Ausgabe 
22.3.1884
 
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Bekanntmachung.

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, hier die Verwerthung der Massegrundstücke im 1. Zusammenlegungsfelde.

Montag den 24. und Donnnerstag den 27. d. Mts., jedes Mal Nachmittags 2 Uhr, findet auf dem Rathhause zu Nieder-Erlenbach die Versteigerung, beziehungsweise Verpachtung des Massegeländes des I. Zusammenlegungsfeldes statt,

Interessenten mit dem Anfügen bringen, daß sehr Friedberg am 20. März 1884.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis-Assessor.

Die nächsten Bezirksconferenzen der Lehrer des Kreises Friedberg finden statt: 1. Für den Bezirk Butzbach Mittwoch den 26. März l. J.

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also auch in Vilbel abgehalten. Die Herren Vorsitzenden Lehrer hiervon in Kenntniß zu setzen. Friedberg den 20. März 1884.

Friedberg Freitag 28. Vilbel Montag überall um 9 Uhr anfangend mit Probeunterricht in einer Schulklasse.

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Die Conferenzen werden

Schmidt, Kreisschulinspector.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Karl Fritzel III. von Ober-Eschbach wurde als Wiesenvorstandsmitglied dieser Gemarkung ernannt und verpflichtet. Eberhard Huber von Beienheim wurde als Wiesenvorstandsmitglied dieser Gemarkung ernannt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

Die Frühjahrs-Controlversammlungen im Kreise Friedberg 1. und 3. Compagnie des 2. Bataillons(Friedberg) 1. Großherzoglich Hessischen Landwehr-Regiments Nr. 115, werden in nachstehender Weise abgehalten:

A. In Butzbach, auf dem Viehmarkt. Am 4. April, Vormittags 9 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen sämmtliche Reservisten und Landwehrleute, sowie die zur Disposition der Truppentheile und Ersatzbehörden beur laubten Mannschaften aller Waffen, excl. derjenigen Wehrleute, welche im Herbst dieses Jahres zum Landsturm übergeführt werden(das sind diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit zwischen dem 1. April und 30. September 1872 in den Militärdienst eingetreten sind und bei der diesjährigen Herbst-Controlversammlung zu erscheinen haben), aus den Ortschaften Nieder-Weisel, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Maibach, Münster, Münzenberg, Trais-Münzenberg, Pohl Göns.

Am 4. April, Vormittags 10½ Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gam bach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch-Weisel, Kirch-Göns, Langenhain

mit Ziegenberg, Wohnbach. B. In Friedberg, im Hofe der Klosterkaserne. Am 4. April, Nachmittags 2 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bauernheim, Beienheim, Dorn-Assenheim, Melbach, Nieder-Mörlen, Ober-Mörlen, Ossenheim, Reichelsheim, Södel, Stein furth, Weckesheim, Wölfersheim.

Am 4. April, Nachmittags 3 ½ Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Bad-Nauheim, Dorheim, Friedberg, Fauerbach b. Fr., Ockstadt, Rödgen, Schwalheim, Wisselsheim.

C. In Nieder⸗Wöllstadt, am Eisenbahn-Viaduct über der Friedberger Chaussee.

Am 5. April, Vormittags 8 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Holzhausen, Kloppenheim, Nieder-Rosbach, Nieder

Wöllstadt, Ober-Wöllstadt, Ober-Rosbach, Okarben, Petterweil, Rodheim. Am 5. April, Vormittags Uhr. Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Assenheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfen rode, Ilbenstadt, Kaichen, Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Staden, Stammheim, Wickstadt. D. In Vilbel, auf der Fraukfurter Chaussee, südliches Ende von Vilbel. Am 5. April, Nachmittags 2 Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Büdesheim, Groß-Karben, Heldenbergen, Klein Karben, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Rendel.

Am 5. April, Nachmittags, Uhr.

Hierbei haben zu erscheinen die Maunschaften vorgenannter Kategorien aus den Ortschaften Dortelweil, Harheim, Massenheim, Nieder-Erlen bach, Nieder-Eschbach, Vilbel.

Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die Leute pünktlich zu erscheinen und die in ihrem Besitze befindlichen Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen haben. Sollten Mannschaften wegen häuslicher ꝛc. Verhältnisse Dispensgesuche von den Control-Versammlungen vorbringen wollen, so sind diese, von der Ortsbehörde beglaubigt, mindestens 8 Tage vor der Control-Versammlung dem betreffenden Bezirksfeldwebel vorzubringen. Nur für außerordentliche Fälle ist eine kürzere Frist statthaft. Wer Dispensation von der Control-Versammlung erhält, hat sich spätestens 14 Tage nach der Control-Versammlung bei dem Be zirksfeldwebel zur Nachcontrole zu melden.

Außerdem werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien ersucht, jeden Controlpflichtigen auf vorstehende Bekanntmachung und weiter darauf aufmerksam zu machen, daß keine besonderen Ordres zur Ge stellung ausgegeben werden.

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