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Im Namen des Großherzogs.
In der Privatklagesache des Johannes Heßler von Wölfersheim, Privatklägers, gegen den Conrad Bangel von da, Angeklagten, und des Conrad Bangel von da, Privatklägers, gegen Jobannes Heßler von da, Angeklagten, wegen gegenseitiger Beleidigung, hat das Großherzog— liche Schöffengerscht zu Friedberg in seiner Sitzung vom 9. Dezember 1884, an welcher Theil genommen haben: . 1. Oberamtsrichter Sellheim, als Vorsitzender, 2. Wilhelm Treut, 3. Philipp August Schneider, als Schöffen, Hülfsgerichtsschreiber Hohenstein, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:
1) Der Angeklagte Johannes Heßler wird von der Anklage der Beleidigung des Conrad Bangel frei—
gesprochen.
2) Der Angeklagte Conrad Bangel wird von der Anklage sub 2 freigesprochen, dagegen wegen der Beleidigung sub 1 in eine Geldstrafe von 30 Mark, event. in eine Gefängnißstrafe von 6 Tagen, sowie in sämmtliche Kosten des Verfahrens und in die dem Privatkläger Johannes Heßler erwachsenen nothwendigen Auslagen verurtheilt.
Zugleich wird dem Beleidigten Johannes Heßler die Befugnsß zugesprochen, den Urtheilstenor innerhalb 14 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, einmal im Oberhess. Anzeiger auf Kosten des Angeklagten Bangel zu ver— öffentlichen.
D Der Anwalt des Privatklägers Heßler: Brentano.
Bekanntmachung.
4520 Diejenigen, welche die auf dem Submissionswege zu vergebende Lieferung der für 1885 bei dem Amts— gerichte Friedberg erforderlichen Schreibmatertalien zu übernehmen beabsichtigen, wollen Offerten und Muster bis zum 30. d. Mts. einreichen. N
Die Lieferungsbedingungen liegen dahier offen.
Friedberg am 17. Dezember 1884. Der Gerichts schreiber des Großherzlichen Amtsgerichts
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ON 7 In der Privatklagesache des Christian Pfeiffer zu Friedberg, Privatkläger, gegen den Heinrich Stein III. und dessen Tochter Marie Stein von Dorheim, Angeklagte,
wegen Beleidigung, hat das Großherzogliche Schöffen gericht zu Bad⸗ Nauheim am 27. November 1884 für Recht erkannt:
1) Heinrich Stein III. von Dorheim wird wegen Beleidigung in eine Geldstrafe von 5 Mark, event. 1 Tag Haft und Marie Stein, Tochter des ersteren, wird wegen Beleidigung in eine Geldstrafe von 15 Mark, event. 3 Tage Haft verurtheilt
2) Die Verurtheilten haben die Kosten des Verfahrens unter solidarischer Haftbarkeit zu tragen.
3) Dem Privatkläger wird die Befugniß zugesprochen, den Tenor des Urtheils 14 Tage nach erlangter Rechtskraft desselben auf Kosten der Angeklagten einmal im Oberh. Anzeiger bekannt zu machen.
Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird
beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urthels bescheinigt.
Bad⸗Nauheim den 10. Dezember 1884.
4532
Schütz, 5 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. „ Windecker,
4535 Rechts Anwalt.
Holzversteigerung.
Montag den 22. l. Mts., des Vormittags von 9 Uhr an, werden in dem hiesigen Gemeindewald, Distrtkt Wasserdöll, versteigert:
1450 Wellen Birken-⸗Reisig,
30334 Weichholz-Reisig,
5 Dornen⸗„
1500 Gebund Pfriemen.
Die Zusammenkunft ist im Schlag, in der Nähe der 7 Wege.
658 Bürgschaft Zahlungsfrist bis Ende Juli 1885.
Ober-Mörlen den 11. Dezember 1884. Großherzogliche Bürgermeisterei Ober-Mörlen.
Jeckel.
Fischerei⸗Verpachtung.
Die Fischerei in der Gemarkung Staden soll Freitag den 2. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr, auf dem Gemeindehause dahier öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Staden am 19. Dezember 1884.
Großherzogliche Bürgermeisterei Staden. 4544 Grießmer. 4522 Ein renommirtes Colonialwaaren-Geschäft wird zu miethen event. zu kaufen gesucht.
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Die jüngste Nummer des Eugen Richter'schen Reichs freund bespricht in einem Artikel der Depesche, die Seitens einer bei Herrn Georg Steinhäußer vereinigten Gesell— schaft Nationolliberaler an den Reichskanzler gesandt und von demselben durch ein Schreiben erwiedert wurde.
Wir glauben, daß es auch für weitere Kreise von Interesse sein dürfte, zu vernehmen, in welch ungalifizir⸗ barer Weise die Deutschfreisinnigen ihre Gegner be⸗ kämpfen und lassen zur Kennzeichnung des Tons elnen auf die Nationalliberalen bezüglichen Vers, der sich am Schlusse des erwähnten Artikels befindet, hier folgen:
O Märchen, würdest du doch wahr, Nur einen einzigen Tag im Jahr, O Knüppel aus dem Sack, Ich gäb' was d'rum, ich weiß nicht was Und schläge d'rein ohn' Unterlaß. Frisch: Knüppel aus dem Sack Auf's Lumpenpack, Auf's Hundepack.
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Danksagung.
Allen Denen, welche unserem lieben unvergeßlichen Gatten, Vater, Großvater, Schwiegervater, Bruder, Schwager und Onkel, dem
Herrn J. P. Vicent, zu seiner letzten Ruhestätte geleiteten und in so herzlicher Weise ihr Beileid bezeugten, sowie für die Blumenspende und die Ovation des Männergesangvereins Liederkranz“ unseren herzlichsten Dank. Groß⸗Karben, 17. Dezember 1884. 4511 Die tleftrauernden Hinterbliebenen.
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Frankfurt, am 18. Dezember 1884
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