1884. Dienstag den 12. August. 3 95
hufab⸗ Adolf—
„ Oberhessischer Anzeiger.
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 5 1 5„„ 5 Erscheint dreimal wöchentlich und e Diens und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 8 g Ae an e 1
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern ksoweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
eundlichst ein⸗
f. Betreffend: Die Ausführung des Unfallversicherungs⸗Gesetzes. Friedberg am 9. August 1884. Versend Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. fieller Diejenigen von Ihnen, welche unsere Verfügung vom 1. August 1884(Oberhessischer Anzeiger Nr. 92) noch nicht erledigt haben, verden hieran mit Frist von 24 Stunden erinnert. J. V. b. K.: Fey, Regierungs-Accessist. af Ah Betreffend: Die Vertilgung der Kleeseide. Friedberg den 9. August 1884. . 1 Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt. 17 Wie man uns mittheilt, zeigt sich neuerdings in verschiedenen Gemarkungen des Kreises die Kleeseide in nicht unbedeutender Ausdehnung i uf den Feldern. Indem wir Sie auf das nachstehend abgedruckte Reglement vom 6. August 1870 verweisen, empfehlen wir Ihnen, die hierin 1 10 Ping vorgeschriebene Ermittelung alsbald eintreten zu lassen und eventuell uns unter Angabe der von Ihnen angeordneten Vertilgungs-Maßregeln 5 Anzeige zu erstatten. J. V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist.
zeige Reglement 0=—. N 5 5 0.0 5 0 0 zum Schutze der Felder und Wiesen gegen die Verbreitung der Kleeseide für den Kreis Friedberg. Mit Zustimmung des Kreis⸗Ausschusses des Kreises Friedberg und mit Ge- festgesetzten Zeit Seitens des Naturalbesitzers der Verfügung entsprochen worden ist, sehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 4. August l. J. zu mit öffentlichen Mitteln auf Kosten des Betreffenden aus. Die Commission wacht er. M. d. J. 10658 werden für den Kreis Friedberg zur Vertilgung der Kleeseide[darüber, daß die von ihr vorgeschlagenen Maßregeln richtig und ordnungsmäßig
weihung meines ztem Dichtset bestens georg.
sachstehende Vorschriften erlassen: befolgt werden. Außerdem macht der Bürgermeister von dem Auftreten der Klee—
0 1. Zum Schutze der Felder und Wiesen gegen die Verbreitung der Kleeseide] seide in der Gemarkung dem Kreisamt Anzeige, welches im Laufe des Herbstes oder
eph Bezold. bird in jeder Gemeinde des Kreises vom Gemeinderathe eine Commission von drei[ Frühjahrs die von dem Kreisausschuß für diesen Zweck zu erwählende Commission lezw. 6 Mitgliedern(je nach der Größe der Gemarkung) alljährlich zu Johannis auf nach den von der Kleeselde heimgesuchten Distrieten sendet, damit sich dieselbe von
Jahr gewählt; die Bildung der Commission wird unter Nennung der Mitglieder[den zur Vertilgung der Kleeselde angewendeten Maßregeln überzeugen kann. Dem
in der Gemeinde publieirt. Kreisamte ist über das Resultat der Inspeetlon von Seiten der letztgedachten Com—
2. Die Commission hat die Aufgabe, zu ermitteln, ob sich in der Gemarkung mission Bericht zu erstatten Varl Wollt. leeseide vorfindet und wird hierin von den Feldschützen unterstützt, welche bei 5. Die Maßregeln zur Einschränkung resp. Ausrottung der Kleeseide sind
Strafe gehalten sind, jeden einzelnen Fall des Vorkommens von Kleeseide in der f folgende: Zeigt sich die Kleeseide nur an elner oder an einzelnen kleinen nicht über
l Gemarkung der Commission sofort anzuzeigen. Hat die Commission irgendwo in[ein Meter im Durchmesser betragenden Stellen und in einer durchschnittlichen Ent—
0 0 der Gemarkung Kleeseide entdeckt, so macht sie sofort dem Bürgermeister Anzeige] fernung derselben von mindestens 15 bis 20 Metern, so werden die betreffenden atwetg, davon, indem sie zugleich die zur Einschränkung resp. Ausrottung der Kleeseide er-] Stellen in einem etwas größeren Umkreise auf etwa 20 bis 25 Centimeter tief(je forderlich scheinenden Maßregeln demselben vorschlägt. nach Beschaffenheit des Bodens) sorgfältig umgegraben, so daß nirgends eine Spur
