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1885 ohne Innehaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen
1884.
Dienstag den 9. Dezember.
M46.
Oberhessischer Anzeige
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Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, und Freitag Abend ausgegeben.
Mittwoch
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bei größer iffers f f., bei wi i. be 5 größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg k 9 9 Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden slets 000 Pot aue 5
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Betreffend: Die den Gemeinden zukommenden Forststrafen von der J.
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Amtlicher Theil.
Periode 1884/85.
Friedberg den 6. Dezember 1884
1 Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. 1 Nachstehend theilen wir Ihnen das Verzeichniß der Ihren Gemeinden von der J. Periode 1884/85 zukommenden Forststrafen resp. ntheile an Holzwerth und Schadensersatz unter dem Auftrage mit, Einnahmedecretur zu ertheilen und für ordnungsmäßige Controlirung zu sorgen.
M. Pf. — 14 Griedel(Mark)
M. Pf.
Bad⸗Nauheim 84
Bönstadt 2 49 Groß Karben 6 36 Büdesheim 5 67 Heldenbergen 22 Butzbach 1 86 Hoch-Weisel 521 Gambach— 63 Kaichen— 59
Dr. Braden.
5 M. Pf. M. Pf. M. Pf. M. Pf. Kirch Göns 2 31 Nieder-Florstadt 17 36 Nieder-Wöllstaot— 5 Rodheim 1 700 Klein-Karben 5 12 Nieder-Mörlen 95 Ober-Mörlen 3 90 Stammheim 1 68 Massen heim 1 10 Nieder⸗Ros bach— 24 Ober⸗Ros bach 84 Vilbel 10 33 Nieder-Erlenbach— 42 Nieder⸗Weisel 1 57 Pohl⸗Göns 36 Wölfersheim— 80
Betreffend: Die Verwaltungsgesetzgebung im Großherzogthum Hessen von Fr. Küchler.
ee ee Dias Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die e Bürgermeistereien, die Kirchenvorstände, Vorstände der israelilischen Religionsgemeinden und die Rechner des Kreises. Wir benachrichtigen Sie andurch, daß demnächst„die Verwaltungs i 5 ssen“, f is 5 0 0 durch! hst, 0 gsgesetzgebung im Großherzogthum Hessen“, systematisch dargestellt von 715 Küchler, Großherzoglicher Provinzial⸗Director, zwei Bände groß, in neuer nach dem Stande der heutigen Gesetzgebung völlig umgearbeiteten Auflage zu dem Subseriptionspreise von 10 Mark für das ganze Werk erscheint.“) Da das betreffende Werk nach geschlossener Subseription nur zu höherem Ladenpreise abgegeben wird, so wollen Sie erwägen, ob betreffende Subseription zu Lasten der Gemeindekasse bezw. Ihrer Fonds angezeigt erscheint. ) Bestellungen hierauf können bei Kreisamtsgehülfe Kreuder dahier, welcher Subseriptlionslisten an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises senden
wird, gemacht werden.
Betreffend: Lehrereonferenzen im Kreise Friedberg.
Friedberg den 6. Dezember 1884.
Dr. Braden.
Friedberg den 6. Dezember 1884.
Zu der dritten Bezirksconferenz in diesem Jahre werden hiermit die Herren Lehrer eingeladen, und zwar: 1. vom Bezirk Butzbach auf Samstag den 13. Dezember l. J., 2. vom Bezirk Friedberg auf Dienstag den 16. Dezember l. J.,
3. vom Bezirk Vilbel(Groß-Karbener Brunnen) auf Donnerstag den 18. Dezember l. J 5 Anfang an jedem Orte um 10 Uhr. In Butzbach und Friedberg geht der Conferenz von 9 bis 10 Schulklasse voraus. Die Herren Vorsitzenden im Schulvorstande bezw. die Herren Bürgermeister werden
Uhr ein Probeunterricht in einer um Benachrichtigung der Lehrer ersucht. Schmidt, Kreisschulinspector.
Deutscheb Reich.
Darmstadt. Der zweiten Kammer ist eine Ergänzung zu der allgemeinen Bauordnung zu— gegangen. Dem Art. 50 wird nachstehender Artikel beigefügt: Art. 50a. An der äußeren Brandmauer eines Gebäudes mit Scheuerraum kann die Anbringung von Oeffnungen, welche aus Gründen der Landwirthschaft nöthig sind, zugelassen werden. Solche dürfen im Lichten höchstens einundeinhalb Quadratmeter Fläche enthalten und müssen durch eine starke, fest ver⸗ steifte, in allen Theilen eiserne Thüre, welche eine mindestens 6 Centimeter breite Steinfälze bedeckt, dicht verschließbar gemacht werden. Sie sind, so lange nicht in dem Scheuerraume ge— arbeitet wird, und nicht andere in der betreffen— den baupolizeilichen Verfügung bezeichnete Gründe deren Offenhaltung nöthig machen, bei Vermeid— ung der in dem F. 368, 8 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Strafe, verschlossen zu halten.
