Ausgabe 
8.7.1884
 
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1884.

Dienstag den F. Zuli.

M. 80.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf 0 i größer iffers i f i i fe el wi · 2 1 f. berechnet, bei größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 P Annoncen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post ga e.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat der Hagelversicherungs-GesellschaftBorussia zu Berlin die Erlaub

niß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum Hessen ertheilt.

Betreffend: Die Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallzählkarten von den Monaten Mai und Junk l. J.

Friedberg den 7. Juli 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Diejenigen von Ihnen, welche mit Einsendung der Todeszeugnisse und Sterbefallzählkarten für die Monate Mai und Juni d. J. noch

im Rückstande sind, werden an als baldige Einsendung erinnert.

J. V. d. K.: Fey, Regierungs-Accessist.

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Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum ein⸗ jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormunds mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fahigkeit, den Freiwilligen

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen; c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasten, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß. Sodann wird noch besonders bemerkt: Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest

die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den

Freiwilligen während des einjährigen Dieustes unterhalten zu können, nicht fehlen darf. Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen J. Ordnung, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz ordnung(J. Theil der Wehrorduung vom 28. September 1875 Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§. 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Erfatzordnung verwiesen. Großherzoglich Hessische Pruͤfungs Commission für einjährig Freiwillige

zu Darmstadt. Gros.

Juden aufhetzte, wurde verhaftet.

Deutsches Reich.

Berlin, 4. Juli. Die Nordd. Allg. Ztg. meldet: Während der Abwesenheit des Reichs kanzlers von Berlin dürfen demselben weder amtliche noch nichtamtliche Schriftstücke vorge legt noch nachgesandt werden. Es ist deßhalb auf Beantwortung derselben nicht zu rechnen.

Elberfeld, 4. Juli. Heute Morgen haben der erste Staatsanwalt, Lützeler, und der die Untersuchung wider Reinsdorff, Bachmann und Genossen führende Landrichter Schäfer mit einem Schreiber des Landgerichts, sammt einem der Verhafteten unter Bedeckung des Polizeiwacht meisters Weinrich, von hier nach dem Niederwald auf den Ort des geplanten Attentats sich begeben.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien. Die Zu⸗ sammenkunft des deutschen Kaisers mit Kaiser Franz Joseph ist der Oesterr. Corresp. zufolge am 9. August in Ischl vorgesehen.

Auf der Strecke Divazza⸗Pola der Ist⸗ rianer Staatsbahn wurde dieser Tage eine Dyna mitmine aufgefunden. Den Urhebern ist man noch nicht auf der Spur. Behördlicherseits wird über den Vorfall strengstes Stillschweigen beobachtet.

Pest, 4. Juli. Bei der Stichwahl in Kecs kemet ist der antisemitische Candidat durchgefallen. Der ehemalige Abgeordnete Natz, der gegen die

Norwegen. Christiania, 4. Juli. Nach dem vorgestern die Staatsrathsfrage in neuer milderer Fassung mit großer Majorität ange nommen und gestern sofort vom Könige sanctio nirt worden ist, erschien Nachmittags das Ge⸗ sammtministerium im Storthing, vom Präsi⸗ denten Steen mit einer Rede begrüßt, diesen

Tag als der Erinnerung werth für kommende Geschlechter bezeichnend, als eine Stunde der Weihe für gemeinsame Arbeit, welche Ehre und Glück des Vaterlandes sichern soll.

4. Juli. Das Storthing bewilligte heute dem Kronprinzen eine Apanage von 80,000 Kronen. Der in der vorigen Storthbings-Periode auge nommene Beschluß zum Grundgesetz, wodurch das Stimmrecht für die Storthingswahlen er weitert wird, ist heute sanctionirt worden.

Holland. Haag, 4. Juli. In der zweiten Kammer erklärte die Regierung, das Gesetz über die Regeutschaft werde nächstens im Minister rathe erörtert werden. Der König habe seinen bezüglichen Willen bereits ausgesprochen. Wahr scheinlich würden die Kammern im August ein⸗ berufen, um in gemeinsamen Sitzungen das Gesetz zu berathen. Auch liege eine beschränkte Ver fassungsrevision in der Absicht der Regierung.

Belgien. Brüssel. Nach einer der P. C. zugehenden Nachricht wären die mit der deutschen Reichsregierung eingeleiteten Unterhandlungen, betr. die Anerkennung der internationalen afri kanischen Gesellschaft als selbstständiger Staat im Cougogebiete, bereits so weit vorgeschritten, daß deren günstiger Abschluß binnen Kurzem erwartet werden könne.

Frankreich. Paris. Das hygienische Con⸗ sultativcomité sprach sich für Hinausschiebung des Nationalfestes am 14. d. Mts. aus, um wegen der Epidemie das Zusammenströmen großer Menschenmassen zu vermeiden.

5. Juli. Die Kammer bewilligte einen Credit von 780,000 Fres. für die Mission Brazza's. Der Senat setzte auf Dienstag die Wahl einer achtzehngliedrigen Commission zur Vorbe rathung des Revisionsentwurfes fest.

Wie das Fr. Journ. erfährt, hat der nach Paris gereiste chinesische Gesandte Li-Fong Pao dem französischen Ministerpräsidenten Jules Ferry die Versicherung ertheilt, daß Li-Hung Schang mit der Affaire von Langson Nichts zu thun habe. China hege in Bezug auf Frank reich keinerlei feindselige Gesinnungen. Li⸗Fong⸗ Pao kehrt voraussichtlich nicht vor Erledigung des Zwischenfalles bei Laugson nach Berlin zu

rück. Waddington kehrt Montag nach Lon

don zurück.

Die Regierung beschloß, die verurtheilten Anarchisten von Montceau-les-mines, ausgenom men den Fürsten Krapotkin und Louise Michel, zu begnadigen.

Großbritannien. London, 4. Juli. Die Conferenz tritt wahrscheinlich am Montag wie der zusammen, bis wohin Waddington zurücker⸗ wartet wird, welcher nach Paris berufen war, um die Meinungen des Cabinets über die Re duction der egyptischen Schuldzinsen zu hören. Die finanziellen Beigeordneten der Conferenz bielten heute Nachmittag unter dem Vorsitze Childers eine Sitzung. Blum Pascha und Ti grane Pascha waren anwesend.

Der Herzog von Edinburgh ist Patron des vor kurzem gegründeten deutschen Lehrer vereins in London geworden.

5. Juli. Im Oberhause wurde gestern eine von Lord Dunraven eingebrachte Vorlage zur Verleihung des parlamentarischen Stimmrechts an selbstständige Frauen zum ersten Male gelesen.

Standard meint, wenn die Großmächte die Vorschläge der englischen Regierung betreffs Egyptens annähmen, würde die Emission der Anleihe von 8 Million dem Hause Rothschild übertragen, welches dieselbe zu 3 pCt. al pari