up 3. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe wird die Commission verpflichtet, 8 Tage von Klee sichtbar bleibt. Finden sich im weiteren Verlaufe nach Ausführung dieser sach allgemeiner Beendigung der Getreide Erndte die neuen Klee- und Luzernefelder] Maßregel wieder neue Stellen mit Kleeseide oder zeigt sich letztere überhaupt bald
Nu tuf Kleeselde zu untersuchen und diese Untersuchung in Zwischenräumen von höchstens[in größerer Ausdehnung und Menge als eben angeführt, so daß eine Einschränkung cht N 14 Tagen während der Monate August, September und October und ebenso im d derselben durch bloses Umgraben der betreffenden Stellen von sehr zweifelhaftem 1 frühjahre von Mitte Mai an mehreremale zu wiederholen, auch auf jede etwaige[Erfolge zu bleiben verspricht, so ist das ganze Feld in einer Tiefe von mindestens
0 Anzeige von Seiten der Feldschützen, oder irgend welcher anderer Personen von dem[12 bis 15 Centimeter umzupflügen. Es bleibt der Commission überlassen, an Stelle J Kb Vorkommen der Kleeseide Untersuchung der betreffenden Stellen eintreten zu lassen.] des Umgrabens auch das Verbrennen der betreffenden Kleeseidestellen mit Stroh, 0(benso wie die Felder sind die Wiesen, Raine, Gräben, Böschungen ꝛc. von der[welches zur Beschleunigung und sicheren Wirkung des Verfahrens vorher mit Petro— 5(ommission zu besichtigen, da die Kleeseide hier häufig auf den verschiedenen Klee- leum getränkt wird, als Vertilgungsmittel anzuordnen. Unter allen Umständen ist erübel teten, auf Ginster, Quendel, Heidekraut, Wicken ꝛc. vorkommt. Ueber den Rund- aber die Vertilgung der Kleeseide vor deren Blüthe resp. Samenbildung vorzunehmen.
1 fung der Commission in der Gemarkung ist ein Protokoll von derselben aufzunehmen. 6. Gegenwärtiges Reglement wird innerhalb des Monats Juli jeden Jahres, Herren. 4. Ist dem Bürgermeister von der Commission das Vorhandensein von Klee- nach welchem die Kleesetde in der Gemarkung aufgetreten ist, in der Gemeinde 7 ide auf irgend einer Stelle der Gemarkung angezeigt, so gibt derselbe sofort dem[öffentlich bekannt gemacht und so lange aufrecht erhalten, bis nachweislich jede ö aturalbesitzer der Fläche auf, die von der Commission in Vorschlag gebrachten] Spur von Kleeseide in der Gemarkung verschwunden ist. 0 Maßregeln zur Einschränkung resp. Ausrottung der Kleeseide spätestens innerhalb Friedberg den 6. August 1876. Großh. Kreisamt Friedberg. 5 11 b Tagen in Anwendung zu bringen und führt dieselben, falls nicht innerhalb der Tra pp. ib.— 95 f 1 0 9 224 0 Vetreffend: Prüfungen für die Volksschullehrer. Friedberg am 4. August 1884. 1 11 Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an sämmtliche Schulvorstände des Kreises. e 2.; 5 5 S 7. eb N e a„ n 5 len gh. Jh Wir empfehlen Ihnen hiermit, die Lehrer, Schulverwalter und Verwalterinnen bezw. Gehülfen Ihrer Schulen, sowie auch die Aspiran—
gase dal innen, welche hierbei in Betracht kommen, darauf aufmerksam zu machen, daß nach den in letzter Zeit in der Darmstädter Zeitung erschienenen a Bekanntmachungen der obersten Schulbehörde im Herbste l. J, folgende Prüfungen stattfinden sollen:
Untersuchue 1. Die in Art. 33 des Volksschulgesetzes vorgesehene erweiterte Prüfung: Montag den 27. October d. J., Vormittags 8 Uhr, in Darmstadt. dn e,. 2. Die Schlußprüfung der Schulamtsaspiranten und Aspirantinnen: Montag den 6. October l. J., Vormittags S Uhr, ebenfalls zu Darmstadt. audeds. 3. Die erste Prüfung der Schulamtsaspirantinnen vom 22. bis 24 September d. J. zu Bensheim.