Berlin, 5. Dee. Reichstag. Heute fand die erste Berathung des Antrages Grillenberger, betr. Abänderung des Krankenkassengesetzes statt. Grillenberger moti⸗ virt denselben damit, daß bis zur Einführung des Kranken— kassengesetzes eine viel zu kurze Zeit gelassen sei, in Folge dessen sei eine Verwirrung entstanden, Niemand wisse woran er sei. Lipke befürwortet den Antrag, daß den Mitgliedern der Zwangskasse der Uebertritt in die nach⸗ träglich noch zu genehmigende Hilfskasse bis zum 1. Junt
schluß, betr. die Klasstficirung gewisser Fabriken unter §. 16 der Gewerbeordnung, wird genehmigt und die zweite Berathung des Etats fortgesetzt, beginnend mit Kap. 14, Tit. 2. Dieser und der Tit. 3 werden ge⸗ nehmigt. Tit. 4 geht an die Budgeteommission. Die folgenden Titel bis Kap. 17, Tit. 1, werden genehmigt. Tit. 2 enthält die Besoldungen der katholischen Milttär⸗ geistlichen. Letocha beantragt die Erhöhung der Com- petenzen. Nach längerer Debatte geht Tit. 2 mit dem Antrage Letocha's an die Budget-Commission. Der Rest des Kap. 17 wird ohne Debatte erledigt.
— 6. Dec. Die Commission der Conferenz berieth heute den Bericht der Subcommission über die Schifffahrtsacte für den Congo. Der Bericht der Subcommission schlägt vor, die Schifffahrt auf dem Congo und seinen Neben— flüssen, sowie der Verkehr auf den eventuellen Seitenkanälen und Eisenbahnen ist frei. Es dürfen nur Taxen für die Bestreitung der Kosten des Schifffahrtsverkehrs erhoben werden. Eine eventuell von Stanleypool behufs Umgehung der Katarakte nach dem unteren Theile des Congo zu bauende Eisenbahn soll derjenigen Macht übertragen werden, welche an dem Ka⸗ taraktenufer liegt. Diese Macht kann den Bau der Eisenbahn einer Gesellschaft übertragen. Eine einzusetzende internationale Commission kann eventuell behufs eines Eisenbahnbaues eine Au— leihe negociiren mit Genehmigung der in der Commission vertretenen Regierungen. Seiteus
gestattet sein soll. Staatsseeretär Bötticher bestreitet das von Grillenberger behauptete Vorhandensein einer Animosität gegen die freien Hilfskassen. Das Kranken⸗ kassengesetz sei vollständig durchgeführt. Es bedürfe der Anträge durchaus nicht. Im Gegentheil würde die An— nahme der Anträge den Erfolg haben, die Wohlthaten des Krankenkassengesetzes weiten Arbeiterkreisen auf sechs Monate vorzuenthalten. Die Regierungen würden auf den Antrag unter keinen Umständen eingehen, ebensowenig auf die vorgeschlagene Resolution, betr. die Normativbe— stimmungen für die Statuten der eingeschriebenen Hilfs— kassen. Hierauf werden die Anträge an eine Commission von 14 Mitgliedern verwiesen. Der bundesräthliche Be—
der internationalen Commission wird an der Congomündung eine Quarantäne eingerichtet. Die Ausführungen der Schifffahrtsacte unter— liegen der Ueberwachung der internationalen Commission. Der Bericht der! Subcommission enthält ferner u. a. die Vorschläge Deutschlands und Belgiens, betr. die Neutralität des Congos und seiner Nebenflüsse. Von Amerika wurde der Vorschlag wegen Neutralisirung des ganzen
Congogebietes vorbehalten.
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Stuttgart. Die Kammercommission für die Postsparkassenfrage beschloß mit 13 gegen 3 Stimmen, die Kammer wolle unter Wahrung des Postreservatrechts ihr Einverständniß mit der Stellung erklären, welche die Staatsregier— ung gegenüber dem Reichsentwurf eingenommen und gegen die Zustimmung der Staatsregierung zu dem amendirten Reichsgesetzentwurf keine Ein— wendung erheben. Die Motive des vom Kanz— ler Rümolie erstatteten Berichts sagen, der Ge— setzentwurf lasse sich aus Art. 52 der Reichs⸗ verfassung nicht begründen. Württemberg sei somit berechtigt, den Beitritt abzulehnen, sei jedoch auch ungehindert in seiner Zustimmung, ohne Präjudiz für das Sonderrecht, dem Reichs— institute sich anzuschließen. Die Zustimmung Württembergs sei indeß nur bindend für die vorliegende Fassung des Bundesraths. Sollte der Reichstag wesentliche Aenderungen beschlie— ßen, so könnte Württemberg sein Reservatrecht neuerdings geltend machen.— 6. Dez. Die zweite Kammer nahm die Commissionsanträge in der Postsparkassenfrage mit 82 gegen 5 Stim— men an.
Ausland. Oesterreich-Ungarn. Pest, 85 Abgeordnetenhaus. Das Staatsbudget pro 1885 wurde mit überwiegender Majorität auf der Basis der Spezialdebatte genehmigt. Die gemäßigte Opposition stimmte mit der Regierungspartei. Schweiz. Bern, 5. Dec. Die vereinigte Bundesversammlung wählte wieder die bisherigen Mitglieder des Bundesraths Schenk(radical), zum Präsidenten für das Jahr 1885, zum Vice— präsidenten Deucher(radical), zum Präsidenten des Bundesgerichts Olgiati(radical) und zum
Vicepräsidenten Kopf(conservativ). Belgien. Brüssel, 5. Dec. Kammer. Der
Dec.
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