Ausgabe 
6.3.1884
 
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Bekanntmachung, den Obstbaucursus an der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1884 betreffend.

Zur Ausbildung tüchtiger Obstbaumwärter soll auch im laufenden Jahre ein Obstbaucursus hier abgehalten werden. Derselbe wird 8 Wochen in Anspruch nehmen, von welchen 5 auf die Zeit vom 31. März bis einschließlich 3. Mai, 3 auf den Spätsommer, beginnend in

der zweiten Hälfte des August, fallen.

Obstbaulehre, Obstkunde und praktische Uebungen.

Der Unterricht umfaßt: Geschäftsaufsätze und geschäftliche Berechnungen, Grundzüge des Pflanzenlebens, Er wird durch eine reiche Sammlung der besten Lehrmittel und Werkzeuge unterstützt.

Die

praktischen Uebungen finden nach einem sorgfältig überlegten Plau in dem zu diesem Zweck angelegten pomologischen Garten hiesiger Ackerbau

schule statt. Außerdem werden von Zeit zu Zeit Exkursionen nach benachbarten Baumanlagen und Baumschulen unternommen. ist unentgeltlich, für Kost und Wohnung haben die Schüler dagegen selbst zu sorgen.

Der Unterricht

Anmeldungen sind baldmöglichst, spätestens aber bis zum

24. März c. an den Specialvorsteher des pomologischen Gartens und Obstbaucursus, Herrn Landwirthschaftslehrer Heuermann hier, einzureichen. Anmeldungen bei den landwirthschaftl. Bezirksvereinen und Großherzoglichen Bürgermeistereien bitten wir, uns gefälligst übermitteln zu wollen. Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.

Friedberg den 20. Februar 1884.

Dr. Braden.

Betreffend: Den Obstbaumwärter-Cursus an der Ackerbauschule zu Friedberg pro 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule dahier, sowie unter Hinweis auf unser Aus⸗ schreiben vom 26. Februar 1881, Kreisblatt Nr. 26, empfehlen wir Ihnen, Leute Ihrer Gemeinden, welche sich zur Ausbildung als Obst baumwärter eignen, zum Eintritt in den Cursus zu veranlassen und etwa bei Ihnen erfolgende Anmeldungen alsbald an uns gelangen zu

lassen. Den Ihnen unter Kreuzband zugehenden Abdruck der genannten Bekanntmachung wollen Sie in den Publikationskasten einheften.

Dr. Braden.

Dr. Freiherr v. Gemmingen.

Schmidt. Dr. To bisch. Friedberg den 21. Februar 1884.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Der Gerichtsschreiber-Asp. Pöpperling zu Ober-Ingelheim wurde zum Hülfsgerichtsschreiber in Mainz bestellt.

