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Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Bonnerstag den 27. Uunember.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag,
Areisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden slets per Post nachgenommen.
Für des Monat
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Dezember rann auf den
„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 34 Pf., bei den Poststellen mit 50 Pf. abonnirt werden.
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Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 15.
Amtlicher Theil.
Juni 1883 wegen Krankenversicherung der Arbeiter.
Friedberg den 24. November 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche einer gemeinschaftlichen Ortskrankenkasse nicht beigetreten sind, wollen alsbald berichten:
1. Wer als Rechner der Gemeindekranken 2. Welcher praktische Arzt als Kassenarzt
kasse bestellt worden ist, angenommen worden ist,
3. In welcher Weise Vorsorge für die Beschaffung von Heilmitteln und Arzneien getroffen worden ist. Zugleich beauftragen wir Sie, nochmals in der Gemeinde ortsüblich bekannt machen zu lassen, daß die Arbeitgeber jede von ihnen beschäftigte versicherungspflichtige Person gemäß F. 49 des Gesetzes, betreffend die Kraukenversicherung der Arbeiter, spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Beschäftigung bei der Buͤrgermeisterei anzumelden und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhält—
nisses wieder abzumelden haben.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft.
Versicherungspflichtig sind alle im§. 1 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter genannten Personen, mit Aus— nahme der im F. 2, 2—6 aufgeführten, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist.
Betreffend: Rundgang der Feldgeschworenen im Oet
ober 1884.
Dr. Braden.
Friedberg am 25. November 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir erwarten, daß die von den Feldgeschworenen aufgenommenen Protokolle spätestens bis zum 1. Dezember l. J. anher eingesendet werden, damit die Beseitigung der vorgefundenen Mängel unverzüglich veranlaßt werden kann.
Es soll ein vollkommen arbeitsunfähiger Mann von 50 Jahren auf Kosten der Kreiskasse in Pflege gegeben werden.
Dr. Braden.
Personen, welche
geneigt sind, den Huͤlfsbedürftigen bei sich aufzunehmen, wollen ihre Anmeldungen nebst Pflegegeldforderung bei der Großherzoglichen Bürger— meisterei einreichen. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien wollen die Anmeldungen mit Bericht über die Qualifikation und den Leumund,
sowie die Familienverhältuisse des Aumeldenden Friedberg den 24. November 1884.
au uus einsenden.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 26 enthält:
J. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
11. Uebersicht der für 1884 genehmigten Umlagen der israel. Rel. Gem. im Kreise Mainz.
111. Bekanntmachung, die Nichterhebung von Um— lagen der israel. Rel. Gem. zu Sickenhofen für 1884/85 betreffend.
IV. Bekanntmachung, die Umlagen der Gemeinde Rodheim b. Gießen pro 1884/85 betreffend.
V. Ordensverleihungen.
VI. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
VII. Namensveränderungen.
VIII. Abwesenheitserklärung.
IX. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Der Gerichts— aceessist Landmann aus Homberg a. d. O. wurde zur Rechtsanwaltschaft bet Großh. Amtsgericht Nidda zu— gelassen.
X. Ernennungen in Beziehung auf den Landtag.
XI. Dienstnachrichten. Es wurde: dem ev. Pfarrer Bernhard zu Brauerschwend die Pfarrstelle zu Nieder— Weisel übertragen; der Musiker Dern zum Hofmusiker ernannt; der Ernennung des Sektionsingenieurs Frey bei der Hessischen Ludwigs-Bahn zum Betriebskontroleur die Bestätigung ertheilt; dem ev. Pfarrer Neuroth zu Dietzenbach die Pfarrstelle zu Griesheim, dem ev. Pfarrer Möller zu Ranstadt die Pfarrstelle zu Biebesheim über— tragen; der auf die erste ev. Pfarrstelle zu Hungen präs. Pfarrer Hainer zu Ober-Breidenbrach bestätigt; dem ev. Pfarrer Heintze zu Lißberg die Pfarrstelle zu Kirch berg übertragen; die Finanzaspiranten Filsinger aus Vilbel und Köppler aus Butzbach zu Steueraufsehern ernannt; dem Schulamtsasp. Jacobi aus Nieder-Ros bach die Lehrerstelle zu Oberau, dem Schullehrer Schlumpf zu Lichtenberg⸗Obernhausen die Lehrerstelle daselbst, dem Schullehrer Metzler zu Falken-Gesäß eine Lehrerstelle daselbst übertragen; der Musiker Schneider in Offenbach zum Amtsgerichtsdtener in Ulrichstein ernannt; der auf
die Lehrerstelle zu Hassenroth präs. Schulamtsasp. Willems
aus Höllerbach bestätigt; dem Schullebrer Diehl in Dieburg die Lehrerstelle zu Mosbach, dem Schulamtsasp. Gruber aus Appenheim die Lehrerstelle zu Aschbach, der Schulamtsaspirantin Burk aus Lampertheim eine Lebre— rinnenstelle zu Finthen, dem Schullehrer Eller zu Flon— heim die Lehrerstelle zu Nierstein, dem Schulamtsasp. Repp aus Gambach die Lehrerstelle zu Flenfungen, dem Schullehrer Correll zu Hahnheim die Lehrerstelle zu Schorns heim übertragen.
