Ausgabe 
9.2.1884
 
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1884.

Samstag den 9. 2zehruar.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit a Ai Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht

erechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reelamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Das Reichsgesetzblatt Nr. 4 enthält:(Nr. 1527.) Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publieiren: Vekanntmachung, die Kosten der Rechtshülfe in Strassachen betr.

(Nr. 1528.)

Amtlicher Theil.

Betreffend: Verwendung der Ueberschüsse der Sparkasse(Mathildenstift) zu Vilbel pro 1883 zu Unterstützungen. N Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großh. Bürgermeistereien des früheren Kreises Vilbel, welche dem Kreise Friedberg zugetheilt wurden und dem Mathildenstift angehören.

Die nachstehende, auf die Seelenzahl der betreffenden Gemeinden erfolgte Repartition von zur Anschaffung von Material in den In

dustrie⸗Schulen für 1883 verwilligten 500 den Gemeinde-Einnehmern zu

Verordnung, berr. die Consulargerichtsbarkeit in der Regentschaft Tunis. Vom 23. Januar 1884.

Vom 21. Januar 1884.

Vom 26. Januar 1884.

Friedberg den 6. Februar 1884.

Mark bringen wir andurch zur öffentlichen Keuntniß und empfehlen Ihnen die betreffenden Beträge decretiren und für Controlirung derselben besorgt zu sein. 8

J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis- Assessor. Altenstadt mit Engelthal M. 24.75, Büdesheim M. 22.04, Burg⸗Gräfenrode M. 12.62, Groß Karben M. 23.41, Harheim M. 21.95, Heldenbergen M. 39.51,

Höchst a. d. N. M. 11.65, Holzhausen M. 19.98, Kaichen M. 14.73, Klein Karben M. Oberau M. 5.81, Ober Erlenbach M. 23.51, Ober-Eschbach M. 14.68, Okarben M. 13.86, Petterweil M. 14.85, Rendel M.

M. 6.10, Rommelhausen M. 4.96, Stammheim M. 18.87, Steinbach M. 16.12, Vilbel M. 88.20.

Bekanntmachung.

17.02, Kloppenheim M. 6.30, Massenheim M. 6.76, Nieder⸗Eschbach M. 15.78,

19.25, Rodheim M. 37.29, Rodenbach

Betreffend: Zusammenlegung der Grundstücke zu Assenheim, hier II. Offenlegung des II. Zusammenlegungsfeldes.

Ju Gemäßheit des F. 33 der Instruction vom 7 wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß von Montag den folgende Aktenstücke auf dem Rathhause zu Assenheim zur Einsicht der Ji

1. Die zum Zweck der Abschätzung aufgestellten Gütergeschosse, in fuͤr die neuen Grundstücke in die Rubrik 11 eingesetzt sind.

2. Die Protokolle der Commission über die Projectirung des Weg- bezw. Grabennetzes der Seite 19 bis 26, 31 bis 34, 36 bis 41 und Seite 109 und 110 dieses Protokollhefts.

3. Die Kostenvoranschläge über die auszuführenden Erdarbeiten, Grabenarbeiten, Kar stehenden Ausfuhrungskosten, so detaillirt als thunlich, in einem besonderen Heft.

4. Die drei Situationspläne mit dem eingezeichneten Weg- und Grabennetz u

der Rubrik 10 und die Anspruchswerthe

auf

7. November 1876 Regierungsblatt Nr. 49 vom 30. November 1876 bringen 11. Februar bis Sonntag den 24. Februar d. J., täglich von 11 bis 12 Uhr, iteressenten offen liegen:

welchen die Abzüge zu den Weganlagen und den Massestücken in

Na e ee neuen Gewannen, der Meliorationen ꝛc.

ialbauten, Chaussirungen und die sonst noch ent

ud den projectirten Meliorationen.

5. Die Nachweisung der vorhandenen reinen Theilungsmasse und des zu Massegrundstücken übrig bleibenden Werthes. Seite 44 und 45

des Rechnungsjournals.

6. Die auf einen jeden einzelnen Betheiligten gefertigte Anspruchsberechnung.

N

7. Das Begutachtungsprotokoll des Gemeinderaths und der Gesammte Bemerkt wird, daß das von der Nidda der Gemarkung Wickstadt und Offenlegung ausgeschlossen bleibt.

Pläue eingezeichnet, von der

25. Februar 1884,

Friedberg den 6. Februar 1884.

Vormittags von 10 bis 12 Uhr, soweit über solche nicht bereits abgestimmt worden ist um so gewisser vorzutragen, als unterstellt werden würde und als spätere Reclamationen, könnten. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumniß der Reclam

Innerhalb der gedachten

die sich auf die nunmehr offen gelegten 2 ationsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Seite 2 bis 19 des Rechnungsjournals.

ommission vom 6. d. Mts.

dem neuen Silzweg umschlossene Wiesengelände, obgleich in die Frist oder aber in dem Termin Montag den (im Rathhause zu Assenheim) sind etwaige Reclamationen gegen die offen gelegten Arbeiten, sonst Einverständuiß mit den Beschlüssen der Commission

Arbeiten beziehen, nicht mehr zugelassen werden

J. V. d. K.: Dr. v. Gemmingen, Kreis-Assessor.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Telegraphist bei der Main-Neckar-Eisenbahn Jacob wurde zum Expe⸗ ditor, der Expeditionsgehülfe Hilger aus Darm⸗ stadt zum Telegraphisten bei dieser Bahn er⸗ nannt und der Amtsrichter Raab in Schotten

auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.