4. März. Prinz Ludwig von Batten berg ist gestern Abend nach England abgereist.

4. März. Zweite Kammer. Vor Eintritt in die Tagesordnung verkündet der Präsident einen Erlaß des

Großherzogs, der der Kammer die Verlobung der Prin⸗

zessin Vietorta mit dem Prinzen Ludwig von Battenberg, sowie die Verlobung der Prinzessin Elisabeth mit dem Großfürsten Sergius von Rußland mittheilt. Die Kammer beschließt hierauf einstimmig, als ersten Gegenstand der morgigen Tagesordnung die Berathung einer an den Großherzog zu richtenden Glückwunschadresse vorzunehmen. Nachdem hierauf einige neue Einläufe verkündet waren, trat die Kammer in die Berathung des Gesetzentwurfs über die Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Die Art. 19 dieses Entwurfs werden, der Fassung der Aus schußanträge entsprechend, angenommen. Zu Art. 10 findet ein abändernder Antrag Osann, zu Art. 24 der Antrag der Minorität Annahme; im Uebrigen werden die Anträge des Ausschusses zu dem Erbschaftssteuergesetz durchweg angenommen. Der Erbschaftssteuer unterliegen hiernach: 1) Erbschaften, Vermächtnisse, Schenkungen von Todeswegen und alle anderen Zuwendungen von Todes wegen, oder Erwerbungen, welche in Folge des Todes einer Person eintreten; 2) Vermögen Verschollener bei provisorischer Ausfolgung an die muthmaßlichen Erben; 3) Bezüge aus Familienstiftungen, welche in Folge eines Todesfalls eines seither Berechtigten auf einen durch stifrungsmäßige oder gesetzmäßige Successions-Ordnung Berufenen übergehen; 4) Familiensideieommiß- Anfälle und Anfälle von landwirthschaftlichen Erbgütern, auch wenn sie ohne Todesfall stattfinden. Den Schenkungen von Todeswegen werden in Bezug auf die Erbschafts steuer solche Schenkungen gleich geachtet, deren Vollzug bis zum Ableben des Schenkers aufgeschoben ist. Be freit von der Erbschaftssteuer sind Vermögens-Anfälle: A., wenn deren gesammter Werth für eine und dieselbe Person 100 M. nicht übersteigt; B., 1) an Descendenten, sofern dieselben aus gültigen Ehen abstammen, oder durch nachfolgende Ebe oder durch landesherrliche Ent schließung legitimirt sind. Diesen gleichgeachtet werden Kinder aus einer Putativehe, sowie Brautkinder. Un eheliche Kinder genießen Steuerbefreiung von dem Nach laß ihrer Mutter und deren Ascendenten; an Geschwister, wenn der Erblasser noch nicht aus der Familte des über lebenden Elterntheils ausgetreten war, soweit der An fall in einer Quote des Nachlasses des verstorbenen Elterntheils besteht: 2) an Ehegatten; 3) an Dienstboten odere andere Personen, welche dem Hausstande des Erb lassers angehört haben und in demselben in einem Dienst verhältniß gestanden haben, bis zum Betrag von je ein tausend M.; bei einem höheren Betrag ist die Steuer zwar von dem ganzen Vetrag zu berechnen, aber nur so weit zu entrichten, als dieselbe aus dem die Summe von 1000 M. übersteigenden Betrag des Anfalls ent nommen werden kann; C., an das Staatsoberhaupt, den Staat oder das Reich.

Berlin, 3. März. Die Prinzessin Friedrich Karl ist heute aus Dresden wieder hier ein getroffen, vom Prinzen Friedrich Karl empfangen und in's Schloß begleitet worden.

Beim Bundesrath ist der Antrag auf Verlängerung des Socialistengesetzes auf weitere zwei Jahre schon eingegangen. Die Motivirung ist sehr eingehend und nimmt Bezug auf die Vorgänge in Frankfurt a. M., Pest, Berlin, London und in der Schweiz.

3. März. Die dritte Berathung des Etats begann heute im Abgeordnetenhause.

4. März. Die Jagdordnungscommission genehmigte in zweiter Lesung die in erster Lesung neueingestellten Paragraphen, betreffs Vergütung des Wildschadens ꝛc., verneinte die generelle

Frage, ob wegen eines Wildschadens von Jagd bezirk zu Jagdbezirk ein Regreßrecht zuzugestehen sei und beschloß, daß vor der gerichtlichen Klage wegen eines Wildschadens ein Vorverfahren stattfinden solle.

Dresden, 3. März. Die erste Kammer hat in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer die Errichtung eines Staatsschuldenbuches be schlossen.

Carlsruhe, 3. März. Prinz Ludwig Wilhelm ist am Samstag im besten Wohlsein hier eingetroffen und von dem Großherzoglichen Paar am Bahnhof empfangen worden. Die Abwesenheit des Prinzen hat 3 Monate ge währt. Am gleichen Tage ist Prinz Victor Napoleon hier eingetroffen und im Gasthof ab gestiegen. Großfürst Michael von Rußland ist heute, von Stuttgart kommend, hier eingetroffen und vom Großherzog, der Großherzogin und sämmtlichen Prinzen im Bahnhofe empfangen worden.

Ausland.

Oesterreich-Ungarn. Wien. Die Presse meldet: Der Oesterr.-Ungar. Lloyd ersuchte die Regierung um die Genehmigung zur Aufnahme eines Prioritäts-Anlehens im Betrage von Million Gulden in Gold, behufs Ver mehrung ihres Schiffsparkes, da die Dresdener Schifffahrts-GesellschaftKette die von der österreichischen Regierung beabsichtigte Verlänger ung des Cartells abgelehnt hat.

Pest, 2. März. Gestern Nacht wurde ein Geheimpolizist Namens Toth in einer Anar chistenkneipe erkannt, angegriffen, halb todt ge schlagen und zur Thür hinausgeworfen. Die Behörde hat Kenntniß erlangt von der Absicht der Anarchisten, ein Executivcomits einzusetzen. Die Partei der gemäßigten Socialisten beschloß, eine Deputation an den Minister-Präsidenten Tisza zu entsenden, um demselben ein Memoran dum zu überreichen, in welchem sie dagegen protestirt, daß man ihr die Verbindung mit den Anarchisten insinuire.