75 fil Die Anmeldungen zu diesen Prüfungen haben zu erfolgen: 5 5 4 bel ö 1. Für die erweiterte Prüfung bei uns bis spätestens zum 15. September l. N 6. Darmst. Zeitung Nr. 198 J. Bl. vom 18. Juli el. J.). Breaks, an 2. Für die Schlußprüfung gleichfalls bei uns bis spätestens zum 6. September l. J.(s. Darmst. Zeitung Nr. 217 J. Bl. vom 6. August 1 39 1 den ge 3. Für die erste Prüfung der Schulamtsaspirantinnen alsbald bei der Großherzoglichen Direction des Schullehrer-Seminars zu Bens— Wige, c heim(s. Darmst. Zeitung Nr. 197 vom 17. Juli l. J.).. l
rm Das Nähere über die beizubringenden Anlagen ꝛc. ist aus den betreffenden Bekanntmachungen zu ersehen.
rc, Schl. Dr. Braden.
J. eff Bel nn dun g.
Betreffend: Die Viehpreisvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen in 1884.
Die diesjährige Viehpreisvertheilung des landw. Vereins von Oberhessen soll III. Schwetn e und zwar: 1. Mutterschweine, trächtig oder mit Ferkeln; ar Donnerstag den 4. September zu Lauterbach abgehalten werden. Mit derselben 2. Eber; 3. Zuchtschweine im Alter von wenigstens/ Jahr. 77 5 weine Ausstellung von Produeten landwirthschaftlicher Thätigkeit, sovie von Ma— IV. Schafe, und zwar: 1. Zuchtschafe in Loosen von wenigstens 3 Stück; 10 scinen und Geräthen verbunden. Prämiirt werden:„ 2. Böcke. 5 10 J. Pferde, und zwar 1. Zuchtststuten mit Fohlen; 2. Zuchtstuten, bezüglich V. Ziegen.
Letztere müssen, insofern sie im Besitze von Privaten sind, eine bestimmte Zeit lang angekauft sein und zwar Stuten mit Fohlen mindestens 1 Jahr; Bullen, Rinder, Zuchtkühe und Zuchtschweine ½ Jahr. Fohlen, welche bis zum Alter von 2½ Jahren noch nicht eingespannt worden sind, sollen vor anderen den Vorzug haben. Die Bewerber haben amtliche Bescheinigungen über die bezüglich der Thiere geforderten (Voraussetzungen beizubringen. Unrichtige Angaben des Ausstellers in Bezug auf
II. Rindvieh und zwar: 1. der einheimischen Vogelsberger Gebirgsrace; lebte! 2. der Simmenthaler Race, und 3. der Kreuzung von beiden vorhergenannten Racen; K J. der Niederungsracen. 5 10 Im Einzelnen: a. Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindebullen⸗ helltern, im Alter von 1— 2 Jahren; b. Rinder, die sichtbar trächtig sind, von
biren diesjähriger Deckschein vorliegt; 3. Fohlen, die nicht mehr saugen. Vom Aussteller selbst gezüchtete Thiere werden höher prämiirt, als gekaufte. ö ll. 3 Jahren; c. Zuchtkühe. 0


