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1884. Dienstag den 12. Februar. M9.
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Kreisb für den Kreis Friedber Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Kreisblatt für den Kreis Friedberg. A e 0
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben. ö
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.
Amtlicher Theil. . Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstande des Geflügelzuchtvereins Worms die a zur Vornahme einer im März d. J. mit einer Geflügelausstellung zu verbindenden Verloosung von Race-Geflügelstämmen unter der Bedingung ertheilt, daß höchstens 5000 Loose à 25 Pf. ausgegeben und mindestens 60% des Bruttoerlöses aus den Loosen zum Ankauf von Gewinngegenständen verwendet werden. Der Vertrieb der Loose ist im Großherzogthum gestattet.
Vetreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau. Friedberg den 8. Dezember 1884.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien des Kreises und das Gr. Polizeicommissariat Wickstadt.
5 Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 17. Januar l. J.— Kreisblatt Nr. 9— noch nicht entsprochen haben, erinnern wir an schleunige Erledigung derselben mit Frist von drei Tagen.. Dr. Braden.
1 Bek i n ne m a c ee g In Gemäßheit der Instruction vom 2. September 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Durchschnittspreise der nachbemerkten Artikel für den Monat Januar 1883 sich folgendermaßen und zwar für je 100 Kilogramm berechnen: Hafer M. 14.—, Heu M. 7.—, Stroh M. 6.—. Friedberg den 8. Februar 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Das Ausschreiben gegen Heinrich Neeb von Rüddingshausen im Oberhessischen Anzeiger Nr. 11 wird hiermit zurückgenommen. Friedberg den 8. Februar 1884. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
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Betreffeud: Die Fürsorge für Zahlung der rückständigen Steuern bei Immobiliarveräußerungen. Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg an sämmtliche Ortsgerichte des Amtsgerichtsbezirks.
1 Unter Bezugnahme auf das Generalausschreiben des Großh. Ministeriums des Junern und der Justiz vom 30. Januar 1884 (Ord.⸗Nr. 5) eröffnen wir Ihnen Folgendes: 1) Bei allen Verträgen über Veräußerungen von Immobilien haben Sie die Frage 8 bezüglich sich zu diesem Zwecke stets die betr. Steuerzettel
der Steuern, Umlagen und gemeinen Geldern stets genau und umfassend zu beantworten,
vorlegen zu lassen und in zweifelhaften Fällen eine deßfallsige Bescheinigung des Rentbeamten, Distriktseinnehmers, Gemeinderechners u. s w. einzuholen. Bei Verpfändungen von Immobilien ist in gleicher Weise zu verfahren. 2) Frage 4 der gedruckten Fragebogen bei Im⸗ mobilarveräußerungen ist nicht bloß bezüglich des Veräußerers, sondern auch des Erwerbers, dessen Dispositionsfähigkeit für den Rechts— bestand des Vertrags gleichfalls von Einfluß ist, zu beantworten. 3) Bei allen Immobiliarveräußerungen hat das gesammte Ortsgericht am Schlusse des gedruckten Fragebogens ohne besondere Aufforderung und ohne dafür besondere Gebühr zu berechnen, sich darüber zu äußern, ob der Preis, beziehungsweise Werth des Gegenstandes der Veräußerung nicht zu gering angegeben sei und wie viel im Falle der unrichtigen Angabe der wirkliche Werth betrage, beziehungsweise bei Tauschverträgen, welchen Werth das von dem einen und das von dem anderen
Theil in Tausch gegebene Objekt habe. Friedberg, 6. Februar 1884. Großherzogliches Amtsgericht. 8 Sellheim. Weber.
Friedberg, 11. Februar 1884.
Betreffend: Das Vormundschaftswesen.
Das Großherzogliche Amtsgericht Friedberg
an sämmtliche Vormünder und Curatoren des Amtsgerichtsbezirks Friedberg. ringen wir deren sofortige
Da viele Vormünder und Curatoren bis jetzt uoch nicht die Rechenschaftsberichte eingesendet haben, so b Erstattung hiermit wiederholt in Erinnerung. Sellheim. Weber. Deutsches Reich. lehnten Veschluß, daß dieses Gesetz nur dann zur zwangs⸗ die Eingangsbestimmung zu streichen, wonach der Ertrag ein neues Con- der in Rede stehenden Steuer, insbesondere zur Ermäßig⸗
Darmstadt. Der außerordentl. Professor wetsen Anwendung kommen soll, wenn l ö 51 1 solidationsgesetz erlassen sein wird. Die Vorlage wegen ung der seitherigen Grund- und Gewerbesteuer-Ansätze
Birch-Hirschfeld zu Gießen wurde z 0 solide a 5 und 1 irch Hirfosel d an e wurd e er Gewährung eines weiteren Credits von 500,000 M. für verwendet werden sollte, hielt dagegen an dem ersten Professor der neueren Sprachen an der Univer- Wiederherstellung der durch die Hochfluthen zerstörten Beschluß fest, wonach auch die Mitglieder des Großh.
