hierauf den Verstorbenen als Turner und Patriot und legte einen Lorbeerkranz Namens des Turnvereins Bad⸗Nauhelm nieder. Nachdem hierauf die Schmückung des Grabes und des Denkmals durch die Damen vor genommen war, wozu auch ein von dem Turnverein zu Idstein gesandter Kranz verwendet wurde, und gemein⸗ schaftlich der Choral:Ach bleib mit deiner Gnade ge⸗ sungen, bewegte sich der Zug wieder nach der Stadt. Das Denkmal, ein Obelisk aus rothem Sandstein, trägt auf der Vorderseite den Namen des Verstorbenen, auf den übrigen Seiten die Widmung und dle besonderen Ver⸗ dienste, welche sich der Verstorbene erworben, sowie die Ehrenämter, welche er bekleidete.

Frankfurt. Nach 5monatlicher Untersuchung begann am 29. Junk der Prozeß gegen den der Ermordung des Polizeiraths Dr. Rumpff angeklagten Julius Adolf Lieske

aus Zossen, Kreis Teltow bel Berlin, vor dem Assissen⸗ hofe zu Frankfurt a. M. Lieske ist am 1. Febr. 1863 geboren, evangelisch, von Profession Schuster, und einmal

wegen VBettelns mit 1 Tage Haft bestraft. Sein Vater, mit Vornamen Johann Friedrich Christian, lebt noch heute als Taglöhner in Zossen, während seine Mutter, eine geborene Grüneberg, seit längerer Zeit verstorben ist. Er hat sechs Brüder und eine bereits verheirathete Schwester. Er besuchte in Zossen die Volksschule und kam nach vollendetem vierzehnten Lebensjahre zu dem dortigen Schuhmachermeister Peter Steinicke in die Lehre. 1881 ging Lieske in die Fremde und durchwanderte einen großen Theil Deutschlands, ferner Ungarn und die Schweiz. Die Anklageacte, ein Meisterstück in Bezug auf Zusammenstellung der einzelnen Thatsachen und daraus sich ergebender Beweisführung für die Schuld des An geklagten, lautet im Auszuge: Am 13. Januar, Abends gegen 8 Uhr, wurde der Polizeirath Pr. Rumpff auf dem von der Straßeim Sachsenlager zwischen den Grundstücken Nr. 5 und 7 nach dem Hausgange von Nr. 5 und dem Hintergarten dieses Grundstückes führen den schmalen Gange und zwar auf dem mit Fließen be legten Theile desselben, dicht an der Außenwand des Hauses Nr. 5, mit dem Gesicht halb demselben zugekehrt und dieselbe fast berührend, mit dem Kopf nach der Straße zu ausgestreckt liegend und eben im Begriffe zu verscheiden, gefunden. Die am 15. Januar stattgefundene Obduction ergab, daß ein mit einem sehr scharfen zwei⸗ schneldigen Messer kräftig geführter, 3 Centimeter unter- halb des rechten Schlüsselbeins und 2 Centimeter rechts von der Mittellinie der Brust einsetzender, nach links unten verlaufender Stich das Herz und die rechte Lunge verletzt und durch die hierdurch hervorgerufene Ver blutung den Tod Rumpff's verursacht hat. Irgendwelche auf den Thäter deutende Spuren wurden am Thatorte und in der Umgegend ebensowenitz, wie das zur That gebrauchte Werkzeug aufgefunden. Am 19. Jan. 1885 suchte der Großh. Badische Gendarm Götz die Wirths häuser in Hockenheim behufs Nachforschungen nach dem muthmaßlichen Mörder ab und traf hier in der Wirth schaftzum grünen Baume den Angeklagten, der eben im Begriff war, sich zu entfernen. Befragt, woher er komme, antwortete derselbe, daß er in einem Orte bei Schwetzingen einen Verwandten besucht, den letzten Zug verfehlt und am Abend vorher nach Hockenheim zu Fuße gegangen sei, sowie