Ausgabe 
12.6.1884
 
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1884.

Donnerstag den 12. Juni.

M 69.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

bie einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

f Amtlicher Theil.

betreffend: Das Ober⸗Ersatzgeschäft pro 1884.

Friedberg den 7. Juni 1884.

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz- Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und das Großherzogliche Polizei- Commissariat Wickstadt.

Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg findet ach dem untenstehenden Reiseplan am 3., 4. und 5. Juli l. J. in dem stathhaussaale zu Friedberg statt. Hierbei haben zu erscheinen:

1. die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein ährig- Freiwilligen;

2. die von Großherzoglicher Ersatz-Commission als dauernd un nuglich erkannten,

3. die von derselben zur Ersatz-Reserve II. Classe und

4. die von derselben zur Ersatz-Reserve J. Classe in Vorschlag ebrachten, sowie

5. die von derselben als tauglich erkannten Militärpflichtigen;

6. sämmtliche, von fremden Ersatz-Commissionen gemusterten, zwischen in den diesseitigen Kreis verzogenen Militärpflichtigen.

Die Ihnen demnächst unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, dieselben reinlich und da die Reihenfolge noch nicht bekannt sämmtlich präcis zu der in der Ladung angegebenen Stunde erscheinen.

Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober-Ersatz Lommission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aus hebungs sezirk verziehen, so ist hiervon nach F. 45, pos. 13 der Ersatzordnung, sbald Anzeige hierher zu machen.

Deutsche We

§. 24. 7) Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden lücht puͤnktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe erwirkt baben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu be trafen. Außerdem können ihnen von den Exsatzbehörden die Vortheile der Loosung F. 65) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wieder lolt erfolgt, so können sie als unsichere Dienstpflichtige(§. 65, 3) behandelt werden. st die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Hillen der Gestellungspflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. M. G.& 33.

§. 65. 3) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem ion den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termine nicht pünktlich erschienen und denen

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Eisatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortige zwangsweise Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatzeommission vorzulegenden Reclamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reclamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurtheilung der Reclamationen irgendwie in Frage kommen, wollen Sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präcis zu der Stunde, auf welche der Militärpflichtige ge laden ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und dieselben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Gefolge hat, hinweisen.

Dr. Braden.

hrordnung.

deßhalb von den Ober Ersatzeommissionen die Vorthelle der Loosung entzogen wor den sind. R. M. G. F. 33. Steben solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzeommissionen dieser Vergünstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumaisse in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt sind. Unter gleicher Voraus setzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Landwehr Bezirks-Commandeure dem nächsten Infanterie Truppentheil oder Marinetheil über wiesen werden.(§. 67, 3). R. M. G.§. 30 4b und 7. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militär pflichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G. F. 33.

Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,

1884 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 16.,

Reiseplan b für das Aushebungsgeschäft der 49 Infanterie-Brigade(1. Großherzoglich Hessischen) pro 1884. Datum. f 8 l Ort 3 5 f f S. Reiset 2 be der Dienstverricht 5 e und Beginn des Geschäfts. des Geschäfts. Reisetour und Angabe de ienstverrichtungen 0 0 ꝛc. ic. dc. 1 Juli 3.[Donnerstag, Uhr Morgens,] Friedberg Liste Bb, Ca, b, e, D. Beilagen 13, Felddienstunfähige, Invaliden, Revision der alphabetischen und Restanten-Listen. Juli 4. Freitag, Uhr Morgens, Friedberg Liste E. Juli 5. Sonnabend, Uhr Morgens, Friedberg Liste E. c. dc. 2c. Alan t m ach un g. N In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete

daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Mai

Heu M. 7., Stroh M. 6..

0 1 0 ben a Friedberg den 10. Juni 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. A ernagel Dr. Braden. 7 in 3 1 Bekanntmachung. 10 Mittwoch den 2. Juli l. J., Nachmittags 2 Uhr, findet in dem Rathhaussaale zu Friedberg eine außerordentliche, öffentliche Sitzung ng. ul. des Kreistags des Kreises Friedberg statt. Gegenstände der Tagesordnung sind: d Bekannten, 1. Erbauung einer Kreisstraße von Beienheim nach Weckesheim. 5 2. Bewilligung eines Nachtrags-Credits zur Bestreitung der Mehranforderungen der Provinzialkasse pro 1882/3, 1883/4, und 1884/5. tb n Ol 3. Mittheilung bezüglich Ausführung früherer Beschlüsse über Auslegung des Wegbaugesetzes, event. weitere Beschlußfassung dieserhalb. ibm, ung f Friedberg den 7. Juni 1884. Der Vorsitzende des Kreistags. g eee Dr. Braden. en! ehe anf ge. Deutsches Reich. Kowno, Wilna, Pekow nach Peterhof. Die Der Erbgroßherzog Ernst Ludwig wurde lebenen Darmstadt, 9. Juni. Der Großherzog hohen Reisenden wurden daselbst auf das zum Seconde-Lieutenant à la s. des 1. Inf. bite und Familie sind gestern wohlbehalten in Peterhof Glänzendste empfaugen. Samstag den 14. wird Regts. Nr. 115 e i 115 hitte bi St. Petersburg angekommen. Der Bräu⸗ die Braut von Peterhof aus ihren Einzug in Der Steuerrath Laugsdorf in Homberg indel,(Zam war bis an die Grenze entgegengefahren[St. Petersburg halten und am Sonntag den 15. wurde auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner

und begleitete die Braut auf der Fahrt über

die Trauung stattsinden.

Dienste in den Ruhestand versetzt.