sität ernannt. oder beschädigten Landdämme wurde fast ohne Debatte Hauses mit Ausnahme des Großherzogs— der — 8. Febr. Die zweite Kammer beschäftigte sich 2 Kapitalrentensteuer unterworfen werden sollen. Ferner
einstimmig angenommen.— 9. Febr. Die 2. Kammer 5 8 8 N heute mit dem Metz'schen Antrag auf Abschaffung der verhandelte heute über die Reeommuniecation der ersten hatte die erste Kammer beschlossen, daß die erweislich ersten Kammer. Der Antragsteller verwahrte seinen An-[ Kammer, die neuen Steuergesetze betr., und beschäftigte zu zahlenden Passivkapitalzinsen bei der Veranlagung trag gegen die Unterstellung, daß er staatsgefährlich sei, sich zunächst mit dem Einkommensteuergesetz. Nach leb- der Steuer von der Capitalrente in Abzug gebracht führte aus, daß seit 1866 und 70 das innere Verfaß⸗ hafter Debatte wurde die von der ersten Kammer ab⸗ werden dürfen. Das Resultat der sehr lebhaften Debatte ungsleben eine vollständige Umwälzung erfahren, der gelehnte Anzeigepflicht der Arbeitgeber über die Ein⸗ war, daß mit 22 gegen 13 Stimmen beschlossen wurde, Schwerpunkt nach Verlin verlegt worden und die Kam- kommenverhältnisse der bei ihnen beschäftigten Personen dem Beschluß erster Kammer nicht beizutreten. mern jetzt nur einen 42 955 oder e bee Hierauf 1 die Kammer 9 n Berlin, 8. Febr. Im Abgeordnetenhause repräsentirten. Nach sehr erregter Debatte wurde bei] gegenüber der! ersten Kammer auf dem Prineip der f 5 74 des Cultusetats statt der Abstimmung der vom Ausschuß beantragte Uebergang Deklaratson für die 2600 M. übersteigenden Einkommen fand die eee 0 15 d 190 5 zur Tagesordnung gegen Erwarten mit 22 gegen 17 zu beharren, ebenso wurde die bei erster Berathung an⸗ und wurden die Capitel„Kunst un issen⸗ Stimmen abgelehnt und mit gleichem Stimmenverhältniß genommene, jenseltig aber abgelehnte Progression für die schaft, öffentliche Bauten und Kunstdenkmäler beschlossen, den Antrag der Regierung 8 Erwägung höheren Einkommen e Eine lebhafte Verhand und technisches Unterrichtswesen“ genehmigt.— anheimzugeben. Sodann wurde auf den Antrag des lung ieee den Beschluß erster Kammer, wonach. Februar. Der Rest des Ordinariums des Abg. Dittmar die Regierung ersucht, die auf die Jagd die Grenzen der Steuerfreiheit statt der von 2. Kammer 8 1770 hebliche Dise sfton e bezüglichen hessischen Vorschriften im Sinne erschöpfender, beschlossenen 300 M. auf 400 M. erweitert werden sollte.] Cultusetats wird ohne er he 1 8 iscussion ge— 1 einheitlicher, gesetzlicher Regelung einer Revision zu unter Abg. von Rabenau beantragte weitergehend, alle Ein⸗ nehmigt und Titel 1 bis 35 inel. Extraordi—
ziehen. Die Regierung erklärte, daß sie beabsichtige, kommen unter 900 M. steuerfrei zu lassen. Bei der Ab⸗ narium ohne erhebliche Discussion bewilligt.
sich die projeetirte neue preußische Jagdordnung zum stimmung wurde der Antrag Rabenau, e 8 Febr. Die Budgetcommission lehnte A9 2 1 5 Je 7 ur 2 Nam die beantragte Erhöhung des Fonds für Ruhe—
Vorbild zu nehmen. v. Rabenau befürwortete die Ein⸗ die Stimme des Antragstellers abgelehnt, 0
ührung einer für das ganze Reich gültigen Jagdwaffen⸗stimmiger Beitritt zu dem Beschluß erster Kammer be⸗ ragte 8 40 5
f 5 bis zu 400 M. bewilligt. gehaltszuschüsse und Unterstützungen für emeri⸗ auf 800,000 Mark
paßabgabe, Dittmar die Ausgabe von Tageskarten, aber schlossen, also Steuerfreiheit! vill auch eine Erhöhung der Jagdwaffenpaßabgabe auf 20 M. Hierauf trat die Kammer in die Berathung e tirte Elementarlehrer von 7 0 über den Entwurf des Ge- lich der Kapitalrentensteuer obschwebenden Differenzen 7505 Bedenken ab. Die Steuer— ein. Nach lebhafter Debatte trat die Kammer mit 18 aus budgetmäßigen. 5 7, 8 und 9 7 bes*
Nach lebhafter Verhandlung 1 f d etzes, die Gewann- und Parzellenvermessung betressend, 815 55 1 5 beter f gegen 17 Stimmen dem Beschluß erster Kammer bei, commission genehmigte die 3
beharrte man bei dem von der ersten Kammer abge—