daß er in Karlsruhe in Arbeit stehe. Götz ließ sich dann das vom Angeklagten dem Wirthe übergebene Legitimationspapier, ein für den Schreiner Heinrich Nau aus Frankfurt a. M. am 18. Jun 1884 von dem Polizeikommissär zu Köln ausgestelltes Abzugs attest vorlegen, hielt dasselbe jedoch nicht für ausreichend, denselben zu legitimiren und forderte ihn deshalb auf, ihm zur Feststellung seiner Persönlichkeit nach dem Rath⸗ hause zu folgen. Angeklagter verlangte zunächst noch sich waschen und dann noch einmal austreten zu dürfen, setzte aber, als Götz ibm die Erlaubniß hierzu nicht ertheilt, seinen Hut auf und folgte demselben vor die Thüre. Hier sprang er plötzlich links seitwärts über die ganze Staffel fort und lief so schnell er konnte nach Schwetzingen zu. Götz eilte ihm nach, rtef laut den Leuten auf der Straße zu:Haltet ihn! und veranlaßte so den Landwirth Jacob Rincklef und dessen Sohn Georg, die eben der Straße heraufkamen, sich auf der Straße aufzustellen, um dem Angeklagten den Weg abzuschneiden. Dieser hielt nun beim Näherkommen ihnen einen Revolver ent gegen und machte sich, da Beide zur Seite sprangen, den Weg wieder frei. Von dem nun hinzugekommenen Gendarm Götz und den beiden Rincklefs weiter verfolgt, drehte er sich im Weiterspringen nach rückwärts um und feuerte schnell hintereinander in der Richtung nach seinen Ver⸗ folgern zu, dabei den Georg Rincklef straff ansehend, zwei Schüsse ab, die nach dessen Ansicht ihm galten. Durch das Abgeben dieser Schüsse hatte der Angeklagte etwas an Vorsprung verloren und wurde in Folge dessen bald von Georg Rincklef, als er sich eben zu einem dritten Schuß bereit machte, eingebolt und zur Erde geworfen. Gleich darauf kamen Jakob Rincklef und Gendarm Götz hinzu, entrissen ihm den Revolver und ermöglichten seine Abführung nach dem Rathhause, wo⸗ bei er zunächst noch in der Weise Widerstand leistete, daß er mit den Armen umherfuchtelte. Dem Unter suchungsrichter in Mannheim vorgeführt, nannte er seinen richtigen Namen, behauptete nur in die Luft geschossen zu baben, um seine Verfolger abzuschrecken und gab als Orund seiner an der linken Hand befindlichen 5 Centi⸗ meter langen und2 Centim. breiten Wunde einen Fall auf einen auf der Straße liegenden festgefrorenen Scherben an. Der in Folge dieses seines Verhaltens in Hockenheim und seiner Handwunde auf ihn gefallene Verdacht, der Mörder des Poltzetraths Dr. Rumpff zu sein, hat sich durch die gegen ihn geführte Vorunter⸗ suchung in jeder Hinsicht als richtig erwiesen. Nach⸗ dem die Anklageschrift constatirt, daß Lieske, als er Geselle geworden war, im Frühjahr 1881 in die Fremde gegangen ist und sich hauptsächlich in der Schweiz aufgehalten hat, wo er abwechselnd Arbeit gefunden und in Lausanne dem hauptsächlich aus deutschen Handwer⸗ kern mit anarchistischen Tendenzen bestehenden Arbeiter⸗ vereine als Bibliothekar angehört, heißt es weiter: Ueber seinen Aufenthalt in der Schweiz hat er anfänglich ent⸗ schieden unwahre Angaben gemacht. Erst später hat er zugegeben, in Bezug auf Zürich und Stelle die Unwahr⸗ heit gesagt und in Genf sich doch längere Zeit aufge halten zu haben, aber gleichzeitig eine längere Anwesen⸗ heit in Lausanne in Abrede gestellt. Nach Feststellung

