Ausgabe 
15.1.1884
 
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1884. Dienstag den 15. Zanuar. 7.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch f 15 5 7; Erscheint dreimal wöchentli d i und Freitag Abend ausgegeben. f Kreisblatt für den Kreis Friedberg.. Donner e Ee 5

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen. . 25 25 5

Amtlicher Theil. Bean nt mach u u g

Betreffend: Entwässerung der Grundstücke zu Rockenberg und Oppershofen.

In dem am 15. October v. J. stattgehabten Abstimmungstermin haben sich 5 Stimmberechtigte mit einem Grundbesiz von 22 Ar 18 Meter und einem Steuerkapital von 6 fl. 39 kr. gegen das offen gelegte Projekt erklärt, während sich 63 Stimmberechtigte mit einem Grundbesitz von 40,193 O-Meter und einem Steuercapital von 130 fl. 5 kr. für die Ausführung des Projekts erklart haben. Das Projekt ist daher von der gesetzlichen Mehrheit angevommen und wird das Abstimmungsprotokoll, sowie das Verzeichniß der betheiligten Grundbesitzer 14 Tage lang und zwar von Montag den 21. d. Mts. bis Sonntag den 3. Februar d. J. auf dem Bürgermeistereibureau zu Oppershofen und eben so lange und zwar von Dienstag den 5. Februar bis Montag den 18. Februar d. J. auf dem Bürgermeistereibureau zu Rockenberg unter dem Anfügen offen gelegt, daß Einwendungen gegen die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Abstimmung, oder gegen das von uns bekannt gemachte Abschätzungsresultat während der Offenlegungsfrist bei Meidung des Ausschlusses mittelst Recurses an den Kreisausschuß einzureichen bei der unterzeichneten Behörde verfolgt werden müssen.

Friedberg den 11. Januar 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Betreffend: Entwässerung der Grundstücke zu Nieder-Florstadt insbesondere der Fluren III., IV. und V.

Auf Antrag des Gemeinderaths von Nieder-Florstadt wird ein auf Grund des Gesetzes vom 2. Jauuar 1858 ausgearbeitetes Projekt und zwar 4 Karten, 1 Culturplan: Beschreibung nebst 2 Nachträgen, 2 Kostenvoranschläge, 1 alphabethischen Grundbuchsauszug über die Grundbesitzer, welche bei der projectirten resp. noch nicht ausgeführten Drainageanlage in den Fluren III, IV und Vader Gemarkung Nieder⸗ Florstadt betheiligt sind, 4 Wochen lang und zwar von Mittwoch den 13. Februar d. J. bis Dienstag den 11. März d. J. auf dem Bureau der Großherzoglichen Bürgermeisterei Nieder-Florstadt offen gelegt. Die Abstimmung über das Projekt findet Mittwoch den 12. März d. J., Vormittags von 10 bis 12 Uhr, statt. Stimmberechtigt sind Diejenigen, welche im Grundbuch bezw. in dem offen gelegten Verzeichnisse der Be⸗ theiligten eingetragen sind, eventuell deren Erben. Etwaige Berichtigungen des Grundbuchs und der Stimmberechtigten-Liste müssen daher noch vor dem Termin bewirkt werden. Alle Diejenigen, welche glauben, daß ihnen durch die Ausführung ein Schaden entstehe, oder welche es vor⸗ ziehen, ihre Grundstücke ganz oder zu dem zur Ausführung der Entwässerungsanstalt erforderlichen Theile abzutreten, oder welche, ohne im Plane oder der Liste aufgeführt zu sein, sich noch anzuschließen wünschen, sowie überhaupt alle Diejenigen, welche zur Sache etwas vorzubringen haben, können ihre Erklärungen während der angegebenen vierwöchentlichen Frist durch schriftlichen Vortrag bei uns einreichen. Desfallsige Erklär ungen sind spaͤtestens bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung, in dem oben gedachten Termin mündlich oder schriftlich vorzutragen. Von allen Denjenigen, welche in dem Termine weder in Selbstperson, noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, wird angenommen, daß sie mit der Ausführung des Unternehmens einverstanden sind und keine Ansprüche zu bilden haben. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Frist ist ausgeschlossen. Es haben jedoch nur Diejenigen in dem Termin zu erscheinen, welche gegen das Projekt stimmen, oder sonst etwas zur Sache vorbringen wollen und dies nicht schon vorher schriftlich gethan haben. Zur Bestreitung der Kosten der auszuführenden Arbeiten soll ein Anlehen bei Großherzoglicher Landesculturrentenbank aufgenommen werden. Der Antheil des Einzelnen an den erwachsenden Kosten wird später nach Maßgabe des den zugezogenen Flächen erwachsenden Vortheils bestimmt werden und hierüber s. Z.

noch Hebregister offen gelegt werden.