Agram, 4. März.

Bei den Schneidergehilfen Sruce und Hirscha

wurden Schriftstücke mit Beschlag belegt, aus welchen deren Verbindung mit dem Redacteur Prager in Pest und mit den socialistischen Arbeiter-Vereinen in Luzern und Zürich hervorgeht. Srucec wurde verhaftet und dem Gerichte übergeben. Hirscha ist krank. Gestern wurden vier Arbeiter, als socialistischen geheimen Vereinen angehörend, verhaftet. Das

weitere Erscheinen des Starcevies-Organes Slobda ist untersagt. Schweiz. Bern, 4. März. Die Berner

Regierung beschloß gestern die Verhaftung des Präsidenten des hiesigen Arnarchisten-Vereins, Kennel, derselbe ist eines gemeinen Verbrechens verdächtig. Bei dem Verhafteten ist eine Haus suchung vorgenommen worden. Das Ergebniß wird geheim gehalten.

4. März. Der Große Rath sprach sich mit 118 gegen 65 Stimmen für Beibehaltung des Impfzwangs aus. Die Volksabstimmung ist vorbehalten.

Holland. Haag, 4. März. Die zweite Kammer hat den Gesetzentwurf angenommen, welcher die Regierung zur Demonetisirung von 25 Million Silber ermächtigt, falls der Münz stand dies erfordert.

Norwegen. Christiania, 4. März. Der König reiste nach der schwedischen Grenzstation Charlottenberg, um mit den dort eingetroffenen schwedischen Ministern Staatsrath zu halten. 31 der Rechten angehörende Storthings-Abge geordnete fordern zur Zeichnung von Beiträgen auf, um die Prozeßkosten, welche den beim Reichsgericht angeklagten, bezw. verurtheilten Ministern auferlegt werden, zu decken.

Großbritannien. London, 3. März. Die Polizei ist auf der Spur zweier Männer, anscheinend Amerikaner, welche die Höllen maschinen in den Gepäckräumen der Victoria, Charing Croß, Paddington und Ludgate Hill Bahnhöfe abgegeben haben sollen. Dieselben nahmen am 20. Februar Abends Wohnung im Waverley Hotel, great Portland Street, ver ließen ihr Logis am folgenden Montag Morgen und hatten Handkoffer, welche identisch mit den in den Charing Croß, Paddington und Ludgate Hill Bahnhöfen aufgefundenen sind.

4. März. Das Unterhaus genehmigte die Wahlreformbill in erster Lesung. Stanley kündigt an, er werde den Nachtragscredit zur egyptischen Expedition durch einen Unterantrag bekämpfen. Ehe weitere Gelder bewilligt wür den, sollte die Regierung ihre egyptische Politik klar darlegen.

Italien. Rom. Die Ernennung Ledo chowski's zum Secretär der Bittschriften wird bestätigt. Da er als solcher in Rom wohnen muß, so will man in dieser Ernennung einen Beweis erblicken, daß man seitens der Curie auf die Wiedereinsetzung Ledochowski's als Erz bischof verzichtete.

Türkei. Constantinopel, 2. März. Zahl- reiche Einwohner von Kreta haben ein Tele gramm an den Sultan gerichtet, in welchem sie erklären, daß sie einen muselmanischen Gou verneur nicht anerkennen würden. Gleichzeitig ersuchten sie die sechs Botschafter und den griechischen Gesandten in Constantinopel tele graphisch um ihre Vermittelung bei der Pforte. Das Irade über die Ernennung Halil Rifaat Pascha's zum Gouverneur von Kreta ist deß halb noch nicht veröffentlicht worden.

Serbien. Belgrad. Der Finanzminister setzte eine Commission ein zur Berathung eines Entwurfs, betr. die Emission von 30 bis 40 Million Fres. Renten.

Rußland. Petersburg, 4. März. Die kaiserliche Familie ist heute nach Gatschina übergesiedelt.

Egypten. Kairo. Tokar hat sich gestern

ohne Kampf ergeben. Die Aufständischen, welche den Platz besetzt hielten, nahmen die von General Graham gestellten Bedingungen an und Graham zog mit seinen sämmtlichen Truppen in die Stadt ein. Aus Suakim wird gemeldet, Os man Digma lagere etwa 8 Meilen von Suakim

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