der Anwesenhett Lieske's in Frankfurt am Tage des Ver⸗ brechens und der Flucht während der Nacht nach der

Bergstraße zu, sowie der durch Zeugen zu beweisenden

anarchistischen Gesinnung und mehrmaliger Erkundigung

nach der Wohnung und den Lebensgewohnhelten des Er⸗ N

mordeten, fährt die Anklageschrift weiter fort: Der Mord ist ein Akt der Rache der Anarchisten, welchen der Polt; zeirath Rumpff wegen seiner erfolgreichen und thatkräf⸗ tigen Bekämpfung ihrer Umtrlebe und Bestrebungen und wegen seiner hervorragenden, behufs Ueberführung der in den Prozessen gegen Breuder und Genossen, gegen Bünger, gegen Reinsdorff und Genossen u. s. w. Ver⸗ urtheilten entwickelten Thätigkeit besonders verhaßt war, wie das klar hervorgeht aus dem Artikel in Nr. 3 des Rebellen, des Organs der Anarchisten deutscher Sprache, welcher einem Bedauern darüber, daß bei einem Versuch, den Clesern Hof in die Luft zu sprengen, nicht ein Poll⸗ zeirath Rumpff zu verzeichnen gewesen ist, Ausdruck gibt, wo von Rumpff Viehern gesprochen wird; aus einem in Nr. 28 derFreiheit(vom 12. Juli 1884), Organ der revolutionären Soelalisten, veröffentlichtenEingesandt, welches Rumpff Schurken und Strolch nennt; ze. ze. Der Angeklagte ist Anarchist, obwohl er es hartnäckig leugnet. Der Schuster Franz Joseph Keller hat mit dem Angeklagten zugleich vom 7. November 1884 ab in Arbeit gestanden und dasselbe Zimmer im 4. Stock des Saladin'schen Hauses mit ihm bewohnt. Nach Kellers Aussage hat Angeklagter viele Briefe von Genf bekommen und ihm gegenüber in ihrer Kammer bezüglich derFrei⸗ beit von der er ein Exemplar in der Hand hielt, ge⸗ äußert:Die Leute wollen nur ihr Recht. Bei seinen Ausgängen hat er oft die Taschen voll socialistischer Schriften gehabt und diese in der WirthschaftZum Gifthüttlein den anwesenden Gästen zum Kaufe ange⸗ boten, eine solche auch für 20 Cts. verkauft. Nach der Bekundung seines Nebengesellen Klefenz hat er aus Lau⸗ sanne einmal ein Kistchen Tabak und Zeitungen erhalten, die erhaltenen Zeitungen und Schriften gelegentlich aus dem Hause getragen und ziemlich viel auf seinem Zimmer correspondirt. Nach dem Gutachten der Sachverständigen kann zur Ermordung des Polizeiraths Rumpff ein Schuster⸗ messer Anwendung gefunden haben, da die Schustermesser, namentlich wie sie in der Schweiz gebräuchlich sind, in einer Länge von etwa 33 Ctm. und einer Breite von 2,5 Ctm. als sehr gefährliche Waffen betrachtet werden müssen, da ein kleines Stück des Rückens der Messer ge⸗ wöhnlich auch geschärft wird und die Wunde, wie dle Sektion ergeben hat, den Eindruck macht, als ob sie von einem nur auf eine gewisse Strecke zwelschneidigen In⸗ strumente herrühre. Angeklagter hat, wie sämmtliche Schuhmachergesellen, mehrere solcher Messer und darunter eines von der angegebenen Länge besessen und damit auch gearbeitet. Die Handwunde des Angeklagten ist zweifel⸗ los eine Schnittwunde und erst am 13. Januar ihm bel⸗ gebracht. In der rechten inneren Rocktasche des Rocks des Angeklagten ist eine mattbraunrothe Farbung von oben nach unten in einer Länge von 6 und einer Breite von 2 Ctm. laufend sichtbar gewesen, welche bei chemischer Untersuchung sofort die charakteristische und deutliche Reaktion auf Blutfarbenstoff ergeben und die Annahme nahe gelegt hat, daß der Angeklagte nicht nur etwa die verwundete linke Hand, sondern ein langes blutiges In⸗ strument in die Tasche gesteckt habe. Ob der Angeklagte aus eigenem Antriebe zu der That bestimmt oder durch das Lesen von anarchistischen Schriften und z. B. des Nachrufs von Stellmacher dazu verleitet, bezw. aber dazu von New Vork oder einem Orte aus, wo viele Anarchisten wohnen, unmittelbar angestiftet worden ist, hat sich nicht feststellen lassen und dies um so weniger, als es nicht ein⸗ mal gelungen ist, ihm einen Verkehr mit irgend einem eine besondere Rolle spielenden Anarchisten nachzuwelsen. Den Revolver, den Angeklagter in Altdorf für Fres. 22 gekauft haben will, während er hier nur M. 5.50 kostet, hat keiner der hier und in der Schweiz vernommenen Zeugen bei ihm gesehen. Demgemäß wird der pp. Lieske angeklagt, durch zwei selbständige Handlungen: 1) Zu Frankfurt a. M. am 13. Januar 1885 den Polizeirath Dr. Rumpff vorsätzlich getödtet und die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt; 2) zu Hockenheim am 19. Jan. 1885 den Entschluß, einen Menschen zu tödten, durch Handlungen, welche den Anfang der Ausführung dieses beabsichtigten, aber nicht vollendeten Verbrechens ent⸗ halten, bethätigt zu haben.(Verbrechen gegen 88. 211, 212, 43 ff. 74 d. St.-G.⸗B.) Aus den Verhandlungen des ersten Tages ist folgendes Bemerkenswerthe hervor⸗ zuheben, womit Lieske schon Zugeständnisse macht, die äußerst gravirend für ihn sind. Er gesteht ein, in Frank⸗ furt gewesen zu sein zur Zeit der That, was er bisher stets leugnete und einen Tag nach dem Morde in Bicken⸗ bach bei Darmstadt zwei Briefe geschrieben zu haben. Seine Bekanntschaft und seinen Verkehr mit den Anarchisten leugnet er, ebenso den Wechsel seiner Garderobe nach dem Morde und den Besuch in Mannheim, wo er den Anarchisten Guttmann aufgesucht haben soll. Er be⸗ hauptet, in Hockenheim geschossen zu haben, well er falsche Papiere bei sich hatte, die er einem Arbelter in Frankfurt abgenommen haben will. Ueber die Hand⸗ wunde Lieske's zwischen Daumen und Zeigefinger glauben die Sachverständigen Dr. Wildbrandt und Bagge, daß sie von einem Schnitte herrühre, den er entweder selbst machte, um die Blutspuren an den Kleidern zu erklären, oder den er bei der Ermordung Rumpff's aus Unvor⸗ sichtigkeit sich selbst zufügte. Der Stoß könne mit einem Schustermesser geführt worden sein. Der Vorsitzende räth dem Angeklagten, ein Geständniß abzulegen, man wisse ja, daß er ein Verführter sei. Der Angeklagte scheint sich die Sache zu überlegen, sieht aber schließlich davon ab, zu gestehen. Tapeziererlebrling Schmidt, welcher am Abend des Mordes im Sachsenlager gewesen ist, kann Lieske, obgleich er den wahrscheinlichen Mörder vorbeietlen sah, nicht reeognoseiren; er behauptet, der

15 erschoss

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