XII. Dtenstentlassung—
XIII. Dtenstentsetzung.
XIV. Ruhestandsversetzungen.
XV. Konkurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die ev. Pfarrstelle zu Neckar-Steinach. Die ev. Pfarrstelle zu Dietzenbach. Zwei Lehrerstellen zu Zell, Geh. je 900 M. Zu der ersten Lehrerstelle daselbst steht dem Grafen zu Erbach Schönberg das Präsentationsrecht zu. Die Lehrerstelle in Güttersbach, Geh. 900 M. Dem Grafen zu Erbach Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Trais a. d. L., Geh. 900 M. Die Schulstelle zu Unter-Sens bach, Geh. 900 M. Dem Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu. Eine Lehrerstelle zu Wallertheim, Geh. 900 M.
Die Lehrerstelle zu Lindenstruth, Geh. 900 M. Die Lehrerstelle zu Unter-Widdersheim, Geh. 900 M. Eine Lehrerstelle zu Wimpfen a. B., Geh. 1000 1400 M. Dem Lehrer können die Funktionen eines Oberlehrers übertragen werden. An der Volksschule zu Offenbach drei mit ev. Lehrerinnen zu besetzende Stellen, Anfangs- gebalt je 1200 M. Dem Fuͤrsten zu Isenburg-Virstein steht das Präsentationsrecht zu. Die Schulstelle zu Sponsheim, Geh. 900 M. Eine Lehrerstelle zu Viern- heim, Geh. 1000 1600 M. Eine Lehrerinnenstelle zu Kastel, Geh. 1200 1400 M.
revisor Schulz; der Hauptmann Riedel zu Vessungen; der Hofopernregisseur Cramolini; der evang. Pfarrer Bichmann zu Burg-Gemünden; der Beneficiat Koch in Wimpfen.
— 25. Nov. Zum ersten Präsidenten der ersten Kammer hat der Großherzog wiederum den langjährigen Präsidenten Grafen Görz er— nannt. Das Haus wählte an feiner heute statt— gehabten constituirenden Sitzung den Fürsten Isenburg-Büdingen Zum zweiten Präsidenten, den Grafen Erbach-Schönberg und Freih. v. Wam— boldt zu Secretären. Die zweite Kammer wählte bei der vorläufigen Constituirung den Abgeord— neten Kugler von Offenbach wieder. Als zweiter Präsident ging Wolfskehl aus der Wahl hervor. Bei der Wahl der Secretäre wurden Heinzer— ling und Arnold gewählt. Der Landtag wird morgen durch den Großherzog in Person eröffnet.
Berlin, 24. Nov. Das Reichstagspräsi⸗
XVI. Sterbefälle. Gestorben sind: der Oberrechnungs—
dium wurde heute von dem Kronprinzen, später
von dem Kaiser empfangen und von letzterem darauf zur Tafel gezogen.
— Die Rückkehr der Kaiserin nach Berlin wird am 2. Dez. erwartet.— Am 28 Nov. trifft der König von Sachsen hier ein, um den Kaiser zur Jagd nach Hubertusstock zu begleiten.
— 24. Nov. In der heutigen Commissions— sitzung der Congo-Conferenz legte der holländische technische Delegirte Bloeme die Handelsbezieh— ungen Hollands am Congo dar. Darauf wurde Woermann, der seit einigen Tagen als deutscher technischer Delegirter fungirt, vernommen; der— selbe sprach sich für eine erhebliche Ausdehnung des Begriffs„Congobecken“ in östlicher Richtung aus. Die Commission trat darauf in den meri— torischen Theil der Verhandlungen ein und einigte sich über das unter dem Ausdruck„Congobecken“ zu verstehende Gebiet im Sinne einer Ausdehnung desselben nach Westen und Osten, unter Wahr— ung der überall bestehenden Souveränitätsrechte. 25. Nov. In der heutigen Sitzung wurde der Bericht über die Handelsfreiheit in dem Congogebiete verlesen und festgestellt.
— Das„Frankf. Journal“ schreibt: Eine überraschende Nachricht kommt aus Brüssel, so überraschend, daß für einen Augenblick selbst die Congoconferenz dagegen zurücktritt. Das Brüsse— ler„Mouvement Geographique“ berichtet näm— lich, Deutschland habe das Protectorat über die Insel Zanzibar und das dem Sultan von Zan— zibar tributäre Gebiet an der Küste von Ost— afrika von der Jubamündung bis zum Cap Del— gado übernommen. Die Mündung des Juba— flusses liegt fast unter dem Aequator, das Cap Delgado 11 Grad südlich von demselben. Die Nachricht klingt nach dem, was in jüngster Zeit in Westafrika vorging, gerade nicht unwahr— scheinlich, ebenso möglich ist es aber, daß die ganze Mittheilung nur eine freie Bearbeitung der bekannten Thatsache ist, daß in der Person