6. Febr. Zweite Kammer. Die Kammer geneh⸗ migte mit 18 gegen 16 Stimmen die Verwendung von 50,% M. zur Erbauung einer Gendarmeriekaserne in Darmstadt, sowie die Entnahme dieser Summe aus den Ueberschüssen des laufenden Staatsbudgets. Sodann stimmte die Kammer mit allen gegen 5 Stimmen der vorgeschlagenen Neuregelung der Beitragspflicht der Ge meinden zu den Realschulen, wonach Bingen 9000 M., Alzey 8600 M., Friedberg 8600 M., Groß⸗Umst. 7500 M., Oppenheim 7500 M., Alsfeld 6000 M. und Michelstadt 4300 M. zu bezahlen baben, und der Erhöhung des jährlichen Staatszuschusses zu den Kosten der Real- schulen um 7165 M. für die Jahre 188384 und 1884 bis 85 bei. Eine lebhafte Debatte veranlaßte die Reeom munieation der 1. Kammer bezüglich des Antrags der Abg. Franck und Genossen auf Vorlage eines auf Auf hebung der obligatorischen Fortbildungsschule gerichteten Gesetzentwurfs. Die 1. Kammer hatte beschlossen,an Großh. Regierung das Ersuchen um Vorlage eines Ge⸗ setzentwurfs zu richten, durch welchen die Bestimmungen der Art. 16, 17 und 23 des Schulgesetzes dahin ab geändert werden, daß in Zukunft die Errichtung, bezw. der Fortbestand einer Fortbildungsschule nur von den; jenigen Gemeinden verlangt wird, deren Gemeinde- und Schulvorstände in ihrer Mehrheit sich für eine solche aussprechen, und durch welchen ferner der betreffende Schulvorstand das Recht erhält, solche Schüler von dem Besuche der Fortbildungsschule zu entbinden, deren Ve⸗

rufsthätigkeit eine derartige ist, daß sie ihnen den Besuch der Schule in hohem Grade erschwert oder zu einem nutzlosen macht. Die Abstimmung ergibt Annahme des Ausschußantrags,den Beschlüssen 1. Kammer nicht bei zutreten, gegen 9 Stimmen. Zu der Recommunication der 1. Kammer bezüglich der Gewährung einer Zinsen⸗ garantie für eine Actien⸗Dampf-Kettenschleppschifffahrt auf dem Main für die Strecke Mainz⸗Aschaffenburg be⸗ antragt der Ausschuß: Beitritt zum Beschlusse 1. Kammer, was einstimmig angenommen wird. Zu dem letzten Gegenstand der Tages ordnungden Antrag der Abge⸗ ordneten Wasserburg, Franck und Pennrich auf Abänder⸗ ung der Gesetzgebung bezüglich der Wahlen der Abge ordneten zur 2. Kammer der Stände entspinnt sich eine längere Discussion und wird die Fortsetzung derselben auf morgen vertagt. 7. Febr. Heute fand die Fort⸗ setzung der Verathung über den Antrag Wasserburg und Genossen statt. Nach lebhafter Debatte wurde über die

Pos. 1 des Antrags abgestimmt. Die Pos.! lautet: Es mögen die Abgeordneten nicht mehr durch Wahl

sondern direet von den Urwählern gewählt Der Antrag wurde mit 29 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Zu Pos. 2 wurde der Antrag der Minorität des Ausschusses, dahin gehend: die Regierung um eine Gesetzes vorlage zu ersuchen, durch welche die Bestimmung, wonach das Wahlrecht auch von der Bedingung abhängig gemacht wird, daß der Wähler mit Zahlung seiner Ein⸗ kommensteuer nicht im Rückstand sei, in Wegfall gebracht wird, mit 29 Stimmen angenommen. Zu Pos. 3 be⸗ antragt die Minorität des Ausschusses: die Regierung um eine Gesetzesvorlage zu ersuchen, durch welche das Wahlrecht dersenigen Städte, welche nach dem Verhältniß ihrer Bevölkerung zu der Gesammtbevölkerung des Landes eine größere Zahl von Abgeordneten zu wählen haben würden, als ihnen zu wählen jetzt zusteht, erhöht wird. Dieser Antrag wird mit 26 gegen 13 Stimmen ange⸗

nommen.

männer, werden.

in den Verwaltungs-Rath der

Berlin, 6. Febr. Der Kaiser wohnte dem gestrigen Subscriptionsballe im Opernhause in großer Frische und Munterkeit bei.

6. Febr. Im Abgeordnetenhause wird die Berathung des Cultus-Etats bei Titel Elementarschulen fortgesetzt.

, Feb Steuer-Commission setzte die Berathung des§ 4 des Einkommensteuer gesetzes(Steuerbefreiungen) fort und nahm mit großer Majorität die Steuerbefreiung aller Per sonen, deren Jahreseinkommen 900 Mark nicht übersteigt, an.

Der Nordd. Allg. Ztg. wird aus Kiel gemeldet, die beabsichtigte Nachtragsforderung zum Marineetat betrage nur 18 Million Mark und werde zur Vermehrung der Torpedoboote und des seemännischen Personals derselben be ansprucht. f

Kiel, 7. Febr. Für die deutsche Marine sind 500 Torpedos bestellt worden zum Preise von 5 Million M. Lieferungszeit 4 Jahre. Von der Admiralität sind nach der Köln. Ztg. zwei wichtige Gesetzentwürfe vorbereitet. Der eine betrifft die Einrichtung der Küstenvertheidigung, der andere die Organisation einer Art Großen Generalstabes der Marine. Der ursprünglich zur Disposition gestellte Viceadmiral Livonius hat nun seinen definitiven Abschied erhalten, um Schiffs- und

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