Friedberg den 12. Januar 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

i V Dr. Braden. Bekanntmachung.

Betreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen, hier Versteigerung des Lieferns und Zerschlagens der Unterhaltungssteine im Baubezirk Vilbel.

a. Freitag den 18. Januar, Vormittags 9 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß⸗Karben findet die rubrieirte Versteigerung durch Bezirksbauaufseher Brod zu Vilbel statt fur Lieferung und Zerschlagen von Basaltsteinen auf die Kreisstraßen: PetterweilOkarben; Burg⸗GräfenrodeGroß⸗Karben KloppenheimKlein⸗Karben RendelBüdesheim; Heldenbergen Eichen ꝛc. und Vilbel Massenheim.

b. Samstag den 19. Januar, Vormittags 10 Uhr, zu Ober⸗Erlenbach in der Wirihschaft zum Darmstädter Hof; für Lieferung und Zerschlagen von Quarzit⸗ steinen für die Straßen Ober⸗Eschbach Ober⸗ErlenbachNieder⸗Eschbach; PetterweilOber⸗ErlenbachHolzhausen Friedrichsdorf ꝛc.; Harheim Bonames.

Die Bedingungen werden in den Terminen bekannt gegeben.

Friedberg den 8. Januar 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Vetreffend: Die Unterhaltung der Kreisstraßen. Bekanntmachung.

Die Versteigerung des Anlieferns und Zerschlagens der Unterhaltungssteine für die Kreisstraßen des Bezirks Friedberg I. und II. findet folgendermaßen statt:

a. Bezirk Friedberg J.(Bezirksbauaufseher Zörb I.) Montag den 21. Januar, Vormittags Uhr, auf dem Rathhause zu Ockstadt: Quarzitsteine für die Straßen: Friedberg OckstadtStaatsstraße; Ober Nieder Rosbach; Ockstadt Nauheim. Vormittags 11 Uhr auf dem Rathhause zu Schwalheim: Basaltsteine für die Straßen: Nauheim Schwalheim; Nauheim Rödgen Wisselsheim; Rödgen Schwalheim Dorheim. Nachmittags 2 Uhr zu Steinfurth in der Wirthschaft von H. Rosenbecker IV.: Basaltsteine für die Straßen: Staatsstraße Steinfurth Oppershofen und OppershofenSödel. 5 5 1

b. Bezirk Friedberg II.(Bezirksbauaufseher Zörb II.) Samstag den 19. Januar, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhause zu Assenheim: Basaltsteine für die Straßen: Assenheim BönstadtErbstadt; Assenheim Wickstadt; Assenheim Bruchenbrücken Fauerbach; BruchenbrückenChausseehaus und IlbenstadtBurg⸗Gräfenrode. Dienstag den 22. Januar, Nachmittags 2 Uhr, auf dem Rathhause zu Rodheim v. d. H.: Basaltsteine für die Straße RodheimNieder⸗Wöllstadt; Quarzitsteine für die Straßen: Rodheim Holzhausen und Rodheim Wehrheim. Mittwoch den 23. Januar, Nachmittags 2 Uhr, Versteigerung des Anlieferns von Basaltsteinen für die Straßen: Dorn-AssenheimWeckesheim und Reichelsheim Heuchelheim auf dem Gemeindezimmer zu Dorn Assenheim. n 25

Friedberg den 12. Januar 1884. ee 1 Friedberg.

T. raden.

Betreffend: Das Vormundschaftswesen. Friedberg am 2. Januar 1884.

Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an die Vormünder und Curatoren im Amtsgerichtsbezirke.

Wir sehen der Einreichung der Rechenschaftsberichte und des Nachweises der Zinsenbeischreibung, unter Vorlage der Einlagebüchlein, bis längstens zum 1. Februar d. J. entgegen. Dagegen sind die für das Jahr 1883 zu stellenden Vormundschafts rechnungen bis längstens zum 30. April l. J. einzureichen. Nichteinhaltung dieser Fristen hat unnachsichtlich eine Ordnungsstrafe von 3 M. zur Folge.

Sellheim. Weber.

Steckbrief. Gegen den Stanislaus Woieiechowski aus Lipnitza, Regierungsbezirk Marienwerder, 31 Jahre alt, am linken Auge blind, ist die Untersuchungshaft wegen

Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Friedberg abzuliefern. 5 170 1 den 9. 33 1883. 5 5 Der Großherzogliche Amtsanwalt: Wagner.

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