Ausgabe 
31.1.1884
 
Einzelbild herunterladen

erg.

Weißen J Vaga⸗

Schwabe dramg⸗

Wiese⸗ banieng

land erg. Uhr: 8)

rei von gino in Elnsicht tand:

rt, nder.

alter ick,

sprelsen. lohnen⸗

ich

tion des

n erren⸗ und t. lschule. .

einel,

hnung

lin. .

ibu l.

aße vol 1 960

.

1884.

Donnerstag den 31. Januar.

M4.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per

ein Beleg kostet 9 Pf. Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. ei n unt m a ch u n g

Betreffend: Die Nachsuchung der Verechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschristen mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: u. Geburts zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz ordnung(J. Theil der Wehrordnung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§F. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Erfatzordnung verwiesen. Großherzoglich Hessische Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige

zu Darmstadt. f Gros.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Philipp Karl Leithäuser von Ober-Florstadt wurde als Fleischbeschauer dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet. Johannes Wissig von Bodenrod wurde als Polizeidiener dieser Gemeinde ernannt und verpflichtet.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Kammerjunker und Finanzassessor Freih. von Bellersheim wurde zum Kammerherrn und der Obereinnehmer Weil zu Lauterbach zum Rentamtmann in Alsfeld ernannt.

Von dem Abgeordneten Ellenberger ist bei der zweiten Kammer der dringliche Antrag: Die Großh. Regierung zu ersuchen, daß sie im Interesse der allgemeinen Volkswohlfahrt bald möglichst einen die Vorzüge der neueren Ablös ungsgesetzgebung berücksichtigenden und die Fehler derselben vermeidenden Gesetzentwurf, die Ab lösung der auf Waldungen haftenden Berechtig ungen betr., an die Stände gelangen lassen möge gestellt worden.

Berlin, 28. Jan. Der Kaiser hatte eine gute Nacht und erhob sich zur gewöhnlichen Zeit. Die Genesung schreitet regelmäßig fort. Da der Kaiser dem ersten, auf den 31. d. anberaumt Awesenen Hofballe beizuwohnen wünscht, so ist derselbe um einige Tage verschoben worden.

Der siamesische Prinz Prisdang ist hier anwesend, um im Auftrage des Königs von Siam dem Kronprinzen ein kostbares Geschenk, ein Er zeugniß feinster siamesischer Arbeit, zu überreichen.

28. Jan. Der Volkswirthschaftsrath nahm in seiner heutigen Schlußsitzung die Grund zuge mit allen gegen eine Stimme an.

29. Jau. Der elsaß-lothringische Unterstaats Secretär v. Puttkamer begab sich heute zum Reichs kanzler Fürsten Bismarck nach Friedrichsruhe.

29. Jan. Im Abgeordnetenhause begann die Berathung des Cultusetats. Zu Cap. 109, Tit.[der Ausgaben haben sich 9 Redner gegen und 2 für den Titel gemeldet. Windthorst lichtet die directe Frage an den Minister, ob er noch im Laufe der Session Vorschläge wegen Revision der Maigesetze zu machen beabsichtige. Der Cultusminister erwiedert, die Stellung der Regierung gegenüber einer Revision der kirch

lichen Gesetzgebung ergebe sich aus der Note vom 5. Mai 1883 und seinen(Redners) vor jährigen Erklärungen; zu weiteren Erklärungen glaube er im Moment nicht berechtigt zu sein. Schließlich wird Cap. 109 des Etats bewilligt. Die in einer Zuschrift an den Hannov. Courier enthaltene Behauptung, der Standpunkt, wonach den künstlichen Wasserstraßen den Eisen bahnen gegenüber jede Concurrenzfähigkeit ab gesprochen werde, finde gegenwärtig auch bei den maßgebenden Persönlichkeiten des Arbeits ministeriums die entschiedenste Vertretung, wird von der Nordd. Allg. Ztg. im Einklang mit den jüngsten Erklärungen des Arbeitsministers bei Berathung des Bauetats als unrichtig bezeichnet. Dresden, 28. Jan. Zweite Kammer. Der Autrag, die Regierung zu ersuchen, diesem Land tag noch ein Gesetz vorzulegen, wonach böswillige und schuldbare Steuerrestanten einem Schank und Tanzstättenverbot unterworfen werden dürfen, wurde nach heftigen Angriffen Bebel's zur Schluß berathung verwiesen. N 29. Jan. Im Befinden der Prinzessin Georg ist eine Besserung nicht eingetreten. Schwere Krankheitserscheinungen, besonders des Gehirns dauern fort. Die ganze vorige Nacht hat die Prinzessin schlaflos verbracht. München, 28. Jan. Landtag. Bei Er⸗ örterung der Petitionen, betreffs des Offizier Consumvereins wurde der Antrag Ruppert's, die Petitionen der Regierung zu übergeben, an genommen. Der Kriegsminister erklärte, daß er bereits in der Lage sei, über den Gegenstand, welcher natürlich auch die Aufmerksamkeit des Königs erregt habe, ein Gutachten abgeben zu müssen, selbiges werde nicht anders, als in früherem Sinne erfolgen; er habe sich übrigens mit dem Minister des Innern in's Einvernehmen gesetzt. Der Minister des Innern erklärte, daß rechtlich das Gesetz über die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften maßgebend sei, der

Kriegsminister und er die Interessen von Gewerbe und Industrie wie immer berücksichtigen werden. 29. Jan. In der Generaldebatte des Cultus etats erklärt Minister v. Lutz, er habe Con cessionen gemacht, so weit er sich für berechtigt glaubt, augenblicklich aber habe er nicht im Sinne, weitere Concessionen zu machen. Bezüglich des Altkatholicismus könne die Regierung dem Bischof Reinkens die Vornahme von Amtshandlungen weder erlauben noch verbieten. Das neue Kirchen gesetz dürfe Angesichts des königlichen Placets in Bayern nicht vollzogen werden.

Karlsruhe, 29. Jan. Der Landtag be willigte heute 66,000 M. für besondere Vor arbeiten zur Erhaltung des Heidelberger Schlosses. Der Finanzminister bezeichnet es als die Auf gabe der badischen Regierung, von sich aus Vorarbeiten zu veraulassen und so eine Ent scheidung über das künftige Schicksal des wich tigen Baudenlmals herbeizuführen; er kann aber jetzt noch nicht mittheilen, ob die Anspruchnahme der gesammten deutschen Nation nothwendig wird.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 28. Jan. Das Abgeordnetenhaus setzte die Berathung des Sprachenautrages fort und nahm einen Antrag auf Schluß der Generaldebatte in namentlicher Abstimmung mit 174 gegen 168 Stimmen an. Zu Generalrednern bei der Specialdebatte wur den Plener und Czartoryski gewählt. 29. Jan. Nach mehrtägiger Debatte über den Wurm brand'schen Antrag(Codificirung der deutschen Sprache als Staatssprache) wurden sowohl die Ausschußauträge als die beantragten vermittelnden Tagesordnungen abgelehnt, womit der Gegen stand erledigt ist. Die Abstimmung war tumultuös. Die Minister stimmten nur gegen den Wurm brand'schen Antrag mit. Die Linke und die Galerien zischten lärmend jedes Ministervotum nieder. Schließlich wurde die Galerie geräumt.